Der Neubau der Rettungswache West in der Saturnstraße soll zukünftig den Standort in der Zschocherschen Straße, als auch die rettungsdienstliche Außenstelle Grünau in der Garskestraße ersetzen. Dort ist aktuell aber neben der rettungsdienstlichen Außenstelle auch die Freiwillige Feuerwehr Grünau untergebracht.
Dazu fragen wir an:
1. Welche Nachnutzung ist bisher für den von der rettungsdienstlichen Außenstelle genutzten Gebäudeteil vorgesehen?
2. Inwieweit wäre der entsprechende Gebäudeteil bzw. das umfassende Grundstück in der Garskestraße (unter Berücksichtigung der nachbarschaftlichen Nutzung durch die Freiwillige Feuerwehr) auch für eine Nutzung durch den Freistaat Sachsen für das zukünftige Polizeirevier Grünau denkbar?
3. Welche Untersuchungen dazu gab es für den Standort ggf. bereits? (Siehe hierzu auch Fragen und Antworten zu VII-F-09709.)
Antwort der Verwaltung:
Frage 1: Welche Nachnutzung ist bisher für den von der rettungsdienstlichen Außenstelle genutzten Gebäudeteil vorgesehen?
Der derzeit genutzte Gebäudeteil (1 Fahrzeugstellplatz und 2 Räume) im Gerätehaus der FF Grünau wird nach Verlegung des Rettungstransportwagens in das geplante Rettungszentrum West vollumfänglich durch die Abteilung Einsatzdienst der Branddirektion, hier die Ortsfeuerwehr Leipzig Grünau, genutzt.
Frage 2: Inwieweit wäre der entsprechende Gebäudeteil bzw. das umfassende Grundstück in der Garskestraße (unter Berücksichtigung der nachbarschaftlichen Nutzung durch die Freiwillige Feuerwehr) auch für eine Nutzung durch den Freistaat Sachsen für das zukünftige Polizeirevier Grünau denkbar?
Aus Sicht der Branddirektion ist eine kombinierte Nutzung des Bestandsgebäudes – ursprünglich geplant als reines Feuerwehrgerätehaus – durch Feuerwehr und Polizei, auch aufgrund des geringen Raumangebotes, nicht sinnvoll. Der jetzige Platzbedarf für Bewegungsflächen für anfahrende und ausrückende Fahrzeuge kann keinesfalls reduziert werden.
Inwieweit das umfassende Grundstück in Lage und Größe für den Neubau eines Polizeirevieres geeignet ist, kann durch die Stadtverwaltung nicht beantwortet werden.
Frage 3: Welche Untersuchungen dazu gab es für den Standort ggf. bereits? (Siehe hierzu auch Fragen und Antworten zu VII-F-09709.)
Die Standortsuche für ein mögliches Polizeirevier wird durch die Polizeidirektion bzw. den das Zentrale Flächenmanagement Sachsen (ZFM) durchgeführt. Prüfergebnisse liegen der Stadt Leipzig nicht vor.
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/2024/08/zhen-h-Xruf17OrkwM-unsplash-scaled.jpg17102560U.Schindlerhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngU.Schindler2024-08-09 11:29:552024-09-05 10:27:15Sicherheit in Grünau und Nachnutzung rettungsdienstliche Außenstelle in der Garskestraße
Die Deutsche Umwelthilfe hat aktuell den Versiegelungsgrad und das Grünvolumen aller deutschen Städte ermittelt und veröffentlicht. Leipzig liegt danach im Mittelfeld, die anderen Städte in Sachsen liegen jedoch im Vergleich weiter vorn.
Wie beurteilt die Stadtverwaltung den Hitze-Check der Deutschen Umwelthilfe?
Welche Herausforderungen sieht die Stadt Leipzig, auch mit Blick auf vergleichbare Städte, die hierbei besser aufgestellt sind?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Stadt aus dem Vergleich?
