Gemeinsamer Antrag mit der Fraktion Die Linke.
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverwaltung prüft bis Ende des 3. Quartals 2023 geeignete Standorte in der Großwohnsiedlung Paunsdorf mit den Wohnkomplexen Paunsdorf-Heiterblick (Ortsteil 24) und Kiebitzmark (Ortsteil 25 Heiterblick) zur Einrichtung einer nutzbaren Stadtteilfläche für Stadtteilfeste, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie der Errichtung einer Rettungswache zur rettungsdienstlichen Leistungserbringung und unterbreitet unter Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner sowie Wohnungsmarktakteure im IV. Quartal einen ausreichend dimensionierten Standortvorschlag.
2. Es wird geprüft inwieweit Förderprogramme zur Beförderung des sozialen Zusammenhalts und kultureller Aktivitäten für Großwohnsiedlungen zu Einrichtung des Platzes genutzt werden können.
Begründung:
Das Gebiet Leipzig-Paunsdorf wurde als letzte Großwohnsiedlung in Leipzig ab 1985 tiefbau- und verkehrsmäßig erschlossen und ab 1987 wurden Wohnungen, sowie Kitas, Schulen sowie Handels- Sozial- und Kultureinrichtungen gebaut und zeitnah übergeben. Nach 1990 verlagerte sich das Baugeschehen kurzzeitig in den Wohnkomplex Kiebitzmark, wo auch Eigenheimquartiere entstanden. Der 2. Bauabschnitt im Wohnkomplex Kiebitzmark wartet noch auf eine angepasste Planung und Bebauung. Im Gegensatz zu anderen randstädtischen Großwohnsiedlungen wie Grünau, war das damalige Neubaugebiet Paunsdorf von Beginn des Bezugs der Wohnungen durch die Straßenbahn in mittiger Lage der Wohnkomplexe vom Stadtzentrum bis in heutige Gewerbegebiet Lehdenweg mit dem gleichnamigen B-Stadtteilzentrum optimal erschlossen.
Auf Initiative der Wohnungsgesellschaften Wohnungsbau-Genossenschaft Kontakt e. G. sowie der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft LWB wurden seit den 1990er Jahren regelmäßig Stadtteilfeste zur Beförderung des sozialen Zusammenlebens und Kulturlebens auch im Freien gestaltet. Dabei wurden verschiedene Areale genutzt, die aber für eine Bebauung vorgesehen sind, sich im Privateigentum befinden, oder als nunmehriger Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes zeitlich gar nicht oder nur unter besonderen Auflagen nutzbar sind. Ob der verschiedenen Unsicherheiten konnten keine Verträge mit den Vertragspartnern für das Fest im Juni abgeschlossen werden, weshalb das diesjährige Fest abgesagt werden musste.
Das Wohngebiet zeichnet sich durch eine Bewohnerschaft mit hoher Wohnzufriedenheit aus, was auch in Zukunft so bleiben und durch die Stadt befördert werden soll.