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Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Christopher Zenker

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

was lange währt, wird gut. Natürlich hätten wir uns schärfere Regeln gewünscht, aber wenn es widerstreitende Interessen gibt, muss man sich einigen und der Kompromiss auf Landesebene ist nun mal ein Kompromiss zwischen einer CDU, die gar kein Zweckentfremdungsverbot wollte, und den beiden anderen beteiligten Fraktionen. Dass die CDU so manchen Entwicklungen hinterher hinkt, wissen wir, da sie nach der Devise handelt: “Nur keine Veränderungen.“ Weltstädte wie Barcelona oder manche Großstädte in Frankreich gehen inzwischen viel härter gegen die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen vor, weil sie wissen, dass ihre Einwohnerinnen und Einwohner dringend Wohnraum benötigen und die Kosten dafür immer mehr steigen.

Nun haben wir endlich eine Zweckentfremdungssatzung zur Abstimmung hier im Rat. Warum mich das persönlich freut? 2018, also vor sechs Jahren, hat die SPD-Fraktion, auf meine Initiative hin, den Antrag gestellt, dass der Oberbürgermeister sich gegenüber der Landesregierung dafür einsetzen soll, dass eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird, die die Zweckentfremdung von Wohnraum einschränkt. Den Hintergrund kennen wir alle: Der Wohnungsmarkt wurde immer angespannter und gleichzeitig stiegen die Zahlen der Ferienwohnungen und des bewussten, dauerhaften Leerstands.

Gleichzeitig bekam die Stadtverwaltung den Auftrag, auch auf Initiative eines SPD-Antrags, Daten zu erheben, die als Grundlage dienen können, ein Zweckentfremdungsverbot zu rechtfertigen. Viele Gespräche – auch mit der Landesebene – und mehrere Anfragen von uns – und später auch von anderen Fraktionen – haben innerhalb der sechs Jahre dafür gesorgt, dass der Druck hoch gehalten wurde und wir seit Anfang dieses Jahres eine gesetzliche Grundlage haben. Nun können wir auch endlich mit einer kommunalen Satzung nachziehen.

Ich gebe zu, dass wir als Fraktion schon ein wenig enttäuscht waren, dass die Stadt, obwohl genügend Zeit war – auch zwischen ersten Gesetzesentwürfen und dem kaum geänderten Landtagsbeschluss – nicht gleich Anfang des Jahres eine Satzung aus der Schublade gezogen hat. Schließlich war der Inhalt des Gesetzes schon lange keine Überraschung mehr. Leider wurde auch die zweite Zielmarke gerissen, die Satzung noch vor der Sommerpause in den Rat zu bringen, denn auch zwischen Juni und jetzt hat sich nichts am Satzungsentwurf geändert. Aber sei es drum. Ich bin froh, dass wir nach sechs Jahren nun wirklich im Endspurt sind.

Was allerdings noch fehlt, um das Ganze dann auch gut über die Ziellinie zu bringen, ist eine personelle Untersetzung. Was nutzt eine Satzung, deren Einhaltung nicht kontrolliert und Verstöße dagegen nicht geahndet werden können, weil keine Mitarbeiter da sind? Wir wollen keinen Papiertiger schaffen, sondern ein Instrument in Gang setzen, dass helfen kann, den Wohnungsmarkt in Leipzig nachhaltig zu entspannen.

Wir müssen sicherstellen, dass die zuständigen städtischen Ämter an dieser Stelle die notwendigen Ressourcen und Befugnisse erhalten, um Verstöße gegen die Satzung konsequent zu ahnden. Auch die Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden wollen wir für diesen Zweck besser synchronisieren, denn das macht es einfacher, illegalen Zweckentfremdungen auf die Spur zu kommen.

Ich bitte Sie also um die Zustimmung zur Vorlage und natürlich auch zur Neufassung unseres Antrags. Nur so können wir die Satzung auch mit Leben füllen.

Vielen Dank.

Anfrage zur Ratsversammlung am 21./22.08.2024

Auf der Brachfläche am Eutritzscher Freiladebahnhof sollen rund 2.600 Wohnungen entstehen, ebenso geplant sind 100.000 Quadratmeter an Gewerbe- und Büroflächen sowie Einrichtungen für Soziales und Kultur. Nach unseren Informationen waren erste Leitungsarbeiten für den Herbst geplant.

Das größte Bauvorhaben der Stadt ist schon häufig verschoben worden. Mehrfach wechselte es den Besitzer, bis die Wiener Imfarr das Gelände im Jahr 2019 von der CG-Gruppe erworben hatte. Der Preis war über die Jahre immer wieder angestiegen, Imfarr hatte seinerzeit knapp 200 Millionen Euro gezahlt. Nun ist der Hedgefonds Oaktree Capital Management am Projekt beteiligt.

Die Pleite des Wiener Immobilienentwicklers Imfarr hat nun neue Unruhe um das Areal auf dem ehemaligen Eutritzscher Freiladebahnhof ausgelöst. Das österreichische Unternehmen, zuletzt Grundstücksbesitzerin und Hauptinvestorin des Projektes, hat beim Handelsgericht Wien nach Medienberichten ein Insolvenzverfahren beantragt.

