Schlagwortarchiv für: Soziales

1. Welche konkreten Angebote können hilfesuchenden Männer unterbreitet werden? Hier bitte die konkreten Organisationen mit VzÄ, die explizit zum Thema beratend tätig sind, aufschlüsseln.

In Leipzig gibt es eine Schutzeinrichtung für gewaltbetroffene Männer, das Männerhaus Leipzig des leMann e.V. (Netzwerk Jungen- und Männerarbeit Leipzig). Das Angebot umfasst zwei Schutzwohnungen mit insgesamt vier Familienplätzen (zehn Betten) für gewaltbetroffene Männer und ihre Kinder. Die Betreuung erfolgt durch eine Vollzeitstelle Sozialarbeit (1,0 VzÄ). Die Einrichtung wird durch den Freistaat Sachsen gefördert; eine kommunale Förderung durch die Stadt Leipzig erfolgt nicht.

Ergänzend fördert die Stadt Leipzig Beratungsangebote, die auch von gewaltbetroffenen Männern in Anspruch genommen werden können. Dazu zählen die Koordinierungs- und Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt und Stalking (KIS) des Vereins Frauen für Frauen e.V. mit 3,23 VzÄ, deren Beratung sich geschlechtsunabhängig an Betroffene richtet, sowie die Fach- und Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt desselben Trägers mit 3,0 VzÄ, die ebenfalls geschlechtsunabhängig berät.

Das Gesundheitsamt hält als kommunales Angebot die Interventions- und Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking (IKS) vor. Aktuell umfasst das Angebot 1,5 VZÄ in der Erwachsenenberatung. Die kommunale IKS erhält ihre Fälle aktuell ausschließlich über Meldungen der Polizeidirektion Leipzig Südwest. Handelt es sich bei den gemeldeten Personen um Männer, die von häuslicher Gewalt und/oder Stalking betroffen sind, erfolgt eine Beratung durch die IKS des Gesundheitsamtes.

2. Inwiefern wirkt die IKS Gesundheitsamt Leipzig (Kommunale Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking), als Modellprojekt zwischen Freistaat Sachsen und Stadt Leipzig, bei dem Thema beratend und unterstützend mit?

Die IKS Gesundheitsamt ist Mitglied im Koordinierungsgremium des Leipziger Netzwerks gegen Häusliche Gewalt und Stalking. Sie wirkt beratend und unterstützend mit.

3. Wie viele Männer haben 2024 und 2025 Beratungs- oder Schutzangebote gegen häusliche und sexualisierte Gewalt angenommen?

4. Wie viele Männer mit Kindern haben 2024 und 2025 Beratungs- oder Schutzangebote gegen häusliche und sexualisierte Gewalt angenommen?

Angebot / EinrichtungArt20242025Hinweis
Männerschutzwohnung leMann e.V.Schutz8+ 6 Kinder12+ 4 Kinder2025: Stand 30.09.2025
KIS Frauen für Frauen e.V.Beratung3132 
IKS GesundheitsamtBeratung22 
leMann e.V.Beratung50282025: Stand 30.09.2025
Fach- und Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt (Frauen für Frauen e.V.)Beratung122025: Daten liegen noch nicht vor
Opferhilfe Sachsen e.V. – gesamtBeratung60472025: 1.–3. Quartal
davon:    
Häusliche GewaltBeratung2218 
StalkingBeratung1510 
SexualdelikteBeratung2319 

Die Statistik der KIS Frauen für Frauen e.V. erfasst nicht, welche Personen Kinder haben, sondern wieviel Kinder insgesamt mitbetroffen waren. Die IKS Gesundheitsamt hat 22 Männer beraten, davon haben 9 Männer Kinder.

5. Wie viele Personen mussten 2024 und 2025 aufgrund fehlender Schutz- oder Beratungsplätze abgewiesen werden?

In der Männerschutzwohnung des leMann e.V. kam es im Jahr 2024 zu 24 Abweisungen aufgrund von Platzmangel. Darüber hinaus konnten 89 Beratungsanfragen nicht bedient werden.

Im Jahr 2025 wurden bislang 12 Männer aufgrund fehlender Platzkapazitäten abgewiesen (Stand: 30.09.2025).

Für die Koordinierungs- und Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt und Stalking (KIS) des Vereins Frauen für Frauen e.V. liegen keine geschlechtsspezifisch differenzierten Daten zu Abweisungen vor, da Abweisungen dort ausschließlich als Gesamtzahl erfasst werden.

