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Anja Feichtinger

Die SPD-Fraktion im Leipziger Stadtrat begrüßt den heutigen Beschluss des Kabinetts der sächsischen Staatsregierung zur Einführung einer Mietpreisbremse in Sachsen.
„Die Mietpreisbremse ist ein weiterer wichtiger Baustein, um steigende Mieten einzudämmen. Die Regelung soll auf angespannten Wohnungsmärkten überdurchschnittliche Steigerungen der Mietpreise bei Neuvermietungen verhindern. Mit dem heutigen Beschluss wird ein wichtiges sozialdemokratisches Projekt für bezahlbare Mieten insbesondere auch in Leipzig umgesetzt. In Leipzig und Dresden waren es maßgeblich Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, die die Mietpreisbremse vorangetrieben haben. Die Mietpreisbremse ist ein Mittel, um insbesondere Familien und Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen zu schützen“, erklärt Anja Feichtinger, stellvertretende Fraktionsvorsitzende.

Christopher Zenker
Christopher Zenker

„Wohnraum wird in Leipzig seit Jahren immer knapper. Durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind in den vergangenen Monaten auch wieder tausende Geflüchtete neu nach Leipzig gekommen. Diese Menschen, die zum Großteil zunächst privat untergekommen sind, wollen wir möglichst dezentral unterbringen. Für diese, wie für alle anderen Wohnungssuchenden, benötigen wir genügend Wohnraum. Dieser kann aktuell nicht so schnell gebaut werden, wie der Bedarf wächst. Daher ist es notwendig, dass zügig auch ein Zweckentfremdungsverbot kommt, damit Wohnraum für diejenigen da ist, die auch tatsächlich in Leipzig wohnen und hier eine Wohnung suchen. Wir wollen nicht, dass immer mehr Wohnraum in Ferienwohnraum umgewandelt wird und Wohnungssuchenden damit nicht mehr zur Verfügung steht“, sagt Christopher Zenker, SPD-Fraktionsvorsitzender.

Die Fachförderrichtlinie Anpassung von Wohnraum für Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen soll angepasst und verbessert werden. „Die Einkommensgrenzen werden etwas nach oben gesetzt, so dass künftig mehr Menschen eine Förderung beantragen können. Die Richtlinie ist auch Ergebnis eines Haushaltsantrages der SPD-Fraktion, in dem wir die Weiterführung im aktuellen Doppel-Haushalt beantragt hatten“, erklärt Anja Feichtinger, wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion.

Anja Feichtinger

Feichtinger weiter: „Konkret hatten wir gefordert, für ein Förderprogramm zur Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkung in den Haushaltsplan 2021/2022 Mittel i. H. v. 150.000 EUR/Jahr einzustellen. Mit je 150.000 Euro pro Jahr können je nach Kostenhöhe der Einzelmaßnahmen und je nach Anteil an barrierefreien Maßnahmen in etwa 80 bis 100 Maßnahmen gefördert werden.“

Mit der Fachförderrichtlinie Wohnraumanpassung werden die Fördermittel aus der Landesrichtlinie ergänzt. Mit dem Programm werden Anpassungsmaßnahmen von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gefördert. Zielgruppe sind Mieter und Eigentümer selbstgenutzter Wohnungen oder Einfamilienhäuser mit geringem Einkommen. Die Einkommensgrenze soll nun erhöht werden unter Anwendung der Änderung der Sächsischen Einkommensgrenzen-Verordnung (§1) vom 10.03.2021 + 10 Prozent.

Die entsprechende Vorlage soll voraussichtlich in der Juli-Ratsversammlung verabschiedet werden.12:58

Die Ankündigung der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB) auch in den kommenden Monaten und Jahren verstärkt neuen Wohnraum zu schaffen und bestehende Wohnungen zu sanieren, stößt auch bei der Leipziger SPD-Fraktion auf Zustimmung.

Anja Feichtinger

„Seit Jahren setzen wir uns dafür ein, dass die LWB wieder mehr neuen Wohnraum in verschiedenen Preissegmenten schafft und ihre Bestandsimmobilien saniert. Nicht zuletzt hatten wir uns bei den Eigentümerzielen für die LWB dafür eingesetzt, dass das Unternehmen seinen Bestand an Wohnungen in Leipzig deutlich ausbaut“, erklärt Stadträtin Anja Feichtinger, wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion und Mitglied des Aufsichtsrats der LWB.

Die LWB hatte mit Beschluss der Eigentümerziele im Jahr 2017 den Auftrag bekommen, ihren Wohnungsbestand bis 2026 auf 40.000 Wohneinheiten auszubauen. Derzeit werden rund 36.400 Wohnungen durch LWB betreut. „Die Zielmarke ist noch ein Stück entfernt, was auch auf die sehr hohen Bau- und Grundstückserwerbskosten zurückzuführen ist. Deshalb freut es uns sehr, dass der Ausbau und die Modernisierung des Bestands gut vorankommt und auch die Pandemiesituation der letzten Monate keine Verzögerungen verursacht hat“, so Anja Feichtinger weiter.