Antwort der Verwaltung:
Die Deutsche Umwelthilfe hat aktuell den Versiegelungsgrad und das Grünvolumen aller deutschen Städte ermittelt und veröffentlicht. Leipzig liegt danach im Mittelfeld, die anderen Städte in Sachsen liegen jedoch im Vergleich weiter vorn.
Wie beurteilt die Stadtverwaltung den Hitze-Check der Deutschen Umwelthilfe?
Der Hitze-Check ist ein wertvolles Instrument zur Bewertung der Anpassung der Städte an den Klimawandel. Für den Check wurden KI-Modelle kombiniert mit Sentinel-2-Satellitendaten des Copernicus Programmes genutzt, wodurch deutschlandweit Städte miteinander verglichen werden konnten. Erdbeobachtungsdaten haben viele Vorteile (regelmäßige Aktualisierung, freie Zugänglichkeit, etc.) und vergleichbare Daten standen bisher für die kommunale Anwendung nicht zur Verfügung.
Solche Analysen sind wichtig, um die Dringlichkeit hervorzuheben, Städte an den Klimawandel anzupassen. Die Verwendung von Satellitendaten zur Bewertung von Versiegelung und Grünvolumen ist eine objektive Methode für ein zeitlich hochaufgelöstes Monitoring. Die Stadtverwaltung Leipzig setzt sich seit 2022 im Forschungsprojekt UrbanGreenEye für die Kommunale Nutzung von klimaanpassungsrelevanten Indikatoren ein (https://www.leipzig.de/freizeit-kultur-und-tourismus/parks-waelder-und-friedhoefe/urbangreeneye). Einige Daten wurden u. a. bei dem Hitze-Check der Deutschen Umwelthilfe verwendet, im Projekt werden auch weitere Indikatoren zur Verfügung gestellt.
Zu Frage 2:
Welche Herausforderungen sieht die Stadt Leipzig, auch mit Blick auf vergleichbare Städte, die hierbei besser aufgestellt sind?
Leipzig schafft es mit 44,94 % Versiegelung noch knapp in den grünen Bereich, während das Grünvolumen mit 2,57 m³/m² fast in den roten Bereich übergeht. Leipzig steht im Vergleich zu anderen sächsischen Städten damit in beiden Punkten vor der Herausforderung, den Schutz und die Entwicklung der grün-blauen Infrastruktur bei anhaltendem Wachstum der Stadt zu beachten. Wichtige Beiträge dazu leisten:
die Ausweitung des Straßenbaumbestandes und damit einhergehend die Steigerung des Beschirmungsgrads
die Pflege und Entwicklung der Park- und Grünanlagen
die Pflege und Entwicklung des Leipziger Stadt- und Auwaldes
die Revitalisierung der Auenlandschaft
Baumpatenschaften, wie z. B. „Baumstarke Stadt“
Begrünungssatzung
Gründachförderung und Förderung zur Fassadenbegrünung in Zusammenarbeit mit dem Ökolöwen e. V. (Projekt Kletterfix)
Instrumente der wassersensiblen Stadtentwicklung
Festsetzungen im Rahmen der Bauleitplanung.
Zu Frage 3:
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Stadt aus dem Vergleich?
Eine weitere Stärkung der grün-blauen Infrastruktur ist maßgeblich, um Leipzig als lebenswerte und resiliente Stadt zu stärken.
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/2024/09/Kacheln-Social-Media72.png10801080F-T.Guentherhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngF-T.Guenther2024-08-06 10:35:102024-09-05 10:58:33Hitze-Check von Deutschlands Städten
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten, sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, werte Gäste,
Wohnen ist ein Grundrecht. Es ist unsere Aufgabe als Stadt Leipzig, als Entscheidungsträger, als gewählte Vertreter und als Gesellschaft für ausreichend bezahlbaren und lebenswerten Wohnraum in Leipzig zu sorgen. Unser gemeinsames Ziel muss es daher sein, mehr Wohnungen in Leipzig zu bauen, neue Quartiere zu entwickeln und bestehende aufzuwerten.
