Schlagwortarchiv für: Wohnungspolitisches Konzept

Gemeinsamer Änderungsantrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

8. Zur Sicherung der Zielsetzungen des Wohnungspolitischen Konzepts werden der LWB sowie weiteren Wohnungsbauträgern, die sich zu Gemeinwohlzielen gemäß Wohngemeinützigkeitsgesetz verpflichten, zusätzlich insgesamt bis zu 120 Mio. EUR in Form von Grundstückeinlagen sowie finanziellen Mitteln bis 2030 zur Verfügung gestellt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis zum 2. Quartal 2025 einen Umsetzungsvorschlag zu unterbreiten.

9. Die Stadt legt im Rahmen des Monitorings jährlich einen Umsetzungsstand mit daraus abgeleiteten Maßnahmen zur Erreichung der zentralen Zielsetzungen des Wohnungspolitischen Konzepts vor:

– Schaffung von zusätzlichem und bezahlbaren Wohnraum

– bedarfsgerechte Aktivierung von Wohnbauflächen

– Klimaneutralität des Wohnungsbestandes

10. Der Oberbürgermeister prüft, inwiefern Unternehmen in der Stadt Leipzig wie DHL,

Deutsche Bahn, Porsche, BMW am Wohnungsbau mit Werkswohnungen beteiligt werden können und legt dem Stadtrat bis 1. Quartal 2025 ein Strategiepapier mit geeigneten Kriterien vor.

Folgende Ziele werden wie folgt angepasst:

1.3 geändert

Aufgrund der steigenden Nachfrage und des steigenden kommunalen Steuerungs- und Versorgungsbedarfs (vgl. Leitlinie 2) soll der kommunale Wohnungsbestand der LWB von 36.733 Wohnungen im Jahr 2022 bis Ende 2030 um 3.267 Wohnungen auf 40.000 Wohnungen erhöht werden. Damit verbunden ist eine Zunahme des Marktanteils von derzeit ca. 10,5 % auf ca. 11 %. Die erforderlichen Planungsbeschlüsse für die Erweiterung des Gesamtwohnungsbestandes auf 40.000 Wohnungen müssen bis zum Jahr 2027 erfolgt sein. Die Zunahme des kommunalen Wohnungsbestands soll zu mind. 50 % durch Neubau mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungen erfolgen. Das entspricht knapp 1.000 mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen. Darunter zählen auch geförderte Wohnungen, die perspektivisch durch einen zweiten Förderweg für Haushalte mit mittlerem Einkommen errichtet werden.

Die Anzahl an Wohnungen der LWB steigt jährlich um durchschnittlich 400 Wohnungen, davon mindestens 130 mit Mietpreis- und Belegungsbindung, bis 2030 auf insgesamt 40.000

Wohnungen.

Im Zuge des Neubaus bzw. Ankaufs von neuen Wohnungen sollen mindestens 50 Prozent mietpreisgebunden im Bereich des sozialen Wohnungsbaus garantiert werden, sofern Mittel der sozialen Wohnraumförderung bereitstehen.

1.5 ergänzt:

Dabei werden vorrangig versiegelte und zügig nach § 34 planbare Flächen im Stadtgebiet, unter Berücksichtigung der Großwohnsiedlungen im Rahmen einer maßvollen Hebung von Flächenpotentialen auf Grundlage städtebaulicher Entwicklungskonzeptionen mit dem Ziel einer Nutzungsmischung von Wohnen, Gewerbe, Soziales, Bildung und Kultur sowie umweltfreundlicher Mobilität aktiviert. Parallel werden im Rahmen des STEP Wohnbauflächen Gebietsentwicklungen im Außenbereich vorbereitet.

2.6. ergänzt:

Das Wohnraumangebot für Senioren wird weiterentwickelt.

Zur qualitativen und quantitativen Weiterentwicklung des Wohnraumangebots für Senior/innen sollen Mehrgenerationenhäuser, Betreutes Wohnen und Projekte, in denen Senioren in Wohngemeinschaften oder Hausgemeinschaften leben und sich gegenseitig unterstützen ausgeweitet werden. Hierzu werden Beratungsangebote und finanzielle Förderung gestärkt sowie Pilotprojekte eingerichtet.

Entwicklungsindikator: Angebot alternativer Wohnungsangebote für Senior/innen.

Angestrebte Entwicklung: Wert soll steigen.

4.2. ergänzt:

Entwicklungsindikator: Prüfung der Entwicklung eines geeigneten Indikators, um CO2-Ausstoß pro qm gebauter Fläche darzustellen

Angestrebte Entwicklung: Der Wert soll sinken.

