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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister prüft im Rahmen der kommenden Ausschreibung für Cateringunternehmen für Schulen in kommunaler Trägerschaft in 2025, ob ein Mittagessen-to-go in weiterführenden Schulen angeboten werden kann. Dieses Mittagessen-to-go sollte nach DGE-Empfehlungen ausgewogen in der Zusammensetzung (z.B.Sandwich/Salate, Obst/Gemüse, gesunde Snacks) und kostengünstig sein. Ebenso sollte das Mittagessen-to-go für das Angebot gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung nach Bildung und Teilhabe abgerechnet werden können.

Begründung:

Gerade ab der 6. Klasse lässt sich in weiterführenden Schulen der Trend beobachten, dass junge Menschen nicht mehr an der Schulverpflegung teilnehmen wollen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Oftmals ist aber gerade die Dynamik der Freundesgruppe (Cool ist, wer nicht mitisst.) ausschlaggebend für das Ablehnen einer Mittagsmahlzeit in der Schule. 

Damit auch junge Menschen ein Angebot haben, ein Mittagessen einzunehmen und den Ort dafür wählen können (Mensa, Pausenhof, für Jugendliche ab Klasse 9 oder 10 Orte im Umfeld der Schule) wäre ein Mittagessen-to-go ein sinnvolles Angebot. Dass dieses sowohl günstig im Preis sein sollte, als auch nach BuT abrechenbar, ist notwendig, um möglichst viele junge Menschen mit diesem Angebot zu erreichen.

Beschlussvorschlag:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende IV. GQuartal 2024 geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, um die Sanierung folgender Schulmensen vorzuziehen:

– Neue Nikolaischule

– Geschwister-Scholl-Schule

– Joachim-Ringelnatz-Schule

– Robert-Schumann-Schule

– Friedrich-Schiller-Schule

Ebenso soll in dem genannten Zeitraum eine Prüfung erfolgen, ob andere Schulmensen ähnliche Problemlagen aufweisen und ggf. in die Maßnahmen mit einbezogen werden müssen.

2. Die vorgezogenen Sanierungsmaßnahmen bzw. Erweiterungsmaßnahmen sollen bis spätestens 2030 abgeschlossen sein.

Begründung:

Die Anfragen der SPD-Fraktion „Zustand der Mensen an Leipziger Schulen“ (VII-F-09333) sowie „Zustand der Mensen an Leipziger Schulen verbessern“ (VII-F-10332) ergab, dass einige der Leipziger Schulen Mensen vorhalten, die für die Anzahl der Schüler und Schülerinnen zu wenig Platz bieten.

Besonders gravierend ist dies bei den o. g. Schulen, bei denen mitunter auch bauliche Mängel hinzukommen. Die o.g. Schulen sind in der Schulbaustrategie aber erst nach 2030 vorgesehen.

Eine Mittagspause in angenehmer Atmosphäre ist jedoch eine Grundvoraussetzung für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, gerade auch, weil die Schultage der Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen immer länger werden. Deshalb muss bei den o. g. Schulen eine zeitnahe Sanierung der Mensen bzw. eine Erweiterung des Platzangebotes erfolgen.

Eine Anfrage, die von der SPD-Fraktion zum Thema „Zustand der Mensen an Leipziger Schulen“ (VII-F-09333-AW-01) gestellt wurde, zeigte, dass die Einordnung der Mensen für notwendige Sanierungen nach Stand der Schulbaustandards von 2023 erfolgt.

Die Schulbaustandards finden nur bei baugenehmigungsrelevanten Baumaßnahmen ihre Anwendung, das heißt im Zuge von Sanierungen und Neubauten. In viele Schulen, die bereit jetzt eine Sanierung nötig haben, sind aber erst ab 2027 ff. Sanierungsmaßnahmen geplant.

Gleichzeitig weisen auch neugebaute Schulen ein erhebliches Ungleichgewicht auf, was die hohe Anzahl der Schüler:innen im Vergleich zu den zu wenig angebotenen Sitzplätzen in den Mensen ihrer Schule betrifft. (siehe Anlage Gesamtübersicht zur o.g. Anfrage)

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fordert aber für Schüler:innen eine „angenehme Essensatmosphäre mit ausreichenden Pausenzeiten“. Das kann – vergleicht man die Zahlen der Beantwortung der o.g. Anfrage – an vielen Leipziger Schulen so nicht eingehalten werden.