Schauen wir uns die Statistik an, wächst unsere Stadt weiterhin, beim Bau neuen und vor allem bezahlbaren Wohnraums geht es nicht in dem Maße voran, wie es notwendig wäre.
Die Dynamik des Wohnungsmarktes stellt uns vor Herausforderungen, denen wir mit mieterfreundlichen Regulierungen und neuen Konzepten begegnen müssen. Mit der Fortschreibung des wohnungspolitischen Konzeptes und der Eigentümerziele für unsere kommunalen Wohnungsbaugesellschaft LWB haben wir nun die Möglichkeit, den Herausforderungen am Wohnungsmarkt zu begegnen.
Deshalb begrüßen wir die Vorlagen zur Fortschreibung, auch wenn diese sehr spät vorgelegt wurden und wir nun zum Ende dieser Wahlperiode über Konzepte entscheiden müssen, die aus meiner Sicht noch mehr Augenmerk von uns allen verdient hätten. Ich möchte mich an dieser Stelle bei der Verwaltung bedanken, dass wir in einem sehr konstruktiven Dialog die Thematik in den letzten Tagen besprechen konnten.
Meine Vorredner haben schon viel gesagt, lassen Sie mich daher kurz auf die für die SPD-Fraktion wichtigen Aspekte in den gemeinsam mit Linken und Grünen eingereichten Änderungsanträgen zu den beiden Vorlagen erläutern:
Es ist wichtig, dass die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft auch weiterhin ihren Marktanteil von rund 10 Prozent halten und ausbauen kann. Dazu ist es notwendig, dass das Unternehmen seinen Wohnungsbestand über die kommenden Jahre konsequent ausbaut. Wir halten es auch für wichtig, die Ambition zur Erreichung dieses Ziels hochzuhalten und an dieser Stelle nicht nachzulassen. Um die Wirtschaftlichkeit und Effektivität des kommunalen Unternehmens nicht zu gefährden, ist es aus Sicht der SPD-Fraktion geboten, ihrem Tochterunternehmen bei der Zielerreichung unter die Arme zu greifen.
Beginnend mit dem nächsten Doppelhaushalt möchten wir entweder durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln oder die Einlage von Grundstücken hauptsächlich die LWB unterstützen, das Ziel, ihren Bestand auf 40.000 Wohneinheiten zu erhöhen, zu erreichen. Eine entsprechenden Umsetzungsvorschlag erwarten wir bis zum 1. Quartal 2025 von Ihnen, sehr geehrter Oberbürgermeister.
Es dann nur folgerichtig, dass die ursprünglich angedachten Zeitschiene – 2030 dieses Ziel zu erreichen, bestehen bleibt.
In der Zusammenarbeit mit den Fraktionen Linke und Bündnis 90/Grüne konnten noch weitere wichtige Punkte in die gemeinsamen Änderungsanträge aufgenommen werden. Die Beteiligung der großen Unternehmen an der Errichtung von Wohnungen für deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Zusammenarbeit der thematisch betroffenen Abteilungen in der Stadtverwaltung in einem Wohnungsamt zu prüfen, unterstützen wir ausdrücklich.
Wenn man die Anzahl der Menschen mit Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt betrachtet und Menschen mit geringem Einkommen weiterhin bezahlbar unterbringen möchte, müssen wir über die Erhöhung der Quote zur Errichtung von sozialem Wohnungsbau nachdenken. Dazu ist aber auch eine Flächenbevorratung erforderlich. Hierzu benötigen wir ein Konzept zur kooperativen Baulandentwicklung, um die Errichtung von sozialem Wohnungsbau besser steuern können. Die Einrichtung eines revolvierenden Ankaufs- und Bodenfonds für den strategischen Ankauf von Grundstücken oder Wohngebäuden ist ebenfalls schon längst überfällig. Auch hier möchten wir mit der gesetzten Ambition erreichen, dass die Themen weiterhin mit aller Kraft und Schnelligkeit in der Verwaltung bearbeitet und vorangetrieben werden.
