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Beschlussvorschlag: Zur Sicherung der qualifizierten Fachaufsicht und Fachberatung für die kommunalen Horte und der Betreuungsangebote an Förderschulen / Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Lernen bzw. soziale und emotionale Entwicklung im Amt für Schule wird im Stellenplan zusätzlich 1 VzÄ (2025: 30.000 EUR ab Juli; 2026: 60.000 EUR) eingerichtet.

Begründung: Gute pädagogische Arbeit in Horten und in den Betreuungsangeboten in den Förderschulen braucht eine quantitativ ausreichende und fachlich hochwertige Fachaufsicht und Fachberatung. Dies unterstreichen sowohl die Festlegungen des SGB VIII (§ 45, Abs. 3) als auch des Gesetzes über Kindertagesbetreuung in Sachsen (§ 12, Abs. 3).

Die Fachaufsicht und Fachberatung der kommunalen Horte und der Betreuungsangebote an den Förderschulen / Förderzentren ist aktuell unzureichend aufgestellt. Die Stellenbemessung in diesem Bereich ist offensichtlich völlig ungenügend.

Die starke Zunahme an betreuten Kindern und pädagogischen Fachkräften in den städtischen Horten in den vergangenen Jahren wurde auf der Ebene der Fachaufsicht bzw. Fachberatung überhaupt nicht mit vollzogen. Während sich sowohl die Zahl der betreuten Kinder als auch des pädagogischen Personals mehr als verdoppelt hat, sind die Personalressourcen für Fachaufsicht und Fachberatung nur ganz geringfügig gestiegen bzw. mittlerweile sogar zurückgegangen!

 02 / 200810 / 202008 / 2024 
Betreute Kinder in kommunalen Horten und Betreuungsangeboten8.81716.42418.425
Pädagogisches Personal in den Einrichtungen in VzÄ 391,28789,125911,48
Fachaufsicht und Fachberatung im Amt für Schule in VzÄ3,755,84,8

Auch in den kommenden Schuljahren wird die Zahl der zu betreuenden Kinder in den Horten sowie das pädagogische Personal weiter zunehmen, bevor mit einer gewissen demografisch bedingten Stagnation zu rechnen ist.

Die Erweiterung des Stellenplans in diesem Bereich um 1 VzÄ versucht diesem krassen Missverhältnis abzuhelfen. Starke Horte brauchen gute und verlässlich erreichbare Fachberatung. Nicht zuletzt in Krisensituationen ist eine fachlich exzellente Begleitung und Beratung unerlässlich. 

Beschlussvorschlag: Bis zum Ende des 3. Quartals 2025 sind folgende Konzepte vorzulegen, die im Haushaltsjahr 2026 wirksam werden sollen:

  1. Für eine zielgruppenorientierte Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Pflegefamilien – damit mehr Familien den Schritt wagen, ein Pflegekind aufzunehmen und damit auch das System Pflegefamilie in der Öffentlichkeit einen höheren Stellenwert erhält. Im Konzept muss die Aufstockung finanzieller Mittel des Pflegekinderdienstes um 10.000 EUR (ab 2026) sowie 0,5 VzÄ (30.000 EUR ab 2026) für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit festgeschrieben werden.
  2. Für Pflegeeltern, die sich fachspezifisch weiterbilden müssen und wollen. Das Konzept sollte hier ein festes Budget festlegen, dass z. B. in Form von Bildungsgutscheinen an Pflegeeltern ausgegeben werden kann. Ebenso sollte es den Pflegeeltern das Recht einräumen, sich selbstständig ein adäquates Beratungsangebot auszusuchen. Der Bildungsgutschein soll auch als Nachsorgeangebot für Pflegeeltern gelten, die ihr Pflegekind aufgrund äußerer Umstände wieder aus der Familie nehmen lassen müssen. (jährliches Budget ab 2026: 5.000 EUR). Der Bedarf soll Ende 2026 evaluiert werden.
  3. Für die fachliche Begleitung von leiblichen Geschwisterkindern, die mit dem Pflegekind zusammen aufwachsen. Das Konzept sollte eine Angebotsentwicklung festschreiben, die nach einer Durchführungsdauer von zwei Jahren evaluiert wird (jährliches Budget ab 2026: 5.000 EUR).

