Schlagwortarchiv für: Stadtentwicklung

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, über das Büro für Ratsangelegenheiten (Beteiligungskultur Gremien) im I. Quartal 2026 weitere Schulungen für die Mitglieder aller Fachbeiräte (u.a. Beirat für Menschen mit Behinderung, Beirat für Seniorinnen und Senioren, Beirat für Migrantinnen und Migranten, Drogenbeirat etc.) in Anlehnung an die Schulungen für Ortschaftsräte und Stadtbezirksbeiräte anzubieten.
  2. Dieses Angebot muss sich am Sachstand der Beiratsmitglieder orientieren und ausführliche Informationen umfassen, die alle Beiratsmitglieder über ihre Rechte und Pflichten zur Gremienarbeit sowie zu den strukturellen Abläufen der Kommunalpolitik informiert.
  3. Ebenso soll bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode ein Leitfaden für die kommunalpolitische Arbeit durch ehrenamtliche Beiratsmitglieder oder Mitglieder der Ortschaftsräte und Stadtbezirksbeiräte erstellt werden.
  4. Besondere Bedarfe bspw. beim Beirat für Menschen mit Behinderungen sollen vorab abgefragt und bei den o.g. Angeboten besonders berücksichtigt werden.

Begründung:

„Die Fachbeiräte des Stadtrates Leipzig bringen spezifische Sichtweisen und Anregungen in die kommunalpolitischen Diskussionen ein und wirken an den Entscheidungen des Stadtrates mit, welche die Belange der jeweiligen Zielgruppe beziehungsweise des Themenfeldes betreffen.“ So ist die Arbeitsweise der Fachbeiräte auf der städtischen Homepage umschrieben.

Damit die Fachbeiräte, aber auch Ortschaftsräte und Stadtbezirksbeiräte gut arbeitsfähig sind, braucht es grundlegende Informationen, welche Möglichkeiten der Einbringung die Arbeit im jeweiligen Beirat beinhalten. Da die Fachbeiräte mit ihrer zielgruppenspezifischen Expertise einen unerlässlichen Beitrag leisten, müssen sie auch über strukturelle Abläufe und ihre administrativen Rechte und Pflichten ausreichend unterrichtet werden.

Mit der genannten Schulung soll eine zeitnahe Möglichkeit gegeben werden, den Informationstransfer konzentriert zu ermöglichen, in dem interessierte ehrenamtlich arbeitende Mitglieder auch ihre offenen Fragen zu ihrer Gremienarbeit stellen können.

Auch fehlt bisher eine einheitliche Möglichkeit des Informationserwerbs für die Mitglieder der verschiedenen Beiräte. Die Erstellung eines barrierefreien Leitfadens würde diese Lücke füllen.

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende bis zum Ende des IV. Quartals 2025 zu prüfen, wo und wann fußläufig zur Friedrich-Schiller-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, eine weitere Sporthalle gebaut werden kann. Dabei wird auch die Errichtung einer Mehrfeld-Sporthalle mit einem Sportfeld auf dem Dach geprüft.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende bis zum Ende des IV. Quartals 2025 zu prüfen, ob die Mensa des Schiller-Gymnasiums in der bisherigen Sporthalle der Schule untergebracht werden kann.

Die Sporthalle der Friedrich-Schiller-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, ist schon lange nicht mehr ausreichend für über 800 Schülerinnen und Schüler. Deshalb muss die Schule jetzt schon in die Geschwister-Scholl- oder Erich-Kästner-Grundschule ausweichen. Zudem hat die Schiller-Schule eine viel zu kleine Mensa. Die bisherige Sporthalle könnte perspektivisch als neue und damit viel großzügigere Mensa der Schule umgenutzt werden.

 Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis zum Ende des IV. Quartals 2025 zu prüfen,

  1. ob der Bereich der Elsbethstraße zwischen der Geschwister-Scholl-Grundschule (Hausnummer 1a) und der Friedrich-Schiller-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig (Hausnummer 2), beginnend an der Sassstraße bis zu den Hausnummern 3 und 6 abgepollert und mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen ausgestattet werden kann. Dieser Bereich soll zukünftig ausschließlich von Mitgliedern beider Schulen genutzt werden können.
  2.  welche alternative Weg- und Straßenführung für Fußgänger, Rad- und Autoverkehr über die Sassstraße, Cöthner Straße und Reginenstraße umsetzbar ist.
  3.  welche Potentiale eine Freiflächenerweiterung wie unter BP 1 für zusätzliche Begrünung und eine Erweiterung/Neubau der Mensa der Friedrich-Schiller-Schule ergeben würde. 

 Die Friedrich-Schiller-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, hat aufgrund permanenter Überbelegung seit Jahren ein erhebliches Platzproblem. Die Schule ist eigentlich auf eine 3,25-zügige Auslastung ausgelegt, wurde aber in den vergangenen Schuljahren 4-zügig ausgelastet. Für die über 800 Schülerinnen und Schüler sind Mensa und Turnhalle viel zu klein. Um das Platzproblem zeitnah zu mildern, müssen die oben genannten Möglichkeiten geprüft werden. 

Der Bereich der Sassstraße, der hier zur Abpollerung vorgeschlagen wird, liegt zwischen der Geschwister-Scholl-Grundschule und dem Friedrich-Schiller-Gymnasium und ist aufgrund der parallel verlaufenden Georg-Schuhmann-Straße weniger von Auto-, Rad- und Fußverkehr frequentiert.

Wann eine Sanierung des Gymnasiums erfolgt, ist nicht sicher. In der Schulbaustrategie wurde der Sanierungsbeginn kontinuierlich nach hinten geschoben. Stand jetzt soll sie frühestens 2038 beginnen. Der akute Platzmangel muss aber zeitnah entzerrt werden, damit die Schülerinnen und Schüler gut im Friedrich-Schiller-Gymnasium lernen können. 

  1. Ab wann sollen die konkreten Planungen für die Sanierung der Friedrich-Schiller-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, beginnen?

Die Sanierung des Gebäudes der Friedrich-Schiller-Schule ist in der aktuellen Schulbaustrategie mit einem Planungsbeginn in 2032 und einem Baubeginn in 2035 vorgesehen. Hierfür ist ein Auslagerungsobjekt notwendig, wofür bislang die geplante Auslagerungsschule in der Witzlebenstraße vorgesehen war. Die Errichtung dieser Auslagerungsschule wurde zwischenzeitlich verworfen, sodass ein neues Auslagerungsobjekt gefunden werden muss. Die Überlegungen hierzu laufen. Das Amt für Schule informiert alle Beteiligten, sobald konkrete Entscheidungen anstehen bzw. getroffen werden.

  1. Wann soll die Sanierung der Friedrich-Schiller-Schule beginnen?

Siehe Antwort zu Frage 1.

  1. Wohin wird die Schule dann ausgelagert?

Siehe Antwort zu Frage 1.

  1. Welche baulichen Maßnahmen werden bis dahin ergriffen, um die größten Mängel zu mindern?
  2. Schallschutz
  3. Sicherheitssystem (hier vor allem im Türeingangsbereich)
  4. Wartung der Toiletten

Aufgrund der aktuell schwierigen Haushaltslage werden zum derzeitigen Stand ausschließlich sicherheitsrelevante sowie betriebsrelevante Maßnahmen in den Schulgebäuden durchgeführt. Diesbezüglich werden vorübergehend keine weiteren baulichen Maßnahmen realisiert werden können, um die finanziell vorhandenen Ressourcen verantwortungsvoll einzusetzen.

  1. Die fehlenden Raumkapazitäten (Mensa, zu wenige Klassenräume für die Anzahl der SuS) aufgrund der Überbelegung sind derzeit nicht zu kompensieren. Mit welcher Zügigkeit soll das Schiller-Gymnasium ab dem Schuljahr 2026/27 weiterhin verbindlich belegt werden?