Durch die IKS Gesundheitsamt wurden keine Personen abgewiesen.

6. Aus welchen Kommunen kommen die betroffenen Männer, die Beratungs- oder Schutzangebote suchten, annehmen konnten oder abgewiesen wurden?

Die betroffenen Männer stammen aus der Stadt Leipzig, dem Landkreis Leipzig sowie dem Landkreis Nordsachsen. Darüber hinaus kommen Ratsuchende auch aus anderen Bundesländern.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ausschließlich die präventiven Angebote, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Leipzig im Bereich Gesundheitsförderung und Suchtprävention angeboten werden, strukturierter sichtbar für Einwohner/-innen zu präsentieren.
  2. Dazu sollen die in der Stadt Leipzig bereits bestehenden städtischen Angebote sowie Angebote von freien Trägern auf der Homepage der Stadt Leipzig so dargestellt und beworben werden, dass sie Interessent/-innen transparent zur Verfügung stehen.
  3. Auch sollen Angebote im Print-Bereich so aufbereitet werden, dass städtische präventive Angebote zur Gesundheitsförderung strukturiert und transparent zur Verfügung stehen.
  4. Ebenso soll geprüft werden, wie sich weitere öffentliche Werbekampagnen (z.B. mit der L-Gruppe) eignen, um städtische Präventionsangebote noch transparenter in die Öffentlichkeit zu kommunizieren.
  5. Zudem soll geprüft werden, inwiefern Ärzte und Ärztinnen oder Apotheken sensibilisiert werden können, Patient/-innen gezielt auf städtische Präventionsangebote hinzuweisen.

Begründung:

Die Stadt Leipzig bietet eine Vielzahl von präventiven Angeboten zur Gesundheitsförderung. Diese sind jedoch auf der städtischen Homepage nicht transparent genug dargestellt. Diese mangelnde Sichtbarkeit stellt eine große Hürde zum Auffinden der Angebote dar. Präventionsangebote müssen aber, um wirksam zu sein, auch Menschen erreichen, die nicht aktiv danach suchen.

Gesundheitsförderung hat eine weitreichende Bedeutung. Viele gesundheitliche Probleme – seien es Krankheiten, Unfälle oder Suchterkrankungen – lassen sich durch Prävention vermeiden oder vermindern.

Die Belastung durch gesundheitliche Probleme ist sowohl für Betroffene als auch für Angehörige von großer Tragweite. Auch kann durch gezielt beworbene gesundheitliche Prävention die volkswirtschaftliche Belastung verringern werden, wenn durch die aktive Nutzung von Angeboten gesundheitliche Einschränkungen vermieden werden. Kosten und personelle Belastung im Gesundheitswesen können ebenso verringert werden wie die Ausfallzeiten von Arbeitnehmer/-innen.

Präventionsangebote sollen nicht mit hohem finanziellem und personellem Aufwand aufgebaut, vielmehr muss die Sichtbarkeit der bereits bestehenden Angebote gestärkt werden. Dadurch sollen für die Stadt keine erheblichen weiteren Kosten verursacht werden. Es eignen sich z.B. Maßnahmen wie gut sichtbare Werbekampagnen, zum Beispiel mit der L-Gruppe. Ebenso sollte das aktive Einbinden von Anlaufstellen wie Ärzt/-innen oder Apotheken geprüft werden, damit diese gezielt auf verschiedene städtische Präventionsangebote hinweisen können.

Zusammengenommen lässt sich so die Sichtbarkeit und dadurch auch der Erfolg von Präventionsangeboten erhöhen. Eine verbesserte Sichtbarkeit von Präventionsangeboten ist ein wirkungsvoller Schritt hin zu einem Gesundheitswesen, das verstärkt Augenmerk auf den Erhalt und die Stärkung von Gesundheit legt.

Beschlussvorschlag:

1. Der Oberbürgermeister prüft bis zum Ende des 1. Quartals 2026, wo ein zentrumsnaher Tagestreff ausschließlich für wohnungslose Frauen in der Stadt Leipzig angeboten werden kann. Bei der Auswahl dieses weiteren Tagestreffs werden die aktuellen Nutzungsbedarfe gemischtgeschlechtlicher Tagestreffs mitberücksichtigt.

2. Im Zuge der Prüfung soll auch eine Kalkulation möglicher Kosten (Raum-, Sach- und Personalkosten) für diesen weiteren Tagestreff geprüft werden.

