Schlagwortarchiv für: Soziales

[Es gilt das gesprochene Wort]

Pia Heine

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Beigeordnete,

sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

liebe Gäste auf der Tribüne und im Livestream,

ich möchte heute zunächst als Leipziger Gästeführerin zu Ihnen sprechen. Leipzig ist eine auch touristisch attraktive Stadt. Ein Großteil der Menschen, die an meinen Führungen teilnehmen, sind auswärtige Touristinnen und Touristen. Wenn ich sie frage, warum sie Leipzig besuchen, dann ist es entweder die Neugier auf ostdeutsche Städte, manchmal sind es die Kinder, die hier studieren – und sehr, sehr häufig fällt dabei auch der gute Ruf als weltoffene, bunte Stadt, explizit übrigens auch in Abgrenzung zur Landeshauptstadt Dresden.

Das liegt nicht zuletzt daran, dass es die hiesige Zivilgesellschaft vor einigen Jahren erfolgreich geschafft hat, fremdenfeindliche Bündnisse wie Legida von der Straße zu fegen. Dass wir einen Oberbürgermeister haben, der sich seinerzeit vor die Gegenproteste gestellt hat und klar gemacht hat: Wir sind und bleiben eine weltoffene, eine solidarische Stadt. Und: Zum guten Ruf Leipzigs gehört auch die zusätzliche Aufnahmebereitschaft für Menschen in Not im Rahmen des Bündnisses Sicherer Häfen.

Nun wissen wir: Dresden hat mithilfe der konservativen Mehrheit im dortigen Rat das Bündnis Sicherer Häfen vor einiger Zeit verlassen. Dass die AfD das begrüßt, ist wenig verwunderlich.

Im Begründungstext der AfD-Fraktion tauchen Worthülsen wie „gefährliche moralgetriebene und gesinnungsethische Symbolpolitik“ auf. Solche Formulierungen schmerzen mich nicht nur moralisch, sondern tun mir auch als Germanistin weh. Meine Damen und Herren, die einzigen, die hier „gesinnungsethische Symbolpolitik“ betreiben, sind Sie, und zwar im Geiste Ihrer völkischen, abschottenden Grundüberzeugungen! Und wenn Sie in Bezug auf Seenotrettung schreiben, dass allein der Verdacht auf strafwürdiges Verhalten die Mitgliedschaft im Bündnis zu „einem Ding der Unmöglichkeit“ mache, dann muss ich sagen: Chapeau, wenn’s um Verdachtsfälle geht, sind Sie als Partei ja normalerweise ganz vorne dabei. Deswegen sollten Sie vielleicht an dieser Stelle mal besser ganz kleine Brötchen backen.

Dass die CDU-Fraktion den ohnehin schon unsäglichen Originalantrag der AfD aber noch verschärft, zeigt deutlich, dass man anscheinend auch weiterhin versucht, die AfD hier sogar noch rechts zu überholen. Sie behaupten, der „Aspekt der Ordnung“ sei nicht mehr gegeben und die überplanmäßige Aufnahme geflüchteter Menschen überlaste unsere Stadt. Laut offiziellem Verteilungsschlüssel übernimmt Leipzig 15,1% der dem Freistaat Sachsen zugewiesenen Geflüchteten. Auch mit unserer Mitgliedschaft im Bündnis nehmen wir aber derzeit nur wenige – etwa 3-5 – Personen mehr auf, als der Verteilungsschlüssel vorsieht. Sieht so für Sie schon Überlastung aus?

Im Verwaltungsstandpunkt wird sehr gut dargelegt, welche Vorteile die Mitgliedschaft im Bündnis für die Stadt bringt – ohne dabei übrigens auch nur einen Cent zu kosten. Und es wird deutlich, welche fatalen Folgen ein Austritt aus dem Bündnis auch in Hinblick auf unser Standing im nationalen und internationalen Kontext hätte.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin froh, in Leipzig und nicht in Dresden zu leben. Dass unsere Stadt sich als „sicherer Hafen“ versteht, ist für mich Ausdruck von Humanität und Solidarität und darauf bin ich stolz. Als altehrwürdige Messe- und Universitätsstadt steht Leipzig wie kaum eine andere deutsche Metropole für Weltoffenheit und interkulturelle Verständigung.