Begründung:

Zu 1: 

Pflegefamilien leisten eine unersetzliche Arbeit für die Stadt Leipzig. Jedes Kind, das in einer Pflegefamilie aufwächst, hat höhere Chancen auf eine stabile Zukunft. Zudem ist eine stationäre Unterbringung von Kindern um ein Vielfaches kostenintensiver. Ein Platz für ein Kind/einen Jugendlichen in einer HzE-Einrichtung kostet die Stadt 84.000 EUR. In einer Pflegefamilie kostet die Unterbringung des Kindes/Jugendlichen 14.700 EUR. Aus diesen zwei entscheidenden Gründen muss die Stadt in die Öffentlichkeitsarbeit des Pflegekinderdienstes investieren. 

Zu 2: 

Pflegeeltern sind aufgrund der Fürsorge für ihre Pflegekinder vielfältigen Belastungen ausgesetzt. Deshalb brauchen sie auch kurzfristige Angebote, wenn sie Beratungsbedarf haben. Zugleich sind Erziehungsberatungsstellen permanent überlastet, so dass kurzfristige Anfragen nicht bearbeitet werden können. Auch von städtischer Seite (ASD, Pflegekinderdienst) kann aufgrund der Fallzahlbelastung ein frühzeitiger Hilfebedarf nicht schnell genug bearbeitet werden, da Familien in akuten Krisensituationen verständlicherweise Vorrang haben. Das System Pflegefamilie muss funktionieren, deshalb sollte diese wichtige präventive Maßnahme unterstützend angeboten werden.

Ebenso kann es für Pflegeeltern sehr belastend sein, wenn sie ein Pflegekind jahrelang betreut haben und das Kind aufgrund äußerer Umstände die Pflegefamilie verlassen muss. Hier sollte eine gute Nachbetreuung für Pflegeeltern gegeben sein.

Zu 3:

Entscheiden sich Eltern für die Aufnahme von einem oder mehreren Pflegekindern, ist das auch eine Herausforderung für die leiblichen Kinder. Damit die leiblichen Kinder gut begleitet werden, sollte die Stadt Leipzig ein Angebot (in Form eines Workshops o.ä.) schaffen, indem diese Kinder gestärkt und ermutigt werden, ihre Rolle als „Pflegegeschwister“ gut und gewinnbringend wahrnehmen und umsetzen zu können.

Beschlussvorschlag: Zur zügigen Bearbeitung der außerordentlich hohen Fallzahlen sowie zur Bedarfsprüfung der Anträge im Bereich “Fachdienst Eingliederungshilfe im Kontext Schule” gemäß § 35a SGB VIII im ASD werden im Haushaltsjahr 2025 (30.000 € ab Juli) und im Haushaltsjahr 2026 je 1 VzÄ unbefristet eingestellt (120.000 € für beide Stellen).

Begründung: Der “Fachdienst Eingliederungshilfe im Kontext Schule” gemäß § 35a SGB VIII ist verantwortlich für alle Neuanträge, offene Bedarfsprüfungen und laufende Eingliederungshilfen in Form von Schulbegleitung, Hortintegration, Integrationshilfe, Sozialem Training sowie Lerntherapie (Dyskalkulie und LRS).

Die Berichterstattung “Hilfen zur Erziehung” vom 10.11.2024 sowie die Anfrage der SPD Fraktion VIII-F-00393 “Aktueller Arbeitsstand des Fachdienstes Eingliederungshilfe im Kontext Schulen im Allgemeinen Sozialdienst (ASD)” zeigen an, dass die Fallbelastung im Fachdienst Eingliederungshilfe Kontext Schule weit von der maximalen Fallbelastung 1:80 abweicht. 1:113 ist die derzeit geringste Fallbelastung, 1:169 die höchste, die durchschnittliche Fallbelastung liegt damit bei 1:139. Hier muss aus zwei Gründen dringend gegengesteuert werden:

  1. Als Arbeitgeber verpflichtet sich die Stadt Leipzig, eine ausgewogene Work-Life-Balance für ihre Arbeitnehmer/innen sicherzustellen. Bei den o.g. Fallzahlen ist das nicht möglich. Seit 01.01.2024 wurde mit sieben Überlastungsanzeigen im Fachgebiet Wiedereingliederungshilfe im Kontext Schule eine überdurchschnittlich hohe Arbeitsbelastung im Team angezeigt.
  1. Eltern, die einen Antrag auf Schulbegleitung, Hortintegration, Integrationshilfe, Soziales Training oder Lerntherapie (Dyskalkulie und LRS) stellen, müssen ein äußerst anspruchsvolles Antragsverfahren durchlaufen. Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung von Teilhabeleistungen gemäß § 35a SGB VIII „Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung“ ist die Voraussetzung, dass “die seelische Gesundheit des Kindes bzw. des Jugendlichen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für sein Lebensalter typischen Zustand abweicht, und daher dessen Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist”.

