Grundstücke kommunaler Unternehmen
Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, kommunale Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung per Gesellschafteranweisung zu beauftragen, nicht betriebsnotwendige Grundstücke, die nach Lage, Größe und Bebaubarkeit für neue Schulen und Kindertagesstätten sowie Wohnungsbau oder Gewerbeansiedlungen geeignet sind, der Stadt Leipzig oder auch anderen kommunalen Unternehmen der Stadt Leipzig zum Verkehrswert zum Kauf anzubieten. Sollten die Kommune oder andere kommunale […]