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Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird um den folgenden 2. Beschlusspunkt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bevor ein Verkauf im Höchstgebotsverfahren angestrebt wird, Optionen für einen Grundstückstausch vorranging im Norden Leipzigs, bestenfalls in Mockau, zu prüfen, um dadurch bessere Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur zu schaffen.

Begründung:

Mockau ist im Integrierten Stadtentwicklungskonzept als Schwerpunktgebiet definiert, weil dort hohe sozioökonomische Handlungsbedarfe bestehen. Eine Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur im Viertel ist vor diesem Hintergrund eine wichtige Maßnahme, um den sozialen Zusammenhalt dort zu verbessern. Das Gebäude in der Bochumer Straße 26 ist aufgrund seiner Lage für solche Zwecke nicht gut geeignet. Statt es an den Höchstbietenden zu verkaufen, fordern wir die Stadtverwaltung auf, diese Liegenschaft im Zuge einen Grundstückstausches zu veräußern. Das bietet folgende Möglichkeiten: 

  1. Hält die Kommune ihr Immobilienportfolio damit weitgehend stabil und behält damit Ressourcen in der Hand, die sonst schlicht an private Dritte wegfallen würden.
  2. Die Stadt kann daraus einen strategischen Nutzen ziehen, weil sich durch einen Grundstückstausch die Möglichkeit bieten kann, die Entwicklung der sozialen Infrastruktur an einem anderen, möglichst besser erreichbaren und zentraleren Ort voranzubringen. Vorrangig soll dies im Norden der Stadt und bestenfalls in Mockau selbst passieren.

Eine Veräußerung im Höchstgebotsverfahren darf nur die ultima ratio sein.

Link zur Vorlage.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
meine Damen und Herren,

Wohnraum und vor allem bezahlbarer Wohnraum ist eines der zentralen Thema, die uns hier im Rat regelmäßig beschäftigen. Durch das Wachstum der letzten Jahre haben wir in Leipzig inzwischen einen deutlich angespannten Wohnungsmarkt. Damit verbunden steigen auch die Preise für Grund und Boden, besonders in beliebten Stadtteilen.

 

Die Gesamtproblematik des fehlenden Wohnraums in Großstädten ist auch schon lange beim Bund angekommen. Eine Folge dessen ist die Regelung, dass den Kommunen ein Erstzugriffsrecht für bundeseigene Grundstücke eingeräumt wurde und die Kommunen die betreffende Flächen maximal zum Verkehrswert vom Bund erwerben können, ohne an einem Bieterverfahren teilnehmen zu müssen. Noch interessanter wird das Ganze jedoch, wenn die Kommunen auf diesen Grundstücken sozialen Wohnungsbau betreiben wollen, denn dann gewährt der Bund einen Preisabschlag von 25.000 Euro pro Wohneinheit im sozialen Wohnungsbau.

 

Ein solches bundeseigenes Grundstück ist das Flurstück 267 an der Wolfgang-Heinze-Straße 29 in Connewitz. Connewitz ist einer der Stadtteile, die eine besondere Anziehungskraft haben. Das bleibt nicht folgenlos: Wohnungen werden knapper und die Mieten steigen überdurchschnittlich. Die soziale Durchmischung im Stadtteil nimmt aufgrund steigender Mieten und der sinkenden Zahl bezahlbaren Wohnraums ab, was leider auch zu Spannungen im Stadtteil führt. Um einer sozialen Entmischung und damit verbundenen Konflikten entgegenzuwirken, ist sozialer Wohnungsbau ein wichtiges Instrument. Schließlich würde dadurch wieder mehr bezahlbarer Wohnraum im Viertel entstehen.

 

Das Grundstück in Connewitz ist rund 2.600 Quadratmeter groß ist und hätte nach derzeitiger Lage einen Wert von rund 1,4 Millionen Euro. Durch die Abschläge, die der Bund für sozialen Wohnungsbau gewährt, könnte der Kaufpreis, wenn dort 60 Sozialwohnungen entstehen würden, theoretisch auf Null sinken. Das sollte sich die Stadt nicht entgehen lassen. Das ist auch der Grund, warum wir mit dem Verwaltungsstandpunkt nicht zufrieden sind, denn der soziale Wohnungsbau spielt darin nur eine untergeordnete Rolle, aber gerade darum geht es. Theoretisch könnte der bei Beschluss des Verwaltungsstandpunktes auch bei null liegen. Wir wollen jedoch mit dem heutigen Beschluss auch ein Bekenntnis zum sozialem Wohnungsbau in Connewitz. Ich bin auch davon überzeugt, dass dies auch die große Mehrheit der Connewitzerinnen und Connewitzer möchte. Ganz gleich ob die LWB, die Stadt oder eine gemeinnützige Genossenschaft am Ende das Grundstück bebauen.

