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Änderungsantrag:

Beschlussvorschlag

Die Vorlage wird wie folgt geändert:

  1. Der noch nicht untersetzte Betrag zur Tourismusförderung i. H. v. 2.127.065,18 EUR wird zur Deckung von voraussichtlichen Mehraufwendungen für die UEFA Euro 2024 vorgehalten. Sollte er nicht in vollständiger Höhe benötigt werden, erfolgt eine Übertragung der verbleibenden Restmittel nach 2025.
  1. Die laufenden Nummern 15 und 16 (Robert-Koch-Park Sitzgelegenheiten und Leitsystem) der Anlage werden bestätigt.
  1. Ldf. Nr. 89 (mehrsprachige Audioguides in städt. Museen) wird erneut als Maßnahme im Umfang von 100 TEuro für 2025 für alle städt. Museen geprüft.
  1. Lfd. Nr. 90 (Leih-Rollstühle und tragbare Sitzgelegenheiten in Museen) wird erneut in Höhe von 100 TEuro für 2025 geprüft und die Stadtverwaltung mit der zwischenzeitlichen Umsetzung und Auswertung des Pilotprojektes beauftragt.

Begründung:

zu 2.: Die Ergänzung aus dem Text der Erläuterung zur Vorlage wird zum Beschluss erhoben.

zu 3.: Das Gesamtkonzept liegt inzwischen vor. Der Park wird im Zuge dessen zu einem tagestouristisch interessanten und anziehenden Ort weiterentwickelt.

zu 4.: Im Rahmen der Vorlage wird ein mehrsprachiger Audioguide im Alten Rathaus (lfd. Nr. 38) realisiert. Das Angebot in den anderen Museen ist dem gegenüber noch offen, wird aber für sinnvoll erachtet.

zu 5.: Nach dem Pilotprojekt sollen Mittel bereitstehen, um dieses ggf. ausweiten zu können.

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alles Nötige zu tun, um die Bäume entlang der Staatsstraße S 8 im Nordraum zu erhalten.

Dafür werden folgende 3 Punkte umgehend geprüft, dem Stadtrat die Prüfungsergebnisse bis zum 3. Quartal 2024 vorgelegt und in Abstimmung mit dem Stadtrat das beste Konzept umgesetzt.
 

  1. Die Stadt prüft, ob der vierspurige Ausbau der Staatsstraße S 8 wirklich nötig ist oder ob ein Ausbau der Knotenpunkte zur Bundesstraße B 6, zur Hugo-Junkers-Straße und am Kreisverkehr zur Poststraße ausreicht, um den Verkehr zu gewährleisten.
     
  2. Die Stadt prüft, ob und wie ein geeignetes Konzept für den öffentlichen Nahverkehr realisiert werden kann, um Verkehre im Schichtwechsel zu minimieren, um Lieferverkehre aufrechtzuerhalten. Das könnte mit dem Bau von S-Bahn-Haltepunkten plus Bus-Shuttle-Verkehre geplant werden.
     
  3. Die Stadt prüft, ob bei der Notwendigkeit des vierspurigen Ausbaus die Bäume entlang der Radefelder Allee gerettet und umgepflanzt werden können, analog der Bäume in der Gorkistrasse. Dazu nimmt die Stadt sofort Gespräche auf, um die Möglichkeit und die Kosten zu ermitteln. Sie nimmt parallel dazu mit allen Beteiligten, die von einem möglichen Ausbau der S 8 profitieren, Gespräche auf, um sie an den Kosten zu beteilige. Das können die anliegenden Firmen sein, welche ihre Schichtwechselzeiten nicht besser abstimmen, aber Zero impact Versprechen abgeben, die Stadt Schkeuditz mit dem großen Interesse an einer funktionierenden Verbindung zwischen Kernstadt und nördlichen Ortsteilen und mit dem Flughafen/Freistaat, der ein großes Interesse am Ausbau der Gewerbeflächen rund um den Flughafen hat.

Bevor die Stadt Leipzig mit den Planungen für einen möglichen Ausbau beginnt, sind diese Fragen in den Fachausschüssen zu diskutieren und abzuwägen und im Stadtrat zu berichten.

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Begründung

Laut übereinstimmenden Medienberichten und Berichten in den nichtöffentlichen Ausschüssen gibt es die Absicht, im Rahmen des 45 Mio.-Euro-Pakets für die Kommunen, im Umfeld des Flughafens die S 8 vierspurig auszubauen.