Ja, die Mitgliedschaft im Bündnis und das damit verbundene Bekenntnis zur Seenotrettung ist selbstverständlich zugleich auch ein Symbol: Ein Symbol dafür, dass wir Menschen nicht im Mittelmeer ertrinken lassen. Dass wir Menschen hier ein sicheres Leben ermöglichen wollen und sie nicht in Länder zurückschicken, in denen ihnen Verfolgung und Tod drohen. Jeder Mensch hat ein Recht auf ein sicheres Leben. Kein Mensch ist illegal!

Ein Austritt aus dem Bündnis wäre in aller erster Linie ebenfalls ein Symbol und zwar dafür, künftig den Kurs der Abschottung einzuschlagen und Menschen, die in Not sind, abzuweisen.

Nun bin ich nicht nur Stadtführerin, sondern auch Historikerin. Und als solche sage ich Ihnen ganz klar: Deutschland war, ist und wird ein Einwanderungsland sein, ob Ihnen das nun gefällt oder nicht. Und solange weltweit Menschen auf der Flucht sein müssen, wird sich an dieser Situation auch vorerst nichts ändern.

Wenn Sie, liebe CDU, das C in ihrem Parteinamen ernst nehmen, dann lassen Sie uns doch bitte dafür sorgen, dass Menschen, die bei uns Schutz suchen, diesen hier erhalten. Dass sie schnellst- und bestmöglich hier integriert werden. Lassen Sie uns in menschenwürdige Unterbringung, in Begegnung und interkulturelle Verständigung investieren, statt zu spalten. Und hören Sie bitte auf, mit populistischen Anträgen auf Kosten von Menschenleben die Stimmung weiter anzuheizen.

Wir lehnen sowohl den Originalantrag wie auch den Änderungsantrag der CDU selbstverständlich ab – Humanität ist für uns nicht verhandelbar.

Pia Heine

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Beigeordnete,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

werte Gäste hier und im Livestream,

meine Kollegin Marsha Richarz von den Grünen hat ein SocialMedia-Format namens „Wer hat den Scheiß Antrag gestellt?“. Und genau diese Frage habe ich mir beim ersten Lesen im Sozialausschuss auch gestellt. Zumindest hätte ich Ihnen zunächst nicht sagen können, ob der Antrag aus der Feder der AfD oder der CDU stammt.

Ich löse auf: Er kommt von den Christdemokraten. Kurz nach Weihnachten möchte ich mir deswegen erlauben, einen kleinen Bibelexkurs zu wagen. Im 3. Buch Mose heißt es in Kapitel 19, Vers 34: „Der Fremde, der sich bei euch aufhält, soll euch wie ein Einheimischer gelten und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid selbst Fremde in Ägypten gewesen.“ Dabei wird auf die Zeit verwiesen, als die Israeliten als geknechtetes Volk in Ägypten leben mussten. Und auch im Neuen Testament ist das Prinzip der Nächstenliebe oberstes Gebot: „Ich bin ein Fremder gewesen und ihr habt mich aufgenommen.“ (Matthäus-Evangelium (Kap.25, Vers 35ff)

Wenn ich mir Ihren Begründungstext so durchlese, beschreiben Sie Migration durchweg als „Problem“. Das Problem sind aber nicht geflüchtete Menschen, das Problem sind in erster Linie Fluchtursachen – Krieg, Umweltkatastrophen, politische Verfolgung, Hunger, Elend und bittere Armut. Und solange das so ist, werden Menschen auf der Flucht sein. Und solange gebietet es uns das Grundgesetz und unser menschlicher Anstand, diesen Menschen Schutz zu gewähren und ihnen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.