Wir fragen an:

  1. Wie beurteilt die Stadt Leipzig die derzeitige rechtliche Situation bezüglich des Insolvenzverfahrens?
  2. Welche Risiken entstehen durch die Insolvenz von Imfarr für das Bauprojekt und die damit verbundenen Verpflichtungen des Investors?
  3. Hat die Insolvenz von Imfarr Auswirkungen auf den Baubeginn? Welche Auswirkungen hat die Insolvenz auf die Einzahlungen der Sicherheiten?
  4. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Leipzig, das Projekt zu unterstützen, damit zeitnah die Bagger rollen können?
  5. Kann sich die Stadt Leipzig einen zeitnahen Einstieg in das Projekt für die ohnehin reservierten Flächen vorstellen?

Antwort der Verwaltung:

  1. Wie beurteilt die Stadt Leipzig die derzeitige rechtliche Situation bezüglich des Insolvenzverfahren?

Die Insolvenz betrifft zunächst lediglich die IMFARR Beteiligungs GmbH mit Sitz in Wien. Die primären Verpflichtungen aus den Städtebaulichen Verträgen zur Quartiersentwicklung des Eutritzscher Freiladebahnhofs hat die Leipzig 416 GmbH als Vorhabenträgerin übernommen. Die Leipzig 416 GmbH ist nach derzeitigem Kenntnisstand von der Insolvenz der IMFARR Beteiligungs GmbH nicht betroffen.

Nach Informationen der Stadt Leipzig haben sich durch Oaktree beratene Fonds und die Seniorgläubiger die Gesellschaftsanteile der Leipzig 416 GmbH und der Leipzig 416 Management GmbH als Sicherheit für die Finanzierung verpfänden lassen. Die entsprechenden vertraglichen Absprachen sind der Stadt nicht im Detail bekannt. Die Rechtspositionen der Stadt werden derzeit vor dem Hintergrund des österreichischen lnsolvenzrechts unter Einbindung entsprechender externer Expertise geprüft.

  1. Welche Risiken entstehen durch die Insolvenz von Imfarr für das Bauprojekt und die damit verbundenen Verpflichtungen des Investors?

Die Verpflichtungen der Vorhabenträgerin Leipzig 416 GmbH bestehen derzeit unverändert fort. Die Stadt verhandelt derzeit mit der Vorhabenträgerin über den 1. Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag vom 03.07.2023 sowie zur Ausübung des Erwerbsrechts für das Schulgrundstück im Gebiet.

Die IMFARR Beteiligungs GmbH hat gegenüber der Stadt Leipzig eine Patronatserklärung des Inhalts abgegeben, dass sie die Leipzig 416 GmbH mit ausreichend finanziellen Mitteln ausstatten wird, damit diese den Erschließungs­verpflichtungen aus dem Städtebaulichen Vertrag (Ergänzungsvereinbarung zur Planungs- und Entwicklungsvereinbarung vom 15.12.2020) mit der Stadt nach­kommen kann. Darüber hinaus sind Sekundäransprüche mit Patronatserklärung gesichert (Vertragsstrafe, Rückkaufverpflichtung von vertragswidrig veräußerten Grundstücken). Derzeit sind lediglich diese Patronatserklärungen von der Insolvenz direkt betroffen und werden ggf. als Forderung zur Masse im Rahmen des lnsolvenzverfahrens angemeldet werden.

Inwieweit die Insolvenz schließlich auf die Vorhabenträgerin „durchschlägt” ist derzeit nicht absehbar.

  1. Hat die Insolvenz von Imfarr Auswirkungen auf den Baubeginn? Welche Auswirkungen hat die Insolvenz auf die Einzahlungen der Sicherheiten?

Zunächst hat die Insolvenz der IMFARR Beteiligungs GmbH keine unmittelbaren Auswirkungen. Derzeit wird der 1. Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag verhandelt, zu dem auch die Erschließungsplanung gehört. Der Abschluss des Vertrages ist Voraussetzung für die Erteilung von Baugenehmigungen und damit den Baubeginn. Die der Stadt bereits vorliegenden Bürgschaften und Sicherheitszahlungen sind von der Insolvenz der IMFARR ebenfalls nicht direkt betroffen, mit Ausnahme der bereits erwähnten Patronatserklärungen.

  1. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Leipzig, das Projekt zu unterstützen, damit zeitnah die Bagger rollen können?

Die Stadt Leipzig wird alles unternehmen, um zeitnah den Abschluss der Nachtragsverhandlungen zu erreichen, der Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist. Hierzu wird sie alle Möglichkeiten nutzen, erforderliche Verfahren und Prozesse zu beschleunigen. Bauanträge werden in enger Abstimmung mit den Bauherren zügig bearbeitet werden.

Eine finanzielle Unterstützung durch die Stadt erfolgt nicht.

  1. Kann sich die Stadt Leipzig einen zeitnahen Einstieg in das Projekt für die ohnehin reservierten Flächen vorstellen?

Es bestehen Erwerbsvorverträge für Kita- und Schulflächen, Lok- und Ladeschuppen sowie öffentliche Grün- und Verkehrsflächen.

Für die Gemeinbedarfsflächen wird ein zeitnaher Einstieg angestrebt. Die Entwicklung weiterer Flächen steht in unmittelbarer Abhängigkeit vom baulichen Fortschritt bei Erschließung und Hochbau im neuen Stadtquartier.