Die Leipziger Wohnungsbaugesellschaft trägt in unserer Stadt dazu bei, dass in vielen Stadtteilen die Mieten bezahlbar bleiben, weil sie mit ihren Beständen maßgeblich zur Vergleichbarkeit der Wohnung im Mietspiegel beiträgt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stärken durch gute Sozial- und Präventionsarbeit vor Ort den Zusammenhalt und unterstützen wohnungslose Menschen mit Wohnungsangeboten. Besonders herausheben möchte ich, dass die LWB auch in einem schwierigen Marktumfeld noch baut, wo die privaten Investoren schon längst aussteigen, weil Marchen nicht mehr erreicht werden bzw. die Geschäftsmodelle Bauen und Verkaufen nicht mehr funktionieren. Ich möchte an dieser Stelle der Geschäftsführung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der LWB – auch als Aufsichtsrätin – mein herzliches Dankeschön für diese herausragende Arbeit aussprechen.
Für die weitere Arbeit des Unternehmens ist es uns wichtig, dass es eine Verstetigung der Härtefallklausel für Menschen mit geringen Einkommen bei Mieterhöhungen gibt. Dass sich die LWB dem Thema Wohnungstausch explizit annimmt und dort ein tragfähiges Konzept auf den Weg bringt und mehr Mitbestimmungen durch die Mieterinnen und Mieter wagt.
Mit den beiden Vorlagen zur strategischen Ausrichtung der Wohnungspolitik in unserer Stadt haben wir die Möglichkeit die richtigen Weichen zu stellen. Ich bitte um Unterstützung der gemeinsamen Änderungsanträge.
Dem Änderungsantrag der CDU ÄA 03 stimmen wir in Punkt 1 und 4 zu. Punkt 2 und 3 lehnen wir ab. Ich bitte um punktweise Abstimmung. Vielen Dank!
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/2014/12/Wohnhaus-e1576139790189.jpg12232330F-T.Guentherhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngF-T.Guenther2024-06-20 18:15:002024-06-21 10:51:38Rede zum Wohnungspolitischen Konzept und zu den Eigentümerzielen der Stadt Leipzig
Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/DieGrünen
Beschlussvorschlag
Die Stadtverwaltung vollzieht das Pilotvorhaben „Kommunales JugendWohnen“. Hierbei werden Kriterien der Wirksamkeit und Messung im Rahmen des Pilotvorhabens herangezogen. Eine Fremdfinanzierung durch private Dritte wird ausgeschlossen.
Nach der Durchführung des Pilotprojekts erfolgt eine ausführliche Auswertung, die mögliche Übertragbarkeiten auf andere Wirkungsbereiche beinhaltet. Stadtrat und Öffentlichkeit werden über die Ergebnisse entsprechend informiert.
Der Beschluss zur Vorlage „Prüfergebnis: Entbehrlichkeitsprüfung zum Verkauf Bochumer Straße 26“ (VII-DS-06838-Ifo-04-ÄA-04) wird in den Punkten 3 und 4 aufgehoben. Stattdessen wird das Objekt Bochumer Straße 26 dem Zweck des Kommunalen JugendWohnens zugeführt.
Die Verwaltung wird in dem Zusammenhang beauftragt, gemeinsam mit der Kindervereinigung Leipzig ein Objekt für den neuen Offenen Freizeittreff in Mockau zu suchen. Dem Jugendhilfeausschuss ist bis Ende 2024 darüber Bericht zu erstatten.