Heiko Oßwald

Insbesondere der hohe Anteil an Sozialwohnungen ist hierbei ein wichtiges Signal, denn bezahlbarer Wohnraum wird auch in Leipzig immer knapper, auch wenn die Stadt noch nicht vor der Situation steht wie beispielsweise Hamburg oder München, wo die Mieten deutlich schneller als die Einkommen steigen. „Es ist dennoch wichtig, hier vorzubauen, denn Wohnungen, deren Bau wir heute planen, wirken sich erst in etwa fünf Jahren auf den Wohnungsmarkt aus“, erklärt LWB-Aufsichtsrat Heiko Oßwald. „Die LWB will in diesem Jahr rund 140 Millionen Euro in den Neubau und die Sanierung von Wohnungen stecken. Soviel wie nie zuvor. Das macht deutlich, dass die kommunale Wohnungsgesellschaft ihre Rolle als Leipzigs größte Vermieterin ernst nimmt und auch die von der Stadt vorgegeben Ziele, mehr zusätzlichen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen erreichen möchte. Schließlich wollen wir mit der LWB einen Beitrag dazu leisten, den Wohnungsmarkt in Leipzig zu entlasten. Ein großer Unterschied zwischen kommunalen Unternehmen und privaten Investoren ist hierbei, dass die LWB beispielsweise ihre Gewinne komplett wieder in den Bestand investiert, statt darüber auch Ausschüttungen an Aktionäre finanzieren zu müssen.“

Anja Feichtinger

Die SPD-Fraktion im Leipziger Stadtrat begrüßt die Ankündigung der Stadt Leipzig, dass in diesem Jahr 25 Millionen Euro Fördermittel in den sozialen Wohnungsbau fließen sollen. „Wir hatten uns über die SPD-Landtagsfraktion immer wieder dafür stark gemacht, dass die Mittel des Freistaates für den sozialen Wohnungsbau mindestens verstetigt werden. Umso erfreulicher, dass nun sogar eine Erhöhung um fünf Millionen Euro geplant ist. Wir setzen nun darauf, dass der Landtag diese Summe im Rahmen des Beschlusses zum Doppelhaushalt 2021/22 im Frühjahr bestätigt“, erklärt Anja Feichtinger, wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Stadtratsfraktion.

Feichtinger weiter: „Insbesondere die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) hat einen großen Anteil am geförderten Mietwohnungsneubau, was wir politisch seit Jahren unterstützen. Aber auch bei großen Vorhaben der Privatwirtschaft, wie dem Areal Bayrischer Bahnhof und dem ehemalige Eutritzscher Freiladebahnhof steht der soziale Wohnungsbau im Fokus und es werden nach unseren Informationen hier rund 16 bzw. sogar 32 Millionen Euro Fördermittel zukünftig Schritt für Schritt benötigt. Daher ist es gut, wenn der Freistaat die Höhe jetzt zumindest ein Stück aufstockt.“

„Wichtig ist uns außerdem, dass die politischen Akteure der Landesebene darauf hingewiesen werden, dass die Stadt Leipzig die ihr zur Verfügung stehenden Mittel inzwischen vollständig vertraglich gebunden hat. Aus städtischer Sicht ist jedoch mehr Flexibilität beim Förderprogramm des Landes notwendig, hinsichtlich der Bewilligungszeiträume und der Übertragbarkeit bei den unterschiedlichen Programmjahren“, erläutert Feichtinger abschließend.

Eine Übersicht über die vorliegenden Anträge erhalten Sie über folgenden Link: https://linktr.ee/spdfraktionle

Anja Feichtinger

Im Mai 2017 hatte die Leipziger Ratsversammlung eine Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverträgen von 20 auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren beschlossen. Die Verordnung des Freistaates, die es den beiden Großstädten Leipzig und Dresden erlaubte, die Kappungsgrenze herabzusetzen, sollte eigentlich Ende Juni dieses Jahres auslaufen. Erfreulicherweise hat sich das Kabinett im Sächsischen Landtag darauf verständigt, diese Regelung bis 30. Juni 2025 zu verlängern.