Die Friedrich-Schiller-Schule hat eine Richtkapazität von 3,25 Zügen und führt im Schuljahr 2025/26 in Summe 32 Klassen, das entspricht einer 4-zügigen Belegung.

Das Ziel in Abstimmung mit dem Landesamt für Schule ist es, die Überbelegung der Schule schuljahresweise abzubauen, indem die Zahl der zukünftigen Eingangsklassen der Regelzügigkeit entspricht. Im Schuljahr 2025/26 wurden an der Schule daher erstmals nur drei fünfte Klassen aufgenommen. Sofern dieses Vorgehen fortgesetzt werden kann, wird sich die Belegung der Schule von derzeit 32 Klassen bis zum Schuljahr 2031/32 auf 25 Klassen reduzieren. Dies sollte schrittweise zu einer Entspannung der Raumsituation führen und Freiräume z. B. für die Schulspeisung schaffen.

  1. Zu welchem Zeitpunkt ist mit der Wiedernutzung der aktuell gesperrten Flächen des dringend benötigten Sportplatzes in der Sassstraße zu rechnen?

Die Friedrich-Schiller-Schule nutzt für den Sportunterricht im Freien die Sportplatzanlage Sassstraße. Dies ist eine öffentliche Sportplatzanlage und befindet sich in Bewirtschaftung des Amtes für Sport. Die Weitsprunganlage und die Rundlaufbahn sind derzeit gesperrt, während Basketballanlage, Kugelstoßanlage, Kleinspielfeld und Calisthenics-Anlage zur Nutzung zur Verfügung stehen. Unter günstigen Rahmenbedingungen ist eine Instandsetzung bis zum Jahresende vorgesehen. Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern der Schulen schnellstmöglich wieder sicheren Sportunterricht vor Ort zu ermöglichen und den Platz darüber hinaus auch künftig als verlässlichen, unfallfreien Bewegungsraum für Kinder und Jugendliche zur Verfügung zu stellen.

  1. Welche derzeitigen Planungen gibt es, um den dringend benötigten Turnhallenkapazitäten der Friedrich-Schiller-Schule zukünftig Rechnung zu tragen (unabhängig von der gemeinsamen Nutzung der Sporthallen der Geschwister-Scholl-Grundschule und der Erich-Kästner-Grundschule)?

Langfristig wird im Rahmen der geplanten Komplexmodernisierung die Friedrich-Schiller-Schule eine neue Sporthalle erhalten. Die Umsetzung dieses Projekts erfolgt, sobald die finanziellen und planungstechnischen Voraussetzungen gegeben sind.

[Es gilt das gesprochene Wort]

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates,

im vergangenen Jahr kaufte die Stadt Leipzig nach Beschluss des Stadtrates die riesige Bauruine an der Prager Straße und Medien titelten: „Der Abriss ist unumgänglich“. Demnach sei das Bestandsgebäude zwar ausreichend groß für die geplante Unterbringung der Ämter, es bestehen jedoch erhebliche bauliche und finanzielle Risiken, wenn weiter gebaut würde. Die Gebäudestruktur ermögliche keine Verwaltungsunterbringung entsprechend der Arbeitsstättenverordnung, solche grund-legenden Umbauten seien statisch nicht möglich.

Heute wissen wir aber: Es geht.

Im Frühjahr letzten Jahres war der Zustand des Betongerippes nicht gänzlich klar. Zu viele Fragen waren auch noch nicht geklärt. Sicher hätte man erst kaufen sollen, dann ausführlicher prüfen und dann über einen Abriss entscheiden sollen… nun ist anders und eine 180° Wende wird nötig. Irrtümer kann es geben – eine Fehlerkultur sollten wir pflegen.