Begründung
Am 17. Mai 2023 beschloss der Stadtrat auf Initiative der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD den Antrag „Jugendwohnen – Angebot in der ganzen Stadt“ im Sinne der Neufassung VII-A-07760-NF-02. Dabei wurde der Oberbürgermeister beauftragt, zur Umsetzung des Vorhabens ‚Jugendwohnen – Angebot in der ganzen Stadt‘ eine konkrete Bedarfs- und Standortanalyse anzufertigen. Dabei soll auch ein geeigneter sozialräumlicher Bezug für die Verteilung der zu schaffenden Angebote definiert und die rechtliche Verortung der Maßnahme im SGB VIII (insbesondere in Bezug zum §41 SGB VIII) und Schnittstellen zur Wohnungslosenhilfe geklärt werden. An diesem Analyse- und Umsetzungsprozess sind neben dem Amt für Jugend und Familie und dem Sozialamt Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und weitere Expert/-innen (bspw. Careleaver/-innen) zu beteiligen. Daraus resultierend sollte dem Stadtrat bis Ende 2023 ein Konzept zur Umsetzung des Vorhabens sowie seiner zeitlichen und finanziellen Einordnung vorgelegt werden. Ziel war im aktuellen Doppelhaushalt 2023/24 ein weiteres Angebot im Bereich Jugendwohnen zu etablieren.
Der Alternativvorschlag der Verwaltung zum Antrag VII-A-09457 „Neue Chancen für die Leipziger Sozialpolitik“ offenbart nun interessanterweise die Umsetzung dieses Stadtratsbeschlusses zum Antrag „Jugendwohnen – Angebot in der ganzen Stadt“ (VII-A-07760-NF-02).
Dem ist aus Sicht der Antragsteller*innen unbedingt zu folgen. Um hier keine weiteren Verzögerungen vor dem neuen Doppelhaushalt aufkommen zu lassen, braucht es dazu einen schnellstmöglichen Stadtratsbeschluss bis August 2024. Dabei ist auch zu bedenken, dass das kommunale Objekt in der Bochumer Straße 26 für das Kommunale Jugendwohnen genutzt werden soll. Dies steht im Gegensatz zum geänderten Beschluss der Vorlage „Prüfergebnis: Entbehrlichkeitsprüfung zum Verkauf Bochumer Straße 26“ (VII-DS-06838-Ifo-04-ÄA-04). Insofern ist dieser Beschluss in diesem Zuge teilweise aufzuheben und abzuändern. Die Verwaltung wird in dem Zusammenhang aber beauftragt, gemeinsam mit der Kindervereinigung Leipzig ein Ersatzobjekt für den neuen Offenen Freizeittreff in Mockau zu suchen.
Im Weiteren auf die beiden nichtöffentlichen Anlagen unter VII-A-09457-VSP-02 verwiesen sowie auf den angepassten Begründungstext:
Das Vorhaben „Kommunales JugendWohnen“ ist als Modellprojekt umzusetzen.
Als wachsende Stadt hat Leipzig mit Herausforderungen an Mietmarkt zu kämpfen: Das stetig schrumpfende Wohnraumangebot geht mit steigenden Bestands- und vor allem Angebotsmieten einher. Gleichzeitig verzeichnet Leipzig weiterhin eine überdurchschnittliche Arbeitslosenquote (2023 7,1% im Jahresschnitt inklusive steigender Jugendarbeitslosigkeit in Leipzig). Zeitgleich können zahlreiche Betriebe vakante Stellen nicht adäquat bzw. überhaupt nicht besetzen. Besonders betroffen von diesen Verwerfungen auf dem Miet- wie auch auf dem Arbeitsmarkt sind Jugendliche und junge Erwachsene am Übergang ins Erwerbsleben, die ohne eigenes Einkommen gerade die hohen Angebotsmieten nicht aufbringen können, die aber auch – das zeigt die steigende Jugendarbeitslosigkeit – Probleme beim Einstieg in das Berufsleben haben. Insbesondere das Verhältnis von Angebot und Nachfrage im Bereich der beruflichen Ausbildung mit einem deutlichen Angebotsüberhang bei benannter, steigender Jugendarbeitslosigkeit, bildet diese negative Entwicklung ab.
