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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dort, wo Patenschaften durch eine natürliche oder juristische Person oder einen eingetragenen Verein für eine Spielzeugkiste übernommen werden, auf zunächst je einem Spielplatz pro Stadtbezirk eine solche Spielzeugkiste aufzustellen.

Die Stadt Leipzig bewirbt das Patenschaftsmodell aktiv auf ihren Kanälen. Eine Umsetzung soll möglichst im Frühjahr 2024 erfolgen.

Begründung:

Die Neufassung des Antrages übernimmt den VSP mit den Ergänzungen bzgl. juristische Personen, aktives Werben für das Patenschaftsmodell und Zeitschiene. Pro Stadtbezirk soll zunächst mindestens eine Spielzeugkiste pro Spielplatz aufgestellt werden.

Die Ursprungsfassung des Antrags finden Sie hier.

Mit Ratsbeschluss vom Mai 2017 wurde die Stadtverwaltung aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass in jedem der zehn Stadtbezirke mindestens ein Spielplatz mit barrierefreien Spielgeräten für verschiedene Zielgruppen beeinträchtigter Kinder und Jugendlicher ausgestattet wird. Für die konkrete Ausgestaltung sollten der Behindertenverband und spezialisierte Landschaftsgärtner:innen hinzugezogen werden.

Außerdem wurden im Zuge der Beschlussfassung zum Haushalt 2021/22 durch Annahme des Antrages „Inklusive Spielplätze – damit alle Kinder spielen können“ (A 0128/ 21/22) Gelder in den Haushalt eingestellt.

Wir fragen an:

  1. Wie viele Spielplätze wurden mit barrierefreien Spielgeräten in den Jahren 2021 und 2022 ausgestattet?
  2. Wo befinden sich aktuell inklusive Spielplätze in der Stadt Leipzig?
  3. Welche Spielplätze sollen 2023 mit Spielgeräten für Kinder mit Beeinträchtigungen ausgestattet werden?
  4. Gibt es in Leipzig einen Spielplatz mit einer Schaukel für Rollifahrer:innen? Wenn ja, wo? Wenn nein, kann solch eine Schaukel in Abstimmung mit dem Behindertenverband realisiert werden?

Antwort der Verwaltung:

Frage 1

Wie viele Spielplätze wurden mit barrierefreien Spielgeräten in den Jahren 2021 und 2022 ausgestattet?

Antwort

Umsetzung inklusive Spielplätze 2021

  1. August-Bebel-Platz, Engelsdorf
  2. Verdistraße, Engelsdorf
  3. Enzianweg, Wiederitzsch
  4. Theobald-Beer-Straße
  5. „Am Obstgarten“, Kleinzschocher
  6. Lene-Voigt-Park, Schaukelplatz
  7. Naturbad Südwest
  8. Jugend- und Sportbereich „Am Waserschloss , Leutzsch
  9. Bienitzstraße, Burghausen
  10. Henriettenpark, Lindenau
  11. Kirchplatz Möckern
  12. Skateanlage Parkallee, Grünau

Umsetzung inklusive Spielplätze 2022

  1. Spielplatz Palmengarten, Alt-West
  2. An der Badeanlage/Kuhweide, Liebertwolkwitz
  3. „Am Zypressenhügel“ Alte Salzstraße, Grünau Ost
  4. Zeisigplatz, Wahren
  5. „Am Brunnen“, Lützschena-Stahmeln
  6. Spielpaltz Schönauer Park
  7. Rehbacher Anger
  8. Rolf-Axen-Straße, Kleinzschocher
  9. Spielbereich Connewitzer Spitze

Frage 2

Wo befinden sich aktuell inklusive Spielplätze in der Stadt Leipzig?

Antwort

Spielplätze barrierefrei zu erstellen, gehört zur üblichen Planungspraxis.

Mit dem Beschluss VII-HP-05445 – Inklusive Spielplätze – damit alle Kinder spielen können (A0128/21/22) ist es das erklärte Ziel, dass perspektivisch jeder Spielplatz auch Spielan­gebote für verschiedene Einschränkungen motorischer, sensorischer oder kognitiver Art im Angebot hat. Dieses Angebot wird sukzessive erweitert und dessen Benutzerfreundlichkeit weiter entwickelt. Aktuell können fast alle 320 öffentliche Spielplätze über die Internetseite der Stadt Leipzig sowohl über den Stadtplan und über die Suchfunktion Spielplätze abge­rufen werden. Somit kann sich jede interessierte Person hinsichtlich ihrer Bedürfnisse die Spielplätze auf ihre individuellen Möglichkeiten und Eignungen anschauen.