 

Mit unserem 2. Beschlusspunkt wollen wir erreichen, dass sich die Stadt intensiv damit auseinandersetzt, welche Grundstücke der Bund in Leipzig außerdem noch veräußern will und wie die Stadt sie nutzen könnte. Insbesondere mit Blick auf den sozialen Wohnungsbau. Wir fordern schon länger, dass die Stadt Flächenreserven aufbauen soll. Und das Angebot des Bundes ist attraktiv und sollte intensiv genutzt werden. Darüber sollen die federführenden Ausschüsse Stadtentwicklung und Bau sowie Grundstückverkehr informiert werden. Auch hier müssen wir nicht selber bauen, sondern können die Grundstücke zum Beispiel über Konzeptvergabe, die heute noch Thema sein wird, weiter verpachten.

 

Leider geht der Verwaltungsstandpunkt nicht auf den Beschlusspunkt 3 ein, der sich auch bereits in der ersten Neufassung unseres Antrags fand, wo es darum geht, dass geprüft werden soll, ob Erstzugriff und Kaufpreisermäßigungen auch dann gewährt werden, wenn der soziale Wohnungsbau dann von Dritten, beispielsweise über Erbpacht des Grundstücks, realisiert wird. Das ist jedoch wichtig, weil die Stadt und auch die LWB das sicher nicht allein gestemmt kriegen. Seit gestern Abend, nach einem Treffen zu dem die Stadtverwaltung bezüglich des Grundstücks in Connewitz eingeladen hat, sind wir schlauer, eine Weitergabe des Grundstücks inkl. der Ermäßigungen ist möglich. Warum es trotz mehrfacher Bitte nicht möglich ist, das auch in den Verwaltungsstandpunkt zu schreiben, ist uns schleierhaft.

 

Ich bitte um Zustimmung zu unserer Neufassung, das sie den sozialen Wohnungsbau für das Grundstück in Connewitz festschreibt und den Stadtrat über die Ausschüsse bei den weiteren Grundstücken, die über die gesamte Stadt verteilt sind, einbindet.

Erstmalig hat die Stadtverwaltung im Rahmen des Doppelhaushaltes Mittel für den strategischen Grunderwerb eingestellt, im Jahr 2017 sind das 4 Mio. Euro und 2018 15 Mio. Euro. Damit wird eine wichtige Forderung der SPD umgesetzt. Allerdings stehen diese Mittel vorrangig für Schulen und technische Anlagen zur Verfügung, sodass sie für die Bedarfe im Bereich Kita nicht ausreichen werden. Die Sozialdemokraten haben deshalb die Änderung eines Haushaltsantrags der CDU vorgeschlagen:  3 Millionen Euro sollen für das Jahr 2017 für Grunderwerb zusätzlich im Haushalt veranschlagt werden, mit Fokus auf den Erwerb von Grundstücken für Kindertagesstätten.

„Vor dem Hintergrund des weiterhin starken Zuzugs und der nach wie vor sehr hohen Geburtenraten müssen wir die Kita-Infrastruktur deutlich schneller ausbauen als bisher. Kurzfristig, also in den nächsten zwei Jahren benötigen wir  1.700 zusätzliche Betreuungsplätze zu den bereits geplanten 2.250 Plätzen. Das entspricht etwa zehn zusätzlichen Kindertagesstätten“, so SPD-Fraktionschef Christopher Zenker. „Für diese Kitas benötigen wir Grundstücke. Außerdem müssen die Grundstücke schnell überplant und bebaut werden. Unser Ziel ist, dass die zehn Kitas mit 1700 Plätzen zusätzlich in den nächsten zwei Jahren in Fertigteil- bzw. Systembauweise errichtet werden.“

Gebäude, die Systembauweise errichtet werden, werden in einem deutlich kürzeren Zeitraum erstellt als konventionell gebaute Häuser, auch bei Haltbarkeit sowie Wärmedämmung stehen sie diesen in der Regel in nichts nach.  „Gute Erfahrungen mit dem Bau in Systembauweise wurden bei Anbauten für mehrere Leipziger Schulen und auch mit Kitas bei freien Trägern gemacht. Zwischen Spatenstich und Eröffnung lagen teilweise nur sechs Monate. Ein klarer Zeitvorteil gegenüber einer konventionellen Bauweise. Wir brauchen die Plätze, also müssen wir auf‘s Tempo drücken.“, so Zenker abschließend.