„Dass wir mit dieser Entscheidung die Möglichkeit haben, weitere fünf Jahre Mietpreiserhöhungen bei 15 Prozent innerhalb von drei Jahren zu deckeln, ist ein richtiger Schritt“, erklärt die wohnungspolitische Sprecherin der Leipziger SPD-Fraktion Anja Feichtinger und ergänzt: „Die Situation am Leipziger Wohnungsmarkt ist noch immer schwierig, weil wir u.a. durch viele Zuzüge nach wie vor eine sehr geringe Leerstandquote haben. Das wirkt sich auch auf die Mietpreise aus. Ich gehe davon aus, dass sich diese Situation in den nächsten Jahren nicht deutlich ändern wird. Das Signal aus Dresden kommt mit Blick auf die Folgen der Corona-Pandemie sicher zu einem guten Zeitpunkt, aber die Problemlagen an sich gab es schon vor der Pandemie und es wird sie auch danach geben.“

Der Wohnungsleerstand liegt in Leipzig bei unter zwei Prozent. Die für den normalen Mieterwechsel notwendige Leerstandsreserve, die bei einem funktionierenden Markt bei etwa 3 Prozent liegt, ist damit deutlich unterschritten. Die Angebotsmieten für neu vermietete Wohnungen in Leipzig steigen schneller als die Bestandsmieten. Das ist ein Indiz dafür, dass die Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt größer ist, als das Angebot an freien Wohnungen. Die Absenkung der Kappungsgrenze ist ein Instrument, um Mietpreissteigerungen zu dämpfen. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete im Vergleich zur ortsüblichen Vergleichsmiete nur noch um 15 statt wie sonst 20 Prozent angehoben werden.

„Die niedrigere Kappungsgrenze allein wird die Lage auf dem Mietwohnungsmarkt nicht ändern können. Es muss auch zukünftig mehr Wohnraum, insbesondere im preisgünstigen Segment, geschaffen werden. Auch mit den sozialen Erhaltungssatzungen, die im Juni 2020 beschlossen werden sollen, kommen wir dem Ziel näher, den erhitzten Wohnungsmarkt etwas abzukühlen“, so Feichtinger weiter. „Meine Fraktion macht sich seit Langem für ein Zweckentfremdungsverbot stark, wodurch verhindert werden soll, dass reguläre Mietwohnungen beispielsweise in Ferienwohnungen umgewidmet und damit dauerhaft dem Wohnungsmarkt entzogen werden. Eine aktuelle Untersuchung, die die Stadt kürzlich vorgelegt hat, macht deutlich, dass hier Handlungsbedarf besteht. An dieser Stelle ist jetzt wieder der Freistaat Sachsen gefragt, der eine entsprechende rechtliche Grundlage für dieses Instrument schaffen muss. Um wirkliche Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter zu schaffen, müssen die Maßnahmen und Instrumente gut ineinandergreifen. Daran wird die Leipziger SPD-Fraktion weiterarbeiten.“

Vorlage

Die Stadt hat entsprechend der Antwort auf die Anfrage VII-F-00686 ausgeführt, dass eine Datengrundlage, wie sie mit dem Antrag VI-A-05427 „Maßnahmen gegen die Zweckentfremdung von privatem Wohnraum“ beauftragt wurde, erarbeitet wurde und nun in der Endabstimmung ist. Zudem wurde die Stadt beauftragt, Gespräche mit der Staatsregierung hinsichtlich der Schaffung einer notwendigen Rechtsgrundlage zur Einführung von Zweckentfremdungsverboten zu führen. Durch den aktuellen Koalitionsvertrag für die sächsische Staatregierung wurde das Thema „Zweckentfremdungsverbote“ zudem auf die politische Agenda gehoben. Vor diesem Hintergrund fragen wir an:  

1. Zu welchem Ergebnis haben die Gespräche mit der Staatsregierung geführt?

2. Gibt die Studie, die die Stadtverwaltung durchgeführt hat, Aufschluss über eine räumliche Häufung bei der Zweckentfremdung von Wohnraum in bestimmten Stadteilen?

3. Wenn ja: Wo und welche Maßnahmen sollen daraus abgeleitet werden?

Rednerin: Anja Feichtinger, stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
liebe Gäste,

ich freue mich, dass nunmehr nach mehr als drei Jahren ein Konzept vorgelegt wird. Dieses gibt Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt die Möglichkeit, bezahlbar und in selbst gewählter Zusammensetzung der Baugemeinschaft selbstgenutztes Wohneigentum zu schaffen. Unterstützung wird durch die Ämter der Stadt Leipzig angeboten.

Es sollte nun losgehen. Wir sollten uns nicht an der Anzahl der Grundstücke verkämpfen, zumal die Vorlage bereits zehn Grundstücke festschreibt. Damit sind mindestens drei Grundstücke im Jahr zur Vergabe vorgesehen. Wichtig muss Qualität und nicht Quantität sein.

Die SPD-Fraktion wird daher die Änderungsanträge der Fraktion Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen jeweils in Punkt 4 ablehnen. Gleichzeitig möchte ich für den Änderungsantrag der SPD-Fraktion werben, wonach dem Stadtrat eine Evaluation des Verfahrens und des Kriterien-Sets bis zum IV. Quartal 2020 vorgelegt wird. Dort soll auch die Höhe des Erbbauzinses betrachtet sowie dazu Stellung genommen werden, ob das Verfahren an sich problemlos umgesetzt werden kann.

Vielen Dank!