Darüber hinaus hat die Vorhabenträgerin für die einzelnen Baufelder gegenüber der Stadt Leipzig eine schuldrechtliche Erstandienungs­verpflichtung abgegeben, wonach die Vorhabenträgerin diese zunächst der Stadt zum Erwerb anbieten muss.

Auch in der Sommerpause war unsere Fraktion unterwegs, um soziale Einrichtungen in Leipzig zu besuchen. Unser Fraktionsvorsitzender Christopher Zenker und unsere neuen Fraktionsmitglieder Pia Heine und Frank Franke sind mit dem Leitungsteam der Bahnhofsmission, Sophie Wischnewski und Jörg Duda, ins Gespräch gekommen. Bis zu 120 wohnungslose Gäste am Tag, Essensausgabe, Kleiderkammer, ein offenes Ohr, um obdachlose Menschen wieder zurück ins Hilfesystem zu führen und Umstiegshilfen für Bahnreisende – das sind einige der Tätigkeiten, für die die Bahnhofsmission steht. Respekt und herzlichen Dank an alle Haupt- und Ehrenamtlichen der von der Caritas geführten ökumenischen Bahnhofsmission für diese wertvolle Arbeit, die vom Sozialamt und der Deutschen Bahn unterstützt wird.

Anja Feichtinger

Rednerin: Anja Feichtinger, stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste,

Wohnen ist ein Grundrecht. Es ist unsere Aufgabe als Stadt Leipzig, als Entscheidungsträger, als gewählte Vertreter und als Gesellschaft für ausreichend bezahlbaren und lebenswerten Wohnraum in Leipzig zu sorgen. Unser gemeinsames Ziel muss es daher sein, mehr Wohnungen in Leipzig zu bauen, neue Quartiere zu entwickeln und bestehende aufzuwerten.

Schauen wir uns die Statistik an, wächst unsere Stadt weiterhin, beim Bau neuen und vor allem bezahlbaren Wohnraums geht es nicht in dem Maße voran, wie es notwendig wäre.

Die Dynamik des Wohnungsmarktes stellt uns vor Herausforderungen, denen wir mit mieterfreundlichen Regulierungen und neuen Konzepten begegnen müssen. Mit der Fortschreibung des wohnungspolitischen Konzeptes und der Eigentümerziele für unsere kommunalen Wohnungsbaugesellschaft LWB haben wir nun die Möglichkeit, den Herausforderungen am Wohnungsmarkt zu begegnen.

Deshalb begrüßen wir die Vorlagen zur Fortschreibung, auch wenn diese sehr spät vorgelegt wurden und wir nun zum Ende dieser Wahlperiode über Konzepte entscheiden müssen, die aus meiner Sicht noch mehr Augenmerk von uns allen verdient hätten. Ich möchte mich an dieser Stelle bei der Verwaltung bedanken, dass wir in einem sehr konstruktiven Dialog die Thematik in den letzten Tagen besprechen konnten.

Meine Vorredner haben schon viel gesagt, lassen Sie mich daher kurz auf die für die SPD-Fraktion wichtigen Aspekte in den gemeinsam mit Linken und Grünen eingereichten Änderungsanträgen zu den beiden Vorlagen erläutern:

Es ist wichtig, dass die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft auch weiterhin ihren Marktanteil von rund 10 Prozent halten und ausbauen kann. Dazu ist es notwendig, dass das Unternehmen seinen Wohnungsbestand über die kommenden Jahre konsequent ausbaut. Wir halten es auch für wichtig, die Ambition zur Erreichung dieses Ziels hochzuhalten und an dieser Stelle nicht nachzulassen. Um die Wirtschaftlichkeit und Effektivität des kommunalen Unternehmens nicht zu gefährden, ist es aus Sicht der SPD-Fraktion geboten, ihrem Tochterunternehmen bei der Zielerreichung unter die Arme zu greifen.

Beginnend mit dem nächsten Doppelhaushalt möchten wir entweder durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln oder die Einlage von Grundstücken hauptsächlich die LWB unterstützen, das Ziel, ihren Bestand auf 40.000 Wohneinheiten zu erhöhen, zu erreichen. Eine entsprechenden Umsetzungsvorschlag erwarten wir bis zum 1. Quartal 2025 von Ihnen, sehr geehrter Oberbürgermeister.

Es dann  nur folgerichtig, dass die ursprünglich angedachten Zeitschiene – 2030 dieses Ziel zu erreichen, bestehen bleibt.

In der Zusammenarbeit mit den Fraktionen Linke und Bündnis 90/Grüne konnten noch weitere wichtige Punkte in die gemeinsamen Änderungsanträge aufgenommen werden. Die Beteiligung der großen Unternehmen an der Errichtung von Wohnungen für deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Zusammenarbeit der thematisch betroffenen Abteilungen in der Stadtverwaltung in einem Wohnungsamt zu prüfen, unterstützen wir ausdrücklich.

Wenn man die Anzahl der Menschen mit Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt betrachtet und Menschen mit geringem Einkommen weiterhin bezahlbar unterbringen möchte, müssen wir über die Erhöhung der Quote zur Errichtung von sozialem Wohnungsbau nachdenken. Dazu ist aber auch eine Flächenbevorratung erforderlich. Hierzu benötigen wir ein Konzept zur kooperativen Baulandentwicklung, um die Errichtung von sozialem Wohnungsbau besser steuern können. Die Einrichtung eines revolvierenden Ankaufs- und Bodenfonds für den strategischen Ankauf von Grundstücken oder Wohngebäuden ist ebenfalls schon längst überfällig. Auch hier möchten wir mit der gesetzten Ambition erreichen, dass die Themen weiterhin mit aller Kraft und Schnelligkeit in der Verwaltung bearbeitet und vorangetrieben werden.

