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Der Antrag wird wie folgt neu gefasst:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Fortschreibung des Teilhabeplans der Stadt Leipzig Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben bei der Stadt und ihren Eigenbetrieben zu ergänzen.
  2. Der Arbeitskreis Schule Wirtschaft Leipzig und die Koordinierungsstelle Berufs- und Studienorientierung werden gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Förderschulen des Kreiselternrates Formate zu diskutieren und Ideen zu erarbeiten, wie eine berufliche Beratung nicht nur in Werkstatt A oder B, sondern auch Ausbildungen im ersten Arbeitsmarkt (Stichwort: Werker Berufe) beinhalten kann sowie die Möglichkeit von solchen Praktika.
  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie Personen auf „Außenarbeitsplätzen“ gezielt angesprochen und auf geeignete Stellenausschreibungen (im gleichen Tätigkeitsfeld) der Stadtverwaltung oder der Eigenbetriebe hingewiesen werden können.
  4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, für welche Handlungsfelder es möglich ist, einen Inklusionsbetrieb oder Inklusionsabteilungen zu gründen.
  5. Der Oberbürgermeister wird damit beauftragt, sich gegenüber der geschäftsführenden wie auch künftigen Staatsregierung, im SSG und im Deutschen Städtetag dafür einzusetzen, dass sich die Rahmenbedingungen und gesetzlichen Grundlagen dergestalt weiterentwickeln, dass Werkstätten für Menschen mit Behinderung neben dem Angebot an Beschäftigung auch zu wirklichen Dienstleistern für die Inklusion am allgemeinen Arbeitsmarkt weiterentwickelt werden können. Hier soll auch das Gespräch mit dem Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) gesucht werden. Ziel muss dabei auch sein, dass Außenarbeitsplätze in den Werkstätten in reguläre Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden, damit sich der Anteil der Übergänge aus den Behindertenwerkstätten auf den ersten Arbeitsmarkt erhöht.

Begründung: Die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung gehört zum Selbstverständnis solidarischer Gesellschaften. Es gilt der zentrale Grundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention: „Nicht über uns ohne uns!“

Die Stadt vergibt Arbeitsaufträge an Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM). Diese sind zuallererst als Eingliederungsmaßnahme in den 1. Arbeitsmarkt vorgesehen.

Diese Werkstätten stehen in der Kritik, da sie weder dem Mindestlohngesetz unterliegen noch den Menschen einen ausreichenden Zugang zum 1. Arbeitsmarkt ermöglichen. Die Zahl der Menschen, die in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wechseln, bewegt sich im sehr niedrigen Prozentbereich.

Nach § 5 Werkstättenverordnung (WVO) sind Werkstätten für behinderte Menschen beauftragt, Rehabilitanden bzw. bei ihnen in den Arbeitsbereichen beschäftigte Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln. Die Menschen mit Behinderung müssen einerseits unter Berücksichtigung ihrer besonderen Bedürfnisse und individuellen Fähigkeiten gefördert und qualifiziert werden. Darüber hinaus soll der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen ermöglicht werden, so beispielsweise durch eine zeitweise Beschäftigung auf sogenannten ausgelagerten Arbeitsplätzen [1]. Laut einer Studie (September 2023) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wurden in Deutschland im Jahr 2019 lediglich 0,35 % der bundesweit etwa 143.000 in WfbM Beschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt. Im Vergleichsjahr 2015 lag diese Zahl bei 0,26 % [2]. In Sachsen werden etwa 1.333 von 15.366 Menschen mit Behinderungen, welche im Arbeitsbereich der WfbM tätig sind, auf sogenannten Außenarbeitsplätzen in Betrieben beschäftigt. Im Freistaat gelingt jährlich etwa 15 Personen der Wechsel von einer WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt [3].