Deshalb fragen wir an:

1. Welche Mensen an allen Leipziger Schulen, für die frühestens eine Sanierung ab 2027 geplant ist, wurden bisher von der Lebensmittelaufsicht besichtigt und mit welchem Ergebnis geprüft?

2. Welchen Schulen haben sich seit 01.01.2022 beim Amt für Schule über den Zustand ihrer Mensa beschwert? Welche Maßnahmen wurden gegen diese Beschwerden eingeleitet?

3. Wie gehen die Schulen mit der z.T. sehr großen Schüler:innenanzahl (gemessen an den vorhandenen Mensaplätzen) angemessen um?

4. In welchem Bereich bewegen sich die Kosten, so Mensen saniert werden müssen?

Antwort der Verwaltung

  1. Welche Mensen an allen Leipziger Schulen, für die frühestens eine Sanierung ab 2027 geplant ist, wurden bisher von der Lebensmittelaufsicht besichtigt und mit welchem Ergebnis geprüft?

Mensen und Speisenausgaben in Leipziger Schulen werden in lebensmittelhygienischer Hinsicht vom Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt (VLA) risikobasiert regelmäßig kontrolliert. Werden hierbei hygienerelevante bauliche Mängel festgestellt, ergeht ein bauhygienisches Mängelschreiben an das Amt für Schule sowie an das Amt für Gebäudemanagement zur Veranlassung der Mängelbeseitigung.

Die Mängel werden durch das sogenannte Auflagenmanagement im Amt für Gebäudemanagement nachgehalten. Die Übersicht über alle Auflagen des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt in den Küchenbereichen bzw. Mensen der Leipziger Schulen und dessen aktuellen Status entnehmen Sie bitte der Anlage 1. Der Betrachtungszeitraum wurde auf die letzten drei Jahre beschränkt.

Eine Unterscheidung nach Schulen, welche frühestens ab 2027 saniert werden, erfolgte hierbei nicht. Maßnahmen sind unterteilt nach ihrem Auflagenstatus (Entscheidung, Realisierung und erledigt). Derzeit befinden sich 3 Maßnahmen in der Entscheidungs- und 24 Maßnahmen in der Realisierungsphase.

  1. Welchen Schulen haben sich seit 01.01.2022 beim Amt für Schule über den Zustand ihrer Mensa beschwert? Welche Maßnahmen wurden gegen diese Beschwerden eingeleitet?

Von folgenden Schulen liegen Beschwerden hinsichtlich der Mensa im Amt für Schule vor:

Neue Nikolaischule:

Speiseraum zu klein und Lage im Sockelgeschoss. Schadensbeseitigung feuchter Räume wurde behoben. 

Es ist eine Komplexsanierung der Schule ab 2034 gemäß Fortschreibung der Schulbaustrategie vorgesehen.

Geschwister-Scholl-Schule

Speiseräume zu klein. Es fanden mehrfache Gespräche an der Schule statt, um durch organisatorische Maßnahmen die Situation zu regeln.

Es ist eine Komplexsanierung der Schule ab 2031 gemäß Fortschreibung der Schulbaustrategie vorgesehen.

Joachim-Ringelnatz-Schule

Speiseraum zu klein. Sinnvolle organisatorische Maßnahmen werden im Moment noch überprüft.

Es ist der Neubau einer 2-Feld-Sporthalle mit integrierter Speiseversorgung ab 2031 gemäß Fortschreibung der Schulbaustrategie vorgesehen.

Friedrich-Schiller-Schule

Speiseraum zu klein. Die Verwaltung wird in Abstimmung mit der Schulleitung prüfen, ob eine kurzfristige Lösung innerhalb des Schulgebäudes durch z. B. Mitnutzung anderer Räume angeboten werden kann.

Es ist eine Komplexsanierung der Schule ab 2036 gemäß Fortschreibung der Schulbaustrategie vorgesehen.