4.4. ergänzt:

Entwicklungsindikator: Prüfung der Entwicklung eines geeigneten Indikators, um CO2-Ausstoß pro qm gebauter Fläche darzustellen

Angestrebte Entwicklung: Der Wert soll sinken

4.5. ergänzt:

Entwicklungsindikator: Entsiegelte und begrünte Flächen

Angestrebte Entwicklung: Der Wert soll steigen.

Als neue Maßnahme wird ergänzt:

Entwicklung und Umsetzung nachhaltiger serieller Gebäude (Leipzig-Haus)

Leitlinie: Leitlinie 1, Leitlinie 4

Unterstützung von Wohnbauträgern und Bauwirtschaft bei der Umsetzung bestehender Systeme des seriellen und modularen Bauens sowie Beteiligung an der Weiterentwicklung der Ansätze (z.B. in Kooperation mit der Bundesstiftung Bauakademie oder dem GdW).

Die Vorteile des seriellen und modularen Bauens (Skalierbarkeit, Typengenehmigung, Verzicht auf europaweite Ausschreibung) sind durch Nutzung anerkannter Verfahren Dritter auszuschöpfen. In diesem Rahmen ist die Entwicklung eines seriellen und modularen Gebäudetyps (Leipzig-Haus), der kostengünstig mit nachhaltigen Baustoffen und in klimaangepasster Bauweise realisiert werden kann, zu prüfen.

Anpassungsbedarf:

Umsetzungsschritte:

Erarbeitung einer Umsetzungskonzeption und Realisierung auf der Grundlage identifizierter Flächenpotentiale.

Folgende Handlungsfelder werden angepasst:

Handlungsfeld 1 – Stadtentwicklungsplan Wohnbauflächen – wird wie folgt ersetzt:

– Analyse der Wohnbaupotentiale im Innen- und Außenbereich (ab Q1-4/2024)

– Prüfung bis Ende 2024 im Stadtentwicklungsplan Wohnbauflächen für Wohnbauflächenpotenziale von 20.000 Wohneinheiten im Innenbereich bis 2050

– Prüfung bis Ende 2024 im Stadtentwicklungsplan Wohnbauflächen für Wohnbauflächenpotenziale   20.000 Wohneinheiten im Außenbereich bis 2050

– dem Stadtrat werden entsprechend der Prüfung der Wohnbauflächenpotenziale ab 2026ff jährlich hinreichend Aufstellungsbeschlüsse für Bauleitplanungen für große Gebietsentwicklungen vorgelegt

– Ermittlung des Personalbedarfs zur Aktivierung der ermittelten Potentiale und Anmeldung von

Personalbedarf für Doppelhaushalt 2025/2026 bis Ende 2.Quartal 2024

– Analysen zu alternativen Wohnungsangeboten für Familien sowie dem Generationenwechsel in

bestehenden Einfamilienhäusern Ende 2.Quartal 2024

Handlungsfeld 2 – Kooperatives Baulandmodell – wird wie folgt ergänzt:

Anpassungsbedarf:

– Verpflichtung zur Herstellung von 50% sozial gefördertem Wohnungsbau mit Mietpreis- und Belegungsbindung für alle neuen Bebauungspläne mit Wohnnutzung > 2.000 m² BGF, Voraussetzung ist die Sicherung ausreichend verfügbarer Mittel der Wohnraumförderung und die Vorabdeckung des Bedarfs der LWB an Wohnraumfördermitteln.

– Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat bis Ende 2024 ein kooperatives Baulandmodell vor, welches eine 50 %ige kommunale Flächensicherung in Bebauungsplänen vorsieht und kann damit die Festschreibung der Belegungsbindung im Rahmen von Bebauungsplänen ersetzen.

Unter „Anpassungsbedarf“ ist zu ergänzen:

– Der Oberbürgermeister setzt sich beim Freistaat für eine Ergänzungsförderung für die Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum durch gemeinwohlorientierte Wohnungsakteure durch die Landesebene nach Vorbild u.a. der Hamburger Förderrichtlinie Baugemeinschaften ein. Behelfsweise wird eine kommunale Ergänzungsförderung entwickelt.

