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Unsere letzte Anfrage vom Sommer 2018 erbrachte folgenden Arbeitsstand: Im Juli 2017 hat die Ratsversammlung beschlossen, den Oberbürgermeister aufzufordern, ein Maßnahmepaket zur Verbesserung der Einhaltung der Verschwiegenheit, zur Dokumentensicherheit sowie einen Konzeptvorschlag für mehr Transparenz in der Stadtratsarbeit vorzulegen (Vorlage VI-A-02118-NF-02-Beschlüsse). Dazu sollen folgende Fragestellungen beantwortet werden: 1. Wie ist der Bearbeitungsstand der jeweiligen Maßnahmepakete und Konzeptvorschläge? 2. Wann kann mit einer Vorlage dazu gerechnet werden? Wir dürfen die Anfrage wie folgt beantworten: Zu 1.: In Abstimmung zwischen Dezernat Allgemeine Verwaltung, Büro für Ratsangelegenheiten und Referat Kommunikation wurden Vorschläge erörtert. Die Konzepte befinden sich in Erarbeitung.
Zu 2.: Da u. a. im Rahmen der Änderung der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung des Stadtrates Vorschläge mit eingearbeitet werden sollen, ist damit zu rechnen, dass die Vorlage nach der Vorlage zur Änderung der Hauptsatzung eingebracht wird. Nunmehr fragen wir erneut an:

  1. Wie ist der Bearbeitungsstand der jeweiligen Maßnahmepakete und Konzeptvorschläge?
  2. Wann kann mit einer Vorlage dazu gerechnet werden?

Mathias_Weber2Die Leipziger SPD-Fraktion hat einen Antrag ins Ratsverfahren eingebracht, mit dem erreicht werden soll, dass künftig der jährliche Grundstücksmarktbericht im Stadtrat als Informationsvorlage behandelt und zudem auch kostenfrei als Download auf der Internetseite der Stadt angeboten wird.

„Im Frühjahr jeden Jahres erarbeitet der Gutachterausschuss den Grundstücksmarktbericht für Leipzig. Darin wird die Grundstücksmarktentwicklung des Vorjahres statistisch aufbereitet“, so Mathias Weber, stellv. Fachausschussvorsitzender Stadtentwicklung und Bau. „Die Grundstücksmarktpreise in Leipzig sind in den letzten Jahren dramatisch angestiegen. Welche Auswirkungen die Entwicklung auf die Bereiche Wohnen, Infrastruktur und Investitionen für die Stadtgesellschaft hat und wie wir damit am besten umgehen sollen, muss diskutiert werden. Dafür braucht es den formalen Einbezug ins Ratsverfahren. Damit auch die Öffentlichkeit an dem zu führenden Diskussionsprozess teilnehmen kann, beantragt die SPD Fraktion, dass der Bericht gleichzeitig auch in digitaler Form kostenlos auf der Internetseite der Stadt zur Verfügung gestellt wird.“

Bislang stehen lediglich die Grundstücksmarktberichte der vergangenen Jahre gratis zum Download auf der Internetseite der Stadt zur Verfügung. Um den jeweils aktuellen Grundstücksmarktbericht bekommen zu können, müssen Interessenten eine Schutzgebühr von 50 Euro zahlen und erhalten den Bericht in Papierform.

„Aus unserer Sicht ist das eine unnötige Hürde, die durch eine kostenlose Downloadmöglichkeit sinnvoll ergänzt werden soll“, so Weber abschließend.

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Auslöser des Antrags waren der Verkauf des Jahrtausendfeldes, das als Schulstandort vorgesehen ist, und der beabsichtige Verkauf eines Grundstücks in der Haydn-/Schwägrichenstraße, den wir durch einen Antrag in den letzten Haushaltsverhandlungen verhindern konnten, um dort eine Kindertagesstätte bauen zu können.

Diese Beispiele haben uns gezeigt, dass es notwendig ist, dass bei beabsichtigten Veräußerungen zusätzlichen Informationen zur besseren Beurteilung der Verkäufe vorliegen müssen. Dies betrifft die Verkäufe der Stadt Leipzig ebenso wie Verkäufe von städtischen Unternehmen.

Ziel des Antrages ist es, dass der interne Abstimmungsprozess zwischen den Dezernaten transparenter dargestellt wird. Hierzu müssen dem Grundstücksverkehrsausschuss bzw. dem Stadtrat bei einem beabsichtigten Verkauf auch die Informationen einer verwaltungsinternen Abwägung vorliegen. Ebenso sollte den Aufsichtsräten kommunaler Unternehmen eine Stellungnahme der Stadtverwaltung vorliegen, wenn Grundstücke dieser Gesellschaften veräußert werden.

Anders als der Verwaltungsstandpunkt uns suggerieren will, wollen wir damit nicht in die Entscheidungshoheit der Unternehmen eingreifen und selbstverständlich ist der Aufsichtsrat in seiner Entscheidung frei, an wen und für welche Nutzung er ein im Besitz des Unternehmens befindliches Grundstück veräußert. Wir wollen jedoch, dass die notwendigen Informationen zu möglichen Konflikten im gesamtstädtischen Interesse vorliegen.

Letztendlich geht es uns darum, dass den entscheidenden Gremien, Informationen zu möglichen Konflikten in der Nutzung – beispielsweise zwischen sozialer Infrastruktur, Wohnungsbau, Gewerbe- oder Industrieansiedlungen – vorliegen, um auf dieser Grundlage eine gute Entscheidung treffen zu können.

In unserer Neufassung des Antrags haben wir uns am Verwaltungsstandpunkt orientiert. Der Verwaltungsstandpunkt ist aber nur auf einen Beschlusspunkt des Ursprungsantrags eingegangen. Auf die Information zum Abwägungsprozess innerhalb der Stadtverwaltung wurde nicht eingegangen. Auch hierzu erwarten wir im nächsten Jahr einen Vorschlag, daher die Neufassung des Antrags.