Robert-Schumann-Schule

Speiseraum zu klein. Es wurden Biertischgarnituren angeschafft und ein Outdoorzelt errichtet. Ab dem neuen Schuljahr 2024/25 soll die Nutzung der alten Turnhalle als Speiseraum (nach Fertigstellung des Turnhallenneubaus an der Lützner Straße im Sommer 2024) erfolgen.

Es ist eine Komplexsanierung der Schule ab 2035 gemäß Fortschreibung der Schulbaustrategie vorgesehen.

  1. Wie gehen die Schulen mit der z.T. sehr großen Schüler:innenanzahl (gemessen an den vorhandenen Mensaplätzen) angemessen um?

Vorwiegend durch organisatorische Maßnahmen bspw.:

  • Anpassung/Veränderung der Pausenzeiten
  • Staffelung der Klassen zur Teilnahme am Mittagessen
  • ausstattungsseitige Ausschöpfung der maximalen Sitzplatzkapazitäten in den Räumen
  • Veränderung/Optimierung der Sitzplatzausstattung (Stühle statt Sitzbänke o.ä.)
  1. In welchem Bereich bewegen sich die Kosten, so Mensen saniert werden müssen?

Die Kosten können nicht beziffert werden, da sie abhängig von der konkreten Maßnahme bzw. dessen Umfang ist. Diese Kosten können erst im Rahmen einer konkreten Planung ermittelt werden. Die Erfahrungen mit bisherigen Projekten zeigen, dass sich häufig bereits in der Planung weitere Abhängigkeiten auf andere Bereich des Gebäudes ergeben, so dass eine singuläre Betrachtung nicht möglich ist.

Schülerinnen und Schüler klagen vermehrt über eine Zunahme von psychischer und physischer Gewalt untereinander sowie Vandalismus in Schulen. Gerade beim Thema Vandalismus wird der Tagesablauf einer ganzen Schule mitunter sehr gestört. So werden z.B. an manchen Schulen bei wiederholtem Vandalismus auf Toiletten ganze WC-Anlagen auf der Etage geschlossen.

Auch Lehrkräfte berichten über eine Zunahme von psychischer und physischer Gewalt (siehe Deutsches Schulbarometer Befragung Lehrkräfte 2024 | Robert Bosch Stiftung (bosch-stiftung.de).

Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

Welche niedrigschwelligen Angebote (Vereine, stadtweite Hilfsangebote, Apps, u.a.) gibt es von städtischer Seite für

  1. Schülerinnen und Schüler, um sich bei psychischer und physischer Gewalt in der Schule

beraten zu lassen und ggf. konkret Hilfe zu bekommen?

  1. für Lehrerinnen und Lehrer, um sich bei psychischer und physischer Gewalt unter Schülern und Schülerinnen beraten zu lassen, ggf. konkret Hilfe zu bekommen oder präventiv auf dem Gebiet arbeiten zu können?
  2. Schulen, damit sie adäquat beim Thema Vandalismus handeln oder ggf. präventiv wirken können?

Antwort der Verwaltung

Schülerinnen und Schüler klagen vermehrt über eine Zunahme von psychischer und physischer Gewalt untereinander sowie Vandalismus in Schulen. Gerade beim Thema Vandalismus wird der Tagesablauf einer ganzen Schule mitunter sehr gestört. So werden z.B. an manchen Schulen bei wiederholtem Vandalismus auf Toiletten ganze WC-Anlagen auf der Etage geschlossen.

Auch Lehrkräfte berichten über eine Zunahme von psychischer und physischer Gewalt (siehe Deutsches Schulbarometer Befragung Lehrkräfte 2024 | Robert Bosch Stiftung (bosch-stiftung.de).

Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

Welche niedrigschwelligen Angebote (Vereine, stadtweite Hilfsangebote, Apps, u.a.) gibt es von städtischer Seite für

  1. Schülerinnen und Schüler, um sich bei psychischer und physischer Gewalt in der Schule beraten zu lassen und ggf. konkret Hilfe zu bekommen?
  2. für Lehrerinnen und Lehrer, um sich bei psychischer und physischer Gewalt unter Schülern und Schülerinnen beraten zu lassen, ggf. konkret Hilfe zu bekommen oder präventiv auf dem Gebiet arbeiten zu können?