Handlungsfeld 3 – Strategischer Flächen und Gebäudeerwerb wird wie folgt geändert:

– Einrichtung eines revolvierenden Ankaufs- oder Bodenfonds bis Ende 2024,

Handlungsfeld 7 – Wohnungsnotfallhilfe – wird wie folgt ergänzt:

Anpassungsbedarf:

Die Stadtverwaltung prüft die Einrichtung eines Wohnungsamtes, in dem dezernatsübergreifend Abteilungen der Stadtverwaltung angesiedelt werden können, die a) mit der Entstehung und der Planung (Dez. 6) und b) mit der Vergabe und Belegung von Wohnraum (Dez. 5) betraut sind bis Ende 2024.

Handlungsfeld 8 – Mieter/-innenberatung – wird wie folgt ergänzt:

Unter „Anpassungsbedarf“ ist zu ergänzen:

– Die Stadtverwaltung prüft für Leipzig-Pass-Inhaber/-innen den Beitrag für den Mieterverein Leipzig. Dafür wird ein Verfahren entwickelt, mit dem die Leipzig-Pass-Inhaber*innen, die keine Grundsicherung erhalten, in begründeten Fällen des Vorgehens gegen den/die Vermieter*in, die Übernahme des Beitrages für den Mieterverein Leipzig beantragen können

– Prüfung bis Ende 2024 einer weiteren Mieter/-inneninformationsstelle z.B. durch das Leipziger Erwerbslosenzentrums, diese ist vorzugsweise im Osten der Stadt anzusiedeln.

Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum Wohnungspolitischen Konzept ist in diesem gemeinsamen Antrag aufgegangen.

Beschlussvorschlag

  1. Beginnend mit dem Doppelhaushalt 2025/26 strebt die Stadt Leipzig an, der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft pro Doppelhaushalt 40 Millionen Euro bzw. Grundstücke und liquide Mittel im gleichen Wertumfang für den Neubau bzw. den Ankauf von Wohnraum als Gesellschaftereinlage zur Verfügung zu stellen. Die finanziellen Mittel sollen zunächst für sechs Jahre, bis einschließlich 2030, fließen.
     
  2. Der Wohnungsbestand der LWB soll mit Hilfe der Gesellschaftereinlage bis einschließlich 2030 auf 40.000 Wohnungen anwachsen, damit die LWB ihren Marktanteil von ca. 10 Prozent halten kann.
     
  3. Im Zuge des Neubaus bzw. Ankaufs von neuen Wohnungen sollen mindestens 30 Prozent mietpreisgebunden im Bereich des sozialen Wohnungsbaus garantiert werden.

Begründung

Um das Ziel des Konzeptes von 40.000 Wohnungen erreichen zu können, muss die LWB bis 2030 ca. 1900 Wohneinheiten neu bauen oder ankaufen. Da die LWB dies allein finanziell nicht stemmen kann, sollen die Investitionen mit Hilfe der Gesellschaftereinlage unterstützt werden. Anders als bei anderen Varianten, wird das kommunale Eigentum mit diesem Vorschlag gestärkt. 
 

Dieser Schritt soll dazu beitragen, den dringenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in Leipzig zu decken und die Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.

Wir sind uns bewusst, dass die LWB bereits einen wichtigen Beitrag zur Wohnraumversorgung in Leipzig leistet. Dennoch sind die steigenden Mieten und die hohe Nachfrage nach Wohnungen eine Herausforderung, der Stadt und LWB gemeinsam begegnen müssen. Durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln oder Grundstücken für den Wohnungsbau kann der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum langfristig gesichert werden.

Dieser Änderungsantrag ist in einem gemeinsamen Antrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen aufgegangen.

Die Fachförderrichtlinie Anpassung von Wohnraum für Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen soll angepasst und verbessert werden. „Die Einkommensgrenzen werden etwas nach oben gesetzt, so dass künftig mehr Menschen eine Förderung beantragen können. Die Richtlinie ist auch Ergebnis eines Haushaltsantrages der SPD-Fraktion, in dem wir die Weiterführung im aktuellen Doppel-Haushalt beantragt hatten“, erklärt Anja Feichtinger, wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion.

Anja Feichtinger

Feichtinger weiter: „Konkret hatten wir gefordert, für ein Förderprogramm zur Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkung in den Haushaltsplan 2021/2022 Mittel i. H. v. 150.000 EUR/Jahr einzustellen. Mit je 150.000 Euro pro Jahr können je nach Kostenhöhe der Einzelmaßnahmen und je nach Anteil an barrierefreien Maßnahmen in etwa 80 bis 100 Maßnahmen gefördert werden.“

Mit der Fachförderrichtlinie Wohnraumanpassung werden die Fördermittel aus der Landesrichtlinie ergänzt. Mit dem Programm werden Anpassungsmaßnahmen von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gefördert. Zielgruppe sind Mieter und Eigentümer selbstgenutzter Wohnungen oder Einfamilienhäuser mit geringem Einkommen. Die Einkommensgrenze soll nun erhöht werden unter Anwendung der Änderung der Sächsischen Einkommensgrenzen-Verordnung (§1) vom 10.03.2021 + 10 Prozent.