Die Leipziger Wohnungsbaugesellschaft trägt in unserer Stadt dazu bei, dass in vielen Stadtteilen die Mieten bezahlbar bleiben, weil sie mit ihren Beständen maßgeblich zur Vergleichbarkeit der Wohnung im Mietspiegel beiträgt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stärken durch gute Sozial- und Präventionsarbeit vor Ort den Zusammenhalt und unterstützen wohnungslose Menschen mit Wohnungsangeboten. Besonders herausheben möchte ich, dass die LWB auch in einem schwierigen Marktumfeld noch baut, wo die privaten Investoren schon längst aussteigen, weil Marchen nicht mehr erreicht werden bzw. die Geschäftsmodelle Bauen und Verkaufen nicht mehr funktionieren.
Ich möchte an dieser Stelle der Geschäftsführung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der LWB – auch als Aufsichtsrätin – mein herzliches Dankeschön für diese herausragende Arbeit aussprechen.

Für die weitere Arbeit des Unternehmens ist es uns wichtig, dass es eine Verstetigung der Härtefallklausel für Menschen mit geringen Einkommen bei Mieterhöhungen gibt. Dass sich die LWB dem Thema Wohnungstausch explizit annimmt und dort ein tragfähiges Konzept auf den Weg bringt und mehr Mitbestimmungen durch die Mieterinnen und Mieter wagt.

Mit den beiden Vorlagen zur strategischen Ausrichtung der Wohnungspolitik in unserer Stadt haben wir die Möglichkeit die richtigen Weichen zu stellen. Ich bitte um Unterstützung der gemeinsamen Änderungsanträge.

Dem Änderungsantrag der CDU ÄA 03 stimmen wir in Punkt 1 und 4 zu. Punkt 2 und 3 lehnen wir ab. Ich bitte um punktweise Abstimmung. Vielen Dank!

Gemeinsamer Änderungsantrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

8. Zur Sicherung der Zielsetzungen des Wohnungspolitischen Konzepts werden der LWB sowie weiteren Wohnungsbauträgern, die sich zu Gemeinwohlzielen gemäß Wohngemeinützigkeitsgesetz verpflichten, zusätzlich insgesamt bis zu 120 Mio. EUR in Form von Grundstückeinlagen sowie finanziellen Mitteln bis 2030 zur Verfügung gestellt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis zum 2. Quartal 2025 einen Umsetzungsvorschlag zu unterbreiten.

9. Die Stadt legt im Rahmen des Monitorings jährlich einen Umsetzungsstand mit daraus abgeleiteten Maßnahmen zur Erreichung der zentralen Zielsetzungen des Wohnungspolitischen Konzepts vor:

– Schaffung von zusätzlichem und bezahlbaren Wohnraum

– bedarfsgerechte Aktivierung von Wohnbauflächen

– Klimaneutralität des Wohnungsbestandes

10. Der Oberbürgermeister prüft, inwiefern Unternehmen in der Stadt Leipzig wie DHL,

Deutsche Bahn, Porsche, BMW am Wohnungsbau mit Werkswohnungen beteiligt werden können und legt dem Stadtrat bis 1. Quartal 2025 ein Strategiepapier mit geeigneten Kriterien vor.

Folgende Ziele werden wie folgt angepasst:

1.3 geändert

Aufgrund der steigenden Nachfrage und des steigenden kommunalen Steuerungs- und Versorgungsbedarfs (vgl. Leitlinie 2) soll der kommunale Wohnungsbestand der LWB von 36.733 Wohnungen im Jahr 2022 bis Ende 2030 um 3.267 Wohnungen auf 40.000 Wohnungen erhöht werden. Damit verbunden ist eine Zunahme des Marktanteils von derzeit ca. 10,5 % auf ca. 11 %. Die erforderlichen Planungsbeschlüsse für die Erweiterung des Gesamtwohnungsbestandes auf 40.000 Wohnungen müssen bis zum Jahr 2027 erfolgt sein. Die Zunahme des kommunalen Wohnungsbestands soll zu mind. 50 % durch Neubau mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungen erfolgen. Das entspricht knapp 1.000 mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen. Darunter zählen auch geförderte Wohnungen, die perspektivisch durch einen zweiten Förderweg für Haushalte mit mittlerem Einkommen errichtet werden.

Die Anzahl an Wohnungen der LWB steigt jährlich um durchschnittlich 400 Wohnungen, davon mindestens 130 mit Mietpreis- und Belegungsbindung, bis 2030 auf insgesamt 40.000

Wohnungen.

Im Zuge des Neubaus bzw. Ankaufs von neuen Wohnungen sollen mindestens 50 Prozent mietpreisgebunden im Bereich des sozialen Wohnungsbaus garantiert werden, sofern Mittel der sozialen Wohnraumförderung bereitstehen.