Mit dem umgreifenden Ansatz des „Kommunalen JugendWohnens“ soll diesen Fehlentwicklungen mit einem sowohl sozialpolitische, jugendhilfeplanerische als auch arbeitsmarktpolitische Elemente verbindenden Konzept entgegengewirkt werden.
Dieses Brückenangebot umfasst dabei einerseits die Unterbringung der Klienten in unterschiedlichen Wohnformen sowie andererseits ihre sozialpädagogische Betreuung mit einem klaren Fokus auf der Herstellung von Ausbildungsreife, Berufseignung und Vermittelbarkeit.
Zeitplan
Die Einbindung der konkreten Projektpartner erfolgt umgehend mit Beschlussfassung. Basierend auf der Suche geeigneter Wohnobjekte sowie der Gründung eines Projektlenkungsgruppe, ist der Projektstart für das erste Quartal 2025 angepeilt. Die Vorarbeiten erfolgen umgehend nach Beschlussfassung. Ein erster Umsetzungsbericht ist für 2026 zu erwarten.
Finanzen
Zur Umsetzung des Vorhabens sind folgende finanzielle Aufwendungen vorgesehen:
Kosten Personal
Sonstige Kosten
Kosten gesamt
2025
372.675,19 €
349.200,00 €
721.875,19 €
2026
413.922,53 €
259.200,00 €
673.122,53 €
Gesamt
786.597,72 €
608.400,00 €
1.394.997,72 €
Dabei ist mit einer Fremdfinanzierung i. H. v. ca. 248.800€ aus BaFöG- und BAB-Mitteln zu rechnen.
Bei der Stadt Leipzig verbleiben mithin Kosten i. H. v. 1.146.597,82€, die im Falle möglicher weiterer Fremdfinanzierungsquellen noch vermindert werden könnten.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Großwohnsiedlungen im Leipziger Stadtgebiet durch maßvolle Hebung der vorhandenen Wohnungsbaupotentiale weiterzuentwickeln. Hierzu sind auf Grundlage der Potentialflächenermittlung und Strategieentwicklung gem. Beschlusspunkt 4 des Ratsbeschlusses VII-DS-00871 „Stadtentwicklungsplan Wohnbauflächen“ unter Beteiligung der Flächeneigentümer sukzessive maßvolle Nachverdichtungskonzepte zu erarbeiten. Diese (Streichung: sollen)müssen neben einer vielfältigen Wohnnutzung unterschiedlicher Zielgruppen auch ergänzende Funktionen für Gewerbe, Soziales, Bildung und Kultur sowie umweltfreundliche Mobilität vorsehen. Dahersindgleichzeitig mit Nachverdichtungen auch zwingend bereits geplante und neue Aufwertungen und Angebotsverbesserungen in den Großwohnsiedlungen, insb. bzgl. ÖPNV, sozialer Integration, Wohnumfeldgestaltung sowie Ordnung und Sicherheit umzusetzen.
Begründung
Der Änderungsantrag übernimmt den Verwaltungsstandpunkt zum Ursprungsantrag und ergänzt ihn zu o.g. Themen.
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/max-bohme-Pk0wgurEdj4-unsplash-scaled.jpg14402560F-T.Guentherhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngF-T.Guenther2024-06-14 11:24:442024-06-25 11:28:05Leipziger Großwohnsiedlungen neu denken – Potentiale für klimaneutralen, vielfältigen und kostengünstigen Wohnraum schaffen
Der Stadtrat bekräftigt seine ablehnende Haltung gegenüber der Zulassung von Motorbooten auf dem Cospudener See und fordert die Verwaltung auf, in diesem Sinne alle möglichen und nötigen Schritte zu unternehmen. Der Stadtrat, sowie der Fachausschuss Umwelt/Klima/Ordnung, werden über den Fortgang des Verfahrens selbständig und fortlaufend informiert.