Die entsprechende Vorlage soll voraussichtlich in der Juli-Ratsversammlung verabschiedet werden.12:58

Die SPD-Fraktion im Leipziger Stadtrat hat mit großem Interesse die Detailuntersuchung zur Zweckentfremdung von Wohnraum im Auftrag der Stadt Leipzig vernommen.

„Auf kommerzielle Übernachtungsplattformen wie Airbnb, Windu oder 9flats werden viele Wohnungen in Leipzig für Touristen als Feriendomizil angeboten. Darunter sind häufig auch Wohnungen zu finden, die eigens dafür angemietet wurden, um sie als Ferienwohnungen an Touristen unterzuvermieten“, erklärt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker und ergänzt: „Das hat natürlich Auswirkungen auf dem Mietmarkt, denn ihm wird so dauerhaft Wohnraum entzogen. Bei einer Leerstandquote von unter zwei Prozent ist das nicht hinnehmbar“, erklärt Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender der SPD.

Christopher Zenker

Die SPD-Fraktion hatte deshalb im Jahr 2018 einen Antrag eingebracht, in dem die Stadtverwaltung aufgefordert wurde, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um dies zu verhindern. Ein Punkt dabei war auch eine Studie, durch die ermittelt werden sollte, wie die Lage tatsächlich ist. Die Ergebnisse dieser Studie hat die Stadt Leipzig nun veröffentlicht.

„Die Zahlen bestätigen unsere Annahmen. Allein für den Marktführer Airbnb geht die Studie von inzwischen etwa 2000 Wohnungen, die als komplette Wohnung vermietet werden. Zudem geht die Studie davon aus, dass jährlich 200 bis 300 Wohnungen dazu kommen. Besonders drastisch ist die Situation im Zentrum und zentrumsnahen Gebieten, wo bis zu 14 Prozent der Wohnungen zweckentfremdet werden. Die Entwicklung offenbart den Handlungsbedarf. Es kann nicht sein, dass wir auf der einen Seite Millionen ausgeben müssen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und auf der anderen Seite Mietwohnungen vom Markt gewonnen werden, um sie als Ferienwohnungen zu vermieten.“, so Zenker weiter.

Die Untersuchung der Zweckentfremdung von Wohnraum bildet eine wichtige Grundlage zur Umsetzung des auch im Integrierten Stadtentwicklungskonzept verankerten Zieles „Leipzig schafft soziale Stabilität“ mit dem Handlungsschwerpunkt „Bezahlbares Wohnen“. Die Untersuchung liefert den Beleg, dass es zur mittel- bis langfristigen Sicherung bezahlbaren Wohnraums für die Gesamtstadt kommunale Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit Wohnraumzweckentfremdung braucht. Dieser Nachweis ist erforderlich, um – wie vom Sächsischen Staatsministerium des Innern gefordert – den Antrag auf Erlass einer Rechtsverordnung durch den Freistaat Sachsen für ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Stadt Leipzig zu begründen.

„Die Stadt kann ein Zweckentfremdungsverbot leider nicht alleine einführen, sie ist hierbei auf Schützenhilfe der Staatsregierung angewiesen. Der Ball liegt nunmehr in Dresden. Im aktuellen Koalitionsvertrag wurde auf Landesebene vereinbart, den Kommunen zu ermöglichen, bei Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dazu zählen neben der Mietpreisbremse und Kappungsgrenzen auch Zweckentfremdungs- und Umnutzungsverbote. Wir setzen darauf, dass eine entsprechende landesrechtliche Regelung zeitnah gefunden wird, damit die Kommunen, die davon Gebrauch machen möchten, ein Zweckentfremdungsverbot umsetzen können“, so Zenker abschließend.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
liebe Gäste,

Wir werden heute im Rat über die Fortschreibung der Instrumente und Maßnahmen des Wohnungspolitischen Konzepts abstimmen. Diese Vorlage ist sehr wichtig, denn ohne Instrumente und Maßnahmen an der Hand zu haben, wird es schwierig die wohnungspolitischen Ziele der Stadt auch zu erreichen.