Die Stärkung sozialer Kompetenzen bei den Kindern ist als Aufgabe der Fachkräfte im Sächsischen Bildungsplan und im Sächsischen Schulgesetz beschrieben. In den letzten drei Jahren haben alle Horte an ihren einrichtungsspezifischen Kinderschutzkonzepten gearbeitet. Die Schulen erstellen derzeit ebenfalls Kinderschutzkonzepte. Diese wirken, vor allem mit der Arbeit an Verhaltensregeln, auch in den Bereich der Gewaltprävention. Grundsätzliche Maßnahme zur Intervention werden in den einrichtungsspezifischen Kinderschutzkonzepten von Schulen und Horten beschrieben.

Die Stadt Leipzig setzt an allen Ober- und Förderschulen, 46 Grundschulen und derzeit acht (ab 01.08. zehn) Gymnasien Schulsozialarbeit ein. In Fällen von physischer und psychischer Gewalt arbeitet die Schulsozialarbeit unterstützend: sie kann je nach Bedarfslage im Einzelfall beraten, zwischen Konfliktparteien vermitteln und grundsätzlich über Arbeit am Schul- und Klassenklima oder weitere Präventionsangebote zu einem gewaltfreien Miteinander an Schule beitragen. Ebenso kann sie an spezialisierte Einrichtungen weitervermitteln.

Darüber hinaus werden im Rahmen von Ganztagsangeboten bzw. durch Träger der Jugendhilfe Gewaltpräventionsmaßnahmen umgesetzt, welche sich an Schüler/-innen und pädagogisches Personal an Schule richten. Etablierte Träger und Angebote sind:

  • Die Servicestelle Gewaltprävention Sachsen des Deutschen Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V. stellt online einen Methodenkoffer zur Verfügung und bietet Weiterbildungen und Fachtage zum Thema an.
  • NDC (Netzwerk für Demokratie und Courage) bietet Beratung für Schulen bzw. im Schulkontext aktive Personen an. Auch Fortbildungen sind möglich.
  • ARBEIT und LEBEN Sachsen e.V. bietet Tagesworkshops in der politischen Bildung an. Themen sind z. B. Vielfalt, Vorurteile und Diskriminierung, Konflikte, Rassismus und Antisemitismus und Gewalt.
  • Das Programm „Eigenständig werden“ (www.eigenstaendigwerden.de) der Sächsischen Landesstelle gegen die Suchtgefahren e.V. kann an Schulen angeboten werden. Schwerpunkte sind Gesundheitsförderung und Persönlichkeitsentwicklung; in diesem Rahmen kann Gewaltprävention ein Schwerpunkt sein.
  • Die Unfallkasse Sachsen bietet selbst verschiedene Formate an (Kinder lösen Konflikte selbst, Maßnahmen für gesundes Miteinander).
  • Der Verein für Aktivität und Prävention (VAP) e.V. bietet kostenpflichtige Präventionstrainings für Kinder und Jugendliche und auch für Fachkräfte an.

Darüber hinaus bildet die Umsetzung von Gewaltpräventionsmaßnahmen an Leipziger Schulen einen Schwerpunktbereich der Partnerschaft für Demokratie „Leipzig. Ort der Vielfalt“. 2024 befindet sich ein Leitprojekt des Jugendhaus Leipzig e.V. zur Gewaltprävention in der Förderung, welches sich u.a. an pädagogisches Fachpersonal richtet. Der Projekttitel lautet „Gewaltprävention an Schulen“. Die Maßnahme begleitet Schüler/-innen die im Kontext Schule durch gewaltaffines Verhalten auffallen. Es erfolgen Einzelberatungen zur Reflexion der eigenen Verhaltensmuster und Erweiterung der Handlungsalternativen sowie Klärung und Mediation innerhalb des Systems Schule. Hierbei findet eine enge Zusammenarbeit mit Schulsozialarbeiter/-innen und Lehrer/-innen statt, um individuelle Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Zunächst wird das Projekt an einer Oberschule im Leipziger Westen umgesetzt. Die Ausweitung auf weitere Schulen ist angedacht.

Zudem werden bei konkreten Anfragen von Einrichtungen, die Gewalterfahrungen gemacht haben, Fallberatungen angeboten.