Das wird aus unserer Sicht nicht gehen, ohne die Bäume auf mindestens einer Seite der erst kürzlich erbauten Straße zu entfernen. Wir zweifeln aus eigener Betrachtung, ob diese Maßnahme wirklich nötig ist, denn die Straße ist nur wochentags und zwar genau 3-mal zum Schichtwechsel voll und ist den Rest des Tages kaum befahren und steht am Wochenende auch schon mal leer.

Wir wollen überprüfen lassen, ob man den Ausbau umgehen könnte, indem man mit den vorhandenen Straßen und einem Ausbau des ÖPNV arbeiten kann.

Als zweiten Schritt sehen wir den teilweisen Ausbau nur an den Knotenpunkten, damit könnten die meisten Bäume dort erhalten werden und der Verkehr staut sich nicht auf Strecke, sondern nur an den Knotenpunkten, weil der Verkehrsfluss dort nicht optimal passt.

Als dritten Schritt sehen wir die Chance auf Gespräche mit den anliegenden Firmen, die mit “Zero Impact” werben, ob sie ihre Schichtwechselzeiten so abstimmen können, dass nicht alle zur gleichen Zeit die Straße nutzen müssen.

Und als ultimo ratio sehen wir das Retten der Bäume an der ganzen Allee an, was jedoch zeitnah geprüft und geplant werden muss.

Weil die Summe, die der Freistaat der Stadt Leipzig für diesen Ausbau zur Verfügung stellt, nicht ausreichen wird und insbesondere verschiedene Unternehmen in besonderem Maße von dem Ausbau der Straße profitieren werden, wollen wir die Kosten für die Umpflanzaktion, wenn andere Optionen nicht möglich sein sollten, auch auf die Profiteure aufteilen, denn die angebotenen Mittel werden hierfür nicht ausreichen.

Redner: Christian Schulze, Stadtrat

Christian Schulze

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach langen Verhandlungen und intensiven Diskussionen wurde eine Lösung gefunden, die den geplanten Kiesabbau in Rückmarsdorf endgültig vom Tisch bringt.  Schon vor der Kommunalwahl 2019 haben verschiedene Akteure des Stadtrates die Sorgen der Bürgerinitiative „Mit uns ist kein Kies zu machen“ ernst genommen und sich an deren Seite gestellt. Insofern bin ich dankbar, in meiner letzten Ratsversammlung als noch amtierender Vertreter des Wahlkreises Alt-West, diese Kompromisslösung mit beschließen zu können.

Die Entscheidung, auf den Kiesabbau zu verzichten und stattdessen ein Baustoffzentrum zu errichten, zeigt, dass wir in der Lage sind, nachhaltige und zukunftsorientierte Lösungen zu finden. Diese Entscheidung ist vor allem ein Plus für die Lebensqualität der Menschen in Rückmarsdorf.

Besonders hervorheben möchte ich die Rolle der Bürgerinitiative um Cornelia Kluth,  die sich unermüdlich für eine Lösung ohne Kiesabbau eingesetzt hat. Ihr Engagement und ihre Hartnäckigkeit haben maßgeblich dazu beigetragen, dass wir heute hier stehen und diesen Erfolg feiern können.

Die Einigkeit im Rat über Fraktionsgrenzen hinweg, Papenburg keine Grundstücke zu verkaufen, hat den nötigen Druck auf den Investor erhöht, nach anderen Lösungen im Interesse der Menschen vor Ort zu suchen.

Natürlich gibt es noch einige Punkte, die geklärt werden müssen. Aber ich bin zuversichtlich, dass der neue Stadtrat auch diese Herausforderungen meistern wird. Sonst mache ich von der Seitenlinie Krach.

 Der intensive Austausch zwischen der Stadt Leipzig, der  Papenburg AG und der Bürgerini zeigt, dass wir gemeinsam viel erreichen können. Deshalb schlussendlich auch mein Dank an Herrn Heilmann von Papenburg, der sich einer Kompromisslösung nicht verschlossen hat.

Dankeschön für Ihre Aufmerksamkeit.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Christopher Zenker

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

was lange währt, wird gut. Natürlich hätten wir uns schärfere Regeln gewünscht, aber wenn es widerstreitende Interessen gibt, muss man sich einigen und der Kompromiss auf Landesebene ist nun mal ein Kompromiss zwischen einer CDU, die gar kein Zweckentfremdungsverbot wollte, und den beiden anderen beteiligten Fraktionen. Dass die CDU so manchen Entwicklungen hinterher hinkt, wissen wir, da sie nach der Devise handelt: “Nur keine Veränderungen.“ Weltstädte wie Barcelona oder manche Großstädte in Frankreich gehen inzwischen viel härter gegen die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen vor, weil sie wissen, dass ihre Einwohnerinnen und Einwohner dringend Wohnraum benötigen und die Kosten dafür immer mehr steigen.