Frage 3

Welche Spielplätze sollen 2023 mit Spielgeräten für Kinder mit Beeinträchtigungen ausgestattet werden?

Antwort

Entsprechend der Antwort zur Frage 2 werden bei allen zu erneuernden Spielplätzen diese Aspekte soweit möglich berücksichtigt.

Frage 4

Gibt es in Leipzig einen Spielplatz mit einer Schaukel für Rollifahrer:innen? Wenn ja, wo?

Wenn nein, kann solch eine Schaukel in Abstimmung mit dem Behindertenverband realisiert werden?

Antwort

Nein, in Leipzig gibt es keine Schaukel für Rollifahrer auf den öffentlichen Spielplätzen. Grund dafür ist, dass generell Rollischaukeln im öffentlichen Raum nicht aufgestellt werden dürfen, sondern nur in Bereichen mit Betreuung. Weiterhin wäre ein Spielgerät, welches ausschließlich für Rollifahrer zu nutzen ist, nicht inklusiv.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in einem Modellprojekt auf je einem Spielplatz pro Stadtbezirk eine Spielzeugkiste aufzustellen.

Nach Ende des Modellprojektes soll eine Evaluierung durch die Stadtverwaltung erfolgen.

Begründung:

In Dresden gibt es seit geraumer Zeit z.B. auf dem Spielplatz in Löbtau und weiteren Spielplätzen im Dresdner Westen eine Kiste mit Sandspielzeug, die jeder nutzen darf. Die Kinder dürfen sogar Spielzeug mit nach Hause nehmen, wenn dafür etwas anderes in die Kiste gelegt wird.

Gebaut wurden die Kisten von der Holzmanufaktur Dresden, die sich auch um die Mängelbeseitigung kümmern wird. Diese Spielzeugkisten sind ein weiterer Baustein in einer familienfreundlichen Stadt. Was in Dresden nach unseren Informationen gut angenommen wird, sollte durch ein Modellprojekt auch in Leipzig erprobt werden.

Mit dem Ratsbeschluss vom September 2020 zum Rauchverbot auf Spielplätzen wurde die Verwaltung beauftragt, an fünf Stellen in verschiedenen Leipziger Parks in einem Modellprojekt Rauchverbotszonen zu schaffen. Diese Rauchverbotszonen könnten z. B. an ausgewiesenen Spielwiesen für Kinder ausgesprochen werden. Nach einem Zeitraum von 1 Jahr sollte die Maßnahme evaluiert werden.

In der Ratsversammlung im Juli dieses Jahres hat die Stadtverwaltung zwar unsere Anfrage zu Rauchverbotszonen beantwortet, allerdings im falschen Kontext. Gegenstand der Beantwortung war der damalige Verwaltungsstandpunkt, die Beschlusslage aus dem September 2022 sieht jedoch, wie oben umrissen, anders aus. Deshalb möchten wir ergänzend anfragen:

Wie ist der aktuelle Stand zu dieser Thematik mit Blick auf das im September 2020 beschlossene Modellprojekt?

Im Sachverhalt wird davon ausgegangen, dass es neben öffentlichen Spielplätzen auch zahlreiche öffentlich zugängliche Spielplätze und Aufenthaltsflächen in den Innenhöfen der Wohnquartiere, die von Wohnungsbaugesellschaften oder bei privaten Eigentümern von den Hausverwaltungen betreut werden, gibt.

Zugänglichkeit, Ausgestaltung und Verkehrssicherungspflicht von Kinderspielplätzen

Grundsätzlich kann von einer öffentlichen Zugänglichkeit bei Kinderspielplätzen auf Gemeinschaftsanlagen ausgegangen werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 22 Baugesetzbuch (BauGB). Diese Kinderspielplätze und Aufenthaltsflächen gehören regelmäßig zur Abwägung der Gemeinde im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen. Die Planung von öffentlichen Spielplätzen erfüllt u. a. die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse und die sozialen Bedürfnisse der Bevölkerung, vor allem der Familien und jungen Menschen.