Im Begründungstext des CDU-Antrags steht: „ihm (dem Beschluss von 2012) fehlt der nötige Pragmatismus und die Sachlichkeit, um der heutzutage erforderlichen Unterbringungspraxis gerecht zu werden“. – Pragmatismus und Sachlichkeit? Wir sprechen hier nicht über Sofas oder Küchenmöbel, wir sprechen hier über Menschen!

Und jetzt frage ich sie: Halten Sie 6qm zum Leben für einen Menschen wirklich für angemessen? In der letzten Ratsversammlung haben Sie in Ihrem Antrag zum Parken in der Karl-Heine-Straße die Einrichtung von 60 kostenfreien Parkplätze gefordert. Ein Parkplatz hat eine Standardgröße von 10-13qm. Einem geflüchteten Menschen gönnen Sie noch nicht mal 7,5 qm. Sie gestehen einem parkenden Auto in unserer Stadt mehr Platz zum Rumstehen zu als einem Menschen in Not zum Leben. Wie das mit christlicher Nächstenliebe einhergeht, ist mir gelinde gesagt schleierhaft.

Ich habe mich mal in der Landeshauptstadt erkundigt, die Sie ja so gern zu Vergleichen heranziehen: Dort gilt der Mindeststandard von 6qm. Und die Problemlagen sind vielfältig: fehlender Platz für Spielecken und Krankenzimmer, Hygieneprobleme und,und,und.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich bin noch neu hier im Rat – und doch verstärkt sich in jeder Ratsversammlung, die ich hier miterlebe, der Eindruck, dass die CDU-Fraktion aus Leipzig gern ein zweites Dresden machen möchte. Mehr Parkplätze hier, weniger Soziokultur da, Austreten aus dem Bündnis „Sicherer Hafen“ und natürlich: Menschen, die zu uns fliehen, auf noch engerem Raum zusammenpferchen. 

Und ganz ehrlich: Nein, das möchten wir nicht!

Als SPD-Fraktion stehen wir hinter dem 2012 von der Ratsversammlung getroffenen Beschluss. Auch der Verwaltungsstandpunkt ist eindeutig: An den Unterbringungskapazitäten der bisherigen Objekte würde eine Absenkung der Standards nullakommanichts ändern. Es handelt sich hierbei also wieder einmal vor allem um eins: das Ausspielen der Schwächsten in unserer Gesellschaft gegeneinander.

Mit dem dritten Beschlusspunkt in Ihrem Antrag wollen Sie darüber hinaus noch die Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte entmündigen, in dem dort nicht mehr über geplante Unterkünfte informiert werden soll. Dabei sind es genau solche öffentlichen Gremiensitzungen, in denen transparent berichtet und diskutiert werden soll.

Wir lehnen den CDU-Antrag selbstverständlich ab und bitten alle Demokrat:innen im Raum, es uns gleichzutun. Vielen Dank.

Beschlussvorschlag: Die Ratsversammlung beschließt die Änderung der berechtigten Personenkreise für den Erhalt eines Leipzig-Passes. Anspruchsberechtigt auf den Leipzig-Pass sind ab sofort auch alle Kinder und Jugendlichen, die in stationärer Unterbringung nach dem SGB VIII sind und Personen, die Anspruch auf Kinderzuschlag nach Paragraf 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) haben.