Nun haben wir endlich eine Zweckentfremdungssatzung zur Abstimmung hier im Rat. Warum mich das persönlich freut? 2018, also vor sechs Jahren, hat die SPD-Fraktion, auf meine Initiative hin, den Antrag gestellt, dass der Oberbürgermeister sich gegenüber der Landesregierung dafür einsetzen soll, dass eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird, die die Zweckentfremdung von Wohnraum einschränkt. Den Hintergrund kennen wir alle: Der Wohnungsmarkt wurde immer angespannter und gleichzeitig stiegen die Zahlen der Ferienwohnungen und des bewussten, dauerhaften Leerstands.

Gleichzeitig bekam die Stadtverwaltung den Auftrag, auch auf Initiative eines SPD-Antrags, Daten zu erheben, die als Grundlage dienen können, ein Zweckentfremdungsverbot zu rechtfertigen. Viele Gespräche – auch mit der Landesebene – und mehrere Anfragen von uns – und später auch von anderen Fraktionen – haben innerhalb der sechs Jahre dafür gesorgt, dass der Druck hoch gehalten wurde und wir seit Anfang dieses Jahres eine gesetzliche Grundlage haben. Nun können wir auch endlich mit einer kommunalen Satzung nachziehen.

Ich gebe zu, dass wir als Fraktion schon ein wenig enttäuscht waren, dass die Stadt, obwohl genügend Zeit war – auch zwischen ersten Gesetzesentwürfen und dem kaum geänderten Landtagsbeschluss – nicht gleich Anfang des Jahres eine Satzung aus der Schublade gezogen hat. Schließlich war der Inhalt des Gesetzes schon lange keine Überraschung mehr. Leider wurde auch die zweite Zielmarke gerissen, die Satzung noch vor der Sommerpause in den Rat zu bringen, denn auch zwischen Juni und jetzt hat sich nichts am Satzungsentwurf geändert. Aber sei es drum. Ich bin froh, dass wir nach sechs Jahren nun wirklich im Endspurt sind.

Was allerdings noch fehlt, um das Ganze dann auch gut über die Ziellinie zu bringen, ist eine personelle Untersetzung. Was nutzt eine Satzung, deren Einhaltung nicht kontrolliert und Verstöße dagegen nicht geahndet werden können, weil keine Mitarbeiter da sind? Wir wollen keinen Papiertiger schaffen, sondern ein Instrument in Gang setzen, dass helfen kann, den Wohnungsmarkt in Leipzig nachhaltig zu entspannen.

Wir müssen sicherstellen, dass die zuständigen städtischen Ämter an dieser Stelle die notwendigen Ressourcen und Befugnisse erhalten, um Verstöße gegen die Satzung konsequent zu ahnden. Auch die Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden wollen wir für diesen Zweck besser synchronisieren, denn das macht es einfacher, illegalen Zweckentfremdungen auf die Spur zu kommen.

Ich bitte Sie also um die Zustimmung zur Vorlage und natürlich auch zur Neufassung unseres Antrags. Nur so können wir die Satzung auch mit Leben füllen.

Vielen Dank.

Anfrage zur Ratsversammlung am 21./22.08.2024

Auf der Brachfläche am Eutritzscher Freiladebahnhof sollen rund 2.600 Wohnungen entstehen, ebenso geplant sind 100.000 Quadratmeter an Gewerbe- und Büroflächen sowie Einrichtungen für Soziales und Kultur. Nach unseren Informationen waren erste Leitungsarbeiten für den Herbst geplant.

Das größte Bauvorhaben der Stadt ist schon häufig verschoben worden. Mehrfach wechselte es den Besitzer, bis die Wiener Imfarr das Gelände im Jahr 2019 von der CG-Gruppe erworben hatte. Der Preis war über die Jahre immer wieder angestiegen, Imfarr hatte seinerzeit knapp 200 Millionen Euro gezahlt. Nun ist der Hedgefonds Oaktree Capital Management am Projekt beteiligt.