Begründung:

Der Fachplan Wohnungsnotfallhilfe sieht zahlreiche Maßnahmen vor, um die gestiegenen Bedarfe wohnungsloser Menschen in Leipzig zu unterstützen. Dabei werden die Übernachtungshäuser für Frauen und Männer getrennt geführt. Tagestreffs jedoch werden ausschließlich gemischtgeschlechtlich angeboten. Konsequenterweise muss dieses Angebot auch für Tagestreffs umgesetzt werden, damit Frauen und Männern separate Rückzugsräume angeboten werden können. Dies wäre auch im Sinne des Gleichstellungsaktionsplanes der Stadt Leipzig.

I.

Während kommender Prozesse der weiteren Erarbeitung folgender Steuerungskonzepte für den Leistungsbereich Schulsozialarbeit werden alle beteiligten Schularten sowie Vertreter/-innen von StadtSchülerRat und KreisElternRat angehört, um ihre Erfahrungen und Bedarfe bei der Erstellung zukünftiger Formeln der sozialindikativen Priorisierung nach Schularten mit einfließen zu lassen.

II.

  1. An Grundschulen, Oberschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien, ab einem Z-Wert  von 0,5, wird der Personalschlüssel um 19,5 Stunden erhöht. An Ober- und Gemeinschaftsschulen, ab einem Z-Wert von 1,0, wird der Personalschlüssel um 25 Stunden erhöht. An Grundschulen und Gymnasien, ab einem Z-Wert von 1,0, wird der Personalschlüssel um 32 Stunden erhöht.
  2. Für alle bestehenden Projekte der Schulsozialarbeit im Grundschulbereich und Gymnasialbereich greift die Beobachtungszeit des Indexwertes von 3 Jahren ab Beschlussfassung dieses Steuerungskonzeptes.

Begründung

Zu 1.

Das Amt für Schule hat ein Steuerungskonzept vorgelegt, dass mit veränderten Formeln und geänderten Formelbestandteilen (Gewichtung von Werten) agiert. Die Folge einer Umsetzung wären u.a., dass es zu Personalreduzierungen an besonders belasteten Schulen kommen würde. Somit ist eine paritätische und geschlechtergerechte Besetzung zukünftig nicht mehr möglich. Hinzu kommt, dass durch die Besetzung mit 2 Pädagog:innen eine sinnhafte Aufgabenteilung, fachlicher Austausch vor Ort, Ausfallvertretung und eine deutlich wahrnehmbare Präsenz an Schulen ermöglicht wird. Die Aufstockung entspricht auch eher der ursprünglichen Vorlage von 2023 und wird den Bedarfen deutlich gerechter.

Zu 2.

Die über viele Jahre aufgebauten Strukturen sind inzwischen wichtiger Bestandteil der Schulen und dürfen nicht wegfallen, auch mit Blick auf das nach wie vor per Stadtratsbeschluss artikulierte Bekenntnis der Stadt Leipzig zum flächendeckenden Ausbau von Schulsozialarbeit.

III.

Mit dem vorliegenden Steuerungskonzept für den Leistungsbereich Schulsozialarbeit wird sichergestellt, dass bewilligte VzÄ für Schulsozialarbeit für mindestens drei Jahre an der jeweiligen Schule verbleiben, auch wenn die sozialindikative Priorisierung während dieses Zeitraumes keine weitere Schulsozialarbeit zulassen würde.

Begründung:

Nach wie vor ist es ein wichtiges Ziel, an allen Leipziger Schulen Schulsozialarbeit zu etablieren. Schulen, die bisher Unterstützung durch Schulsozialarbeit erhalten, profitieren davon in erheblichem Maß. Nicht zuletzt zeigt das der zahlreiche Protest von Eltern und Lehrkräften, der die Vorlage VIII-DS-01276 hervorruft. 

Schulsozialarbeit kann nur langfristig wirken, deshalb sollen bereits bewilligte Stellen nicht nach einem Schuljahr wieder abgezogen werden, sondern für mindestens drei Jahre Bestandsschutz haben.

Beschlussvorschlag:

  1. Im nächsten Schulentwicklungsplan werden jeder Schule die genutzten Sportflächen (Sporthallen, Außensportanlagen) zugeordnet.
  2. Auch werden im nächsten Schulentwicklungsplan stadtweit alle Fahrradübungsplätze den jeweiligen Grundschulen zugeordnet.
  3. Ebenso wird jeder Schule (auch den weiterführenden Schulen) eine Schwimmhalle zugeordnet, so dass jede/r Schüler:in an weiterführenden Schulen ein halbes Jahr Schwimmunterricht erhält. 