Axel_Dyck2Redner: Axel Dyck, Vorsitzender der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
liebe Gäste,

ich werde jetzt zu den Tagesordnungspunkten 15.8 und 15.9 reden, weil beiden Anträge eine ähnliche Stoßrichtung haben:

Es ist schon erstaunlich, was da so unscheinbar und versteckt in einem Verwaltungsstandpunkt mit fünf Beschlusspunkten zu einem Antrag von Bündnis90/ Die Grüne aus der letzten Haushaltsdebatte daherkommt  – und wenn man genau hinsieht, verweist der VSP noch auf eine ganze Reihe von weiteren Anträgen mit ähnlichen und sich dabei klug ergänzenden Sachverhalten, auch der, der gerade aufgerufen ist.

Somit ist dieser VSP nichts anderes als ein radikaler Systemwechsel, ein regelrechter Bruch in der Liegenschaftspolitik der Stadt Leipzig.

Ich sage es noch einmal: Es ist ein Systemwechsel in der Liegenschaftspolitik der Stadt. Nicht in der des Liegenschaftsamtes und auch nicht in der des zuständigen Wirtschaftsdezernates. Warum hebe ich das hervor? Weil die Aussage des Dezernates gegenüber der Presse, es handele sich lediglich um eine Präzisierung der ohnehin schon betriebenen Liegenschaftspolitik, natürlich nicht stimmt. Denn der hierfür, auch durch uns wahrzunehmende Erkenntnis- und Denkprozessprozess konnte bisher durch das Handeln des Amtes und des Dezernates in den letzten Monaten in keiner Weise sichtbar gemacht werden.

Worum geht es eigentlich, wenn ich von einem radikalen Schritt rede?
Erstmalig soll jeder Grundstücksverkehr auf der Verkaufsseite konsequent einem strategischen Abwägungsprozess unterzogen werden. Das Verfahren hierzu und die Kriterien werden durch uns im Rat festgelegt. Auf Details zu den Beschlusspunkten muss deshalb nicht eingegangen werden. Allein die Feststellung, dass strategisch abgewogen wird, reicht als entscheidende Aussage.
Dieser Abwägungsprozess macht natürlich viel Arbeit, und zwar in der gesamten Verwaltung und ich hoffe nicht, dass das bisher der Grund war, an dieser Stelle oft den nachhaltigen  Zukunftsblick in die nächste Generation unserer Stadt zu behindern. Erst mit der alle Prognosen sprengenden Bevölkerungsentwicklung und der parallel dazu einhergehenden Problemverdichtung auch im Flächenmanagement musste gehandelt werden. Und zwar dezernatsübergreifend und erst nach Anregung aus dem Rat, wie auch in dem gerade öffentlich zu diskutierenden Wohnungspolitischen Konzept deutlich wird. Auch dieses Konzept steht nämlich mit der Beschlussfassung der Anträge heute indirekt mit auf der Tagesordnung.
Mir wäre es allerdings lieber gewesen, wenn der nachhaltige Blick auch ohne diese Ausnahmesituationen schon vorher Verwaltungs- aber auch Ratshandeln gewesen wäre.

Die SPD Fraktion hatte dazu in den letzten Jahren eine Reihe von Initiativen angeregt, einige sind bereits beschlossen, andere finden sich versteckt im Verwaltungsstandpunkt wieder, andere werden im Wohnungspolitischen Konzept aufgegriffen.
Sorgfältig wurde jedenfalls mit den SPD-Anträgen in Bezug auf die Aufstellung der heutigen Tagesordnung nicht umgegangen, wie soll ich es sonst verstehen, dass der Antrag A877 zur Übertragung von städtischen Immobilien an die LWB heute nicht auf der Tagesordnung steht, obgleich dieser mit dem Beschlusspunkt 3 des Verwaltungsstandpunktes mit beschlossen wird. Genauso der gerade zum Tagesordnungspunkt aufgerufene A1290 (HP 067)  zu dem erst seit gestern ein Verwaltungsstandpunkt vorliegt. Der übrigens für mich nur gemeinsam mit dem zweiten Satz der Verwaltungsmeinung aus der HH-Diskussion zustimmungsfähig ist. Hierzu schlage ich vor, diese Verwaltungsmeinung heute im Protokoll als zukünftiges Verwaltungshandeln festzuhalten.