1.5 ergänzt:

Dabei werden vorrangig versiegelte und zügig nach § 34 planbare Flächen im Stadtgebiet, unter Berücksichtigung der Großwohnsiedlungen im Rahmen einer maßvollen Hebung von Flächenpotentialen auf Grundlage städtebaulicher Entwicklungskonzeptionen mit dem Ziel einer Nutzungsmischung von Wohnen, Gewerbe, Soziales, Bildung und Kultur sowie umweltfreundlicher Mobilität aktiviert. Parallel werden im Rahmen des STEP Wohnbauflächen Gebietsentwicklungen im Außenbereich vorbereitet.

2.6. ergänzt:

Das Wohnraumangebot für Senioren wird weiterentwickelt.

Zur qualitativen und quantitativen Weiterentwicklung des Wohnraumangebots für Senior/innen sollen Mehrgenerationenhäuser, Betreutes Wohnen und Projekte, in denen Senioren in Wohngemeinschaften oder Hausgemeinschaften leben und sich gegenseitig unterstützen ausgeweitet werden. Hierzu werden Beratungsangebote und finanzielle Förderung gestärkt sowie Pilotprojekte eingerichtet.

Entwicklungsindikator: Angebot alternativer Wohnungsangebote für Senior/innen.

Angestrebte Entwicklung: Wert soll steigen.

4.2. ergänzt:

Entwicklungsindikator: Prüfung der Entwicklung eines geeigneten Indikators, um CO2-Ausstoß pro qm gebauter Fläche darzustellen

Angestrebte Entwicklung: Der Wert soll sinken.

4.4. ergänzt:

Entwicklungsindikator: Prüfung der Entwicklung eines geeigneten Indikators, um CO2-Ausstoß pro qm gebauter Fläche darzustellen

Angestrebte Entwicklung: Der Wert soll sinken

4.5. ergänzt:

Entwicklungsindikator: Entsiegelte und begrünte Flächen

Angestrebte Entwicklung: Der Wert soll steigen.

Als neue Maßnahme wird ergänzt:

Entwicklung und Umsetzung nachhaltiger serieller Gebäude (Leipzig-Haus)

Leitlinie: Leitlinie 1, Leitlinie 4

Unterstützung von Wohnbauträgern und Bauwirtschaft bei der Umsetzung bestehender Systeme des seriellen und modularen Bauens sowie Beteiligung an der Weiterentwicklung der Ansätze (z.B. in Kooperation mit der Bundesstiftung Bauakademie oder dem GdW).

Die Vorteile des seriellen und modularen Bauens (Skalierbarkeit, Typengenehmigung, Verzicht auf europaweite Ausschreibung) sind durch Nutzung anerkannter Verfahren Dritter auszuschöpfen. In diesem Rahmen ist die Entwicklung eines seriellen und modularen Gebäudetyps (Leipzig-Haus), der kostengünstig mit nachhaltigen Baustoffen und in klimaangepasster Bauweise realisiert werden kann, zu prüfen.

Anpassungsbedarf:

Umsetzungsschritte:

Erarbeitung einer Umsetzungskonzeption und Realisierung auf der Grundlage identifizierter Flächenpotentiale.

Folgende Handlungsfelder werden angepasst:

Handlungsfeld 1 – Stadtentwicklungsplan Wohnbauflächen – wird wie folgt ersetzt:

– Analyse der Wohnbaupotentiale im Innen- und Außenbereich (ab Q1-4/2024)

– Prüfung bis Ende 2024 im Stadtentwicklungsplan Wohnbauflächen für Wohnbauflächenpotenziale von 20.000 Wohneinheiten im Innenbereich bis 2050

– Prüfung bis Ende 2024 im Stadtentwicklungsplan Wohnbauflächen für Wohnbauflächenpotenziale   20.000 Wohneinheiten im Außenbereich bis 2050

– dem Stadtrat werden entsprechend der Prüfung der Wohnbauflächenpotenziale ab 2026ff jährlich hinreichend Aufstellungsbeschlüsse für Bauleitplanungen für große Gebietsentwicklungen vorgelegt

– Ermittlung des Personalbedarfs zur Aktivierung der ermittelten Potentiale und Anmeldung von

Personalbedarf für Doppelhaushalt 2025/2026 bis Ende 2.Quartal 2024

– Analysen zu alternativen Wohnungsangeboten für Familien sowie dem Generationenwechsel in

bestehenden Einfamilienhäusern Ende 2.Quartal 2024

Handlungsfeld 2 – Kooperatives Baulandmodell – wird wie folgt ergänzt:

Anpassungsbedarf:

– Verpflichtung zur Herstellung von 50% sozial gefördertem Wohnungsbau mit Mietpreis- und Belegungsbindung für alle neuen Bebauungspläne mit Wohnnutzung > 2.000 m² BGF, Voraussetzung ist die Sicherung ausreichend verfügbarer Mittel der Wohnraumförderung und die Vorabdeckung des Bedarfs der LWB an Wohnraumfördermitteln.

– Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat bis Ende 2024 ein kooperatives Baulandmodell vor, welches eine 50 %ige kommunale Flächensicherung in Bebauungsplänen vorsieht und kann damit die Festschreibung der Belegungsbindung im Rahmen von Bebauungsplänen ersetzen.

