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In Leipzig gibt es in vielen Stadtteilen einen angespannten Wohnungsmarkt und viele Menschen finden keinen angemessenen Wohnraum. Insbesondere der Wohnungsbau kann hier Abhilfe schaffen.

Laut Paragraph 73 der Sächsischen Bauordnung kann die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung länger als zwei Jahre unterbrochen worden ist. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs eines Dritten hemmt den Lauf der Frist bis zur Unanfechtbarkeit der Genehmigung. Die o.g. Frist kann auf schriftlichen Antrag jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden. Sie kann auch rückwirkend verlängert werden, wenn der Antrag vor Fristablauf bei der Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.

Wir fragen an:

  1. Wie viele Baugenehmigungen für wie viele Wohneinheiten hat die Stadt Leipzig seit 2019 erteilt?
  2. Wie viele Überhänge für Wohnungen sind aktuell der Stadt bekannt, also wie viele Genehmigungen wurden noch nicht umgesetzt? Wie entwickelten sich die Überhänge seit 2019? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren)
  3. In welchen Stadtteilen befinden sich diese Überhänge? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl und Stadtteilen)
  4. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Anzahl und die Entwicklung der Überhänge?
  5. Welche Maßnahmen kann die Stadt unternehmen, um die Anzahl der Überhänge zu verringern?
  6. Wurden und wenn ja, wie viele Baugenehmigungen wurden durch die Stadt seit 2019 wegen Untätigkeit wieder zurückgenommen? Wenn das nicht passiert ist, was sind die Gründe hierfür?

Antwort der Verwaltung

1. Wie viele Baugenehmigungen für wie viele Wohneinheiten hat die Stadt Leipzig seit 2019 erteilt?

Die Stadt Leipzig hat zwischen den Jahren 2019 – 2022 in 4046 Gebäuden 15415 Wohnungen genehmigt. Damit werden seit 2018 in keiner anderen Gemeinde im Freistaat Sachsen mehr Wohnungen genehmigt, als in Leipzig.

Quelle: Landesamt für Statistik

2. Wie viele Überhänge für Wohnungen sind aktuell der Stadt bekannt, also wie viele Genehmigungen wurden noch nicht umgesetzt? Wie entwickelten sich die Überhänge seit 2019? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren)

Aktuell wird für die Stadt Leipzig ein Bauüberhang von 10601 nicht errichteten oder noch nicht fertiggestellten Wohnungen registriert. Der Bauüberhang hat sich seit 2018 um 3537 Wohnungen erhöht und befindet sich im stetigen Aufbau seit 2008. Zum Vergleich: vor 10 Jahre betrug der Bauüberhang 2531 Wohnungen.

Quelle: Landesamt für Statistik

3. In welchen Stadtteilen befinden sich diese Überhänge? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl und Stadtteilen)

Eine Analyse nach Stadtteilen kann aufgrund der (o.g.) Datenquelle nicht erhoben werden.

4. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Anzahl und die Entwicklung der Überhänge?

Im Grunde spiegeln die Daten die außergewöhnlich lange und gute Baukonjunktur in der wachsenden Stadt Leipzig wieder. Zum einen ist anzunehmen, dass spekulative Marktgeschäfte zum Aufbau des Bauüberhangs beitragen, zum andern steht aber auch zu vermuten, dass die Bauwirtschaft die schlichte Masse nicht zeitnah umsetzen kann.

An dieser Stelle wird auf die Publikation des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Struktur und Gründe des Bauüberhangs, verweisen, siehe:

https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/bbsr-online/2023/bbsr-online-07-2023.html

5. Welche Maßnahmen kann die Stadt unternehmen, um die Anzahl der Überhänge zu verringern?

Die Stadt Leipzig hat im Grunde kaum rechtliche Instrumente an der Hand um einen Baubeginn einzufordern. Jeder Bauherr hat das Recht (mit Baugenehmigung) zu bauen – es ist jedoch keine Pflicht. Seinen Ursprung findet die Handhabe in Artikel 14 Grundgesetz. 