Jeder Bauherr hat die grundsätzliche Verpflichtung, bei Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen einen ausreichend großen Spielplatz für Kleinkinder anzulegen (§ 8 Abs. 2 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO). Der aus dieser Rechtsgrundlage dann zu ermittelnde Spielplatz für Kleinkinder dient in erster Linie als notwendiger Spielplatznachweis für den Nutzerkreis des konkreten Wohnbauvorhabens. Die Zugänglichkeit über den Nutzerkreis der Bewohnerschaft hinaus kann der Grundstückeigentümer selbst zivilrechtlich regeln oder über entsprechende finanzielle Förderverpflichtungen vertraglich vereinbaren. Dennoch ist die öffentliche Zugänglichkeit privater Spielplätze nicht vorgeschrieben und wäre auch haftungsrechtlich bedenklich.

Der notwendige Spielplatznachweis zum Bauvorhaben kann auch über ein in unmittelbarer Nähe liegende Gemeinschaftsanlage oder sonstiger für die Kinder nutzbarer Spielplatz kompensiert werden. Bauordnungsrechtlich kann ein solcher Spielplatz auch gänzlich entfallen, wenn dieser wegen der Art und der Lage der Wohnung nicht erforderlich ist.

Die Verkehrssicherheit liegt für Spielplätze im privaten Bereich beim Eigentümer und bei öffentlichen Spielplätzen beim Amt für Stadtgrün und Gewässer (ASG).

Ausgestaltungsmerkmale von Kinderspielplätzen bezüglich Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von notwendigen Kinderspielflächen regelt die Leipziger Spielplatzsatzung (§§ 2-4; nach § 8 Abs. 2 SächsBO).

Zu den Fragen:

 1. Gibt es ein regelmäßiges Gremium, in dem die Stadt den Zustand dieser Spielplätze mit den Eigentümern bzw. Wohnungsbaugesellschaften bespricht und Handlungsbedarfe abstimmt?

Nein, es gibt kein solches Gremium. Der Austausch erfolgt anlassbezogen, zumeist bilateral.

In den Fördergebieten des Amtes für Wohnungsbau und Stadterneuerung (AWS) werden Handlungserfordernisse anlassbezogen im Rahmen der Umsetzung der Stadtteilentwicklungskonzepte besprochen.

In Einzelfällen wird von Seiten des ASG die Expertise der PlanerInnen der Wohnungsbau-gesellschaften abgefragt. Ein intensiver Austausch zur Bedeutung und zum Zusammenspiel zwischen öffentlichem, halböffentlichem und privatem Grün hat im Rahmen einer speziellen Werkstatt „Privates Grün und Wohnumfeld“ mit Wohnungsbauunternehmen und -genossenschaften im Rahmen der Erarbeitung des Masterplan Grün stattgefunden.

 2. Gibt es derzeit Möglichkeiten, solche Maßnahmen über ein bestehendes städtisches Programm zu fördern, wie z.B. Sanierung von Spielgeräten, Schaffung von Grünflächen? Welche Maßnahmen wurden bereits darüber finanziert?

Derzeit besteht kein städtisches Programm explizit für die Errichtung oder Erneuerung von Spielplätzen.

Grundsätzlich bietet die „Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung der grün-blauen Infrastruktur“ bei Erfüllung der in der Förderrichtlinie benannten Voraussetzungen die Möglichkeit, Projekte auch auf öffentlich zugänglichen Flächen durch das ASG zu fördern. In den letzten Jahren sind derartige Maßnahmen aber nicht beantragt bzw. gefördert worden. Das aktuelle Förderbudget ist zudem i. d. R. überzeichnet.

  3. Hat die Stadt Leipzig eine Übersicht über diese Innenhöfe und deren Nutzungen?

Nein. Ein spezielles Kataster zu Spielangeboten in öffentlichen/halböffentlichen Innenhöfen auf Flächen Dritter besteht nicht.

Über die Ermittlung des Versiegelungsgrades sowie zusätzlich durch die im Aufbau befindliche flächendeckenden Analyse der Grünvolumens mit Hilfe neuer Fernerkundungsmethoden, die im Masterplan Grün bereits erstmals zugrunde gelegt worden sind, besteht die Möglichkeit, eine Übersicht über Versiegelungsgrade und Grünvolumen auch auf diesen Flächen zu bekommen.

4. Wie wirkt die Stadt Leipzig diesem Trend entgegen, auch gegenüber privaten Eigentümern bzw. Genossenschaften?

Zur Sicherungs von Grün- und Freiräumen im Sinne der „Doppelten Innenentwicklung“ werden derzeit auch Instrumente zur Sicherung von Grün in Innenhöfen diskutiert. Die Ergebnisse dieser Instrumentensuche werden Ende 2022 als Konzept zur “Doppelten Innenentwicklung” vorgestellt.