Außenarbeitsplätze bieten Menschen mit Behinderungen eine Möglichkeit, sich langfristig in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes zu erproben (in dieser Probezeit bleiben sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WfbM). Arbeitgeber und -nehmer in den Betrieben können so erleben, welcher Mehrwert durch Menschen mit Behinderungen eingebracht werden kann. Außenarbeitsplätze dienen also dem Ziel, Menschen mit Behinderungen den Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Bei den in diesem Antrag geforderten Prüfungen von Möglichkeiten, Menschen mit Behinderungen bei der Stadt und ihren Eigenbetrieben in Festanstellungen zu überführen, sollen insbesondere auch die Unterstützungsmöglichkeiten berücksichtigt werden, die das Budget für Arbeit leistungsberechtigten Menschen bietet, wie z.B. personelle Unterstützung für Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz (Assistenz). Derzeit sind Menschen mit Behinderungen aus WfbM über ausgelagerte Arbeitsplätze oder Außenarbeitsplätze auch bei der Stadt Leipzig und ihren Eigenbetrieben im Einsatz, wie die Antwort der Verwaltung im Oktober 2023 auf Anfrage der SPD-Fraktion (VII-F-09028-AW-01) ergab.

Außenarbeitsplätze bieten Menschen mit Behinderungen eine Möglichkeit, sich langfristig in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes zu erproben (in dieser Probezeit bleiben sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WfbM). Arbeitgeber und -nehmer in den Betrieben können so erleben, welcher Mehrwert durch Menschen mit Behinderungen eingebracht werden kann. Außenarbeitsplätze dienen also dem Ziel, Menschen mit Behinderungen den Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Bei den in diesem Antrag geforderten Prüfungen von Möglichkeiten, Menschen mit Behinderungen bei der Stadt und ihren Eigenbetrieben in Festanstellungen zu überführen, sollen insbesondere auch die Unterstützungsmöglichkeiten berücksichtigt werden, die das Budget für Arbeit leistungsberechtigten Menschen bietet, wie z.B. personelle Unterstützung für Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz (Assistenz).

Zudem erhielten bei einer Realisierung jene bislang über Außenarbeitsplätze beschäftigte Menschen (im Gegensatz zur Entlohnung in einer WfbM) ein gerechtes Einkommen, das sie von Sozialleistungen unabhängiger werden lässt bzw. ihre eingebrachte Arbeitskraft entsprechend anerkennt und angemessen honoriert.

Auch wenn die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen eine wertvolle soziale Absicherung bieten, müssen die Menschen eine Chance bekommen, (wieder) auf den ersten Arbeitsmarkt einzusteigen. Hier sind sowohl die Stadt Leipzig als größter Arbeitgeber der Region als auch die Werkstätten gefragt, aktiv Möglichkeiten aufzuzeigen.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Beigeordnete,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

werte Gäste,

Stadtrat und Stadtverwaltung stehen vor den schwierigsten Haushaltsverhandlungen seit 20 Jahren. 2004 wurde ich erstmals in den Stadtrat gewählt, Leipzig hatte noch ein Haushaltssicherungskonzept. Danach ging es eigentlich nur bergauf und in schwierigen Zeiten, Konjunkturflauten oder Epidemien, halfen Lockerungen und Konjunkturpakete durch Bund und/oder Land.

Wir unterstützen den Kurs der Verwaltungsspitze, die einen Haushalt vorgelegt hat, der Haushaltsansätze zum großen Teil fortschreibt und ohne gravierende Kürzungen bei Vereinen und Verbänden, von Jugend- bis Senioren oder von Sport bis Kultur auskommt. Dies schafft eine gewisse Sicherheit. Ganz anders in Dresden, denn dort wird gekürzt, zum Beispiel in der Schulsozialarbeit um 1,5 Mio. Euro oder der Kultur um 4 Mio. Euro.

Die letzten Tage haben, auch wenn uns allen die Lage bewusst sein sollte, noch einmal gezeigt, wie ernst die Lage ist. Zurückgehende Steuereinnahmen, unklare Situationen über Fördermittel gepaart mit sehr optimistischen Annahmen bzgl. zu erwartenden Sozialausgaben, bei Bedarfsgemeinschaften oder Hilfen zur Erziehung, zwingen uns, den Zeitplan für den Haushalt anzupassen. Allen voran der Leipziger Mittelstand und dessen Gewerbesteuerprognosen bewahrt uns davor, die Reißleine ziehen zu müssen.