Das Baugebot gem. § 176 Baugesetzbuch stellt in diesem Kontext im Wesentlichen auf Vorhaben im Bebauungsplangebiet ab und ermöglicht die Anwendung ausnahmsweise (z.B. „Lückenschließung“) auch im unbeplanten Innenbereich. Die meisten Wohnungsbauvorhaben werden jedoch im unbeplanten Innenbereich geplant und genehmigt. Zudem greift das Gebot stark in die Eigentumsdisposition ein und ist deshalb bundesweit kaum in der Anwendung.

6. Wurden und wenn ja, wie viele Baugenehmigungen wurden durch die Stadt seit 2019 wegen Untätigkeit wieder zurückgenommen? Wenn das nicht passiert ist, was sind die Gründe hierfür?

Grundsätzlich gibt es keine rechtlichen Grundlagen, einem Bauherrn das mit Baugenehmigung bestätigte Recht zu Bauen wieder zu entziehen, es sei denn die Geltungsdauer der Baugenehmigung erlischt.

Die SPD-Fraktion im Leipziger Stadtrat begrüßt das Maßnahmenpaket des Bundesbauministeriums vom gestrigen Wohnungsbaugipfel.

„Die Schaffung von ausreichendem und bezahlbarem Wohnraum ist und bleibt eine der drängendsten sozialen Aufgaben in unserer Gesellschaft. Die aktuelle Abkühlung der Baukonjunktur darf nicht dazu führen, dass der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum nicht gedeckt wird und langfristige Zukunftsinvestitionen für klimagerechtes Wohnen gehemmt werden. Es ist gut und richtig, dass die Bundesbauministerin Impulse setzt, um die Bau- und Wohnungswirtschaft zu stärken und Arbeitsplätze zu erhalten. Ob die vorgestellten Impulse ausreichen oder gegebenenfalls noch erweitert werden müssen, soll und muss natürlich die Bundesregierung regelmäßig in Zusammenarbeit mit der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft überprüfen“, erklärt Anja Feichtinger, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion.

Feichtinger weiter: „Um jetzt Impulse für den Wohnungsbau zu setzen, brauchen wir eine attraktive Neubau-Förderkulisse, die effizient und technologieoffen gestaltet ist. Wir benötigen neue zielgruppenorientierte Förderprogramme – z.B. für junge Leute, Azubis/Studenten, Fachkräfte, ältere Menschen. Und wir brauchen verbesserte Förderbedingungen für die Sanierung, da für einen Großteil der Wohnungen, die in den 90er und Zweitausenderjahren saniert wurden, in Kürze eine erneute Sanierung bzw. Teilsanierung ansteht.“

Anja Feichtinger

 „Die Reduzierung der ökologischen Anforderungen und die Ausreichung von Fördermitteln auch unterhalb des Effizienzhaus 40-Standards ist geboten. Gleichzeitig sollten verstärkt auch neue Technologien, wie nachhaltige Baustoffe, Maßnahmen zur CO2-Reduktion gefördert werden. Das 14 Punkte umfassende Maßnahmenpaket des Wohnungsbaugipfels zeigt in die richtige Richtung. Insbesondere die Maßnahmen sozialer Wohnungsbau, vereinfachtes Bauen und digitale Planungs- und Genehmigungsverfahren liegen uns am Herzen. Kritisch könnte es bei den Baugenehmigungen werden, da noch keine digitalen Standards vorliegen. Hier braucht es auch Unterstützung durch den Bund, der ein standardisiertes Verfahren vorgibt“, fordert Feichtinger abschließend.