Begründung:

Schulsport, Schwimmunterricht und eine Fahrradausbildung sind feste Bestandteile des Lehrplans. Deshalb sollen die Bedarfe an Sportflächen, Schwimmhallen und Fahrradübungsplätzen flächendeckend auch im Schulentwicklungsplan dargestellt werden.

Beschlussvorschlag:

Im nächsten Schulentwicklungsplan werden bei der Berechnung der Richtkapazität die Raumvorgaben aus dem “Musterraumprogramm” bei grundsätzlich allen Schulen konsequent angewandt. Dazu werden vergleichend die Kapazitäten dargestellt, mit welchen alle Schulen derzeit ausgelastet sind und mit welchen sie nach einer Sanierung noch ausgelastet sein können.

Begründung:

Im vorliegenden Schulentwicklungsplan wurden bei der Berechnung der Richtkapazität bei neu gebauten und komplex sanierten Schulen die Raumvorgaben des “Musterraumprogramms” angewandt. Nach der Umsetzung des “Musterraumprogrammes” erhöhen sich – im Vergleich zu unsanierten Schulen – die Raumbedarfe pro Klasse. Dadurch kann die Schule weniger Schüler*innen aufnehmen, was Auswirkungen auf die Anzahl der Klassenzüge hat. 

Da vor allem unsanierte Schulen in Leipzig an chronischer Überbelegung leiden, sollten im vorliegenden SEP vergleichend beide Werte pro Schule angezeigt werden: die Auslastungskapazität, die in der unsanierten Schule zur Verfügung steht und die Kapazität, die bei Anwendung des Musterraumprogrammes nach der Sanierung zur Verfügung stände. 

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

1. in dem derzeit zu erarbeitenden Fachplan „Offene Angebote für soziale Teilhabe“ das Thema Einsamkeit für alle Zielgruppen in den zu beschließenden Maßnahmen zu berücksichtigen.

2. im Herbst 2026 eine Aktionswoche „Gemeinsam statt einsam“ in Leipzig durchzuführen, mit dem Ziel, öffentlichkeitswirksam über Einsamkeit aufzuklären, lokale Angebote sichtbarer zu machen und gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Diese Aktionswoche sollte alle Alters- und Bevölkerungsgruppen ansprechen – insbesondere auch junge Erwachsene, Alleinerziehende, queere Personen sowie Senior:innen.

3. bis Anfang 2027 niedrigschwellige Gemeinschaftsangebote gegen Einsamkeit in den Stadtteilen auszubauen und zu fördern. Dazu zählen:

a). offene Spaziergänge für Frauen und verschiedene Zielgruppen (nach dem Vorbild „Offline Girls Berlin“)

b). niedrigschwellige und möglichst mehrsprachige Gemeinschaftsangebote, wie zum Beispiel Stadtteilbibliotheken, Nachbarschaftszentren, öffentliche Sportstätten und offene Begegnungscafés mit dem Fokus auf Einzelpersonen, die Gemeinschaft suchen

c). der Ausbau öffentlicher WLAN-Hotspots in Nachbarschaftszentren und Treffpunkten, um digitale Teilhabe für alle zu ermöglichen

d). das Aufstellen sogenannter Plauder- oder Quasselbänke an zentralen Orten wie z.B. Parks, öffentliche Plätze und Wartebereiche im ÖPNV

4. die Jugend-App „Between-the-lines“ auch über den Herbst 2025 hinaus als Präventionsangebot gegen Vereinsamung für Kinder und Jugendliche in Leipzig anzubieten.

5. bestehende lokale Angebote in eine digitale Angebotslandkarte gegen Einsamkeit in der LeipzigApp zu integrieren – auch in Kooperation mit dem bundesweiten Projekt des Kompetenznetzes Einsamkeit.

6. als weiteren Beitrag zur digitalen Teilhabe und niedrigschwelligen Vernetzung die Nutzung und Unterstützung von sozialen Netzwerken zu fördern, wie die Plattform „GemeinsamErleben“, die Menschen auf Basis gemeinsamer Interessen miteinander verbindet. Der Aufbau lokaler Gruppen sowie gemeinschaftlicher Aktivitäten soll darüber hinaus gefördert werden

7. sich gegenüber dem Sächsischen Sozialministerium für den Aufbau eines „Sächsischen Netzwerks gegen Einsamkeit“ einzusetzen, das Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft vernetzt. 