Unter „Anpassungsbedarf“ ist zu ergänzen:

– Der Oberbürgermeister setzt sich beim Freistaat für eine Ergänzungsförderung für die Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum durch gemeinwohlorientierte Wohnungsakteure durch die Landesebene nach Vorbild u.a. der Hamburger Förderrichtlinie Baugemeinschaften ein. Behelfsweise wird eine kommunale Ergänzungsförderung entwickelt.

Handlungsfeld 3 – Strategischer Flächen und Gebäudeerwerb wird wie folgt geändert:

– Einrichtung eines revolvierenden Ankaufs- oder Bodenfonds bis Ende 2024,

Handlungsfeld 7 – Wohnungsnotfallhilfe – wird wie folgt ergänzt:

Anpassungsbedarf:

Die Stadtverwaltung prüft die Einrichtung eines Wohnungsamtes, in dem dezernatsübergreifend Abteilungen der Stadtverwaltung angesiedelt werden können, die a) mit der Entstehung und der Planung (Dez. 6) und b) mit der Vergabe und Belegung von Wohnraum (Dez. 5) betraut sind bis Ende 2024.

Handlungsfeld 8 – Mieter/-innenberatung – wird wie folgt ergänzt:

Unter „Anpassungsbedarf“ ist zu ergänzen:

– Die Stadtverwaltung prüft für Leipzig-Pass-Inhaber/-innen den Beitrag für den Mieterverein Leipzig. Dafür wird ein Verfahren entwickelt, mit dem die Leipzig-Pass-Inhaber*innen, die keine Grundsicherung erhalten, in begründeten Fällen des Vorgehens gegen den/die Vermieter*in, die Übernahme des Beitrages für den Mieterverein Leipzig beantragen können

– Prüfung bis Ende 2024 einer weiteren Mieter/-inneninformationsstelle z.B. durch das Leipziger Erwerbslosenzentrums, diese ist vorzugsweise im Osten der Stadt anzusiedeln.

Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum Wohnungspolitischen Konzept ist in diesem gemeinsamen Antrag aufgegangen.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

 

5. In das strategische Unternehmenskonzept ist aufzunehmen: Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft stellt der breiten Öffentlichkeit und legt dem Stadtrat bis Ende des 2. Quartals 2024 ein Modell zur ihre Einschränkung des von Mieterhöhungsverlangen, welches bei Mieterinnen und Mietern vor, bei denen die Kaltmiete einer angemessenen Wohnung 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens überschreitet und sich an der Wohngeldflächenverordnung anlehnt, vor. Die Nachweise der Mieterinnen und Mieter können bspw. über den Steuerbescheid geschehen. Dieses Modell ergänzt die Eigentümerziele der LWB.

 

 

 

Das Kapitel 1.1.1 wird wie folgt gefasst:

 

Seitens LWB ist ein Marktanteil i. H. v. mindestens 11,0 % anzustreben, sofern dies mit der finanziellen Leistungs- und Investitionsfähigkeit der Gesellschaft vereinbar ist. Dabei ist der Wohnungsbestand bis spätestens Ende 2035 2030 auf mindestens 40.000 Wohnungen zu erweitern. Bis spätestens 2030 2027 sind alle entsprechend notwendigen Planungsbeschlüsse zur Erreichung des Wachstumsziels bis 2035 2030 vorzulegen. Der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum ist dabei Vorrang vor Erwerb einzuräumen. (…)

 

Das Kapitel 1.1.2 wird wie folgt ergänzt:

 

„Die LWB trägt unter der Nebenbedingung des Erhalts der nachhaltigen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens aktiv zur Versorgung von Haushalten mit geringem Einkommen oder mit einem besonderen Versorgungsbedarf oder Marktzugangsschwierigkeiten bei. Im Einzelnen setzt sie folgende Maßnahmen der sozialen Wohnraumversorgung in Kooperation mit dem Sozialamt Leipzig um:

– Die LWB stellt Wohnraum bereit, der den Angemessenheitskriterien der Richtlinie „Kosten der Unterkunft“ entspricht. Dieser Wohnraum soll mindestens 1/3 des Gesamtbestandes der LWB umfassen. Bei der Neuvermietung von KdU-fähigem Wohnraum behandelt die LWB Vermittlungsersuchen des Sozialamtes vorrangig.

– Die LWB stellt weiterhin preisgünstigen Wohnraum bereit. Die Miete in diesen Wohnungen soll max. 10% über dem KdU-Mietniveau liegen.

Die LWB unterbreitet darüber hinaus ein Wohnungsangebot, das auch das mittlere und höherpresige Segment einschließt und gewährleistet so ein Wohnraumangebot für alle Bevölkerungsgruppen. Sofern es dem Wunsch der Mietgemeinschaft (WG oder Familie) entspricht, werden auch nach bisheriger Praxis überlegte Wohnungen vergeben, sofern dies im Rahmen der geltenden Rechtssprechung keine Überbelegung darstellt.“

 

Ergänzung 1.1.13 (neu): Die LWB fördert den Wohnungstausch innerhalb ihrer Bestände zu gleichen Mietkonditionen und entwickelt hierzu geeignete analoge und digitale Informations- und Beratungsangebote sowie Maßnahmen zur Unterstützung des Umzugs insbesondere älterer und mobilitätseingeschränkter Personen.

 

 

Ergänzung 1.3.:

 

Ergebnisziel: …stehen. Im Neubau werden vorrangig kreislauffähige und nachwachsende Baustoffe (Holzbau) eingesetzt.