Hintergrund:

Die Bundesregierung hat u.a. vorgeschlagen, den Ländern im Zeitraum von 2022 bis 2027 Programmmittel in Höhe von insgesamt 18,15 Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Jeder Euro des Bundes wird aktuell durch rund 1,50 Euro der Länder kofinanziert. Bei Fortführung dieser bisherigen Komplementärfinanzierung stehen damit gesamtstaatlich rd. 45 Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau bis 2027 zur Verfügung. Bund und Länder übernehmen damit weiterhin gemeinsam Verantwortung.

Bauen muss zukünftig einfacher, schneller und günstiger werden. Dazu soll das Bauen im Sinne des Gebäudetyps E befördert werden, indem die Vertragspartner Spielräume für innovative Planung vereinbaren, auch durch Abweichen von kostenintensiven Standards. Die Länder beabsichtigen, dazu Änderungen der Musterbauordnung und der Landesbauordnungen vorzunehmen. Die Bundesregierung wird – in Absprache mit den Partnern des Bündnisses – eine „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E” bis Ende des Jahres vorlegen, um dafür zu sorgen, dass für die Beteiligten vereinfachtes Bauen rechtssicher gelingen kann.

Planen und Genehmigen muss deutlich schneller werden. In den vergangenen eineinhalb Jahren hat die Bundesregierung mehrere Gesetzespakete auf den Weg gebracht, mit denen der Wohnungsbau spürbar beschleunigt werden konnte. Durch die Digitalisierungsnovelle des BauGB konnten die Genehmigungsfristen für Bauleitpläne von bisher 3 auf 1 Monaten verkürzt werden. Die Geschwindigkeit muss weiter erhöht, Aktenberge in den Bauämtern reduziert werden. Mit den 16 Ländern wird die Bundesregierung noch in diesem Jahr einen „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ abschließen. Die Länder planen bereits jetzt, zur nächsten Fachkonferenz im November 2023 u.a. folgende Änderungen in den Landesbauordnungen vorzunehmen:

– Einmal bereits in einem Land erteilte Typengenehmigungen für das serielle und modulare Bauen erhalten bundesweit Gültigkeit und werden uneingeschränkt gegenseitig anerkannt.

– Die Dauer von allen Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau wird zeitlich begrenzt. Es wird befristet bis 2026 in allen Landesbauordnungen eine bundesweit einheitliche Genehmigungsfiktion von 3 Monaten eingeführt.

– Nutzungsänderungen von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschl. die Errichtung von Dachgauben werden zukünftig unter bestimmten Bedingungen in allen Landesbauordnungen genehmigungsfrei sein.

– Regelungen zu Kfz-Stellplatzanforderungen werden in allen Landesbauordnungen vereinheitlicht, verbunden mit dem Ziel, dass die Kfz-Stellplatzpflicht bei Aufstockungen und Ergänzungen im Wohnungsbestand entfällt.

Rednerin: Anja Feichtinger, stellv. Fraktionsvorsitzende

Anja Feichtinger

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

im November 2020 hat der Stadtrat den Beschluss zur Wiederaufnahme des Bauleitverfahrens und anschließend im Jahr 2022 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes zum Eutritzscher Freiladebahnhof gefasst.

Seitdem ist viel passiert.

Ich zitiere aus einem Artikel der Tagesschau zum Eutritzscher Freiladebahnhof:

„2005 war das 25-Hektar-Areal von der Deutschen Bahn für 2,1 Millionen Euro an einen Vermögensverwalter gegangen. Die CG-Gruppe des Unternehmers Christoph Gröner kaufte das Gelände 2015 für 33 Millionen Euro mit dem Plan, dort ein Stadtviertel zu entwickeln. Allerdings verkaufte das Unternehmen das Grundstück vier Jahre später für 195 Millionen Euro an das österreichische Unternehmen Imfarr Beteiligungs GmbH.