Nochmals zu Erinnerung: Unserer Stadt wächst sehr zügig, wenn zuletzt auch langsamer als in den letzten Jahren – Ende Juni dieses Jahres hat die Stadt wieder über 8.100 Einwohner mehr vor einem Jahr – , der Wohnungsmarkt hat sich rapide verändert. War es vor wenigen Jahren noch möglich für relativ wenig Geld eine geräumige, gut sanierte Wohnung zu finden, ist das heute sehr viel schwieriger. Die Leerstandsquote liegt bei rund 2 Prozent, die Angebotsmieten sind zwischen 2012 und 2016 um rund 1,10 Euro pro Quadratmeter gestiegen. Insbesondere Singlewohnungen und Wohnungen ab 4 Zimmern sind in Leipzig mittlerweile Mangelware geworden. Das ist eine Entwicklung, der wir entgegenwirken müssen, denn auch wenn noch Wohnungen leer stehen, haben diese nicht selten einen Quadratmeterpreis von mindestens 10 Euro, eine Miete die sich Leipzigerinnen und Leipziger mit einem durchschnittlichen Verdienst kaum leisten können.

Vor diesem Hintergrund sind wir von der ursprünglichen Vorlage ein  Stück weit enttäuscht, denn sie hätte deutlich ambitionierter ausfallen dürfen, ja sogar müssen, wenn wir nicht zugucken wollen, wie sich die Lage am Mietwohnungsmarkt weiter verschärft. Meine Fraktion hatte deshalb einen Änderungsantrag gestellt, der einige Instrumente und Maßnahmen hinzufügt bzw. verschärft hat. Wir sind nämlich der Auffassung, dass sich die Stadt keine weiteren Hängepartien leisten kann, wenn es darum geht günstigen Wohnraum bzw. Wohnraum im Allgemeinen zu schaffen und zu erhalten.

Wir schlagen deshalb unter anderem vor, zu prüfen, ob künftig mit Baugeboten gearbeitet werden kann, um Investoren dazu zu bringen, erworbene Flächen auch tatsächlich zu entwickeln. Ferner soll ein Fonds geschaffen werden, über den Belegrechte für Wohnungen erworben werden, um sozial Benachteiligte insbesondere in Notfällen zielgerichteter mit Wohnraum versorgen zu können. Auch soll die Stadt künftig konsequenter Vorkaufsrechte für Grundstücke wahrnehmen, um dadurch Flächenreserven für Wohnbebauung, soziale Infrastruktur oder auch wirtschaftliche Ansiedlungen vorhalten zu können. Der Verwaltungsstandpunkt zu unserem Änderungsantrag greift hier viele der Punkte auf, die wir für wichtig halten.
Wir hatten auch ein Wohnungsmarktscreening angeregt, um die Gebiete zu identifizieren, für die soziale Erhaltungssatzungen erarbeitet bzw. beantragt werden sollen. Darüber hinaus wollten wir damit auch erreichen, dass die Datengrundlage für eine Beantragung der Mietpreisbremse geschaffen werden kann. Wir sollten schließlich auch hier nicht warten, bis der Bund eine verschärfte Mietpreisbremse vorlegt, sondern jetzt die Vorbereitungen treffen, damit die verschärfte Mietpreisbremse nach einer Verabschiedung auf Bundesebene zügig eingeführt werden kann. In der Verwaltungsmeinung zu unserem Antrag hat die Verwaltung dargelegt, dass zunächst ein Grobscreening erfolgen wird und die Daten der kleinräumigen Wohnungsmarktbeobachtung für die Beantragung einer Mietpreisbremse mehr als ausreichend seien. Das können wir erstmal so akzeptieren, sofern die Datengrundlage auch für die Ausweisung von Milieuschutz- bzw. Erhaltungsgebieten ausreicht.

