Schlagwortarchiv für: Sozialer Arbeitsmarkt

In der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses im November dieses Jahres wurden die ursprünglichen Kürzungen für die Jobcenter von bundesweit angenommenen 1,1 Mrd. Euro teilweise zurückgenommen. Die Jobcenter sollen zudem weitere 750 Millionen Euro erhalten. Davon wird schätzungsweise 1 Prozent, also rund 7,5 Millonen Euro, beim Jobcenter ankommen.
 

Wir fragen daher an:

  1. Wird die Stadt Leipzig in der Trägerversammlung des Jobcenters an dem bisher geplanten Verwaltungshaushalt festhalten und es damit ermöglichen, dass alle Mittel, die zusätzlich an Jobcenter Leipzig fließen, dem Eingliederungshaushalt zugeordnet werden?
     
  2. Hat das Jobcenter Leipzig bereits mit einer Vorplanung zur Verwendung der zusätzlich vorgesehenen Mittel begonnen, damit diese Gelder, sobald der Bescheid der Bundessagentur vorliegt, zügig verwenden werden können?

Antwort der Verwaltung:

Die Antworten geben den Stand der Information am 11.12.2023 wieder.

Frage1:
Wird die Stadt Leipzig in der Trägerversammlung des Jobcenters an dem bisher geplanten Verwaltungshaushalt festhalten und es damit ermöglichen, dass alle Mittel, die zusätzlich ab Jobcenter Leipzig fließen, dem Eingliederungshaushalt zugeordnet werden?

Antwort:

Aufgrund der andauernden parlamentarischen Beratungen zum Haushalt 2024 kann zur Mittelausstattung der einzelnen Jobcenter (noch) keine neue Aussage getroffen werden. Das BMAS hat keine neuen Schätzwerte für die Planung der Jobcenter übermittelt. Unter diesen Bedingungen hat die Bundesagentur für Arbeit entschieden, die Planungen der Jobcenter weiter mit den ersten Schätzwerten durchzuführen.

Teilt der Bundestag für 2024 zusätzliche Mittel an, wird das Jobcenter die Planung ändern.

Aktuell wurden die Geschäftsführungen der Jobcenter von der Bundesagentur für Arbeit darüber informiert, dass der Bundestag den Bundeshaushalt 2024 offenbar nicht mehr vor Jahresende beschließen wird. In der Konsequenz wird davon ausgegangen, dass das Jahr 2024 mit einer vorläufigen Haushaltsführung beginnt.

Die konkreten Rahmenbedingungen werden mit einem Haushaltsführungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen geregelt, welches der Bundesagentur für Arbeit über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zugestellt wird. Dieses enthält unter anderem Aussagen dazu, in welchem Umfang Ausgabereste genutzt und in welcher Höhe Ausgaben während der vorläufigen Haushaltsführung geleistet werden dürfen. Die Bundesagentur für Arbeit hofft, dass das Haushaltsführungsschreiben noch vor der Weihnachtswoche an die Bundesministerien geht.

Frage 2:

Hat das Jobcenter Leipzig bereits mit einer Vorplanung zur Verwendung der zusätzlich vorgesehenen Mittel begonnen, damit diese Gelder, sobald der Bescheid der Bundessagentur vorliegt, zügig verwenden werden können? 

Antwort:

Auf Grund der oben genannten unklaren Lage zum Bundeshaushalt 2024 kann das Jobcenter noch keine verbindliche Neuplanung unter Berücksichtigung eventuell zur Verfügung stehender zusätzlicher Mittel vornehmen. Das Jobcenter hat aber verschiedene Planungsvarianten erarbeitet, falls kurzfristig eine geänderte Mittelzuteilung erfolgt.