Die Pleite des Wiener Immobilienentwicklers Imfarr hat nun neue Unruhe um das Areal auf dem ehemaligen Eutritzscher Freiladebahnhof ausgelöst. Das österreichische Unternehmen, zuletzt Grundstücksbesitzerin und Hauptinvestorin des Projektes, hat beim Handelsgericht Wien nach Medienberichten ein Insolvenzverfahren beantragt.

Wir fragen an:

  1. Wie beurteilt die Stadt Leipzig die derzeitige rechtliche Situation bezüglich des Insolvenzverfahrens?
  2. Welche Risiken entstehen durch die Insolvenz von Imfarr für das Bauprojekt und die damit verbundenen Verpflichtungen des Investors?
  3. Hat die Insolvenz von Imfarr Auswirkungen auf den Baubeginn? Welche Auswirkungen hat die Insolvenz auf die Einzahlungen der Sicherheiten?
  4. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Leipzig, das Projekt zu unterstützen, damit zeitnah die Bagger rollen können?
  5. Kann sich die Stadt Leipzig einen zeitnahen Einstieg in das Projekt für die ohnehin reservierten Flächen vorstellen?

Antwort der Verwaltung:

  1. Wie beurteilt die Stadt Leipzig die derzeitige rechtliche Situation bezüglich des Insolvenzverfahren?

Die Insolvenz betrifft zunächst lediglich die IMFARR Beteiligungs GmbH mit Sitz in Wien. Die primären Verpflichtungen aus den Städtebaulichen Verträgen zur Quartiersentwicklung des Eutritzscher Freiladebahnhofs hat die Leipzig 416 GmbH als Vorhabenträgerin übernommen. Die Leipzig 416 GmbH ist nach derzeitigem Kenntnisstand von der Insolvenz der IMFARR Beteiligungs GmbH nicht betroffen.

Nach Informationen der Stadt Leipzig haben sich durch Oaktree beratene Fonds und die Seniorgläubiger die Gesellschaftsanteile der Leipzig 416 GmbH und der Leipzig 416 Management GmbH als Sicherheit für die Finanzierung verpfänden lassen. Die entsprechenden vertraglichen Absprachen sind der Stadt nicht im Detail bekannt. Die Rechtspositionen der Stadt werden derzeit vor dem Hintergrund des österreichischen lnsolvenzrechts unter Einbindung entsprechender externer Expertise geprüft.

  1. Welche Risiken entstehen durch die Insolvenz von Imfarr für das Bauprojekt und die damit verbundenen Verpflichtungen des Investors?

Die Verpflichtungen der Vorhabenträgerin Leipzig 416 GmbH bestehen derzeit unverändert fort. Die Stadt verhandelt derzeit mit der Vorhabenträgerin über den 1. Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag vom 03.07.2023 sowie zur Ausübung des Erwerbsrechts für das Schulgrundstück im Gebiet.

Die IMFARR Beteiligungs GmbH hat gegenüber der Stadt Leipzig eine Patronatserklärung des Inhalts abgegeben, dass sie die Leipzig 416 GmbH mit ausreichend finanziellen Mitteln ausstatten wird, damit diese den Erschließungs­verpflichtungen aus dem Städtebaulichen Vertrag (Ergänzungsvereinbarung zur Planungs- und Entwicklungsvereinbarung vom 15.12.2020) mit der Stadt nach­kommen kann. Darüber hinaus sind Sekundäransprüche mit Patronatserklärung gesichert (Vertragsstrafe, Rückkaufverpflichtung von vertragswidrig veräußerten Grundstücken). Derzeit sind lediglich diese Patronatserklärungen von der Insolvenz direkt betroffen und werden ggf. als Forderung zur Masse im Rahmen des lnsolvenzverfahrens angemeldet werden.

Inwieweit die Insolvenz schließlich auf die Vorhabenträgerin „durchschlägt” ist derzeit nicht absehbar.

  1. Hat die Insolvenz von Imfarr Auswirkungen auf den Baubeginn? Welche Auswirkungen hat die Insolvenz auf die Einzahlungen der Sicherheiten?

Zunächst hat die Insolvenz der IMFARR Beteiligungs GmbH keine unmittelbaren Auswirkungen. Derzeit wird der 1. Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag verhandelt, zu dem auch die Erschließungsplanung gehört. Der Abschluss des Vertrages ist Voraussetzung für die Erteilung von Baugenehmigungen und damit den Baubeginn. Die der Stadt bereits vorliegenden Bürgschaften und Sicherheitszahlungen sind von der Insolvenz der IMFARR ebenfalls nicht direkt betroffen, mit Ausnahme der bereits erwähnten Patronatserklärungen.