Uns diese Zeit zu nehmen ist wichtig. Oberstes Ziel für unsere Fraktion ist ein genehmigungsfähiger Haushalt. Nur dann schaffen wir Sicherheit für die Stadtgesellschaft, für Vereine und Verbände, sowie für Investitionen und damit auch für unsere Unternehmen. Denn ohne genehmigungsfähigen Haushalt droht eine Verwaltung durch die Landesdirektion und dann kommt jede freiwillige Leistung auf den Prüfstand, ohne dass wir Einfluss haben.

Nicht alles, was wünschenswert ist, können wir uns leisten. Das war schon immer so, diesmal aber ganz besonders. Wir setzen daher Schwerpunkte. 

  1. Planungen vorbereiten, um, wenn wieder Fördermittel bereitstehen, diese auch abrufen zu können.
  2. Werte erhalten, indem wir Werteverzehr reduzieren und mit den Aufträgen unsere lokale Wirtschaft stärken.
  3. Investieren, damit Leipzig auch in Zukunft attraktiv für aktuelle und zukünftige Leipzigerinnen und Leipziger  aus nah und fern ist.
  4. Zusammenhalt stärken, indem wir sowohl die urbane Kernstadt, als auch den Stadtrandbereich in den Blick nehmen und die breite Förderung der Vereinslandschaft als Kit für unsere Gesellschaft begreifen.

Wir begrüßen, dass die Investitionsprojekte weiterhin ein Schwerpunkt im Haushalt sind und mit unseren Anträgen noch mehr Gewicht bekommen sollen. Dienen sie doch zum Werterhalt bzw. zur Schaffung von neuen Werten für die Zukunft. Investitionen in Schulen, Kitas, Verkehr, Energie, freiwillige Feuerwehren, Museen, Sport- oder Schwimmhallen holen Fördermittel und damit Wertschöpfung nach Leipzig, stärken die Wirtschaft vor Ort und machen unsere Stadt zukunftsfähig, lebens- und liebenswert.  

Unsere vielfältige Träger- und Vereinslandschaft von Jugend bis Senioren, von Kultur bis Sport, ist der Kit in unserer Gesellschaft. Sie halten die Stadt zusammen, gerade in Zeiten wie diesen. Wir werden viele Wünsche nicht erfüllen können, aber wir müssen einen Blick darauf haben, die vielfältigen Angebote zu erhalten. Was einmal verloren ist, kommt so schnell nicht wieder.

Die Stadt Leipzig hat zuletzt auch wieder Grund und Boden gemehrt. Das ist gut und richtig, dennoch sollten wir auch bereit sein, Immobilien oder Grundstücke zu veräußern oder zu verpachten, wenn diese für uns auch langfristig keine finanzierbare Verwendung ermöglichen, sondern eher Kosten verursachen. Bedingung ist allerdings, dass mit den Erlösen neue langfristige Werte geschaffen werden.

Unser oberstes Ziel bleibt ein genehmigungsfähiger Haushalt, dafür werden wir mit Augenmaß handeln. Im Interesse des sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhalts und einer zukunftsfähigen Entwicklung unserer Stadt. Zukunftsfähig für Menschen, die in unserer Stadt leben und leben wollen und damit verbunden attraktiv für Unternehmen.

Artikel von Frank Franke für das Amtsblatt vom 19.10.2024

Schon seit langem setzt sich die SPD in Sachsen dafür ein, dass sich die Qualität der Kindertagesbetreuung stetig verbessert und die finanziellen Mittel für Kindertagesstätten steigen. 

Mit dem im September im Landtag beschlossenen Kita-Moratorium stehen im nächsten Jahr die gleichen Haushaltsmittel zur Verfügung wie im Jahr 2024, obwohl die Anzahl der zu betreuenden Kinder rückläufig ist. 

Es stehen also mehr Mittel für frühkindliche Bildung zur Verfügung. So soll ein großer Teil des pädagogischen Personals für die qualitative und inhaltliche Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung gehalten werden.