Der Leipziger Stadtrat hat in seiner gestrigen Sitzung einstimmig beschlossen, dass  sich die Stadt Leipzig ab 2019 am neuen Förderprogrammen des Bundes zur Integration von Landzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz) beteiligt. Durch die Nutzung der Programme  „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16 e SGB II)“ und „Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16 i SGB II)“ sollen mindestens 150 Stellen beim Kommunalen Eigenbetrieb Engelsdorf geschaffen und bis zu 250 Stellen bei Unternehmen, Vereinen und Verbänden finanziell gefördert werden. Dazu erklären Christopher Zenker, Leipziger SPD-Fraktionschef, Heiko Bär, wirtschafts- und beschäftigungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, und Daniela Kolbe, Leipziger SPD-Bundestagsabgeordnete:

Bär: „Wir begrüßen das Vorhaben ganz ausdrücklich. Die Entwicklung des Leipziger Arbeitsmarktes war zwar in den letzten Jahren sehr positiv. Auch Langzeitarbeitslose haben von der positiven Entwicklung des Arbeitsmarktes profitiert. Dennoch gibt es weiterhin den Bedarf nach systematischer Heranführung an den Arbeitsmarkt.“

 

Für die Kommune und die künftigen Arbeitgeber, besteht der wichtigste Vorteil darin, dass diese Programme eine längere Laufzeit als sonst üblich haben. Insgesamt 5 Jahre, also bis 2023 kann so langzeitarbeitlosen Menschen der Weg in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis ermöglicht werden.

 

Zenker: „Ziel muss es sein, dass diese geförderten Beschäftigungsverhältnisse dann auch in feste, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse münden. Am Beispiel der Hallenwarte, die die Stadt Leipzig beschäftigt, zeigt sich, dass das durchaus möglich ist, denn von den 20 Stellen, die 2019 für Schulhausmeister und Hallenwarte geschaffen werden sollen, wird knapp die Hälfte durch die Übernahme von Mitarbeitern aus Beschäftigungsfördermaßnahmen in reguläre Arbeitsverhältnisse realisiert. Das ist aus meiner Sicht ein Erfolg. Ferner wird es durch die neuen Förderprogramme möglich, dass Stellen bei Vereinen und Verbänden in der Kinder- und Jugendarbeit oder beispielsweise für die Betreuung von Schulbibliotheken oder auch in verschiedenen Bereichen der Verwaltung dadurch längerfristig gesichert werden können. Für uns ist hierbei ein wichtiger Aspekt, dass es möglich ist, Menschen über diese Programme für die Betreuung von Sporthallen und -plätzen oder im Bereich Sauberkeit und Ordnung einzusetzen. Damit werden wichtige Beiträge geleistet, um unsere Stadt noch attraktiver und lebenswerter zu machen.“

 

Kolbe: „Mit dem Sozialen Arbeitsmarkt schaffen wir für Leipziger Langzeitarbeitslose neue und vor allem langfristige Chancen auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – und damit auch das Dabeisein mitten in der Stadtgesellschaft.

Das Jobcenter Leipzig erhält 2019 im Zuge des Teilhabechancengesetzes fast sechs Mio. Euro zusätzlich im Vergleich zum Vorjahr, beim Jobcenter Nordsachsen steigen die Mittelzuweisungen um knapp 1,5 Mio. Euro, beim Jobcenter im Landkreis Leipziger Land sind es 1,9 Mio. Euro mehr. Das sind insgesamt etwa 55 Mio. Euro für Leipzig bis 2021, rund 12,85 Mio. Euro für Nordsachsen und rund 13,85 Mio Euro für das Leipziger Land.

Mit dem Teilhabechancengesetz führt die Bundesregierung einen flächendeckenden Sozialen Arbeitsmarkt ein und setzt ein zentrales SPD-Herzensanliegen des Koalitionsvertrags um. Für uns ist klar: Wir wollen Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren – denn Arbeit bedeutet nicht nur Lohnerwerb, sondern auch soziale Teilhabe. Wir wenden uns Menschen und Familien zu, die sonst keine Chance auf Teilhabe hätten. Insgesamt vier Milliarden Euro zusätzlich nehmen wir für dieses neue Instrument in die Hand. Damit werden unter anderem ein beschäftigungsbegleitendes Coaching für Arbeitgeber und Teilnehmende sowie Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber ermöglicht.“