Bei genaueren Untersuchungen wurde nun deutlich, dass das Gerippe für einen Erhalt geeignet ist und wesentliche Sicherheitsfragen geklärt sind. Es ist standsicher und muss laut den Experten nur an statisch unkritischen Stellen „geflickt“ werden. Wir Stadträtinnen und Stadträte konnten uns davon auf einer ausführlichen Besichtigung überzeugen. Zudem ist etwa 1/3 des Gebäudes beim nicht fertiggestellten Umbau für eine Wohnnutzung ersetzt worden. Es wurde daher im letzten Jahr zu weiten Teilen ein Neubau gekauft!

Das Gebäude wird wieder in erster Linie ein Arbeitsplatz und uns als SPD ist es besonders wichtig hier gute Arbeitsplätze für die Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter zu schaffen. Die neuen Prüfungen haben ergeben, dass das trotz recht niedriger Decken möglich ist – auch weil man beispielsweise vereinzelt Deckenplatten abnehmen kann, um das Raumgefühl zu deutlich zu verbessern.

Zusammengefasst ist ein Erhalt aus diesen Gründen also sinnvoll und ein Abriss kaum vertretbar. Da bleibt nur eins. Die Form des Beton-Gerippes:

Marius Wittwer

Dieser Koloss wurde ursprünglich von 1977-1983 für den VEB Chemieanlagenbau-Kombinat Leipzig-Grimma errichtet. Dass dieses Unternehmen in der DDR das führende in dieser stark exportorientierten Branche war, sieht man ihm immer noch an. Seine Ausmaße sind gewaltig! Eine über 170 Meter breite und 40 Meter hohe Wand. Seine Formgebung steht im absoluten Kontrast zur Struktur des Graphischen Viertels und des benachbarten beschaulichen Johannistals mit der ältesten Kleingartenanlage Sachsens.

Dieses Gerippe ist aber nicht der einzige Bau dieses Ensembles, über den wir heute entscheiden. Zu diesem Gerippe gehört auch noch ein so genanntes Sozialgebäude, im Wesentlichen die alte Mensa des Kombinats, die als denkmalgeschützter Bau mit seiner erhaltenen Inneneinrichtung und seinen Kunstwerken erhalten bleibt. In der Denkmalliste stehen spannende Sachen über diesen kleinen Bau, der heute zwischen dem neuen Ost-Forum und dem großen Hauptgebäude steht. Dort liest man einen treffender Satz, den ich hier gerne mal zitieren möchte: „ Das Sozialgebäude zeigt sich in einer ausgewogenen, auch fein gegliederten Architektur und behauptet sich damit als eigenständiger Baukörper im Gegensatz zum Hauptgebäude, das einen gewissen Hang zu übersteigerter Monotonie hat.“

Und es ist klar: Es muss auch ein Ziel dieses Vorhabens sein, diese „übersteigerte Monotonie“ durch einen guten Entwurf zu mildern. Denn wir entscheiden heute über nichts weniger als das Gesicht bedeutender Teile der Leipziger Stadtverwaltung in diesem Jahrhundert.

Herzlichen Dank!

[Es gilt das gesprochene Wort]

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Anwesende und Gäste,

das Thema Schulwegsicherheit an der Parkstadt Portitz beschäftigt den Rat schon seit vielen Jahren. Mehrere Anfragen und Anträge der CDU, durch meine Fraktion als auch durch den ortsansässigen Bürgerverein, der Grundschule, des Elternrats und von Anwohnerinnen werden bis heute mit dem Verweis auf den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Investor von der Stadtverwaltung abgewiesen.

Zum besseren Verständnis schauen wir mal auf die Zeitachse sowie Daten und Fakten:

Der Bebauungsplan für das Gebiet in Portitz wurde 1997 als Satzung gefasst. Dieser ist somit schon 28 Jahre alt. Die Verhandlung eines städtebaulichen Vertrags könnte demnach schon so weit fortgeschritten sein, dass man zumindest in Teilbereichen schon in die Umsetzung gehen könnte.