Mit einer Anfrage im Leipziger Stadtrat wollen wir als SPD-Fraktion von der Verwaltung wissen, wie sich die Stadt Leipzig zum Kita-Moratorium positioniert. Hintergrund ist, dass es aus dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag Kritik am Beschluss im Landtag gibt.  Wir wollen sichergehen, dass die Stadt Leipzig die finanziellen Mittel in 2025 in gleicher Höhe verwendet wie in diesem Jahr. Die Arbeitsplätze der Erzieherinnen und Erzieher sollen trotz sinkender Kinderzahlen erhalten bleiben. Wir wollen die Pädagoginnen und Pädagogen entlasten und die Arbeit mit den Kindern beständig qualitativ verbessern.

Die Reinigung von Schulgebäuden erfolgt nach festen Vorgaben. Trotzdem ist das Thema „unsaubere Schulgebäude“ ein nicht enden wollendes. 

Deshalb fragen wir an:

– Welche Maßnahmen sind notwendig, dass eine effektive und sinnhafte Reinigung von Schulgebäuden erfolgen kann:

  1.    Welche baulichen Maßnahmen (z.B. Abtreter an Schul- und Horteingängen, genügend Abstand von Sandkästen zu Eingangstüren)?

Antwort zu a):

Grundsätzlich sind alle notwendigen Maßnahmen in den aktuellen Schulbaustandards abgebildet. Bei Sanierungsvorhaben treffen diese Maßnahmen jedoch nicht zwingend bzw. vollumfassend zu.

Bauliche Maßnahmen am Objekt:

  •          Steckdosen an zu saugenden Flächen (Sauberlaufzonen) max. auf 7-9 Meter Entfernung (um keine Verlängerungskabel ziehen zu müssen)
  •          pro Etage 1 Putzmittelraum mit Kaltwasseranschluss und Lagermöglichkeiten
  •          Lifte mit Mindestbreite 90 cm, Zugang zu allen Etagen
  •          einfache, einheitliche Zugangsmöglichkeiten zu allen Räumen mittels Transponder oder einheitlichem Schließsystem
  •          keine auf Trittflächen (Treppen) aufgesetzten Geländer, da das Reinigen der Ecken und Versatze schwierig und zeitaufwendig ist
  •          keine verwinkelten Räume
  •          Sandkästen so weit wie möglich von Eingängen entfernt
  •          Eingangsbereiche und starkfrequentierte Bereiche, z. b. stark frequentierte Flure, kein Linoleum-Boden, besser Steinboden mit unruhigem, gesprenkelten Muster
  •          Mülltonnenbereich möglichst nah an Ausgängen, um lange Laufwege zu verkürzen

Glas:

  •          Anzahl an Glasflächen reduzieren (da Glasreinigung nur 1 x im Jahr)
  •          wenig Festverglasung -> bei größerer Festverglasung zwischen öffenbaren Fensterflügeln oder sehr großen und breiten Fensterflügeln sind Anschlagpunkte zur Sicherung in Form von Ösen im Beton zur Sicherung gem. UVV notwendig
  •          beim Einbau von Festverglasung: an den jeweiligen Stellen, wo Festverglasung (außer im EG) verbaut wurde, ist ausreichend Platz für einen Steiger im Außengelände einzuplanen
  •          tiefe Fensterrahmen sind ungeeignet und zeitintensiver in der Reinigung

Einbauten:

  •          Einbauelementelemente (z.B. Spinte nicht höher als 1,60 m, Vorgabe BGV Reinigung Unfallverhütungsvorschriften)
  •          Lampen sollten gut zu reinigen sein, am besten deckenverbaut, keine Hängelampen

Sanitärbereiche:

  •          Seifenspender mit Tropfauffangschalen
  •          effektive Raumanordnung im Objekt: Sanitärbereiche nah an den Horträumen in Grundschulen
  •          rutschfeste Sicherheitsfliesen, aber nicht mit rauer Oberfläche mit Sandpapierprofil

b). Welches Baumaterial muss genutzt werden, dass sich auch bei häufiger Nutzung gut und effizient reinigen lässt und der Dreck sich nicht absetzen kann?

    Antwort zu b.):

    Grundsätzlich sind alle notwendigen Maßnahmen in den aktuellen Schulbaustandards abgebildet. Bei Sanierungsvorhaben treffen diese Maßnahmen jedoch nicht zwingend bzw. vollumfassend zu.