Ich sagte bereits, dass die heutige Beschlussfassung nicht losgelöst von der im Herbst zu führenden Diskussion zum Wohnungspolitischen Konzept erfolgen kann. Dort wird u. a. von der planerischen Vorbereitung von Neubaustandorten, also Baulandentwicklung und von strategischem Flächenankauf gesprochen. Alles Themen, wo man schnell in den Spekulationskreislauf der Grundstückspreise und des Grundstückhandels geraten kann. Für kommunale Grundstücke sollten auch hier deshalb Verkäufe nur die Ausnahme sein. Ich wünschte mir, dass zur kommunalen Vermögenssicherung nicht nur über die strategische Nutzung von Grundstücken nachgedacht wird, sondern über den dauerhaften Wert von Grund und Boden im Eigentum der Stadt an sich. Das war eigentlich der tiefere Sinn des Haushaltsantrages. Man beachte den Satz “Einnahmen sollen allein für den strategischen Grunderwerb verwendet werden.“. Stichwort aus der vorletzten HH-Diskussion: „ausgeglichene Vermögensbilanz“.  Meine Fraktion wird deshalb, um diesen Weg weiter zu verfolgen, demnächst eine Initiative hin zum Primat der Erbbaupachtvergabe von Grundstücken jeglicher Größe in den Rat einbringen.

Für heute empfehle ich, Beschlussfassung des Verwaltungsstandpunktes und die ergänzende Protokollnotiz zu unserem Antrag; sowie die Abstimmung zum Verwaltungsstandpunkt des Antrages von B90/Grüne.

Mit Annahme des Punktes 3 daraus, ist dann auch der SPD-Antrag 877 beschlossen und braucht nicht erneut aufgerufen werden.

Heiko_Osswald2Seit Jahren mahnt die sozialdemokratische Fraktion einen nachhaltigeren Umgang mit Immobilien an, die sich im Eigentum der Stadt und der städtischen Unternehmen befinden.  Die Leipziger SPD-Fraktion begrüßt deshalb, dass es bei der Stadtverwaltung nun scheinbar ein Umdenken bei der Liegenschaftspolitik geben soll.

„Seit 2012 haben wir die Liegenschaftspolitik der Stadt verstärkt auf unserer Agenda“, erklärt Heiko Oßwald, LWB-Aufsichtsrat und Finanzpolitiker der Fraktion. „Vor allem der Verkauf von Immobilien zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung, waren uns in Anbetracht der Herausforderungen, vor denen die Stadt aufgrund ihres dynamischen Wachstums steht, ein Dorn im Auge. Schließlich hat die Stadt damit Chancen verspielt, notwendige Infrastrukturprojekte realisieren zu können.“

Christopher_Zenker2SPD-Sozialpolitiker Christopher Zenker ergänzt: „Insbesondere die soziale Infrastruktur bildet dabei einen Schwerpunkt, denn mit dem Wachstum der Stadt durch Zuzug und weiterhin steigende Geburtenzahlen erhöht sich schlicht und einfach der Bedarf an Kindertagesstätten und Schulen. Auch das Thema Flüchtlingsunterbringung stellt die Stadt vor große Herausforderungen. Schon 2012haben wir  einen Fachplan für soziale Infrastruktur, Flächenentwicklung und -vorhaltung gefordert,  damit die Stadt über ihre eigenen aber auch über die Grundstücke kommunaler Unternehmen endlich einen Überblick bekommt und weiß, was sie hat und wie sie es wofür nutzen kann. Wir hoffen, dass dieser Beschluss nun endlich umgesetzt wird.“

Ergänzt wurde der Antrag dann durch zwei Initiativen der Fraktion zum Haushalt 2013, die zum einen bilanziellen Ausgleich zwischen Verkauf und Zukauf von Flächen und zum anderen den strategischen Flächenerwerb für soziale Infrastruktur zum Ziel hatten.

