Schlagwortarchiv für: Stadtteilentwicklung

Gemeinsamer Antrag mit der Fraktion Die Linke.

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtverwaltung prüft bis Ende des 3. Quartals 2023 geeignete Standorte in der Großwohnsiedlung Paunsdorf mit den Wohnkomplexen Paunsdorf-Heiterblick (Ortsteil 24) und Kiebitzmark (Ortsteil 25 Heiterblick) zur Einrichtung einer nutzbaren Stadtteilfläche für Stadtteilfeste, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie der Errichtung einer Rettungswache zur rettungsdienstlichen Leistungserbringung und unterbreitet unter Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner sowie Wohnungsmarktakteure im IV. Quartal einen ausreichend dimensionierten Standortvorschlag.

2. Es wird geprüft inwieweit Förderprogramme zur Beförderung des sozialen Zusammenhalts und kultureller Aktivitäten für Großwohnsiedlungen zu Einrichtung des Platzes genutzt werden können.

Begründung:

Das Gebiet Leipzig-Paunsdorf wurde als letzte Großwohnsiedlung in Leipzig ab 1985 tiefbau- und verkehrsmäßig erschlossen und ab 1987 wurden Wohnungen, sowie Kitas, Schulen sowie Handels- Sozial- und Kultureinrichtungen gebaut und zeitnah übergeben. Nach 1990 verlagerte sich das Baugeschehen kurzzeitig in den Wohnkomplex Kiebitzmark, wo auch Eigenheimquartiere entstanden. Der 2. Bauabschnitt im Wohnkomplex Kiebitzmark wartet noch auf eine angepasste Planung und Bebauung. Im Gegensatz zu anderen randstädtischen Großwohnsiedlungen wie Grünau, war das damalige Neubaugebiet Paunsdorf von Beginn des Bezugs der Wohnungen durch die Straßenbahn in mittiger Lage der Wohnkomplexe vom Stadtzentrum bis in heutige Gewerbegebiet Lehdenweg mit dem gleichnamigen B-Stadtteilzentrum optimal erschlossen.

Auf Initiative der Wohnungsgesellschaften Wohnungsbau-Genossenschaft Kontakt e. G. sowie der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft LWB wurden seit den 1990er Jahren regelmäßig Stadtteilfeste zur Beförderung des sozialen Zusammenlebens und Kulturlebens auch im Freien gestaltet. Dabei wurden verschiedene Areale genutzt, die aber für eine Bebauung vorgesehen sind, sich im Privateigentum befinden, oder als nunmehriger Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes zeitlich gar nicht oder nur unter besonderen Auflagen nutzbar sind. Ob der verschiedenen Unsicherheiten konnten keine Verträge mit den Vertragspartnern für das Fest im Juni abgeschlossen werden, weshalb das diesjährige Fest abgesagt werden musste.
Das Wohngebiet zeichnet sich durch eine Bewohnerschaft mit hoher Wohnzufriedenheit aus, was auch in Zukunft so bleiben und durch die Stadt befördert werden soll.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

5.   Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob für den zwischen der 66.Schule und dem Robert-Blum-Berufsschulzentrum (BSZ) liegenden Schulhof schnellstmöglich (spätestens bis Ende 2022) und damit bereits vor der Schulsanierung der 66.Schule (geplant 2025/26) einzelne Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität des Schulhofes vorgezogen werden können. Das Robert-Blum-BSZ ist sachsenweit das einzige BSZ, das auch Förderschüler ausbildet und ist damit ein wichtiger Standort für gelebte Inklusion in der Stadt Leipzig. Eine adäquate und schülerfreundliche Nutzung des gemeinsamen Schulhofes von Robert-Blum-BSZ und 66. Schule ist deshalb unabdingbar damit dieser Schulhof ein Platz zum Verweilen und Entspannen für die Berufsschüler wird.

6.   Der Oberbürgermeister soll weiterhin prüfen, ob eine Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit UND (nicht oder) ein Bauspielplatz entstehen können. Beide Angebote sind dringend erforderlich für Kinder und Jugendliche in Mockau.

7.   Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, dass bei der Standortsuche für den Aufbau eines Familienbildungsangebotes/Familienzentrums sowie für die Standortsuche für eine Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit (Maßnahmen 2.8 und 2.9 Begegnungsorte weiterzuentwickeln) nicht nur vorhandene Standorte auf eine mögliche Nutzung geprüft werden, sondern ebenso Kaufoptionen von in Mockau bestehenden und zur Nutzung möglichen Gebäude.

8.   Die Prüfergebnisse sind den zuständigen Fachausschüssen und dem Jugendhilfeausschuss bis Ende drittes Quartal 2022 vorzulegen.

Begründung

Zu 5. Das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (STEK) Mockau 2030+ (Beschlussvorlage-Nr. VII-DS-06187) sieht vor, dass zwischen 2023 und 2028 eine Komplexsanierung der Schulgebäude der ehemaligen 66. Schule in der Rosenowstraße 56 2025/26 erfolgen soll, um das Gebäude anschließend für eine Schulerweiterung des Robert-Blum-Berufsschulzentrums (BSZ) zu nutzen. (Maßnahme 2.4 der Schulentwicklungsplanung).