Viele Horte bilden zudem Kinder als Streitschlichter aus und nutzen diese Art der Konfliktmediation. Speziell für Fachkräfte der Horte werden 2024 die Weiterbildungen „Deeskalationstraining“ und „Kinder vor anderen Kindern schützen“ umgesetzt. Der Bedarf kann durch die angebotenen Weiterbildungen jedoch nicht gedeckt werden, da das Weiterbildungsbudget begrenzt ist.

Auf der Homepage https://www.leipzig.de/jugend-familie-und-soziales/leben-mit-kindern/erziehungsberatung sind für alle Leipziger Familien sowohl die Erziehungs- und Familienberatungsstellen gelistet als auch Beratungsstellen zu weiteren Themen wie beispielsweise Diskriminierung, psychische Probleme, häusliche oder sexualisierte Gewalt. Neben den Kontaktdaten ist hier auch zu entnehmen, wie die Anmeldeprozedere funktionieren.

Mit der SGB VIII-Reform im Jahr 2021 wurde gesetzlich geregelt, dass junge Menschen auf Grund von Not- oder Konfliktlagen auch ohne Kenntnis ihrer Personensorgeberechtigten ein Recht auf Beratung haben (vgl. § 8 Abs. 3 SGB VIII). Hierzu informiert das Amt für Jugend und Familie Schülerinnen und Schüler in dem Modellprojekt „Mein gutes Recht“ mobil an Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe.

Das Gesundheitsamt führt derzeit in Kooperation mit dem Amt für Jugend und Familie das App-Angebot „Between The Lines“ in Leipzig ein. „Between The Lines“ richtet sich an Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren, die auf der Suche nach Hilfe und/oder Orientierung beim Umgang mit mentalen Problemen sind. Kinder und Jugendliche sollen durch die App niedrigschwellig Zugang zu Hilfs- und Informationsangeboten im Bereich mentale Gesundheit erhalten, insbesondere zur Leipziger Kinder- und Jugendhilfelandschaft. Seit dem 1. Mai 2024 sind erste Leipziger Hilfsangebote in der App, die sowohl über Smartphones als auch über die Webanwendung am PC genutzt werden kann, implementiert. Die Auflistung der Hilfsangebote wird sukzessive erweitert. Derzeit laufen die Planungen zur Realisierung einer (Online-)Auftaktveranstaltung zum Angebot, bei dem es neben einer Vorstellung von „Between The Lines“ die Möglichkeit eines Austauschs mit Akteuren der Stadtverwaltung und dem Team der App geben wird. Die Veranstaltung wird für alle Interessierten kostenfrei und ohne Anmeldung zugänglich sein. Der Versand der Einladungen und eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zum Angebot sollen zeitnah erfolgen. Weitere Informationen zum Angebot sind unter https://between-the-lines.info/ zu finden.

Daneben arbeitet das Gesundheitsamt, ebenfalls in Kooperation mit dem Amt für Jugend und Familie, an der Umsetzung des Ratsbeschlusses Nr. VII-A-09092-NF-02 („Das kommunale Netzwerk für die Familien, die mit einer psychischen Erkrankung und/oder Suchterkrankung konfrontiert sind, stärken!“)

Prävention im Team als behördenübergreifender Ansatz hat u. a. zum Ziel, Kinder und Jugendliche in ihrer gesamten Persönlichkeit zu stärken, um Konflikte gewaltfrei zu lösen und respektvoll und demokratisch zu handeln. Präventionsangebote sind auf https://www.pit.sachsen.de/pit/pit-leipzig-5313.jsp einsehbar. Auf der Homepage besteht die Option, die Angebote anhand von Präventionsbereichen und Zielgruppen zu filtern. Hierbei wird der Präventionskatalog fortwährend aktualisiert und neue Projekte und Initiativen kontinuierlich aufgenommen. Stand 17.05. liegen im Bereich „Gewalt“, zu welchem die Unterkategorien „physische Gewalt“, „psychische Gewalt“, „sexuelle Gewalt“ und „häusliche Gewalt“ zählen, insgesamt 32 Angebote vor.

  1. Schulen, damit sie adäquat beim Thema Vandalismus handeln oder ggf. präventiv wirken können?

Neben Prävention im Team und den Bürgerpolizisten steht den Schulen insbesondere der Fachdienst Prävention mit der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle zur Verfügung.