„Die Übertragung von Wohnimmobilien an die LWB, die kommunalen Unternehmen wie der Saatzucht Plaußig gehören oder durch Eingemeindungen an das Liegenschaftsamt gefallen sind,  geht auf die Initiative der SPD-Fraktion aus dem Jahr 2013 zurück. Es ist gut, dass die Verwaltung endlich – zwar mit knapp zweijähriger Verspätung – damit beginnen möchte, Wege zu suchen, wie diese Wohnimmobilien bei der LWB gebündelt werden können, um tatsächlich stadtweit kommunalen Wohnraum effizient verwalten und anbieten zu können“, so Oßwald abschließend.

Christopher_Zenker2Redner: Christopher Zenker, sozialpolitischer Sprecher

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
werte Gäste!

Grundsätzlich unterstützen wir das im Antrag der Linken im Beschlusspunkt 1 formulierte Anliegen, dass die Stadt Leipzig bzw. ihr Beteiligungsunternehmen deutlich mehr z.B. in Kindertagesstätten investieren. Zum Einen, weil dadurch hoffentlich auch mehr kommunale Kindertagesstätten entstehen, durch die die Kommune bessere Steuerungsmöglichkeiten gewinnt. Zum Anderen weil so Mietzahlungen und damit Rendite im Kreislauf der Stadt bzw. des Stadtkonzerns verbleibt.

Die Stadt Leipzig bzw. der Stadtkonzern verfügen jedoch nicht im gesamten Stadtgebiet über ausreichend geeignete Grundstücke. Darüber hinaus können Konflikte zwischen verschiedenen sozialen oder auch gewerblichen Nutzungsmöglichkeiten entstehen. Um sicherzustellen, dass eine wohnortnahe Betreuung stattfinden kann, werden wir auch weiterhin auf private Bauherren angewiesen sein. Private Investoren wurden und werden gebraucht, vor allem in einer schnell wachsenden Stadt. Wenn in kurzer Zeit viele neue Kitas oder andere Gebäude für soziale Zwecke gebraucht werden, ist es sinnvoll, private Investoren ins Boot zu holen, um schnell die entsprechenden Kapazitäten bereitzustellen. Zur Ehrlichkeit gehört auch – vielleicht gerade deshalb, weil die dem Amt für Gebäudemanagement die notwendige Erfahrung im Bau von Kitas fehlt – dass die beiden zuletzt eröffneten kommunal gebauten Kitas knapp 1.000 Euro pro Platz teurer waren als im Durchschnitt die Kitas von kommunalen Unternehmen oder Dritten. Letztendlich ist auch hier der Einzelfall entscheidend und eine gesunde Mischung notwendig.

Wichtig ist, dass Schluss damit ist, dass auf geeigneten kommunalen Grundstücken die das Liegenschaftsamt noch nicht verkauft hat, bzw. Grundstücken kommunaler Unternehmen durch Private gebaut und an die Stadt zurückvermietet wird.

Der Antrag wäre sicher auch einfacher zu untersetzen, wenn wir nicht ein Liegenschaftsamt hätten, das Anfang der 2000er-Jahren stehen geblieben ist und weiter nach dem Grundsatz „Infrastruktur und Liegenschaftspolitik in einer schrumpfenden Stadt“ arbeitet. Strategische Liegenschaftspolitik für soziale Infrastruktur findet nach wie vor nicht statt. Das Liegenschaftsamt agiert noch immer vorrangig als Verkäufer und tritt kaum als Käufer auf, um geeignete Grundstücke zu kaufen bzw. auch zusammenzustückeln. So manche Entwicklung am Immobilienmarkt wurde verschlafen und Verhandlungen mit Verkäufern ziehen sich schon mal unendlich in die Länge.

Ich erneuere daher die Forderung der SPD, zu der auch ein Antrag im Verfahren ist, das Einnahmen aus Grundstücksverkäufen für Grundstückskäufe verwendet werden und, dass endlich eine wirklich strategische Liegenschaftspolitik stattfinden muss. Mit der Neufassung des Beschlusspunktes 1 hat die Linke das Thema auch aufgegriffen, in dem sie deutlich macht, dass für den Bau von Kindertagesstätten oder anderer sozialer Infrastruktur auch Grundstücke gekauft werden müssen.

Neben Grundstücken limitiert auch die Finanzkraft der Kommune Investitionen. Mehr Investitionen bedeuten entweder geringere Ausgaben bzw. Investitionen an anderen Stellen oder ein Neujustieren der Entschuldungskonzeption. Bei den kommunalen Unternehmen oder Eigenbetrieben müsste ggf. ebenso ein Umsteuern innerhalb der Wirtschaftspläne stattfinden.

