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„Grundsätzlich kann man den Antrag der CDU-Fraktion ,Leistungsevaluation der Schulsozialarbeit‘ unterstützen. Die SPD-Fraktion hat immerhin bereits im Mai 2015 den Antrag ,Evaluation, Rahmenkonzept und Qualitätsentwicklung in der Schulsozialarbeit‘ gestellt. Dieser umfasst selbstverständlich auch die Entwicklung von Indikatoren, über die die Qualität bewertet werden kann. Das Senken der Schulabrecherquote kann dabei nur ein Teilaspekt sein“, so Ute Köhler-Siegel, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion.

Die Landesregierung Sachsen arbeitet gerade an einer Fortschreibung des Schulgesetzes. Im ersten Entwurf des Schulgesetzes fehlt die Schulsozialarbeit als Aufgabe des Freistaates.

„Schulsozialarbeit wird immer noch als alleinige Aufgabe der Jugendhilfe wahrgenommen. Für uns sind wichtige Aufgaben der Schulsozialarbeit, die Zahl der Schulabgänger ohne Abschluss zu senken und das Schulschwänzen durch präventive Arbeit zu reduzieren. Der Lernerfolg gehört aber in den Aufgabenbereich des Landes. Weiterhin ist vor dem Hintergrund, dass an immer mehr Grund-, Oberschulen und Berufsschulzentren DAZ-Klassen eingerichtet werden, an diesen Schulen ein Schulsozialarbeiter dringend notwendig. Unsere Forderung an das Land ist, sich zu mindestens zur Hälfte an den Kosten der Schulsozialarbeit zu beteiligen und dies im Schulgesetz zu verankern. Bisher trägt die Kosten der Schulsozialarbeit fast ausschließlich die Kommune. Wir hoffen daher, dass sich die CDU-Fraktion, nach dem sie erkannt hat, dass die Beeinflussung des Lernerfolgs ein primäres Ziel der Schulsozialarbeit ist, gegenüber der CDU-Kultusministerin und dem CDU-Finanzmister für eine deutliche finanzielle Beteiligung des Freistaates Sachsen an der Schulsozialarbeit einsetzt“, so Köhler-Siegel abschließend.