2021 stieg die Gateway Real Estate in das Projekt ein und wollte Verbindlichkeiten im Wert von 210 Millionen Euro übernehmen. Der Wert des Areals stieg also innerhalb von 16 Jahren von 2,1 auf 210 Millionen Euro. Wenn kleine Zugewinne an Flächen wieder herausgerechnet werden, ergibt sich eine Versechszigfachung des Wertes pro Quadratmeter – ohne dass ein einziges Haus gebaut wurde.“

In dieser Gemengelage einen Bebauungsplan zu erstellen, der sowohl die Entwicklung des öffentlichen Raums ganzheitlich denkt und vorausschauend plant als auch Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Biodiversität, Wasser, öffentliche Infrastruktur und kurze Wege vereint sowie ein Quartier schafft, das nicht in der Anonymität versinkt, sondern wo es nicht nur möglich, sondern selbstverständlich ist, durchs Wohnviertel zu gehen, Nachbarn zu grüßen, einzukaufen, die Kinder in die Kita oder die Schule zu bringen und schnell – ob nun zu Fuß, auf dem Rad, mit Bus, Tram oder S-Bahn – in die City oder zur Arbeit zu gelangen, ist eine große Herausforderung.

Dieser Herausforderung hat sich die Stadtverwaltung gestellt und uns nun nach langen Ringen und Verhandeln mit dem Investor einen Satzungsbeschluss vorgelegt, der das Vorgenannte vereint.

Deshalb möchte ich meinen Dank an die Verantwortlichen in der Stadtverwaltung aussprechen, die an der Erstellung mitgewirkt haben.

Die SPD-Fraktion wird sowohl dem städtebaulichen Vertrag als auch dem Bebauungsplan zustimmen.

Was dieser Bebauungsplan aber auch zeigt, ist das Dilemma, in dem sich Kommunen befinden, wenn Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik keine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik betreiben und die Entwicklung von neuen Wohnquartieren dem Markt überlassen.

Der Bebauungsplan lässt auch auf Drängen des Stadtrats eine kleine Möglichkeit offen, Flächen gemeinwohlorientiert, für experimentelles und kooperatives Bauen gemeinsam mit der Leipziger Wohnungsbaugesellschaft aber auch Genossenschaften und gemeinwohlorientierten Vereinen zu entwickeln. Die Chance, dass tatsächlich bezahlbarer und sozialer Wohnraum langfristig und nachhaltig geschaffen werden kann, ist nicht ganz weg, aber geht zu Lasten des Wohnraums, der nicht subventioniert wird. Ob sich Mieten von mehr als 12,00 Euro kalt in Leipzig vermarkten lassen, bleibt abzuwarten.

Die Entwicklung von Liegenschaften des Bundes sollte die vornehmste Aufgabe der öffentlichen Hand, also der Kommune sein!

Lassen Sie uns daran weiter in Bund, Land und Kommune arbeiten.

Mit der Beschlussfassung heute wünsche ich mir aber auch, dass die Stadtverwaltung in medias res geht. Es sind viele Punkte zu Tage getreten, die besser laufen könnten. Beispiele wären: Verbindlichkeit von Zusagen gegenüber Investoren und ämterübergreifende Zusammenarbeit. Der Stadtrat steht hier sicher mit Rat und Tat zu Seite. Ziel muss es sein, Bauleitverfahren zügig und ressourcenschonend zu bearbeiten und dabei mit einer Sprache zu sprechen.

Mit dem Beschluss heute setzen wir entscheidende Weichen für ein neues Quartier in Leipzig. Ich bin gespannt, ob es vielleicht die jüngeren im Stadtrat noch miterleben, dass auch Häuser stehen und wir die Eröffnung der Schule und Kita sowie der kulturellen Einrichtungen feiern können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Die Stadt plant, mehrere Grundstücke in der Haydnstraße im Rahmen eines Konzeptvergabeverfahrens in Erbbaupacht an einen Investor zu übergeben, um im Musikerviertel zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum und eine Kindertagesstätte mit mindestens 60 Plätzen zu errichten.