Die Neufassung des Antrags der Linken greift unseren Änderungsantrag bzw. den Verwaltungsstandpunkt auf, wir ziehen daher unseren Antrag zurück, beantragen jedoch getrennte Abstimmung der Punkte.

Die in Beschlusspunkt 2 geforderte Überführung der Zuständigkeit für die Umsetzung des Investitionsprogramms in das Dezernat VI lehnen wir ab. Zum Einen sind sämtliche kommunalen Investitionen und die bauliche Unterhaltung im Bereich Kitas und Schulen bereits dem Amt für Gebäudemanagement im Dezernat VI zugeordnet. Zum Anderen sehen wir schon jetzt, dass das Amt für Gebäudemanagement  die ihm übertragenen Aufgaben kaum abarbeitet und viele Leistungen an private vergibt. Es besteht daher großer Anlass zur Sorge, dass die im Doppelhaushalt 2015/16 zur Verfügung gestellten Mittel zum Beispiel aufgrund fehlender Vorplanungen und fehlender Flexibilität nicht abgerufen werden. Wir sollten daher nicht die dort notwendigen Ressourcen durch zusätzliche Aufgaben abziehen, denn diese werden auch zur Planung und Umsetzung der zahlreichen Baumaßnahmen dringend benötigt.

Auch Punkt 3 lehnen wir ab, da aus unserer Sicht die im Jugendhilfeausschuss und im Fachausschuss Jugend, Schule, Gesundheit und Soziales ausgereichten Materialen ausreichend sind und regelmäßige Informationen stattfinden. Zudem enthält aus unserer Sicht die Sammelvorlage Kitainvestitionen, die heute ebenso auf der Tagesordnung steht, alle notwenigen Informationen. Für die Zusammenstellung weiteren Materials würde wieder Personal gebunden werden, was in dieser Zeit andere Aufgaben erfüllen kann.

Anders als noch vor zwei oder drei Jahren sehen wir durchaus ein umsteuern innerhalb der Stadtverwaltung und bei den kommunalen Unternehmen, so sind 15-20 Kitas für die  nächsten Jahre in Planung. Mit dabei auch die LWB, die wir für ihre Zögerlichkeit in den letzten Jahren immer wieder kritisiert hatten. Von LWB sind in den nächsten Jahren sechs Kitas, teilweise kombiniert mit Wohnungsbau im Gespräch.

Die SPD-Fraktion wird dem Punkt 1 in der Neufassung zustimmen und die Punkte 2 und 3 ablehnen. Unseren Änderungsantrag ziehen wir zurück.

Mathias_Weber2Beitrag zum Leipziger Amtsblatt vom 16.5.2015 von Stadtrat Mathias Weber

Was soll das Ziel der städtischen Liegenschaftspolitik sein? Für uns ist die Antwort hierauf klar: Flächen- und Gebäudebevorratung für soziale Infrastruktur, Versorgung mit ausreichendem preiswerten Wohnraum und Wirtschaftsansiedlungen.
Die Liegenschaftspolitik der Stadt Leipzig wirkt zur Zeit konfuser denn je. Das Liegenschaftsamt muss im Leipzig von 2015 ankommen, denn wir stehen vor ganz anderen Herausforderungen als noch vor ein paar Jahren. Noch immer wird versucht für Immobilien und Grundstücke, die aktuell nicht gebraucht werden, schnellst möglich einen Käufer zu finden – das ist der falsche Weg.
Vor dem Hintergrund, dass unsere Stadt wächst und damit auch der Bedarf an sozialer Infrastruktur und bezahlbarem Wohnraum steigt, habe ich mit mehreren Kollegen aus den Ausschüssen für Grundstücksverkehr und für Stadtentwicklung und Bau einen Antrag ins Verfahren gebracht, durch den ein Verkauf von kommunalen Grundstücken und Wohngebäuden zunächst solange verhindert werden soll, bis die Verwaltung verbindliche Regularien und Checklisten erarbeitet hat, die ein strategisches Liegenschaftsmanagement ermöglichen. Das Thema Liegenschaftsmanagement beschäftigt die SPD-Fraktion schon seit Langem, denn wir wollen eine Stadt für alle.