Mehrseitige Fragebögen zur Entwicklung des Kindes, ein fachärztliches Gutachten, ein Gutachten der Schule sowie eine Prüfung durch den Fachdienst (vor Ort in der Schule oder im Gespräch in den Räumen des Fachdienstes) gehören zum Antragsverfahren. Aufgrund der o.g. hohen Fallzahlbelastung haben die Mitarbeiter/innen kaum Kapazitäten, um den antragstellenden Eltern zeitnah eine Rückmeldung zu geben. Für die betroffenen Kinder und Jugendlichen bedeuten diese Monate und mitunter sogar Jahre einen Zeitraum, in dem sich die “seelische Behinderung” verfestigt und zunehmend zu einer Belastung wird, die Kinder und Jugendliche daran hindert, sich gut zu entwickeln.

Pflegefamilien erhalten Pflegegeld, mit dem monatliche Ausgaben, die der Pflegefamilie aufgrund der Versorgung eines Pflegekindes entstehen, gedeckt werden sollen. Zudem können für außergewöhnliche finanzielle Ausgaben, die durch das Pflegekind entstehen können, Kostenerstattungen beantragt werden. Zu den außergewöhnlichen finanziellen Ausgaben zählen u.a. die Erstausstattung bei Aufnahme des Pflegekindes; Bekleidung, einmalige Anlässe (wie Kommunion oder Konfirmation); Klassenfahrten, Bildungsticket, schulische Nachhilfe in begründeten Fällen. Für die Auszahlung der außergewöhnlichen finanziellen Belastungen ist die Wirtschaftliche Jugendhilfe im Jugendamt zuständig.

Wir fragen an:

1. Wie lange dauert es derzeit durchschnittlich für eine Pflegefamilie von der Antragsstellung bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe bis zur Rückerstattung der außergewöhnlichen finanziellen Ausgaben?

2. Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe bearbeiten derzeit wie viele Anträge von Pflegefamilien?

Der ASD ist für Pflegefamilien in den Bereichen Hilfeplanung und -verantwortung, Hilfegewährung, zusätzliche Hilfen sowie für die Betreuung der Herkunftsfamilien zuständig. Der Pflegekinderdienst dagegen ist für die reguläre Begleitung der Pflegefamilien und Pflegekinder zuständig.

Wir fragen an:

  1. Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (in VzÄ) sind im ASD mit den o.g. Bereichen der Betreuung von Pflegefamilien betraut?
  2. Wie hoch ist die Fallzahlbelastung pro Mitarbeiter/in?
  3. Wie hoch waren die in Frage 1. und Frage 2. erfragten Sachverhalte in 2019? 

In Leipzig existieren eine Vielzahl von Förderschulen, die Kinder und Jugendliche mit verschiedensten Bedarfen beschulen und im Hort betreuen. Die Förderschulen sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt, so dass Schülerinnen und Schüler längere Fahrzeiten zwischen Bildungseinrichtung und eige­nem Haushalt akzeptieren müssen. Diese werden oft durch Fahrdienste abgedeckt.

Wir fragen an:

  1.                Wie viele Förderschulen für welche Bedarfe gibt es in Leipzig im Schuljahr 24/25?
Förderschulen im SJ 2024/2025Anzahl Schulen
Förderschwerpunkt Lernen6
Förderschwerpunkt geistige Entwicklung8
Förderschwerpunkt körperlich u. motorische Entwicklung1
Förderschwerpunkt Sprache1
Förderschwerpunkt Sehen1
Förderschwerpunkt Hören (Landesschule)1
Förderschwerpunkt emotionale u. soziale Entwicklung1
Sonstige / freie Träger4
Insgesamt22
  1.                Von wie vielen Schülerinnen und Schülern werden diese Schulen besucht (Aufschlüsselung pro Schule)? Hier bitte die aktuellsten Zahlen zur Verfügung stellen.
Schulen mit dem Förderschwerpunkt LernenSchülerzahlSJ 2024/2025
A.-Diesterweg-Schule239
Schule Engelsdorf110
Schule zur Lernförderung “Fritz-Gietzelt”202
Comeniusschule259
J.-H.-Pestalozzi-Schule207
Ernst-Zinna-Schule136
Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung 
Lindenhofschule90
Martin-Schule108
Kay-Espenhayn-Schule101
Schule Rosenweg112
Schule Thonberg
Haus Mahlmannstraße
8027
Schule Zweenfurther Straße70
Schloss Schönefeld (freier Träger)140
Werner-Vogel-Schule (freier Träger)86
Schulen mit weiteren Förderschwerpunkten 
Förderzentrum für Erziehungshilfe “Kurt-Biedermann-Schule”177
Wladimir-Filatow-Schule78
Förderzentrum Sprachheilschule “Käthe-Kollwitz”319
Sacke Klinikschule 
Albert-Schweitzer-Schule208
Samuel-Heinicke-Schule200
Wolfgang-Mutzek-Schule84
Gesamtsumme2.997
  1.                Wie viele der Schülerinnen und Schüler benötigen einen Fahrdienst, um zur Schule zu gelangen und am Nachmittag wieder nach Hause? Hier bitte die aktuellsten Zahlen zur Verfügung stellen.