Begründung: Kinder und Jugendliche in stationärer Unterbringung nach SGB VIII sind aktuell vom Leipzig-Pass ausgeschlossen. Sie erhalten nach § 7 Abs. 1 WoGG kein Wohngeld und sind auch ansonsten nach der aktuellen Beschlusslage entsprechend der im Februar 2024 beschlossenen Vorlage VII-DS-09250 nicht berücksichtigt. Wie auch andere Einzelfälle konnten diese Kinder und Jugendlichen in der Vergangenheit über die Einkommensprüfung einen Leipzig-Pass erhalten, was aber nach der aktuellen Beschlusslage ganz offensichtlich nicht mehr möglich ist. Zur damaligen Beschlussfassung wurde ein entsprechender Änderungsantrag zurückgezogen, weil angekündigt wurde, dass dieser nicht nötig sei und man dies verwaltungsintern berücksichtigen würde.

Pflegefamilien erhalten Pflegegeld, mit dem monatliche Ausgaben, die der Pflegefamilie aufgrund der Versorgung eines Pflegekindes entstehen, gedeckt werden sollen. Zudem können für außergewöhnliche finanzielle Ausgaben, die durch das Pflegekind entstehen können, Kostenerstattungen beantragt werden. Zu den außergewöhnlichen finanziellen Ausgaben zählen u.a. die Erstausstattung bei Aufnahme des Pflegekindes; Bekleidung, einmalige Anlässe (wie Kommunion oder Konfirmation); Klassenfahrten, Bildungsticket, schulische Nachhilfe in begründeten Fällen. Für die Auszahlung der außergewöhnlichen finanziellen Belastungen ist die Wirtschaftliche Jugendhilfe im Jugendamt zuständig.

Wir fragen an:

1. Wie lange dauert es derzeit durchschnittlich für eine Pflegefamilie von der Antragsstellung bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe bis zur Rückerstattung der außergewöhnlichen finanziellen Ausgaben?

Eine statistische Erhebung zu Anträgen auf Erstattung außergewöhnlicher finanzieller Ausgaben und deren Bearbeitungsdauer erfolgt nicht. Detaillierte Angaben könnten nur sehr aufwendig manuell ermittelt werden.

Im zuständigen Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe Hilfen zur Erziehung werden Anträge von Pflegeeltern priorisiert bearbeitet, da es sich hierbei um eine Pflichtaufgabe, die Sicherung des umfassenden Lebensunterhaltes nach § 39 SGB VIII, handelt.

Die Bearbeitungszeit im Sachgebiet ist zum einen von der Einreichung eines vollständigen, bearbeitungsfähigen Antrags sowie von Zuarbeiten und Autorisierungen durch den Pflegekinderdienst und den Allgemeinen Sozialdienst abhängig.

Die Anträge müssen, auch wenn sie direkt im Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe Hilfen zur Erziehung eingehen, zunächst vom Pflegekinderdienst und in vielen Fällen zusätzlich auch vom Allgemeinen Sozialdienst sachlich geprüft und bestätigt werden, so dass eine Gesamtbearbeitungsdauer von 15 Tagen ab Antragstellung bis zur Bewilligung daher als Idealbearbeitungszeit angesehen werden muss, wobei keinerlei Abwesenheiten von beteiligten Akteuren zum Tragen kommen und sämtliche Zuarbeiten sofort vollumfänglich zur Verfügung gestellt werden müssen.

Zu weiteren Verzögerungen dieses Prozesses kann es durch das Nachfordern von fehlenden Informationen/Unterlagen oder das Beseitigen von Unklarheiten in der Hilfegestaltung kommen. Eine übliche Bearbeitungszeit dürfte daher nach vorsichtiger Schätzung ungefähr zwei Monate betragen. In Ausnahmefällen kann die Bearbeitungszeit auch länger sein. Hierbei handelt es sich jedoch um Einzelfälle mit besonderen Fallgestaltungen/Sachverhalten/Anliegen, welche mehrmalige Abstimmungsbedarfe zwischen den Beteiligten, ggf. zusätzliche Autorisierungen von Vorgesetzen oder zusätzliche Helferkonferenzen erfordern.

2. Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe bearbeiten derzeit wie viele Anträge von Pflegefamilien?