Mittlerweile ist die Einwohnerzahl in Portitz weiter gewachsen; in 2020 hatte Portitz 2 928 und in 2024 bereits 3 441Einwohnerinnen und Einwohner. Es gehen aus dem Gebiet der Parkstadt Portitz ca. 70 Kinder in die Grundschule und queren täglich die Tauchaer Straße in Höhe der Straße Am Künstlerbogen.

Ich sehe ein, dass die bisherige Auslastung des Baugebiets und die Einwohnerzahlen bis 2020 der Einschätzung der Verwaltung entsprechen, jedoch mit Zuzug nun nicht mehr tragbar ist.

Somit ist es jetzt an der Zeit, die Situation vor Ort neu zu bewerten.

Die Argumente von der Verwaltung, wie z.B.

Anja Feichtinger
  • Die Querungssituation über die Tauchaer Straße wird grundsätzlich als sicher eingeschätzt, mit Verweis auf den bestehenden Fußgängerüberweg an der Krätzbergstraße (etwa 200 Meter entfernt).
  • Eine temporäre Lichtsignalanlage oder ein Fußgängerüberweg in der Tauchaer Straße/Am Künstlerbogen sowie eine Querungsinsel wurden geprüft, jedoch als nicht durchführbar bewertet.
  • Verhandlungen über einen städtebaulichen Vertrag zur Resterschließung des BP 25 laufen, aber ein Vertragsabschluss mit der Verpflichtung zur Herstellung einer Lichtsignalanlage ist derzeit nicht durchsetzbar.

zeigen oder stellen klar, dass sie nicht Willens sind, die Situation vor Ort anzupacken und pragmatisch zu lösen.

Ich jedenfalls kann diese Argumente, auch aufgrund des Zeitablaufs (28 Jahre Baugebiet) nicht hinnehmen.

Es liegen viele Vorschläge auf dem Tisch.

Aus meiner Sicht könnte die Einrichtung bzw. die Ausweitung der Tempo-30-Zone und der schnellstmögliche Abschluss des städtebaulichen Vertrages ein Bestandteil einer kurzfristigen Lösungsfindung sein. Ich habe gehört, der Investor ist durchaus gesprächsbereit.

Lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden. Elternvertreter, Schulleitung, Bürgerverein, die Fraktionen und Sie als Verwaltung. Ich bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen um Unterstützung des Antrags. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Rede zum Grundsatzbeschluss Vorzugsvariante Bauherren-, Betreiber- und Finanzierungskonzept für den Bildungs- und Markthallencampus Wilhelm-Leuschner-Platz in der RV 18.12.2024

Anja Feichtinger

Rednerin: Anja Feichtinger, Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste,

über den Wilhelm-Leuschner-Platz sprechen wir schon seit langer Zeit, zuletzt im Sommer 2023. Wir haben dort den Bebauungsplan beschlossen. Zwischenzeitlich konnten wir den Freiflächenwettbewerb und den Wettbewerb für das Freiheits- und Einheitsdenkmal abschließen. Die Stadtverwaltung arbeitet weiterhin daran, das Projekt zu realisieren, welches bestehende Ideen und neue Konzepte umfasst und dabei an demokratisches Zusammenleben erinnert sowie Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Biodiversität und Artenschutz berücksichtigt.
Folgerichtig legen Sie uns, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Vorzugsvariante des Bauherren-, Betreiber- und Finanzierungskonzepts für den Bildungs- und Markthallencampus am Wilhelm-Leuschner-Platz vor. Dieses Projekt ist ein bedeutender Schritt für die Stadt Leipzig, um unsere Bildungsangebote zu erweitern. Aus Sicht der SPD-Fraktion ein konsequenter Schritt.
Nicht zufrieden sind wir jedoch mit zwei wesentlichen Punkten der Vorlage:

  1. Markthalle:
    Obwohl die Markthalle als ein zentraler Bestandteil des Bildungs- und Markthallencampus konzipiert ist, gibt es mehrere Punkte, die einer kritischen Betrachtung bedürfen:
    Die Frage der Wirtschaftlichkeit bleibt offen. Die prognostizierten Einnahmen müssen realistisch eingeschätzt werden, insbesondere in Anbetracht der hohen Betriebskosten, die möglicherweise nicht durch die Einnahmen gedeckt werden können. Dies könnte zu einem jährlichen Zuschussbedarf führen, der die städtischen Finanzen belasten würde.
    Die Integration der Markthalle in das städtische Umfeld muss sorgfältig geplant werden. Fehlende Parkmöglichkeiten könnten die Attraktivität der Markthalle beeinträchtigen und dazu führen, dass weniger Besucher kommen.
    Darüber hinaus könnte die Abhängigkeit von externen Betreibern, wie im Konzept angedacht, zu einer unzureichenden Kontrolle über die Qualität und das Angebot der Markthalle führen. Es ist wichtig, dass die Stadt Leipzig die Standards und die Art der angebotenen Waren und Dienstleistungen festlegen kann.
    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Markthalle zwar Potenzial hat, aber auch mit Herausforderungen konfrontiert ist, die ernsthaft angegangen werden müssen. Eine transparente Planung und eine klare Strategie sind unerlässlich, um die Markthalle zu einem Erfolg zu machen.
    Wir werden deshalb dem Änderungsantrag der Fraktion Die Linke mehrheitlich zustimmen, der mit einer offenen Formulierung zur Fläche mehr Spielraum für alle Beteiligten ermöglicht.
  2. Projektsteuerung:
    Die Entscheidung, die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB) als Projektsteuerer zu benennen, wirft Fragen auf. Als städtisches Unternehmen könnte es zu Interessenkonflikten kommen, insbesondere wenn es um die Priorisierung von Bauvorhaben und Ressourcenverteilung geht.
    Es ist unklar, ob die LWB über die erforderliche Expertise und Erfahrung verfügt, um ein so komplexes und vielschichtiges Projekt wie den Bildungs- und Markthallencampus erfolgreich zu steuern. Der Umgang mit verschiedenen Institutionen und die Koordination unterschiedlicher Nutzungen erfordern spezifische Kenntnisse, die möglicherweise nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind.
    Die Auswahl des Projektsteuerers sollte transparenter gestaltet werden. Wir hätten uns gewünscht, dass in den zuständigen Fachausschüssen die Ergebnisse der Potentialanalyse der bbvl diskutiert worden wären.
    Als Aufsichtsrätin der Leipziger Wohnungsbaugesellschaft möchte ich gern im Vorfeld einer solchen Grundsatzentscheidung im Gremium diskutieren, ob die Gesellschaft in der Lage ist, ein solches Projekt zu stemmen. Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für die Leipzigerinnen und Leipziger ist die Hauptaufgabe der LWB. Mit den neuen Eigentümerzielen haben wir der LWB ambitionierte Ziele gesetzt. Diese gilt es umzusetzen.
    Insgesamt ist es entscheidend, dass die Auswahl des Projektsteuerers mit größter Sorgfalt und unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren erfolgt. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Bildungs- und Markthallencampus erfolgreich realisiert wird und den Bedürfnissen der Stadt und ihrer Bürger gerecht wird.
    Aus diesem Grund haben wir einen Änderungsantrag eingereicht. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister. Bitte nehmen Sie die Kritik ernst und prüfen Sie Alternativen.
    Zum Änderungsantrag der CDU – Verkauf der derzeit durch die Volkshochschule und Musikschule genutzten Gebäude – schlagen wir mit einem weiteren Änderungsantrag eine Alternative vor. Wir sollten uns verschiedene Optionen offenhalten. Verkauf ist eine Lösung, Verpachtung und Ansiedlung von Unternehmen eine andere. Somit bitte ich um Unterstützung unseres Änderungsantrags.
    Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam dieses Vorhaben mit der nötigen Sorgfalt und Weitsicht angehen. Es ist unsere Verantwortung, sicherzustellen, dass der Bildungs- und Markthallencampus den hohen Erwartungen gerecht wird und einen positiven Beitrag zur Entwicklung unserer Stadt leistet. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.