Durch das Referat Demokratie und gesellschaftlicher Zusammenhalt werden Präventionsworkshops zum Umgang mit demokratie- und menschenfeindlichen Einstellungen sowie extremistischen Tendenzen für pädagogisches Fachpersonal bedarfsorientiert angeboten. Dies schließt u.a. die Beratung zum Umgang mit verfassungsfeindlichen Graffiti ein.

Prof. Dr. Getu Abraham
Prof. Dr. Getu Abraham

Redner: Prof. Dr. Getu Abraham, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
meine Damen und Herren,

jede und jeder kennt die Schule – wenigstens aus dem eigenen Erleben (hoffe ich), mitunter aber auch durch die eigenen Kinder oder bereits auch schon wieder Enkel.

Kinder verbringen heute etwa 38,5 Stunden pro Woche in der Schule.

Bei jüngeren Kindern sind es dabei durchschnittlich zunächst weniger Stunden, doch wächst mit dem Lebensalter auch die schulische Arbeitsbelastung: im Übergang von der Mittel- zur Oberstufe sprechen wir teilweise von einer 45-Stunden-Woche für Jugendliche.

Kurzum: Hat man das Glück, eine Schule zu besuchen, verbringt man im Laufe der eigenen Bildungskarriere rund 11.000 Stunden des Lebens dort.

(Die Lehrer lassen wir hier mal außen vor – die dürfen ruhig noch etwas weiterrechnen.)

Meine Damen und Herren, es ist keine neue Feststellung, wenn ich hier festhalte, dass in der Umkehr Pausen einen wesentlichen und wichtigen Bestandteil des Schulalltags darstellen. Sie ermöglichen die Wiederherstellung der Lern- und Leistungsbereitschaft, schaffen Entlastung und Entspannung für Schüler.

Junge Menschen brauchen ein Umfeld mit Bewegungsräumen, ein Umfeld, das ihnen die Möglichkeit bietet, sich selbst aktiv mit ihrer Umwelt auseinanderzusetzen. Das Schulgelände bildet dabei – wie oben herausgestellt – für Kinder und Jugendliche lange Zeit einen wichtigen Lebensmittelpunkt.

Deshalb können Schulhöfe und Schulgelände, die eine naturnahe Umgestaltung erfahren, ein Mehrwert im besten Sinne schaffen.

In Zeiten der für uns alle spürbaren klimatischen Veränderung sowie der drastischen Rückentwicklung der Biodiversität, insbesondere in urbanen Räumen,sind naturnahe und klimaresiliente Grünflächen von außerordentlicher Bedeutung. Ich denke, ich brauche an dieser Stelle nicht auf die mitunter erheblichen klimatischen Schwankungen auch in unserer Stadt hinweisen – heißere und vor allem trockenere Sommer einerseits, dann wieder massive Niederschläge, die auf ausgedörrte, im Stadtraum aber auch immer häufiger versiegelte Böden treffen, andererseits.

Richtig ist: Wir haben erst kürzlich hier im Rat beschlossen, dass alle Schulen und Turnhallen in Leipzig grüne Bau-Standards erhalten, wenn sie neu geplant und errichtet werden. Wir begrüßen das sehr.

Es ist aber in diesem Zusammenhang konsequent, wenn nicht nur Neubauten in diesem Sinne gedacht werden, sondern wir auch dazu beitragen, dass Bestandsschulen durch naturnah gestaltete Areale Teil einer Klimaresilienzstrategie werden, die stark auch jene in den Blick nimmt, die unsere Zukunft sind: unsere Kinder!

Mit unserem Antrag – Sofortprogramm für Bestandsschulen – wollen wir erreichen, dass eine zukunftsweisende, naturnahe Pausenhofgestaltung partizipativ erfolgt.

Wir wollen dazu einladen, dass die gesamte Schulgemeinschaft – also, Schüler, Lehrkräfte, Schulleitung und Träger, Hausmeister und Eltern – ihren Lebensmittelpunkt auf Zeit aktiv, naturnah und grün gestaltet.

Im Sinne der Schüler in ganz Leipzig bitten wir um Ihre Zustimmung zu diesem Antrag.

Vielen Dank!