Begründungen:

Zu 1: Einsamkeit ist kein individuelles Versagen, sondern ein strukturelles Problem, das politische Lösungen erfordert. Der gesellschaftlichen Vereinsamung entgegenzuwirken ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der sich auch die kommunale Ebene stärker annehmen muss.

Der Fachplan „Offene Angebote für soziale Teilhabe“ wird derzeit unter Federführung des Sozialamtes erstellt. Da das Thema Einsamkeit auch Menschen mit Beeinträchtigungen betrifft, sollte das Thema Einsamkeit als Kriterium bei der Auswahl der Angebote dringend berücksichtigt werden. Gerade Menschen mit Beeinträchtigungen können aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht in vollem Umfang am gesellschaftlichen Leben teilhaben – das Risiko für Einsamkeit steigt.

Zu 2: Spätestens die Corona-Pandemie und die mit ihr einhergehenden Einschränkungen im öffentlichen und sozialen Leben haben das Thema Einsamkeit stärker ins Bewusstsein gerückt.  Auch in Leipzig sind immer mehr Menschen aller Altersgruppen und Gesellschaftsschichten aus unterschiedlichsten Gründen von Einsamkeit betroffen. Einsamkeit ist eine der großen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit – mit tiefgreifenden sozialen, psychischen und gesundheitlichen Folgen. Studien zeigen, dass chronische Einsamkeit zu höheren Risiken für Depressionen, Angststörungen und Demenzerkrankungen führt (alzheimer-forschung.de) . Präventiv und informativ sollten die Angebote zum Thema einer jährlichen Aktionswoche „Gemeinsam statt einsam“ Menschen aller Altersgruppen und Gesellschaftsschichten ansprechen und bestenfalls miteinander vernetzen. 

Zu 3 a, b, c, d): Über die Hälfte aller Haushalte in Leipzig sind Single-Haushalte. Nicht zwangsläufig haben Single-Haushalte und Einsamkeit miteinander zu tun. Aber die Wahrscheinlichkeit, sich einsam zu fühlen, steigt in einem Single-Haushalt. In Berlin werden bereits mit großem Erfolg offene Spaziergänge angeboten oder Quasselbänke an öffentlichen Plätzen aufgestellt. So können Menschen, die bewusst ihrer Einsamkeit entkommen wollen, starke und sichtbare kommunale Angebote nutzen. 

Zu 4: In der Anfrage der SPD-Fraktion VII-F-10308-AW-01 (Mai 2024) steht:

Das Gesundheitsamt führt derzeit in Kooperation mit dem Amt für Jugend und Familie das App-Angebot „Between The Lines“ in Leipzig ein. „Between The Lines“ richtet sich an Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren, die auf der Suche nach Hilfe und/oder Orientierung beim Umgang mit mentalen Problemen sind. Kinder und Jugendliche sollen durch die App niedrigschwellig Zugang zu Hilfs- und Informationsangeboten im Bereich mentale Gesundheit erhalten, insbesondere zur Leipziger Kinder- und Jugendhilfelandschaft. Seit dem 1. Mai 2024 sind erste Leipziger Hilfsangebote in der App, die sowohl über Smartphones als auch über die Webanwendung am PC genutzt werden kann, implementiert. Die Auflistung der Hilfsangebote wird sukzessive erweitert.”

Aufgrund fehlender finanzieller Mittel soll diese App ab Herbst dieses Jahres nicht mehr angeboten werden. Für junge Menschen, entfällt damit ein wichtiges grundlegendes städtisches Angebot, um sich bei den vielfältigen psychischen Problemen in der Pubertät (die oft auch Einsamkeit nach sich ziehen) gezielt Unterstützung zu holen.   

Zu 5 und 6: Digitale Angebote zu stärken ist unerlässlich, um eine möglichst große Zielgruppe zu erreichen. Je mehr vorhandene digitale Strukturen genutzt werden, umso verlässlicher können verschiedene Zielgruppen erreicht werden.

Zu 7: Leipzig sollte hier als Vorreiter agieren – als sächsische Kommune, die das gesellschaftliche Problem der Einsamkeit erkannt hat und vernetzende Strukturen auch mit anderen sächsischen Kommunen und im ländlichen Raum schaffen möchte.