  1. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Leipzig, das Projekt zu unterstützen, damit zeitnah die Bagger rollen können?

Die Stadt Leipzig wird alles unternehmen, um zeitnah den Abschluss der Nachtragsverhandlungen zu erreichen, der Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist. Hierzu wird sie alle Möglichkeiten nutzen, erforderliche Verfahren und Prozesse zu beschleunigen. Bauanträge werden in enger Abstimmung mit den Bauherren zügig bearbeitet werden.

Eine finanzielle Unterstützung durch die Stadt erfolgt nicht.

  1. Kann sich die Stadt Leipzig einen zeitnahen Einstieg in das Projekt für die ohnehin reservierten Flächen vorstellen?

Es bestehen Erwerbsvorverträge für Kita- und Schulflächen, Lok- und Ladeschuppen sowie öffentliche Grün- und Verkehrsflächen.

Für die Gemeinbedarfsflächen wird ein zeitnaher Einstieg angestrebt. Die Entwicklung weiterer Flächen steht in unmittelbarer Abhängigkeit vom baulichen Fortschritt bei Erschließung und Hochbau im neuen Stadtquartier.

Darüber hinaus hat die Vorhabenträgerin für die einzelnen Baufelder gegenüber der Stadt Leipzig eine schuldrechtliche Erstandienungs­verpflichtung abgegeben, wonach die Vorhabenträgerin diese zunächst der Stadt zum Erwerb anbieten muss.

Anfrage zur Ratsversammlung 21./22.08.2024

Der Neubau der Rettungswache West in der Saturnstraße soll zukünftig den Standort in der Zschocherschen Straße, als auch die rettungsdienstliche Außenstelle Grünau in der Garskestraße ersetzen. Dort ist aktuell aber neben der rettungsdienstlichen Außenstelle auch die Freiwillige Feuerwehr Grünau untergebracht.

Dazu fragen wir an:

1. Welche Nachnutzung ist bisher für den von der rettungsdienstlichen Außenstelle genutzten Gebäudeteil vorgesehen?

2. Inwieweit wäre der entsprechende Gebäudeteil bzw. das umfassende Grundstück in der Garskestraße (unter Berücksichtigung der nachbarschaftlichen Nutzung durch die Freiwillige Feuerwehr) auch für eine Nutzung durch den Freistaat Sachsen für das zukünftige Polizeirevier Grünau denkbar?

3. Welche Untersuchungen dazu gab es für den Standort ggf. bereits? (Siehe hierzu auch Fragen und Antworten zu VII-F-09709.)

Antwort der Verwaltung:

Frage 1: Welche Nachnutzung ist bisher für den von der rettungsdienstlichen Außenstelle genutzten Gebäudeteil vorgesehen?

Der derzeit genutzte Gebäudeteil (1 Fahrzeugstellplatz und 2 Räume) im Gerätehaus der FF Grünau wird nach Verlegung des Rettungstransportwagens in das geplante Rettungszentrum West vollumfänglich durch die Abteilung Einsatzdienst der Branddirektion, hier die Ortsfeuerwehr Leipzig Grünau, genutzt.

Frage 2: Inwieweit wäre der entsprechende Gebäudeteil bzw. das umfassende Grundstück in der Garskestraße (unter Berücksichtigung der nachbarschaftlichen Nutzung durch die Freiwillige Feuerwehr) auch für eine Nutzung durch den Freistaat Sachsen für das zukünftige Polizeirevier Grünau denkbar?

Aus Sicht der Branddirektion ist eine kombinierte Nutzung des Bestandsgebäudes – ursprünglich geplant als reines Feuerwehrgerätehaus – durch Feuerwehr und Polizei, auch aufgrund des geringen Raumangebotes, nicht sinnvoll. Der jetzige Platzbedarf für Bewegungsflächen für anfahrende und ausrückende Fahrzeuge kann keinesfalls reduziert werden.

Inwieweit das umfassende Grundstück in Lage und Größe für den Neubau eines Polizeirevieres geeignet ist, kann durch die Stadtverwaltung nicht beantwortet werden.

Frage 3: Welche Untersuchungen dazu gab es für den Standort ggf. bereits? (Siehe hierzu auch Fragen und Antworten zu VII-F-09709.)

Die Standortsuche für ein mögliches Polizeirevier wird durch die Polizeidirektion bzw. den das Zentrale Flächenmanagement Sachsen (ZFM) durchgeführt. Prüfergebnisse liegen der Stadt Leipzig nicht vor.