Die Anzahl der Antragsteller bzw. bewilligten Anträge des Amts für Schule umfasst (Stand 04.11.2024):

SJ 2024/2025
 
Antragsteller Fahrdienstim Amt für SchuleBewilligungen
für Fahrdienst
Hin- und Rückfahrt945940
Hin- oder Rückfahrt11252
  1.                Wie viele Fahrdienste (wie viele Busse und wie viele Fahrer und Fahrerinnen) decken die Nach­frage nach dem Schulwegtransport ab? Hier bitte die aktuellsten Zahlen zur Verfügung stellen.

Insgesamt sind für das Amt für Schule sieben verschiedene Beförderungsunternehmen in insgesamt 15 Losen tätig. Folgende Informationen liegen nach Rückmeldung der vertrag­lich gebundenen Unternehmen vor (Stand 11.11.2024):

FahrdienstLosAnzahl FahrzeugeAnzahl Personal(Fahrer/-innen + Begleitper­son)
LPG Logistik GmbH1710191120382240
H.-J.-Riebe e.K.3414(15)21247(+2)42487(+2)
Malteser Hilfsdienst8911212910405015
Taxibetrieb F. Harsleben2ca. 20ca. 25
Robert Harsleben666
ProLine12510
Taxibetrieb U.Lehmann52226
Fahrdienst D. Schmidt131516
  271(+2 Busse)385(+ 2 Busfahrer)
  1.                Wie lange dauern die durchschnittlichen Fahrzeiten für die Kinder und Jugendlichen?

Diese Anfrage kann nicht pauschalisiert beantwortet werden. Grundsätzlich ist die Fahrtzeit für jeden zu befördernden Schüler/Schülerin abhängig vom Wohnort, dem Standort der be­suchten Schule, der Betreuungs-/Unterrichtsbeginn- und -endzeiten, der Tourenplanung so­wie der allgemeinen Verkehrssituation. Folglich ergibt sich eine Varianz in der individuellen Beförderungszeit von bspw. 10 Minuten pro Strecke bis zu ggf. mehr als 60 Minuten pro Strecke.

  1.                Welche Qualifikation haben die Fahrer und Fahrerinnen, um auf die Bedürfnisse der mitunter mehrfach beeinträchtigten Kinder und Jugendlichen einzugehen?

Für die Beförderung von Personen ist zwingend eine gültige Fahrerlaubnis nachzuweisen. Darüber hinaus ist für alle Beschäftigten regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis abzu­fordern (Pflicht des Auftragnehmers). Die eingesetzten Beförderungsunternehmen sind im Rahmen der Auftragsausführung sowie der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen u. a. zum Arbeitsschutz verpflichtet, ihre Arbeitnehmer zu unterweisen.

Eine spezielle berufliche Qualifikation als „Fahrer im Schülerverkehr/ Schülerspezialver­kehr“ gibt es nicht. Auch für die Tätigkeit als Begleitperson in der Beförderung (Schülerspe­zialverkehr) gibt es keine staatlich geregelte oder anerkannte berufliche Qualifikation, die als Voraussetzung für die Ausübung dieser Tätigkeit gefordert werden kann.

Die Auswahl und Schulung bzw. Vorbereitung des Personals gemäß den Anforderungen an die Tätigkeit im Rahmen der Beförderung Schülerspezialverkehr nach unternehmensinter­nen Kriterien erfolgt durch die beauftragten Unternehmen. Das Amt für Schule ist mit den beauftragten Unternehmen zu diesen Themen regelhaft im Austausch.