 

Vorgehensziel 1.3.1.

 

– Miminierung von Versiegelung durch vorrangige Bebauung versiegelter Flächen und Entsiegelung im LWB-Gesamtbestand, eine Netto-Null-Versiegelung bis 2030 wird angestrebt

 

 

2. Mieter/-innen-Mitbestimmung

 

1.6. Ergebnisziel

Die LWB entwickelt Konzepte zur Transparenz und Partizipation. Sie ermöglicht und erweitert die aktive Mitbestimmung und Mitgestaltung ihrer Mieter/-innen.

 

Vorgehensziele

 

1.6.1. Die LWB schlägt dem Stadtrat bis 31.12.2024 eine Satzung und Wahlordnung vor, der der Arbeit des bisherigen Mieterbeirats eine Grundlage gibt, seine Wahl formalisiert und seine Aufgabengebiete und Kompetenzen regelt.

 

1.6.2. Bis zum 4. Quartal 2025 wird durch LWB und ihren Mieterbeirat unter Beteiligung des Stadtrats und des Netzwerkes Leipziger Freiheit eine Neustrukturierung der Mitbestimmung erarbeitet.

Dabei wird die Schaffung eines stadtweiten LWB-Mieterrates verankert, der die Beteiligung der Mieterschaft an Unternehmensentscheidungen gewährleistet.

Der Mieterrat soll sich insbesondere mit Unternehmensplanungen bei den Neubau-, Modernisierungs- und Instandsetzungsprogrammen, bei der Quartiersentwicklung sowie bei Gemeinschaftseinrichtungen befassen, zu den entsprechenden Vorhaben Stellung nehmen und die dazu erforderlichen Informationen erhalten. Der Mieterrat soll Mitglieder in den Aufsichtsrat der LWB entsenden dürfen.

Der bisherige Mieterbeirat bleibt erhalten und soll quartiersbezogen arbeiten und dabei stärker an die bestehenden Kioske an- und eingebunden werden. Er steht in engem Austausch mit dem Mieterrat.

Als Vorbild für die erweiterte Mitbestimmung von Mieter/-innen kann das seit 1993 praktizierte Modell der Wohnbau Gießen GmbH bzw. das Berliner Wohnraumversorgungsgesetz (2015/2023) herangezogen werden. Ein aktiver Austausch zu diesen Konzepten und Gesetzen mit den jeweiligen Wohnungsunternehmen ist wünschenswert.

 

1.6.3. Nach Beschluss des Konzeptes durch den Stadtrat richtet die LWB eine Geschäftsstelle des Mieterrates ein, der zukünftig die Interessen der Mieter/-innen vertritt und deren aktive Mitbestimmung fördert (z.B. Öffentlichkeits-, Bildungsarbeit) und koordiniert.

 

 

Ergänzung Eigentümerziele:

 

Die LWB berichtet in Abstimmung mit dem Sozialamt einmal quartalsweise im FA Soziales, Gesundheit, Vielfalt über die Vergabe und Belegung der 450 Gewährleistungswohnungen der Gesellschaft.

Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/DieGrünen

Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtverwaltung vollzieht das Pilotvorhaben „Kommunales JugendWohnen“. Hierbei werden Kriterien der Wirksamkeit und Messung im Rahmen des Pilotvorhabens herangezogen. Eine Fremdfinanzierung durch private Dritte wird ausgeschlossen.
  2. Nach der Durchführung des Pilotprojekts erfolgt eine ausführliche Auswertung, die mögliche Übertragbarkeiten auf andere Wirkungsbereiche beinhaltet. Stadtrat und Öffentlichkeit werden über die Ergebnisse entsprechend informiert.
  3. Der Beschluss zur Vorlage „Prüfergebnis: Entbehrlichkeitsprüfung zum Verkauf Bochumer Straße 26“ (VII-DS-06838-Ifo-04-ÄA-04) wird in den Punkten 3 und 4 aufgehoben. Stattdessen wird das Objekt Bochumer Straße 26 dem Zweck des Kommunalen JugendWohnens zugeführt.
  4. Die Verwaltung wird in dem Zusammenhang beauftragt, gemeinsam mit der Kindervereinigung Leipzig ein Objekt für den neuen Offenen Freizeittreff in Mockau zu suchen. Dem Jugendhilfeausschuss ist bis Ende 2024 darüber Bericht zu erstatten.

Begründung

Am 17. Mai 2023 beschloss der Stadtrat auf Initiative der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD den Antrag „Jugendwohnen – Angebot in der ganzen Stadt“ im Sinne der Neufassung VII-A-07760-NF-02. Dabei wurde der Oberbürgermeister beauftragt, zur Umsetzung des Vorhabens ‚Jugendwohnen – Angebot in der ganzen Stadt‘ eine konkrete Bedarfs- und Standortanalyse anzufertigen. Dabei soll auch ein geeigneter sozialräumlicher Bezug für die Verteilung der zu schaffenden Angebote definiert und die rechtliche Verortung der Maßnahme im SGB VIII (insbesondere in Bezug zum §41 SGB VIII) und Schnittstellen zur Wohnungslosenhilfe geklärt werden. An diesem Analyse- und Umsetzungsprozess sind neben dem Amt für Jugend und Familie und dem Sozialamt Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und weitere Expert/-innen (bspw. Careleaver/-innen) zu beteiligen. Daraus resultierend sollte dem Stadtrat bis Ende 2023 ein Konzept zur Umsetzung des Vorhabens sowie seiner zeitlichen und finanziellen Einordnung vorgelegt werden. Ziel war im aktuellen Doppelhaushalt 2023/24 ein weiteres Angebot im Bereich Jugendwohnen zu etablieren.