Im zuständigen Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe Hilfen zur Erziehung sind 25 Mitarbeitende für die Betreuung von 517 (Stand 11/2024) Pflegeverhältnissen zuständig. Im 3. Quartal 2024 wurden hochgerechnet etwa 120 Anträge bearbeitet.

Der ASD ist für Pflegefamilien in den Bereichen Hilfeplanung und -verantwortung, Hilfegewährung, zusätzliche Hilfen sowie für die Betreuung der Herkunftsfamilien zuständig. Der Pflegekinderdienst dagegen ist für die reguläre Begleitung der Pflegefamilien und Pflegekinder zuständig.

Wir fragen an:

 

  1. Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (in VzÄ) sind im ASD mit den o.g. Bereichen der Betreuung von Pflegefamilien betraut?

Grundsätzlich verhält es sich so, dass alle ASD-Mitarbeitenden (derzeit 98,641 VZÄ im Kern-ASD ohne Pflegekinderdienst und ohne Fachdienst Eingliederungshilfe im Kontext Schule) in den jeweiligen Planungsräumen Pflegeverhältnisse gem. § 33 SGB VIII betreuen, wenn in ihrem Zuständigkeitsbereich Pflegeverhältnisse bestehen. Die Unterscheidung von Eingangs- und Fallmanagement wurde in Folge der Organisationsuntersuchung im ASD und der Anpassung der Planungsräume aufgehoben, sodass alle Mitarbeitenden seit 2024 die Vergabe und Begleitung von Hilfen zur Erziehung in Ihrem Zuständigkeitsportfolio haben.

  1. Wie hoch ist die Fallzahlbelastung pro Mitarbeiter/in?

Die Frage lässt zwei Antwortmöglichkeiten zu: Zum einen, wie viele Pflegeverhältnisse jede(r) Mitarbeitende betreut, zum anderen wie viele Hilfen zur Erziehung (Hilfen) die Mitarbeitenden insgesamt betreuen.

Beide Antwortmöglichkeiten werden nachfolgend aufgeführt.

Auf Grundlage der ASD-Statistik und des ASD-Stellenplans zum Stichtag 15.10.2024 ergibt sich eine rechnerische Fallbelastung von durchschnittlich 45 Hilfen zur Erziehung pro Vollzeitäquivalent (VZÄ) Sozialarbeiter/-in. Dabei sind neben den Pflegeverhältnissen alle Hilfeformen mitgezählt, die ambulant (bspw. Familienhilfe), teilstationär (bspw. Tagesgruppe) oder stationär (bspw. Heimerziehung/Wohngruppe) vergeben sind. Nicht eingerechnet sind die vom Fachdienst Eingliederungshilfe im Kontext Schule vergebenen Eingliederungshilfen (§ 35a SGB VIII). Die Fallzahl ist jedoch nicht alleinig aussagekräftig, da insbesondere die Prävention im ASD im Vordergrund stehen muss. Zusätzlich hat jede/-r Beschäftigte/-r zusätzlich Fälle im Zusammenhang mit der Trennungs- Scheidungsberatung sowie Bedarfsprüfungen zu begleiten und verantwortet zusätzlich Stellungnahmen in familiengerichtlichen Verfahren.

Für Pflegeverhältnisse ergibt eine Durchschnittsberechnung, dass im Jahr 2024 auf 98,641 VzÄ ASD-Mitarbeitende bei einer Gesamtzahl von 709 Pflegeverhältnissen (Ist-Stand 09/2024) jede/-r ASD-Mitarbeitende (ohne die Fachdienste Eingliederungshilfe und Pflegekinderdienst) im Durchschnitt 7,2 Pflegeverhältnisse betreut. Jedoch lassen sich hieraus keine qualitativen oder quantitativen Rückschlüsse ziehen.

