Schlagwortarchiv für: Umweltschutz

Gemeinsam mit den Fraktionen von Die Linke und Büdnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

2. Die Stadtverwaltung gewährleistet eine Bescheid-Erstellung zur Förderentscheidung innerhalb von vier Wochen ab dem Zeitpunkt vollständig eingereichter Antragsunterlagen.

3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das Förderprogramm mit einer niedrigschwelligen Öffentlichkeitsarbeit in leicht verständlicher Sprache und mehrsprachig unter Benennung aller relevanten Fristen und Antragsmodalitäten und vor allem an Anlaufstellen für potentielle Zuwendungsempfänger*innen zu bewerben.

4. Die Anlage 1 „Fachförderrichtlinie zur Förderung von Stecker-Solar-Geräten“ wird wie folgt geändert (ggf. erforderliche Änderungen der Anlagen der Fachförderrichtlinie werden sinngemäß vorgenommen):

a) 5 Zuwendungsvoraussetzungen

Zuwendungsvoraussetzung für den Zuwendungsempfänger:

  • […]
  • Bei Einsatz in Miets-/ bzw. Mehrfamilienhäuser gilt solange die Gesetzgebung dies erfordert: Der Antragsteller hat mit der Beantragung nachzuweisen, dass entweder:
    • das Einverständnis des Vermieters zur Nutzung von Stecker-Solar-Geräten oder
    • ein entsprechender Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft vorliegt

Anmerkung: Voraussichtlich ab 2024 gelten gesetzliche Regelungen, die die Zustimmung des Vermieters bzw. den Beschluss der Eigentümergemeinschaft erübrigen.

8 Bewilligungsverfahren

Über die Gewährung von Zuwendungen entscheidet das Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz nach fachlicher Prüfung innerhalb einer angemessenen Frist.

b) Die Auszahlungsmodalitäten der Fachförderrichtlinie werden klar formuliert, auch in Hinblick auf Zuwendungsempfänger*innen, die nicht in finanzielle Vorleistung gehen können. Die Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises wird eindeutig geregelt.

5. Der Oberbürgermeister beauftragt die LWB per Gesellschafterweisung, das Anbringen von Balkonsolargeräten grundsätzlich zu unterstützen und die Mieter*innen in geeigneter Form auf das Bestehen der Sächsischen und Leipziger Förderrichtlinien hinzuweisen. Weitere Leipziger Wohnungsgesellschaften werden um das gleiche Vorgehen gebeten. Bei Sanierungs- und Neubauvorhaben der LWB sind Außensteckdosen an Balkonen in den Planungen zu berücksichtigen.

6. Sollten bis zum 20.08. eines Jahres die eingestellten Fördermittel nicht vollständig abgerufen werden, wird die Beschränkung auf Leipzig-Pass-Inhaber*innen aufgehoben. Alle Leipziger*innen mit niedrigen Einkommen sowie Pächter*innen von Kleingärten können dann eine Förderung von 200 € pro Stecker-Solar-Gerät beantragen. Die Verwaltung legt dem Stadtrat bis zum 30.6.2024 eine Zwischenevaluation und einen entsprechenden Umsetzungsvorschlag für die Erweiterung nach Satz 2 u.a. mit einer Definition von niedrigen Einkommen (z.B. Wohngeldbescheid, Wohnberechtigungsschein oder anderes) und zur Thematik Kleingärten vor. Die entsprechenden Textstellen in der Fachförderrichtlinie und ihren Anlagen werden entsprechend angepasst. 

7. Sollten die Mittel zum Jahresende nicht vollständig abgerufen werden, wird der übrige Betrag der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft (LWB) und/oder der Leipziger Kommunale Energieeffizienz GmbH (LKE) für konkrete Projekte zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen zur Verfügung gestellt.

8. Die Verwaltung legt dem Stadtrat bis zum 30.3.2025 eine Evaluation einschließlich der Mittelverwendung gemäß Pt. 7 vor.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Regularien der Stadt zum zeitlichen Ablauf der Gestaltung von Ausgleichsflächen dahingehend anzupassen, dass auch bei einer Vergabe von Gewerbegrundstücken in Erbpacht zügig mit der Gestaltung der vorgeschriebenen Ausgleichsflächen begonnen wird.

Begründung:

Aktuell beziehen sich die Regelungen der Stadt zur Gestaltung von Ausgleichsflächen noch immer darauf, dass die Grundstücke in der Vergangenheit verkauft wurden und nach der Einzahlung des Kaufpreises mit der Gestaltung der Ausgleichsflächen begonnen wird. Dadurch jedoch, dass viele Flächen nur noch in Erbpacht vergeben werden, dauert es lange, bis die notwendigen Mittel über die Pachtzahlungen eingegangen sind. Das führt dazu, dass Ausgleichsflächen erst Jahre später gestaltet werden, was im Sinne des Naturschutzes nicht sinnvoll ist. Deshalb sollen die Regularien der Stadt so angepasst werden, dass auch bei der Bebauung von verpachteten Grundstücken ein zeitnaher Ausgleich erfolgt. 