Christopher Zenker
Christopher Zenker


„Bereits 2012 haben wir uns im Rahmen der Verhandlungen zum Haushalt des Jahres 2013 erfolgreich dafür eingesetzt, dass Mittel für den Bau einer kommunalen Kindertagesstätte in der Haydnstraße bereitgestellt werden“, erinnert sich SPD-Fraktionchef Christopher Zenker und erklärt: „Nach einem Planungsbeschluss von 2013 folgte dann nicht viel, außer dass im weiteren Verlauf der Diskussion eine Lösung aus Kita und Wohnen präferiert wurde. Dass das Thema nun zehn Jahre nach unserem ersten Aufschlag endlich wieder Schwung aufnimmt, begrüßen wir ausdrücklich, auch wenn uns eine Realisierung durch eine städtische Gesellschaft,wie der LWB, am liebsten gewesen wäre.“


Die SPD-Fraktion hatte auch in den Jahren nach dem Grundsatzbeschluss im Haushalt 2013 und dem darauf folgenden Planungsbeschluss das Thema „Kita Haydnstraße“ nicht aus den Augen verloren und zuletzt 2019 dazu eine Anfrage im Rat gestellt.


Hierzu erklärt Christopher Zenker abschließend: „Wir werden das Thema weiterhin auf dem Schirm behalten, denn auch wenn jetzt das Konzeptvergabeverfahren angestoßen wird, wollen sicher gehen, dass einerseits die Kita und andererseits auch der zusätzliche Wohnraum, von dem 50 Prozent sozialer Wohnraum werden soll, realisiert werden. Schließlich sind Kitaplätze und bezahlbarer Wohnraum im Musikerviertel bislang ein knappes Gut. Auch wenn es mal wieder länger dauert, so wird am Ende vielleicht doch alles gut.“

Die Fachförderrichtlinie Anpassung von Wohnraum für Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen soll angepasst und verbessert werden. „Die Einkommensgrenzen werden etwas nach oben gesetzt, so dass künftig mehr Menschen eine Förderung beantragen können. Die Richtlinie ist auch Ergebnis eines Haushaltsantrages der SPD-Fraktion, in dem wir die Weiterführung im aktuellen Doppel-Haushalt beantragt hatten“, erklärt Anja Feichtinger, wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion.

Anja Feichtinger

Feichtinger weiter: „Konkret hatten wir gefordert, für ein Förderprogramm zur Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkung in den Haushaltsplan 2021/2022 Mittel i. H. v. 150.000 EUR/Jahr einzustellen. Mit je 150.000 Euro pro Jahr können je nach Kostenhöhe der Einzelmaßnahmen und je nach Anteil an barrierefreien Maßnahmen in etwa 80 bis 100 Maßnahmen gefördert werden.“

Mit der Fachförderrichtlinie Wohnraumanpassung werden die Fördermittel aus der Landesrichtlinie ergänzt. Mit dem Programm werden Anpassungsmaßnahmen von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gefördert. Zielgruppe sind Mieter und Eigentümer selbstgenutzter Wohnungen oder Einfamilienhäuser mit geringem Einkommen. Die Einkommensgrenze soll nun erhöht werden unter Anwendung der Änderung der Sächsischen Einkommensgrenzen-Verordnung (§1) vom 10.03.2021 + 10 Prozent.

Die entsprechende Vorlage soll voraussichtlich in der Juli-Ratsversammlung verabschiedet werden.12:58

Anja Feichtinger

Die SPD-Fraktion im Leipziger Stadtrat begrüßt die Ankündigung der Stadt Leipzig, dass in diesem Jahr 25 Millionen Euro Fördermittel in den sozialen Wohnungsbau fließen sollen. „Wir hatten uns über die SPD-Landtagsfraktion immer wieder dafür stark gemacht, dass die Mittel des Freistaates für den sozialen Wohnungsbau mindestens verstetigt werden. Umso erfreulicher, dass nun sogar eine Erhöhung um fünf Millionen Euro geplant ist. Wir setzen nun darauf, dass der Landtag diese Summe im Rahmen des Beschlusses zum Doppelhaushalt 2021/22 im Frühjahr bestätigt“, erklärt Anja Feichtinger, wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Stadtratsfraktion.