  1.                Welche Fahrdienste fahren die Schulen und Horte ganzjährig an (d.h. auch in den Ferien)? Bitte Aufschlüsselung nach Fahrdienst und Schule zur Verfügung stellen.

Das Beförderungsunternehmen H.-J.-Riebe e.K. ist ganzjährig in der Beförderung von Schüler/-innen (Förderschulen) tätig. Während der Schulzeit wird es vom Amt für Schule beauftragt und in den Ferien, z. B. im Rahmen einer heilpädagogischen Ferienbetreu­ung, durch das Sozialamt. Eine Aufschlüsselung nach Schule ist nicht möglich, da die Beauftragung im jeweiligen Fachbereich auf Basis unterschiedlicher Kriterien erfolgt.

Im September 2023 teilte die Stadt Leipzig per Medieninformation (663/mmb) mit, dass der „Fachdienst für Eingliederungshilfe im Kontext Schule“ gemäß § 35 a SGB VIII gegründet wurde, um Eingliederungshilfen an Schulen zukünftig besser begleiten und steuern zu können.

Laut Medieninformation ist es das Ziel „die Fallbearbeitung zügig aufzunehmen; in den ersten Wochen der Neuorganisation kann es aber noch zu Verzögerungen kommen.“

Nunmehr sind über zwölf Monate vergangen und es erreichen uns immer wieder Meldungen, dass die Umsetzung des o.g. Zieles bei den betroffenen Kindern und Eltern nicht ankommt. Das heißt konkret: Nur schwer erhalten betroffene Eltern Antworten auf Anfragen, immer wieder wird nach mehreren Monaten von Seiten des/der zuständigen Mitarbeiters/in nachgefragt, ob der Antrag noch aktuell ist, ohne auf den aktuellen Bearbeitungsstand einzugehen.

Wir fragen an:

1. Wie viele Sozialarbeiter/innen sind in dem neu gegründeten Fachdienst tätig?

Derzeit sind elf Mitarbeiter/-innen plus zwei Springerinnen, also insgesamt 13 Sozialarbeiter/-innen, im Fachdienst Eingliederungshilfe (FD EGH) tätig. Unterstützt werden die Kolleginnen und Kollegen durch zeitlich überlassenes Personal aus dem KEE (5,5 VzÄ), welches vor- und nachgelagerte Arbeiten im Verwaltungsverfahren übernimmt.

2. Wie viele Teamleitungen sind für die Anzahl der Sozialarbeiter/innen zuständig?

Es gibt eine Sachgebietsleitung für das gesamte Team.

3. Wie häufig fanden Teamsitzungen von Oktober 2023-Oktober 2024 statt, in denen über die Anträge entschieden werden konnte?

Es kann erst ab Einsatz der Sachgebietsleitung eine Aussage zu den erfolgten Teamsitzungen, sogenannte Fachteams, getroffen werden. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass keine Zählung der erfolgten Fachteams durch die vertretende Sachgebietsleitung erfolgte. Insgesamt wurden für den Zeitraum vom 06.11.2023 bis 30.10.2024 mindestens 317 Fachteams durchgeführt.

4. Wie viele unbearbeitete Anträge liegen dem Fachdienst derzeit vor?

Zum Stand 06.11.2024 liegen dem FD EGH 631 noch nicht bewilligte Anträge (Bedarfsprüfungen) vor, die derzeit geprüft werden.

5. Mit welcher Wartezeit muss der/die Antragsteller/in rechnen, nachdem der Antrag eingereicht wurde?

Die Bearbeitungszeit wird von vielen Faktoren beeinflusst wird. Die Anträge haben unterschiedliche Bearbeitungsstände. Einerseits müssen alle benötigten Unterlagen vorliegen, die für die Prüfung des Antrages erforderlich sind. Andererseits müssen freie Kapazitäten beim FD EGH für eine Hospitation in der Schule vorhanden sein, damit abschließend über die Bewilligung entschieden werden kann. Aktuell werden Termine ab Januar 2025 vergeben, da bis dahin alle Terminkapazitäten erschöpft sind.

6. Wie viele Fälle bearbeitet jede/r Sozialarbeiter/in durchschnittlich (Antragstellung sowie Begleitung bewilligter Anträge)?

Zum Stichtag 30.09.2024 lag die durchschnittliche Fallzahl je Sozialarbeiter/-in bei 91 laufenden Fällen plus 48 noch nicht abgeschlossenen Bedarfsprüfungen. Insgesamt ergibt das eine durchschnittliche Fallbelastung von 139 Vorgängen (Anträge und bewilligte Anträge).