  1. Wie hoch waren die in Frage 1. und Frage 2. erfragten Sachverhalte in 2019? 

Im Jahresdurchschnitt 2019 gab es 639 Pflegeverhältnisse im Amt für Jugend und Familie. Zu dieser Zeit war der ASD noch in Fall- und Eingangsmanagement unterteilt. Ausschließlich im Fallmanagement (77 VZÄ) wurden Hilfen zur Erziehung und demnach auch Pflegeverhältnisse gem. § 33 SGB VIII betreut. Durchschnittlich wurden 2019 je VZÄ Fallmanagement 8,3 Pflegeverhältnisse betreut. Insgesamt Es wurden 2019 im Durchschnitt 3.655 kostenpflichte Hilfen im ASD betreut, dies ergibt eine Fallbelastung von (aufgerundet) 44 Hilfen pro Mitarbeiter/-in bei 84 VzÄ (inklusive 7 VzÄ aus dem umA-FD).

    In Leipzig existieren eine Vielzahl von Förderschulen, die Kinder und Jugendliche mit verschiedensten Bedarfen beschulen und im Hort betreuen. Die Förderschulen sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt, so dass Schülerinnen und Schüler längere Fahrzeiten zwischen Bildungseinrichtung und eige­nem Haushalt akzeptieren müssen. Diese werden oft durch Fahrdienste abgedeckt.

    Wir fragen an:

    1.                Wie viele Förderschulen für welche Bedarfe gibt es in Leipzig im Schuljahr 24/25?
    Förderschulen im SJ 2024/2025Anzahl Schulen
    Förderschwerpunkt Lernen6
    Förderschwerpunkt geistige Entwicklung8
    Förderschwerpunkt körperlich u. motorische Entwicklung1
    Förderschwerpunkt Sprache1
    Förderschwerpunkt Sehen1
    Förderschwerpunkt Hören (Landesschule)1
    Förderschwerpunkt emotionale u. soziale Entwicklung1
    Sonstige / freie Träger4
    Insgesamt22
    1.                Von wie vielen Schülerinnen und Schülern werden diese Schulen besucht (Aufschlüsselung pro Schule)? Hier bitte die aktuellsten Zahlen zur Verfügung stellen.
    Schulen mit dem Förderschwerpunkt LernenSchülerzahlSJ 2024/2025
    A.-Diesterweg-Schule239
    Schule Engelsdorf110
    Schule zur Lernförderung „Fritz-Gietzelt“202
    Comeniusschule259
    J.-H.-Pestalozzi-Schule207
    Ernst-Zinna-Schule136
    Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung 
    Lindenhofschule90
    Martin-Schule108
    Kay-Espenhayn-Schule101
    Schule Rosenweg112
    Schule Thonberg
    Haus Mahlmannstraße
    8027
    Schule Zweenfurther Straße70
    Schloss Schönefeld (freier Träger)140
    Werner-Vogel-Schule (freier Träger)86
    Schulen mit weiteren Förderschwerpunkten 
    Förderzentrum für Erziehungshilfe „Kurt-Biedermann-Schule“177
    Wladimir-Filatow-Schule78
    Förderzentrum Sprachheilschule „Käthe-Kollwitz“319
    Sacke Klinikschule 
    Albert-Schweitzer-Schule208
    Samuel-Heinicke-Schule200
    Wolfgang-Mutzek-Schule84
    Gesamtsumme2.997
    1.                Wie viele der Schülerinnen und Schüler benötigen einen Fahrdienst, um zur Schule zu gelangen und am Nachmittag wieder nach Hause? Hier bitte die aktuellsten Zahlen zur Verfügung stellen.

    Die Anzahl der Antragsteller bzw. bewilligten Anträge des Amts für Schule umfasst (Stand 04.11.2024):

    SJ 2024/2025
     
    Antragsteller Fahrdienstim Amt für SchuleBewilligungen
    für Fahrdienst
    Hin- und Rückfahrt945940
    Hin- oder Rückfahrt11252
    1.                Wie viele Fahrdienste (wie viele Busse und wie viele Fahrer und Fahrerinnen) decken die Nach­frage nach dem Schulwegtransport ab? Hier bitte die aktuellsten Zahlen zur Verfügung stellen.