Prof. Dr. Getu Abraham
Prof. Dr. Getu Abraham
Klimaschutzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
meine Damen und Herren,

fragen Sie sich vor Entscheidungen gelegentlich auch, wie das Entschiedene im Anschluss umgesetzt werden soll? Zum Beispiel Entscheidungen, wie die, die wir hier gemeinsam treffen?

Ich tu‘ das regelmäßig – und ich versichere Ihnen: Es macht unglaublichen Spaß!

Es macht Spaß, weil Sie sich immer wieder neu darauf verlassen dürfen, überrascht zu werden.

Überrascht zu werden davon, wie schnell eine auf Biegen und Brechen um Konsensvermeidung bemühte Politik an Machbarkeitsgrenzen stößt, würden andere nicht die Kohlen aus dem Feuer holen.

Wir haben vor einem guten Dreivierteljahr hier im Rat um die Ausrufung des Klimanotstandes gerungen.

In der damaligen Debatte wurde von niemandem ernsthaft bezweifelt, dass trotz des bisherigen Engagements der Stadt weiterer klimapolitischer Handlungsbedarf für Leipzig besteht und, dass die Stadtverwaltung auf diesem Weg mit gutem Beispiel vorangehen muss.

Es wurde aber ebenso ernstzunehmend und überzeugend argumentiert, dass durchaus technische, budgetäre oder auch rechtliche Konflikte und Umsetzungsschwierigkeiten dabei entstehen können, wenn bei allem Verwaltungshandeln dem Klimaschutz bedingungslos Priorität einzuräumen ist.

Gleichwohl haben wir praktischen Bedenken zum Trotz mehrheitlich den Notstand am 30. Oktober des vergangenen Jahres ausgerufen und ihn anschließend nicht zuletzt damit begründet, dass es ja zuallererst um die Symbolkraft dieses Ausrufens gehe.

Als ob das allein bereits genüge. Symbolkraft.

Wie auch immer: Jetzt liegt ein auf Leipzig zugeschnittenes Sofortmaßnahmen-Paket vor, das Dezernat- und ämterübergreifend erarbeitet wurde und zugleich deutlich zeigt, wie gut die Leipziger Stadtverwaltung in der Lage ist, interdisziplinär zu arbeiten und die Erörterung von Querschnittsaufgaben zeitnah voranzubringen.

Oder deutlicher:

Das, was die Mehrheit hier im Alles-oder-Nichts-Prinzip als politisches Symbol beschlossen sehen wollte, wurde durch fähige und versierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung in übergreifende, vor allem aber konkrete Handlungsoptionen übersetzt.

Ich finde, dass man das an dieser Stelle auch einmal anerkennen und würdigen kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

Wir beschließen in Sachen Klimaschutz Symbole und die Verwaltung bietet uns binnen kurzer Zeit Handlungsvorschläge an.
Wohlgemerkt: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den unterschiedlichen Fachämtern, die wir bereits haben.

Darunter antizipieren gerade auch jene Kolleginnen und Kollegen, die nicht zuerst mit Spezialfragen des Klimaschutzes in ihrer täglichen Arbeit befasst sind, durchaus, welche Relevanz dieses Thema für ihren Wirkbereich hat und wo sie als Verwaltungsteam folgerichtig gefordert sind.

Weil das so ist, denke ich, sind wir deshalb gut beraten, wenn wir – insbesondere vor dem Hintergrund pandemiebedingter millionenschwerer Mindereinnahmen in den Leipziger Stadthaushalten der nächsten Zeit – dieser vorhandenen Struktur bei der Bewältigung unseres Klima-Auftrags vertrauen und die Verwaltung anstatt sie weiter quantitativ aufzublasen, das vorhandene Personal qualitativ stärken.

Dem ganzheitlichen Ansatz einer vorausschauenden Leipziger Klimaschutzpolitik trägt man nicht durch die Schaffung von Sonderreferaten und neuen Planstellen Rechnung – es sei denn, das ist das Ziel der Übung –, sondern durch den gezielten Ausbau der Klimasensibilität in den Ämtern und Strukturen der bestehenden Verwaltung.

Übrigens kann dort auch die Steuerung des Gesamtprozesses administrativ verankert werden; beispielsweise bei den Referentinnen und Referenten des fachlich zuständigen Dezernenten oder der fachlich zuständigen Dezernentin.

Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nehmen uns solch einen Kniff sicher nicht übel.

Vielen Dank.

Hintergrund:
Das vollständige Maßnahmenprogramm finden Sie im Ratsinfosystem unter der Vorlagennummer 07961
oder unter diesen Link.