Zu 6.+7. Das STEK Mockau 2030+ schreibt fest, dass zur Stärkung der Selbstbestimmung, der Selbstständigkeit und Eigenverantwortung ein niederschwelliges Angebot unter Beteiligung der jungen Menschen im Ortsteil und der angrenzenden Akteure der Kinder- und Jugendarbeit aufgebaut werden soll, beispielsweise eine Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit ODER ein Bauspielplatz (S. 99 sowie Maßnahme 2.9 Begegnungsorte weiterentwickeln).

Rednerin: Ingrid Glöckner, Stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren!

Der Beschluss des Stadtrates, ein Gymnasium in Schönefeld wieder zu errichten wird von einigen Stadträten kritisch gesehen.
Als Hauptargumente werden die hohen Kosten, eine bis jetzt fehlende Sporthalle und vor allem  die Lage des Gymnasiums im Nordosten der Stadt angeführt.
Die Kosten liegen nach dem aktuellen Baukostenindex durchaus im unteren Bereich und sind keinesfalls zu hoch. Sie betragen nur etwa 75 Prozent der Kosten für einen Neubau. Die EnEv 2009 wird um ca. 40 Prozent unterschritten. Also alles im grünen Bereich!
Für die Errichtung einer Sporthalle gibt es Optionen und auch dazu hat sich der Grundstücksverkehrsausschuss bereits positioniert.
Die Lage des Gymnasiums ist aus meiner Sicht ein Argument, dass ich nicht unwidersprochen hinnehmen kann.
Die Entscheidung für ein Gymnasium wird im Allgemeinen nicht nach der Länge des Schulwegs, sondern nach seinem Profil entschieden.
Die Kreativschule BIP zieht zum Beispiel Schüler aus der gesamten Stadt nach Schönefeld. Oder die Waldorfschule in der Bertastraße. Beispiele gibt es dafür viele
Es wird argumentiert, dass der Bedarf im Süden vorhanden ist, da hier die meisten Bildungsempfehlungen ausgesprochen werden. Allerdings steht hier kein städtisches Grundstück zur Verfügung. Ein Glücksfall für unseren Stadtteil!

Nach den letzten statistischen Erhebungen ist Schönefeld-Abtnaundorf ein Stadtteil mit vielen jungen Menschen, Durchschnittsalter 43 Jahre und sehr vielen Kindern und einem Bevölkerungszuwachs von ca.12 Prozent.
Zu denken geben sollte uns allerdings, dass hier die Grundschüler nur zu ca.30 Prozent eine Bildungsempfehlung erhalten. Ist denn ein Grundschüler in Schönefeld dümmer als im inneren Süden? Keinesfalls, hier besteht sehr viel Nachholbedarf. Aber das ist ein anderes wichtiges Thema.
Mich beunruhigt, dass sich ein Ungleichgewicht in der Bildungslandschaft unserer Stadt entwickelt, das so nicht hinnehmbar ist. Das Bildungsbürgertum bekommt im Süden die Gymnasien und wir in den weniger betuchten Stadtteilen die Förderschulen. Das kann nicht unser Ziel sein.
Leipzig wächst in den kommenden Jahren und keiner weiß mit Sicherheit, wie sich Stadtteile hinsichtlich ihrer Bevölkerungsstruktur entwickeln werden.
Bereits jetzt sind deutliche Wanderungsbewegungen sichtbar. Deshalb müssen wir auch dafür Sorge tragen, dass eine ausgeglichene Bildungsstruktur in der Gesamtstadt vorhanden ist.
Gute Bildungseinrichtungen sind ein Anreiz für junge Eltern in einen Stadtteil zu ziehen und deshalb benötigen wir das Gymnasium gerade in Schönefeld, einem bisher eher benachteiligten Stadtteil. Viele Schönefelder befürchten jetzt, dass die aktuellen Entwicklungen dazu führen könnten, den Bau des Gymnasiums abzusagen. Wollen wir so ein Signal aus dem Stadtrat senden?
Ich bitte dem Baubeschluss zuzustimmen, um zügig mit dem Bau beginnen zu können. Wir brauchen das Gymnasium im Schuljahr 2016/2017 und haben dazu keine Alternative.

Noch eine Bemerkung zum Änderungsantrag der Linken: Ich kann Ihre Beschlussvorschläge nicht wirklich ernst nehmen.
Wem sollte dieser Antrag zu diesem Zeitpunkt nützen?  Wir haben den Baubeschluss vorliegen!  Wenn Sie ehrlich sind, wollen Sie versuchen, den Bau des Gymnasiums doch noch zu verhindern. Koste es was es wolle – außer Wählerstimmen. Auch Fördermittel und bereits investierte Planungsmittel.
Ich würde mir wünschen, wenn Sie Klartext reden würden und sich nicht hinter solchen Scheinargumenten wie Schulwegsicherheit verstecken. Das ist doch längst geklärt.
Würden wir Ihrem Antrag folgen, würde das dringend benötigte Gymnasium nicht fristgerecht fertig gestellt. Wollen Sie das wirklich unseren Schülern antun?