    – keine textilen Bodenbeläge oder schwer zu reinigende Oberflächen, da diese zumeist sehr pflegeintensiv sind

    c). Welche Geräte benötigt es, um Schul- und Hortgebäude effektiv zu reinigen (z.B. I-Mop, Staubsauger auf dem Rücken, tragbar für die Treppenreinigung)?

    Antwort zu c.):

    – I-Mop, Saug- und Wischroboter, Einscheibenmaschine, Osmosesysteme wären nur einsatzbar, wenn die Reinigungsintervalle der Glasreinigung höher wären (derzeit 1x jährlich Glasreinigung -> Verschmutzungsgrad zu hoch, als dass Osmoseverfahren die Reinigung bewältigen können), Scheuer-Saug-Automaten

      Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen

      Beschlussvorschlag:

      1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und inwieweit die bestehenden Angebote für Familien, unabhängig von der konkreten Bedarfslage, verstärkt und ausgebaut werden können. Dabei ist insbesondere zu prüfen, wie betroffene Familien frühzeitiger identifiziert und die vorhandene Angebotslandschaft transparenter kommuniziert werden können. Das Prüfergebnis ist bis zum Ende des I. Quartals 2024 mitzuteilen.
      2. Der Oberbürgermeister wird ferner beauftragt, die Kooperation und Vernetzung zwischen den unterschiedlichen Akteuren zu intensivieren.
      3. Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.
      4. Der Oberbürgermeister wird ferner beauftragt aus dem Gesundheitsamt heraus am Verbund Gemeindenahe Psychiatrie (Klinikum St. Georg gGmbH) ab 1. Januar 2025 einen Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst zu etablieren, der insbesondere die Aufgaben zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen aus Familienverbünden mit komplexem Hilfe- und ggf. Behandlungsbedarf – analog der Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes im Erwachsenenbereich – wahrnimmt. Damit werden die im Zweiten Kommunalen Psychiatrieplan (VII-DS-0500) verankerten gemeindepsychiatrischen Versorgungsziele auch für den Kinder und Jugendbereich umgesetzt.

      Begründung:

      Die Zahl der Familien mit einer psychischen Erkrankung und/oder Suchterkrankung steigt kontinuierlich an. Die betroffenen Familien haben oftmals hochkomplexe Bedarfslagen und müssen sich gleichzeitig mit unterschiedlichen Leistungssystemen auseinandersetzen, deren Zugänge an vielen Stellen intransparent erscheinen. Des Weiteren fehlen in der Stadt Leipzig Strukturen, die eine Steuerung, Entwicklung und Planung zwischen diesen Bereichen ermöglicht. Dies führt in vielen Fällen dazu, dass die Suche und der Zugang zu Unterstützung und Begleitung für diese Familien eine kaum zu bewältigende Herausforderung darstellen. Infolgedessen kommt es häufig dazu, dass die Familien trotz vorhandener Angebote nicht die benötigten Hilfen erhalten bzw. besteht das Risiko, das Hilfeprozesse frühzeitig abgebrochen werden. Des Weiteren lässt sich in diesem Kontext auch ein deutlicher Anstieg der Inobhutnahmen konstatieren, welche das System Familie in eine weitere Krise stürzt. Dieser Teufelskreis muss durchbrochen werden, denn nur so können wir den Familien ein individuelles und vor allem bedarfsgerechtes Angebot zuteilwerden lassen, welches langfristig eine stabilisierende Wirkung erzielen kann. Das gesamte Familiensystem muss hierfür in den Blick genommen werden. Um den betroffenen Familien verlässliche Hilfen anbieten zu können und sicherzustellen, dass vor allem Kinder und Jugendliche die notwendige Unterstützung erhalten, müssen die bestehenden Hilfesysteme untereinander vernetzt und verbindliche Verfahrensweisen vereinbart werden. An dieser Stelle sind gerade präventive und komplexe Hilfen für Familien unerlässlich. Ein zentraler Baustein stellt an dieser Stelle auch ein sinnstiftendes Beschäftigungsangebot dar, welches es den Betroffenen ermöglicht ihre Selbstwirksamkeit wiederzuerlangen und ein wirkungsvolles Instrument zur Hilfe zur Selbsthilfe offeriert. Dadurch kann das Familiensystem langfristig gestärkt werden und der professionelle Unterstützungsbedarf sukzessive abgebaut werden. Dieser Ansatz könnte dazu beitragen, dass das Rückführungskonzept der Stadt Leipzig eine ganz andere Wirkung entfalten könnte. Zudem muss das kommunale Gesamtkonzept zu einer Entstigmatisierung der betroffenen Familien beitragen (Maßnahmen: Öffentlichkeitsarbeit, kontinuierliche Weiterqualifizierung der Fachkräfte, etc.). Dadurch könnte es zudem gelingen, dass sich über die Zeit bei allen Akteurinnen und Akteuren eine gewisse Handlungssicherheit und damit auch Transparenz einstellen kann. Darüber hinaus sollte die Verwaltung Kontakt zur Auridis-Stiftung aufnehmen, um die Anlauffinanzierung ermöglichen zu können.