Der Alternativvorschlag der Verwaltung zum Antrag VII-A-09457 „Neue Chancen für die Leipziger Sozialpolitik“ offenbart nun interessanterweise die Umsetzung dieses Stadtratsbeschlusses zum Antrag „Jugendwohnen – Angebot in der ganzen Stadt“ (VII-A-07760-NF-02).

Dem ist aus Sicht der Antragsteller*innen unbedingt zu folgen. Um hier keine weiteren Verzögerungen vor dem neuen Doppelhaushalt aufkommen zu lassen, braucht es dazu einen schnellstmöglichen Stadtratsbeschluss bis August 2024. Dabei ist auch zu bedenken, dass das kommunale Objekt in der Bochumer Straße 26 für das Kommunale Jugendwohnen genutzt werden soll. Dies steht im Gegensatz zum geänderten Beschluss der Vorlage „Prüfergebnis: Entbehrlichkeitsprüfung zum Verkauf Bochumer Straße 26“ (VII-DS-06838-Ifo-04-ÄA-04). Insofern ist dieser Beschluss in diesem Zuge teilweise aufzuheben und abzuändern. Die Verwaltung wird in dem Zusammenhang aber beauftragt, gemeinsam mit der Kindervereinigung Leipzig ein Ersatzobjekt für den neuen Offenen Freizeittreff in Mockau zu suchen.

Im Weiteren auf die beiden nichtöffentlichen Anlagen unter VII-A-09457-VSP-02 verwiesen sowie auf den angepassten Begründungstext:

Das Vorhaben „Kommunales JugendWohnen“ ist als Modellprojekt umzusetzen.

Als wachsende Stadt hat Leipzig mit Herausforderungen an Mietmarkt zu kämpfen: Das stetig schrumpfende Wohnraumangebot geht mit steigenden Bestands-  und vor allem Angebotsmieten einher. Gleichzeitig verzeichnet Leipzig weiterhin eine überdurchschnittliche Arbeitslosenquote (2023 7,1% im Jahresschnitt inklusive steigender Jugendarbeitslosigkeit in Leipzig). Zeitgleich können zahlreiche Betriebe vakante Stellen nicht adäquat bzw. überhaupt nicht besetzen. Besonders betroffen von diesen Verwerfungen auf dem Miet- wie auch auf dem Arbeitsmarkt sind Jugendliche und junge Erwachsene am Übergang ins Erwerbsleben, die ohne eigenes Einkommen gerade die hohen Angebotsmieten nicht aufbringen können, die aber auch – das zeigt die steigende Jugendarbeitslosigkeit – Probleme beim Einstieg in das Berufsleben haben. Insbesondere das Verhältnis von Angebot und Nachfrage im Bereich der beruflichen Ausbildung mit einem deutlichen Angebotsüberhang bei benannter, steigender Jugendarbeitslosigkeit, bildet diese negative Entwicklung ab.

Mit dem umgreifenden Ansatz des „Kommunalen JugendWohnens“ soll diesen Fehlentwicklungen mit einem sowohl sozialpolitische, jugendhilfeplanerische als auch arbeitsmarktpolitische Elemente verbindenden Konzept entgegengewirkt werden. 

Dieses Brückenangebot umfasst dabei einerseits die Unterbringung der Klienten in unterschiedlichen Wohnformen sowie andererseits ihre sozialpädagogische Betreuung mit einem klaren Fokus auf der Herstellung von Ausbildungsreife, Berufseignung und Vermittelbarkeit.

Zeitplan

Die Einbindung der konkreten Projektpartner erfolgt umgehend mit Beschlussfassung. Basierend auf der Suche geeigneter Wohnobjekte sowie der Gründung eines Projektlenkungsgruppe, ist der Projektstart für das erste Quartal 2025 angepeilt. Die Vorarbeiten erfolgen umgehend nach Beschlussfassung. Ein erster Umsetzungsbericht ist für 2026 zu erwarten.

Finanzen

Zur Umsetzung des Vorhabens sind folgende finanzielle Aufwendungen vorgesehen:

 Kosten PersonalSonstige KostenKosten gesamt
2025372.675,19 € 349.200,00 € 721.875,19 € 
2026413.922,53 € 259.200,00 € 673.122,53 € 
Gesamt786.597,72 € 608.400,00 € 1.394.997,72 € 

Dabei ist mit einer Fremdfinanzierung i. H. v. ca. 248.800€ aus BaFöG- und BAB-Mitteln zu rechnen.

Bei der Stadt Leipzig verbleiben mithin Kosten i. H. v. 1.146.597,82€, die im Falle möglicher weiterer Fremdfinanzierungsquellen noch vermindert werden könnten.

Der Antrag wurde als Änderungsantrag zum Antrag “Neue Chancen für die Leipziger Sozialpolitik” in der Ratsversammlung am 19.6.2024 beschlossen.