Schlagwortarchiv für: Unterstützung

Beitrag von Ute Köhler-Siegel für das Leipziger Amtsblatt v. 16.11.2024

Spätestens in der 2. Klasse zeigt es sich, wenn Kinder große Schwierigkeiten beim Schreiben, Lesen oder Rechnen haben. Der Schulstoff wird komplexer und diese Kinder schalten ab, weil sie nicht begreifen, was von ihnen gefordert wird. Sie leiden unter einer Lese-Rechtschreib-Schwäche oder eine Rechenschwäche (Dyskalkulie) und sind deshalb von einer „seelischen Behinderung“ bedroht. Zu diesen Teilleistungsschwächen kommen mitunter Beeinträchtigungen wie AD(H)S oder Autismus.

Alle diese Kinder bedürfen dringender Unterstützung, damit sie gut lernen können. Diese sieht das SGB VIII im §35a (Eingliederungshilfe an Schulen) vor. Laut §35a sollen die Kosten für Schulbegleitung oder Lerntherapien durch die Stadt Leipzig übernommen werden. Dazu werden für jedes Kind ein psychiatrisches und schulisches Gutachten erstellt, Fragebögen von den Eltern ausgefüllt und Einzelgespräche durchgeführt. Der Allgemeine Sozialdienst (ASD) ist für die Fallbearbeitung zuständig. Hier erfolgte im vergangenen Jahr eine Neustrukturierung – leider müssen Eltern und Kinder immer noch weit über ein Jahr auf die Bearbeitung ihrer Anträge warten. Viel zu lang, um den Kindern gut helfen zu können. Wir wollen, dass die Anträge zügiger bearbeitet werden. Deshalb haben wir zum Thema im Rat nachgefragt.

Gestern hat der Bundestag Änderungen des Grundgesetzes vorgenommen, um die Kommunen zu entlasten, die angesichts der Corona-Krise vor enorme Probleme gestellt wurden. Durch diese Grundgesetzänderungen ist es dem Bund nun möglich, Gewerbesteuerausfälle der Kommunen zu kompensieren und sich dauerhaft an den Kosten der Unterkunft zu beteiligen.

Christian Schulze

„Das ist ein tolles Signal vom Bund“, freut sich SPD-Stadtrat Christian Schulze, der dem Leipziger Finanzausschuss angehört, und ergänzt: „Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen von Kommunen. Gerade mit Blick auf Leipzig und unsere wirtschaftliche Entwicklung konnten wir uns in den letzten Jahren über steigende Einnahmen aus der Gewerbesteuer freuen. Ein Effekt, den wir in den kommenden Monaten, in denen wir über den Doppelhaushalt 2021/22 verhandeln, nicht haben werden. Die Entscheidung des Bundes hilft den Kommunen hier ganz konkret und gibt uns Planungssicherheit.“

Bisher war es nicht möglich, dass der Bund Gelder direkt an Kommunen weitergeben darf, um dort einmalig und gezielt finanzielle Mindereinnahmen zu kompensieren. Hierfür bedurfte es immer der Kooperation mit den Ländern, denn sie sind für die Finanzausstattung von Städten und Gemeinden zuständig. Auch bei den Kosten der Unterkunft, an denen sich der Bund bereits jetzt schon beteiligt, war das bislang nur bis zu 49 Prozent möglich. Eine neu ins Grundgesetz aufgenommene Ausnahmeregelung soll das nun bis knapp 75 Prozent der Kosten möglich machen.

Heiko Bär

„Die Kosten der Unterkunft sind in Leipzig durchaus ein großes Thema, auch mit Blick auf die Entwicklungen am Wohnungsmarkt laufen uns auch hier auf Dauer die Kosten davon“, so SPD-Stadtrat Heiko Bär, der seine Fraktion ebenfalls im Finanzausschuss vertritt. „Eine Stadt wie Leipzig, deren Wirtschafts- und Finanzkraft noch zu wünschen übrig lässt, stellt das immer wieder vor Probleme. Es ist deshalb gut, dass der Bund nun dauerhaft bis zu 75 Prozent der Kosten der Unterkunft übernehmen kann und das Geld direkt, ohne Umweg über das Land, an die Kommunen geht. Schließlich agieren die Städte und Gemeinden hier im Auftrag des Bundes. Der Ball liegt nun beim Bundesrat, aber ich gehe davon aus, dass auch er, im Sinne der Kommunen, grünes Licht geben wird.“