      Weiterführende Informationen: Kinder psychisch kranker Eltern | Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) (fruehehilfen.de) Praxis & Hilfe – Kommune für Familien (kommune-fuer-familien.de) Seelische Gesundheit und Gesundheitsverhalten von Kindern und Eltern während der COVID-19-Pandemie (aerzteblatt.de)

      Einem aktuellen Interview mit der sächsischen Sozialministerin Petra Köpping war zu entnehmen, dass im kommenden Doppelhaushalt des Freistaats, auf Druck des Finanzministeriums, insbesondere im Sozialbereich deutlich gekürzt werden soll.

      Christopher Zenker

      Hierzu erklärt der Leipziger SPD-Fraktionsvorsitzende Christopher Zenker: „Uns ist bewusst, dass die Corona-Pandemie auch dem Landeshaushalt zusetzt. Aber wir halten es für fatal, wenn gerade in diesem Bereich der Rotstift angesetzt werden soll. Nicht nur, weil deren Arbeit gerade jetzt von großer Bedeutung ist. Zudem könnte eine solche Kürzung Strukturen dauerhaft zerstören. Wir fordern daher das Finanzministerium zum Umdenken auf.“
      Insbesondere der Gesundheits-, Sozial- und Jugendbereich werden hart getroffen, wenn die Kürzungen so vorgenommen werden, wie der Entwurf zum Doppelhaushalt dies vorsieht.

      Christina März

      „Ich halte es für ein schlechtes Signal, wenn der Freistaat beispielsweise die Jugendpauschale weiter eindampfen würde, denn damit würde es ungleich schwerer werden, zielgerichtete Jugendarbeit in den Kommunen zu machen. Jugendarbeit ist notwendig und nach der Pandemie bzw. zum Abmildern der Pandemiefolgen vielleicht noch wichtiger als zuvor“, erklärt Stadträtin Christina März, die ihre Fraktion im Jugendhilfeausschuss vertritt, und ergänzt: „Ich denke, hier ist auch der Einsatz des grünen Koalitionspartners in Dresden gefragt. Ich wünsche mir hier deutliche Worte der Grünen in Richtung des Ministerpräsidenten und des Finanzministers. Schließlich verantwortet seit Kurzem eine grüne Bürgermeisterin den Jugendhilfebereich in Leipzig und ich kann mir nicht vorstellen, dass ihre Partei ihr nicht die notwendige Rückendeckung geben möchte.“

      Christopher Zenker hebt abschließend hervor: „Wir alle wissen – spätestens seit diesem Jahr – wie wichtig ein funktionierendes Gesundheitssystem ist, das auch auf der Höhe der Zeit ist. Wie Petra Köpping umrissen hat, werden diese Kürzungen auch dazu führen, dass eine Modernisierung des Gesundheitssystems ausgebremst wird. Wir alle haben im Frühjahr davon gesprochen, dass die Angehörigen der Gesundheits- und Pflegeberufe die Helden des Alltags seien, ihnen wurde für ihre Arbeit applaudiert. Wenn es dann aber erst wird und die Rahmenbedingungen für deren Arbeit verbessert werden könnten, ist kein Geld da. Das ist nicht in Ordnung.“