    Insgesamt sind für das Amt für Schule sieben verschiedene Beförderungsunternehmen in insgesamt 15 Losen tätig. Folgende Informationen liegen nach Rückmeldung der vertrag­lich gebundenen Unternehmen vor (Stand 11.11.2024):

    FahrdienstLosAnzahl FahrzeugeAnzahl Personal(Fahrer/-innen + Begleitper­son)
    LPG Logistik GmbH1710191120382240
    H.-J.-Riebe e.K.3414(15)21247(+2)42487(+2)
    Malteser Hilfsdienst8911212910405015
    Taxibetrieb F. Harsleben2ca. 20ca. 25
    Robert Harsleben666
    ProLine12510
    Taxibetrieb U.Lehmann52226
    Fahrdienst D. Schmidt131516
      271(+2 Busse)385(+ 2 Busfahrer)
    1.                Wie lange dauern die durchschnittlichen Fahrzeiten für die Kinder und Jugendlichen?

    Diese Anfrage kann nicht pauschalisiert beantwortet werden. Grundsätzlich ist die Fahrtzeit für jeden zu befördernden Schüler/Schülerin abhängig vom Wohnort, dem Standort der be­suchten Schule, der Betreuungs-/Unterrichtsbeginn- und -endzeiten, der Tourenplanung so­wie der allgemeinen Verkehrssituation. Folglich ergibt sich eine Varianz in der individuellen Beförderungszeit von bspw. 10 Minuten pro Strecke bis zu ggf. mehr als 60 Minuten pro Strecke.

    1.                Welche Qualifikation haben die Fahrer und Fahrerinnen, um auf die Bedürfnisse der mitunter mehrfach beeinträchtigten Kinder und Jugendlichen einzugehen?

    Für die Beförderung von Personen ist zwingend eine gültige Fahrerlaubnis nachzuweisen. Darüber hinaus ist für alle Beschäftigten regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis abzu­fordern (Pflicht des Auftragnehmers). Die eingesetzten Beförderungsunternehmen sind im Rahmen der Auftragsausführung sowie der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen u. a. zum Arbeitsschutz verpflichtet, ihre Arbeitnehmer zu unterweisen.

    Eine spezielle berufliche Qualifikation als „Fahrer im Schülerverkehr/ Schülerspezialver­kehr“ gibt es nicht. Auch für die Tätigkeit als Begleitperson in der Beförderung (Schülerspe­zialverkehr) gibt es keine staatlich geregelte oder anerkannte berufliche Qualifikation, die als Voraussetzung für die Ausübung dieser Tätigkeit gefordert werden kann.

    Die Auswahl und Schulung bzw. Vorbereitung des Personals gemäß den Anforderungen an die Tätigkeit im Rahmen der Beförderung Schülerspezialverkehr nach unternehmensinter­nen Kriterien erfolgt durch die beauftragten Unternehmen. Das Amt für Schule ist mit den beauftragten Unternehmen zu diesen Themen regelhaft im Austausch.

    1.                Welche Fahrdienste fahren die Schulen und Horte ganzjährig an (d.h. auch in den Ferien)? Bitte Aufschlüsselung nach Fahrdienst und Schule zur Verfügung stellen.

    Das Beförderungsunternehmen H.-J.-Riebe e.K. ist ganzjährig in der Beförderung von Schüler/-innen (Förderschulen) tätig. Während der Schulzeit wird es vom Amt für Schule beauftragt und in den Ferien, z. B. im Rahmen einer heilpädagogischen Ferienbetreu­ung, durch das Sozialamt. Eine Aufschlüsselung nach Schule ist nicht möglich, da die Beauftragung im jeweiligen Fachbereich auf Basis unterschiedlicher Kriterien erfolgt.

