Schlagwortarchiv für: SWL

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
werte Gäste,

grundsätzlich sehen wir Mieterstrom-Modelle, also die Nutzung des auf dem Wohngebäude erzeugten Solarstroms bspw. durch die Bewohner des Hauses, als gute Möglichkeit an, einerseits die Erzeugung von Strom in dezentralen Anlagen zu unterstützen und damit den Ausbau erneuerbarer Energien voranzubringen sowie andererseits von den wirtschaftlichen Vorzügen der Erzeugung und Selbstnutzung von Strom zu profitieren. Schließlich kann Mieterstrom günstiger sein, als der Strom, der aus dem Netz bezogen wird, weil hierbei unter anderem Netzentgelte, Stromsteuer und Konzessionsabgaben entfallen. Und Strom, der von den Bewohnern des Hauses nicht verbraucht wird, wird in die allgemeine Versorgung eingespeist und vergütet. Gerade für eine Mieterstadt wir Leipzig eigentlich eine gute Sache.

Wie der Verwaltungsstandpunkt deutlich macht, arbeiten Stadtwerke und LWB bereits an entsprechenden Pilotprojekten. Wir halten es für sinnvoll, zunächst die Evaluation dieser Projekte abzuwarten, um dann zu sehen, ob das Ganze wirtschaftlich tragfähig ist. In der vorliegenden Fassung würde der Antrag der Grünen jedoch bedeuten, dass weitere Projekte umgesetzt werden müssen, unabhängig davon, ob es für LWB und SWL wirtschaftlich ist. Das lehnen wir ab, da dies nachteilig für unsere kommunalen Unternehmen sein könnte und damit auch für unsere Stadt.

Wir haben deshalb einen Änderungsantrag zum Ursprungsantrag der Grünen eingereicht, der genau dies vermeidet. Lassen sie uns zunächst abwarten, was bei den Pilotprojekten rauskommt. Wenn es für unsere kommunalen Unternehmen wirtschaftlich ist, werden sie sicher sehr gern weitere Projekte umsetzen. Wir bitten deshalb um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

Den dazugehörigen Antrag finden Sie hier.

Im Jahr 2012 hat der Stadtrat der 100-prozentigen Veräußerung der beiden Stadtwerke-Töchter Perdata und HL-komm an Privatunternehmen zugestimmt. Im Zuge der Veräußerungen wurden zahlreiche Vereinbarungen vertraglich geregelt, die verschiedene Aspekte der Zukunft dieser Unternehmen berühren, was unter anderem die Standortfrage, die Entwicklungsziele für die Unternehmen und die Belange der Belegschaft angeht. Entsprechend der Bestimmungen in den Verträgen ist die LVV für die Kontrolle von deren Umsetzung zuständig, denn zum Teil wurden hohe Pönalen bei Nichteinhaltung bestimmter Vorgaben vereinbart.

Nachdem diese Beschlüsse mittlerweile zwei Jahre zurück liegen und eine Zwischenbilanz sinnvoll ist, fragen wir:

Wie ist der derzeitige Stand bei der Umsetzung der vertraglichen vereinbarten Bestimmungen durch die neuen Eigentümer von HL-komm und Perdata?

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2014

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig begrenzt ihre Bürgschaftsentgelte für ausgereichte städtische Bürgschaften auf maximal 2 Prozent.

Begründung:

Derzeit werden von der Stadt Leipzig für gewährte Bürgschaften Bürgschaftsentgelte zwischen 0,25 und 1 Prozent berechnet. Die bestehenden Bürgschaften besichern zu Beginn des Jahres 2014 Kredite der städtischen Unternehmen in Höhe von rund 316,69 Mio. Euro. Durch die gewährten Bürgschaften konnten die städtischen Unternehmen am Kapitalmarkt Kredite zu günstigeren Konditionen aufnehmen bzw. wurden durch diese überhaupt erst kreditwürdig. Üblicherweise werden Bürgschaftsentgelte zwischen 0,5 und 2 Prozent erhoben. Im Haushaltsplanentwurf ist eine Anhebung der Bürgschaftsentgelte auf 2,5 Prozent vorgesehen. Diese Anhebung wird aus folgenden Gesichtspunkten für problematisch gehalten:

1.  Die kommunalen Unternehmen sind gesellschaftsrechtlich Töchter der Stadt Leipzig.  Werden Bürgschaftsentgelte erhoben, die über dem üblichen Durchschnitt liegen, so liegt  darin eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung vor, die steuerrechtlich zu verdeckten  Gewinnausschüttungen führen kann. Dieses Risiko sollte vermieden werden.

2. Bürgschaftsentgelte enthalten in der Regel einen Verwaltungskosten- und  Risikoprämienanteil. Sie werden also dafür entrichtet, um zum einen das Risiko  abzudecken, dass der Bürge vom Bürgschaftsgläubiger in Anspruch genommen wird und  zum anderen, den Verwaltungsaufwand abzugelten, der durch regelmäßige Überprüfung  der Bonität und Auswertung der Unternehmensdaten entsteht. Sie sollten aber maximal  den Zinsvorteil abschöpfen, den das betreffende Unternehmen durch die gewährte  Bürgschaft erzielen kann. Beim momentanen niedrigen Zinsniveau sind die aktuellen  Bürgschaftsentgelte im vergleich zu den Vorjahren aber eher gesunken. Somit besteht die  Gefahr einer Fehlsteuerung der kommunalen Unternehmen. Führt die Erhöhung der  Bürgschaftsentgelte dazu, dass Bürgschaften abgelöst und statt dessen unbesicherte  Kredite am freien Kapitalmarkt zu höheren Zinsen  aufgenommen werden, weil dies dann  für die kommunalen Unternehmen wirtschaftlicher ist, so schadet dies letztendlich sowohl  der Stadt Leipzig als auch den Unternehmen.

3. Die LWB als Hauptbürgschaftsnehmer steht derzeit vor großen finanziellen  Herausforderungen. Sie ist zum einen angehalten, wieder mehr in die Instandhaltung und  Sanierung des Wohnungsbestandes zu investieren, um das Vermögen der Stadt Leipzig  zu erhalten. Zum anderen soll die LWB auch wieder neuen Wohnraum schaffen, um in  einem wachsenden Leipziger Immobilienmarkt den Marktanteil von 10% zu behaupten.  Beide Ziele sind mit dem Einsatz von hohen finanziellen Mitteln verbunden, die mit einer drastischen Erhöhung der Bürgschaftsentgelte gefährdet werden.