Die Deutsche Umwelthilfe hat aktuell den Versiegelungsgrad und das Grünvolumen aller deutschen Städte ermittelt und veröffentlicht. Leipzig liegt danach im Mittelfeld, die anderen Städte in Sachsen liegen jedoch im Vergleich weiter vorn.

Link: https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Pressemitteilungen/Kommunal/Hitze-Check_2024/Hitze-Check_Staedte-Deutschland_Uebersicht_240729.pdf

Wir fragen an:
 

  1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung den Hitze-Check der Deutschen Umwelthilfe?
     
  2. Welche Herausforderungen sieht die Stadt Leipzig, auch mit Blick auf  vergleichbare Städte, die hierbei besser aufgestellt sind?
     
  3. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Stadt aus dem Vergleich?

Antwort der Verwaltung:

Die Deutsche Umwelthilfe hat aktuell den Versiegelungsgrad und das Grünvolumen aller deutschen Städte ermittelt und veröffentlicht. Leipzig liegt danach im Mittelfeld, die anderen Städte in Sachsen liegen jedoch im Vergleich weiter vorn.

Link: https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Pressemitteilungen/Kommunal/Hitze-Check_2024/Hitze-Check_Staedte-Deutschland_Uebersicht_240729.pdf

Zu Frage 1:

Wie beurteilt die Stadtverwaltung den Hitze-Check der Deutschen Umwelthilfe?

Der Hitze-Check ist ein wertvolles Instrument zur Bewertung der Anpassung der Städte an den Klimawandel. Für den Check wurden KI-Modelle kombiniert mit Sentinel-2-Satellitendaten des Copernicus Programmes genutzt, wodurch deutschlandweit Städte miteinander verglichen werden konnten. Erdbeobachtungsdaten haben viele Vorteile (regelmäßige Aktualisierung, freie Zugänglichkeit, etc.) und vergleichbare Daten standen bisher für die kommunale Anwendung nicht zur Verfügung.

Solche Analysen sind wichtig, um die Dringlichkeit hervorzuheben, Städte an den Klimawandel anzupassen. Die Verwendung von Satellitendaten zur Bewertung von Versiegelung und Grünvolumen ist eine objektive Methode für ein zeitlich hochaufgelöstes Monitoring. Die Stadtverwaltung Leipzig setzt sich seit 2022 im Forschungsprojekt UrbanGreenEye für die Kommunale Nutzung von klimaanpassungsrelevanten Indikatoren ein (https://www.leipzig.de/freizeit-kultur-und-tourismus/parks-waelder-und-friedhoefe/urbangreeneye). Einige Daten wurden u. a. bei dem Hitze-Check der Deutschen Umwelthilfe verwendet, im Projekt werden auch weitere Indikatoren zur Verfügung gestellt.

Zu Frage 2:

Welche Herausforderungen sieht die Stadt Leipzig, auch mit Blick auf vergleichbare Städte, die hierbei besser aufgestellt sind?

Leipzig schafft es mit 44,94 % Versiegelung noch knapp in den grünen Bereich, während das Grünvolumen mit 2,57 m³/m² fast in den roten Bereich übergeht. Leipzig steht im Vergleich zu anderen sächsischen Städten damit in beiden Punkten vor der Herausforderung, den Schutz und die Entwicklung der grün-blauen Infrastruktur bei anhaltendem Wachstum der Stadt zu beachten. Wichtige Beiträge dazu leisten:

  • die Ausweitung des Straßenbaumbestandes und damit einhergehend die Steigerung des Beschirmungsgrads
  • die Pflege und Entwicklung der Park- und Grünanlagen
  • die Pflege und Entwicklung des Leipziger Stadt- und Auwaldes
  • die Revitalisierung der Auenlandschaft
  • Baumpatenschaften, wie z. B. „Baumstarke Stadt“
  • Begrünungssatzung
  • Gründachförderung und Förderung zur Fassadenbegrünung in Zusammenarbeit mit dem Ökolöwen e. V. (Projekt Kletterfix)
  • Instrumente der wassersensiblen Stadtentwicklung
  • Festsetzungen im Rahmen der Bauleitplanung.

Zu Frage 3:

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Stadt aus dem Vergleich?

Eine weitere Stärkung der grün-blauen Infrastruktur ist maßgeblich, um Leipzig als lebenswerte und resiliente Stadt zu stärken.