In den Schwerpunktbereichen der Stadterneuerung erfolgt eine Sicherung von Grün- und Spielplätzen durch Gespräche mit den Eigentümern und ggf. durch Bereitstellung von Fördermitteln. Das AWS finanziert im Rahmen der Stadterneuerung in den Fördergebieten auch die Schaffung von Spielflächen. Insbesondere in den Plattenbaugebieten, z.B. Paunsdorf, Leipziger Osten und Grünau, wurde in den Innenhöfen die Gestaltung über Fördermittel durch das AWS finanziert. Die Eigentümer verpflichten sich, die geförderten Bereiche instandzuhalten und auch die öffentliche Zugänglichkeit zu sichern.

Soweit es notwendige private Spielplatzflächen und deren Ausgestaltung anbetrifft, regelt § 6 der kommunalen Spielplatzsatzung, dass diese im benutzbaren Zustand zu erhalten sind. Verstöße gegen die Spielplatzsatzung können nach den Tatbeständen des § 7 im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Im September 2020 hatte die Ratsversammlung die Stadtverwaltung beauftragt, eine Vorlage zu erarbeiten, die ein generelles Rauchverbot für Spielplätze, Kitas und Schulen ermöglicht. Die Ergebnisse des Prüfauftrages sollten noch im Jahr 2020 vorgelegt werden.

Wir möchten anfragen:

1. Wie ist der aktuelle Stand zu dieser Thematik?

2. Ist im Zuge der Umsetzung eine Änderung der Polizeiverordnung notwendig?

Rednerin: Christina März, Stadträtin der SPD-Fraktion

Christina März

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeister*innen
und werte Kolleg*innen,
liebe Gäste,

das Zentrum-Ost ist sicherlich nach den Stadtteilen in meinem Wahlkreis der schönste Stadtteil in Leipzig. Wer jetzt bei dieser Aussage nicht mitgehen kann, wofür ich natürlich Verständnis habe, der wird mir aber wahrscheinlich zumindest zustimmen, dass sich das Zentrum-Ost in den letzten 10 Jahren durchaus stark verändert hat.

Es wurden nach und nach viele Baulücken geschlossen und sogar relativ große Wohnviertel gebildet wie zum Beispiel entlang der Dresdner Straße.

Auch in den nächsten Jahren sind noch größere Bauprojekte in diesem Areal geplant und immer mehr jüngere Familien ziehen auch in dieses Gebiet.

Bei der Nachverdichtung wurden jedoch wieder einmal die Bedürfnisse der jüngeren Generation in Leipzig vergessen. Denn im Leipziger Zentrum-Ost gibt es keinen einzigen öffentlichen Spielplatz.

Wir wollen, dass dies nicht so bleibt, sondern auch in diesem Stadtteil diese kleine feine Versorgungslücke geschlossen wird.

Wir freuen uns daher, dass der Verwaltungsstandpunkt (VSP) sich diesem Anliegen annimmt, eine geeignete Fläche zu suchen, die für unterschiedliche Altersgruppen Angebote bereithält – quasi neben der Schaukel und der Rutsche auch einen Fitness-oder Kraftparcour.

Zusätzlich zum VSP möchten wir doch unseren Beschlusspunkt 3 aus dem Ursprungsantrag abstimmen lassen. Die Begründung der Verwaltung ist nämlich an dieser Stelle nicht konsistent. Sie raten vom Beschlusspunkt 3 ab, da bereits die Planungen für das Areal Krystall-Palast fortgeschritten sind und daher ein Spielplatz nicht mehr mit eingeplant werden kann und  Zitat „eine neue öffentliche Grünfläche mit Spielplatz unabhängig von der Entwicklung des „Krystallpalast“-Geländes als zielführender eingeschätzt wird“. Wenige Absätze zuvor erklären sie uns jedoch in ihrer Begründung zu den Beschlusspunkten 1 und 2 „Die im Ortsteil Zentrum-Ost vorhandenen öffentlichen Grünflächen eignen sich nicht für die Einordnung eines neuen Spielplatzes mit inklusiven Angeboten für verschiedene Altersklassen.“

Deshalb möchten wir, dass sie doch ihre Prüfung als Stadtverwaltung so erweitern, dass sie nicht nur einen möglichen Flächenankauf im Quartier prüfen – wie von ihnen vorgeschlagen – sondern eben schauen, ob im bestehenden Planungsvorhaben dieses Vorhaben realisiert werden kann. Stimmen sie daher auch unserem Beschlusspunkt 3 zu.