Begründung
Die Intention des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist nachvollziehbar und wird im Grundsatz auch von der SPD-Fraktion geteilt. Allerdings geht der Beschlussvorschlag des Ursprungsantrags über die Kompetenzen der Stadtverwaltung in diesem Punkt hinaus, denn Schiffbarkeitserklärungen liegen nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Leipzig, sondern sind Landesaufgabe.
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/stefan-grage-oIG9-EXWBhE-unsplash-scaled.jpg19202560F-T.Guentherhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngF-T.Guenther2024-06-14 11:19:002024-06-25 11:24:26Zeitliche Sperrungen und Ausweitung LSG „Leipziger Auwald“ – Nachtrag zu „Verkehrschaos auf dem Cossi verhindern – keine Motorboote auf dem See!“
Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen
Beschlussvorschlag
Der Oberbürgermeister als Gesellschaftervertreter der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft bmH wird beauftragt sich in der Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat dafür einzusetzen und als Gesellschafterweisung durchzusetzen
1) Die seitens der LWB vorgelegte Kostenkalkulation für eine Sanierung der Wohngebäude Kochstraße 59-63 sowie August-Bebel-Straße 81-83 wird im Hinblick auf notwendige Sanierungsstandards und Investitionskosten mit dem Ziel einer niederschwelligen behutsamen, sozialen und klimagerechten Sanierung durch ein externes Gutachten geprüft. Auf dieser Grundlage sind unter Einbeziehung sachverständiger Vertreter:innen der LWB und der Initiative „Südvorstadt für alle“ alternative Berechnungen anzufertigen. Dieser Prozess, einschließlich der Beauftragung des Gutachtens, wird durch das Netzwerk Leipziger Freiheit gesteuert. Die größtmögliche Inanspruchnahme von Fördermitteln insbesondere des sozialen Wohnungsbaus ist zu berücksichtigen. Die Ergebnisse werden dem Aufsichtsrat und dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau sowie dem zeitweilig beratenden Ausschuss Wohnen bis zum 3. Quartal 2024 vorgelegt.
2) bis zum 3. Quartal 2024 einen Sanierungsrat einzusetzen, der die Planung und Umsetzung der Sanierung der o.g. Objekte begleitet. Der Sanierungsrat stellt eine begleitende Instanz dar, der die fachlichen Themen des Modells durch Sachverständige in den sozialen, klimagerechten und baufachlichen Belangen begleitet und Mieter:innen sowie zivilgesellschaftliche Akteure einbezieht.
Begründung
Die zwei zusätzlichen Kalkulationen der LWB stützen sich auf Maximalforderung, ein Aushandlungsprozess wäre sinnvoller. Es fehlt an Transparenz bei Kalkulationen, sie sind im Detail nicht nachvollziehbar für Einwohner und angedachte Beteiligte.
Das kooperative Verfahren ist seit dem gemeinsamen Workshop im Oktober 2022 nicht fortgeführt worden. Die vom Stadtrat im Oktober 2023 beschlossene Beteiligung von SBB Süd, Netzwerk Leipziger Freiheit, Wissenschaft am Prozess, wurde nicht realisiert. Der politische Willensbildungsprozess dazu wurde nicht umgesetzt. Die Zusage des Oberbürgermeisters, auf eine Einwohneranfrage in der Ratsversammlung im Februar 2024, eine alternative Kalkulation offen mit den Fraktionen und der Initiative zu beraten, ist bislang nicht eingelöst worden.
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/cetteup-IC5sX-7PRN8-unsplash-scaled.jpg17072560F-T.Guentherhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngF-T.Guenther2024-06-13 09:47:252024-06-25 09:49:49Prüfauftrag zu Modellprojekt „Südvorstadt für alle – Konzepte für preiswertes und klimaangepasstes Wohnen sowie zum Erhalt diverser Sozialstruktur in der Südvorstadt“
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