Feichtinger weiter: „Insbesondere die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) hat einen großen Anteil am geförderten Mietwohnungsneubau, was wir politisch seit Jahren unterstützen. Aber auch bei großen Vorhaben der Privatwirtschaft, wie dem Areal Bayrischer Bahnhof und dem ehemalige Eutritzscher Freiladebahnhof steht der soziale Wohnungsbau im Fokus und es werden nach unseren Informationen hier rund 16 bzw. sogar 32 Millionen Euro Fördermittel zukünftig Schritt für Schritt benötigt. Daher ist es gut, wenn der Freistaat die Höhe jetzt zumindest ein Stück aufstockt.“

„Wichtig ist uns außerdem, dass die politischen Akteure der Landesebene darauf hingewiesen werden, dass die Stadt Leipzig die ihr zur Verfügung stehenden Mittel inzwischen vollständig vertraglich gebunden hat. Aus städtischer Sicht ist jedoch mehr Flexibilität beim Förderprogramm des Landes notwendig, hinsichtlich der Bewilligungszeiträume und der Übertragbarkeit bei den unterschiedlichen Programmjahren“, erläutert Feichtinger abschließend.

Eine Übersicht über die vorliegenden Anträge erhalten Sie über folgenden Link: https://linktr.ee/spdfraktionle

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Auslöser des Antrags waren der Verkauf des Jahrtausendfeldes, das als Schulstandort vorgesehen ist, und der beabsichtige Verkauf eines Grundstücks in der Haydn-/Schwägrichenstraße, den wir durch einen Antrag in den letzten Haushaltsverhandlungen verhindern konnten, um dort eine Kindertagesstätte bauen zu können.

Diese Beispiele haben uns gezeigt, dass es notwendig ist, dass bei beabsichtigten Veräußerungen zusätzlichen Informationen zur besseren Beurteilung der Verkäufe vorliegen müssen. Dies betrifft die Verkäufe der Stadt Leipzig ebenso wie Verkäufe von städtischen Unternehmen.

Ziel des Antrages ist es, dass der interne Abstimmungsprozess zwischen den Dezernaten transparenter dargestellt wird. Hierzu müssen dem Grundstücksverkehrsausschuss bzw. dem Stadtrat bei einem beabsichtigten Verkauf auch die Informationen einer verwaltungsinternen Abwägung vorliegen. Ebenso sollte den Aufsichtsräten kommunaler Unternehmen eine Stellungnahme der Stadtverwaltung vorliegen, wenn Grundstücke dieser Gesellschaften veräußert werden.

Anders als der Verwaltungsstandpunkt uns suggerieren will, wollen wir damit nicht in die Entscheidungshoheit der Unternehmen eingreifen und selbstverständlich ist der Aufsichtsrat in seiner Entscheidung frei, an wen und für welche Nutzung er ein im Besitz des Unternehmens befindliches Grundstück veräußert. Wir wollen jedoch, dass die notwendigen Informationen zu möglichen Konflikten im gesamtstädtischen Interesse vorliegen.

Letztendlich geht es uns darum, dass den entscheidenden Gremien, Informationen zu möglichen Konflikten in der Nutzung – beispielsweise zwischen sozialer Infrastruktur, Wohnungsbau, Gewerbe- oder Industrieansiedlungen – vorliegen, um auf dieser Grundlage eine gute Entscheidung treffen zu können.

In unserer Neufassung des Antrags haben wir uns am Verwaltungsstandpunkt orientiert. Der Verwaltungsstandpunkt ist aber nur auf einen Beschlusspunkt des Ursprungsantrags eingegangen. Auf die Information zum Abwägungsprozess innerhalb der Stadtverwaltung wurde nicht eingegangen. Auch hierzu erwarten wir im nächsten Jahr einen Vorschlag, daher die Neufassung des Antrags.