Gesundes Essen ist eine Grundvoraussetzung für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. An Schultagen sollte dieses Essen in den Schulen in Schulmensen eingenommen werden. An einigen Schulen sind die Bedingungen so schlecht, dass immer weniger Schülerinnen und Schüler am Mittagessen teilnehmen.

Viele Schulen entwickeln sich zu Schulen mit Ganztagsangeboten weiter, die Schultage der Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen werden immer länger. Daher ist eine Mittagspause in angenehmer Atmosphäre von besonderer Bedeutung.

Deshalb fragen wir an: 

1. An welchen Schulen stehen wie viele Sitzplätze in der Mensa zur Verfügung und in welchem Umfang werden diese Plätze aktuell genutzt? 

– Bitte eine Aufstellung: Schülerzahl/ Anzahl der Sitzplätze in der Mensa/ Anzahl der Essensteilnehmer/ Anzahl der Essendurchgänge

2. An welchen Schulen befinden sich Mensen, die nicht den baulichen Standards entsprechen? 

– Bitte die Schulen hervorheben, in denen sich unsanierte Mensen in den Kellerräumen befinden.

– Bei welchen Mensen haben Kontrollen der Lebensmittelaufsicht bereits bauliche Probleme gerügt?

3. Sind an diesen Schulen Sanierungsmaßnahmen in den Mensen geplant?

– Bitte hier – auf Basis der Liste Schulbaumaßnahmen – eine Übersicht erstellen, wann und in welchem Umfang Sanierungsmaßnahmen an den einzelnen betroffenen Schulen geplant sind. Welche dieser Sanierungsmaßnahmen sind in diesem sowie im künftigen Haushalt eingeplant?

4. An welchen Schulen sind Mensen nur eingeschränkt nutzbar und warum?

5. An welchen Schulen ist Trinkwasser (an Trinkwasserbrunnen) nur in der Mensa und damit nur während der Öffnungszeiten der Mensa und dadurch nicht ganztägig nutzbar?

Beschlussvorschlag

  1. Bei Komplexsanierungen oder Neuerrichtungen von Schulen und Kindertagesstätten soll das Regenwasserbewirtschaftungsmanagement mitgedacht, eingeplant und auch umgesetzt werden.
  2. Gemeinsam mit den Wasserwerken Leipzig wird hierfür ein Konzept erarbeitet, wie das komplette Regenwasser im Gelände der jeweiligen Schule belassen und genutzt werden kann. 
  3. In Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer werden Möglichkeiten zur grünen Schulhofgestaltung erarbeitet und umgesetzt.

Begründung

Als eines der Vorbilder könnte das Schulhöfe Regenwasser Bewirtschaftungsprogramm der Stadt Hamburg (https://www.hamburg.de/risa/) bzw. die Vorhaben der Berliner Regenwasseragentur (Regenwasserbewirtschaftung macht Schule | Regenwasseragentur) dienen.

Unabhängig von den Vorgaben des sächsischen Schul- und Lehrplanes erkennt Leipzig Regenwasserbewirtschaftung als eines der dringlichsten Probleme der heutigen Zeit an und verankert an den Schulen mit Regenwasserbewirtschaftung das Thema im Schulalltag. Beispielsweise so: (Materialpaket-Regenwasser-Lehrermaterial.pdf (klassewasser.de) ) 

Die Möglichkeiten des Regenwassermanagements gehen einher mit einer komplett entsiegelten Gestaltung aller Flächen der Schulhöfe, die nicht zwingend befestigt sein müssen und einer räumlichen Gestaltung und Bepflanzung, die das komplette Rückhalten und Nutzen des Regenwassers ermöglichen. 

Wir versprechen uns neben eine Entlastung der Kanalisation besonders eine Abkühlung des Mikroklimas, eine Aufwertung der Schulhöfe in den Punkten Aufenthaltsqualität, Artenvielfalt, und eine bessere Vermittlung der Zusammenhänge zwischen blauer und grüner Infrastruktur. Vor allem reagiert die Stadt Leipzig damit proaktiv auf die Regelungen, die mit der Wasserrahmenrichtlinie einhergehen werden.

Ähnlich wie beim Umbau der Heizungs- und Energieversorgung kann dazu eine gemeinsame Unternehmung der Stadt und der Wasserwerke gegründet werden.