    Im September 2023 teilte die Stadt Leipzig per Medieninformation (663/mmb) mit, dass der „Fachdienst für Eingliederungshilfe im Kontext Schule“ gemäß § 35 a SGB VIII gegründet wurde, um Eingliederungshilfen an Schulen zukünftig besser begleiten und steuern zu können.

    Laut Medieninformation ist es das Ziel „die Fallbearbeitung zügig aufzunehmen; in den ersten Wochen der Neuorganisation kann es aber noch zu Verzögerungen kommen.“

    Nunmehr sind über zwölf Monate vergangen und es erreichen uns immer wieder Meldungen, dass die Umsetzung des o.g. Zieles bei den betroffenen Kindern und Eltern nicht ankommt. Das heißt konkret: Nur schwer erhalten betroffene Eltern Antworten auf Anfragen, immer wieder wird nach mehreren Monaten von Seiten des/der zuständigen Mitarbeiters/in nachgefragt, ob der Antrag noch aktuell ist, ohne auf den aktuellen Bearbeitungsstand einzugehen.

    Wir fragen an:

    1. Wie viele Sozialarbeiter/innen sind in dem neu gegründeten Fachdienst tätig?

    Derzeit sind elf Mitarbeiter/-innen plus zwei Springerinnen, also insgesamt 13 Sozialarbeiter/-innen, im Fachdienst Eingliederungshilfe (FD EGH) tätig. Unterstützt werden die Kolleginnen und Kollegen durch zeitlich überlassenes Personal aus dem KEE (5,5 VzÄ), welches vor- und nachgelagerte Arbeiten im Verwaltungsverfahren übernimmt.

    2. Wie viele Teamleitungen sind für die Anzahl der Sozialarbeiter/innen zuständig?

    Es gibt eine Sachgebietsleitung für das gesamte Team.

    3. Wie häufig fanden Teamsitzungen von Oktober 2023-Oktober 2024 statt, in denen über die Anträge entschieden werden konnte?

    Es kann erst ab Einsatz der Sachgebietsleitung eine Aussage zu den erfolgten Teamsitzungen, sogenannte Fachteams, getroffen werden. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass keine Zählung der erfolgten Fachteams durch die vertretende Sachgebietsleitung erfolgte. Insgesamt wurden für den Zeitraum vom 06.11.2023 bis 30.10.2024 mindestens 317 Fachteams durchgeführt.

    4. Wie viele unbearbeitete Anträge liegen dem Fachdienst derzeit vor?

    Zum Stand 06.11.2024 liegen dem FD EGH 631 noch nicht bewilligte Anträge (Bedarfsprüfungen) vor, die derzeit geprüft werden.

    5. Mit welcher Wartezeit muss der/die Antragsteller/in rechnen, nachdem der Antrag eingereicht wurde?

    Die Bearbeitungszeit wird von vielen Faktoren beeinflusst wird. Die Anträge haben unterschiedliche Bearbeitungsstände. Einerseits müssen alle benötigten Unterlagen vorliegen, die für die Prüfung des Antrages erforderlich sind. Andererseits müssen freie Kapazitäten beim FD EGH für eine Hospitation in der Schule vorhanden sein, damit abschließend über die Bewilligung entschieden werden kann. Aktuell werden Termine ab Januar 2025 vergeben, da bis dahin alle Terminkapazitäten erschöpft sind.

    6. Wie viele Fälle bearbeitet jede/r Sozialarbeiter/in durchschnittlich (Antragstellung sowie Begleitung bewilligter Anträge)?

    Zum Stichtag 30.09.2024 lag die durchschnittliche Fallzahl je Sozialarbeiter/-in bei 91 laufenden Fällen plus 48 noch nicht abgeschlossenen Bedarfsprüfungen. Insgesamt ergibt das eine durchschnittliche Fallbelastung von 139 Vorgängen (Anträge und bewilligte Anträge).