Und, ein weiterer wichtiger Punkt, weil er den Rat in den letzten 5 Jahren bereits mehrfach beschäftigt hat: Städtisch verwaltete Wohnungen sollen endlich an die LWB übertragen werden. Seit 2013 prüft die Verwaltung, ob und wie sie das machen kann. Aus unserer Sicht ist es nun an der Zeit, hier Nägel mit Köpfen zu machen. Wir erwarten uns davon nicht nur eine bessere Verwaltung unserer kommunalen Wohnungen, sondern auch eine Stärkung der LWB, um ihre auch von uns gewünschten Aufgaben erledigen zu können. Die Verwaltung möchte das noch weiter prüfen, wir möchten hier aber auch zeitnah Ergebnisse sehen, denn eine Prüfung bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag kann nicht Sinn der Sache sein.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir brauchen Maßnahmen, die dazu beitragen, dass die Mietpreisentwicklung gedämpft wird, wie die Absenkung der Kappungsgrenze. Wir brauchen aber auch Maßnahmen, die helfen, dass preiswerter Wohnraum entsteht, wie Förderprogramme für sozialen Wohnungsbau. Wir müssen Möglichkeiten finden, wie wir wieder mehr Belegungsrechte sichern können und wir haben dazu die Einrichtung eines Fonds vorgeschlagen. Wir müssen dafür sorgen können, dass Wohnraum auch nach Sanierungen noch bezahlbar bleibt, wofür sich Erhaltungssatzungen anbieten. Und wir müssen dafür sorgen können, dass der Zweckentfremdung von Wohnraum Einhalt geboten wird und brauchen dafür eine gesetzliche Grundlage, um Zweckentfremdungsverbote erlassen zu können. Und selbstverständlich benötigen wir Wohnungen.

Die Wohnraumversorgung ist eines der großen Themen, die wir in den nächsten Jahren zu bewältigen haben. Gemeinsam. Ich hoffe, dass der Workshop zur Umsetzung des wohnungspolitischen Konzepts, der Anfang dieser Woche stattfand, weitere Impulse dafür gegeben hat.

Wir bitten Sie, dem Verwaltungsstandpunkt zu unserem Änderungsantrag zuzustimmen.

Vielen Dank!

Reder: Christopher Zenker, Vorsitzender der SPD-Fraktion Leipzig

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Podiumsgäste,

ich begrüße Sie im Namen der SPD-Fraktion ganz herzlich zu unserer Diskussionsrunde rund um das Wohnungspolitische Konzept. Worum geht es uns?

Im Oktober 2015 wurde die Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts für die Stadt Leipzig im Stadtrat beschlossen. Diese Fortschreibung wurde dringend nötig, weil unsere Stadt seit einigen Jahren ein sehr dynamisches Wachstum erlebt. Immer mehr Menschen ziehen in unsere Stadt und immer mehr Kinder kommen in Leipzig auf die Welt. Das ist toll und das zeigt, dass die Kommunalpolitik in den vergangenen 27 Jahren vieles richtig gemacht hat und viele Weichen so gestellt hat, dass sich unsere Stadt gut entwickelt. Allerdings sorgt dieses starke Wachstum dafür, dass sich einige Rahmenbedingungen in unserer Stadt verändern müssen. Schließlich soll Leipzig auch in den nächsten Jahrzehnten noch ein attraktiver Standort bleiben. Dazu gehören Aus- und Neubau von Schulen und Kindertagesstätten, die Anpassung der Verkehrsinfrastruktur und des ÖPNV, aber eben auch der Wohnungsmarkt.

War unsere Stadt noch bis vor einigen Jahren ein wahres Mieterparadies, in dem es gut sanierte Wohnungen in allen möglichen Größen zum kleinen Preis gab, hat sich das mittlerweile geändert. Einerseits zum Glück, denn auf Dauer geht es nicht gut, wenn Vermieter bei nahezu gleich hohem Unterhaltungsaufwand weniger Einnahmen haben. Anderseits ist es natürlich ein Nachteil für die Mieter, denn der Anteil des Einkommens, der für Miete aufgebracht werden muss, ist gestiegen und steigt weiter.

Schon im Herbst 2013 hat sich meine Fraktion dafür stark gemacht, dass das Wohnungspolitische Konzept der Stadt Leipzig fortgeschrieben wird. Unsere Intention war damals schon, dass wir nicht mehr allein die Reduktion des Wohnungsleerstands oberstes Ziel sein darf, sondern auch die Schaffung neuen preiswerten Wohnraums stärker in den Fokus rücken soll. Dass dies nicht allein mit dem Konzept geht, haben wir schon damals erklärt. Es musste unter anderem auch um die Stadterneuerung, die Unternehmensziele für die LWB, den Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum und das Integrierte Stadtentwicklungskonzept gehen.

Für die Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts haben wir dann auch entsprechende Vorschläge gemacht, dass es auch eine Wirkung erzeugen kann. So enthielt der Beschluss zur Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts auf unsere Initiative hin einen Passus, durch den der Oberbürgermeister aufgefordert wurde, sich bei der Staatsregierung für ein Förderprogramm zum sozialen Wohnungsbau einzusetzen und gleichzeitig auch die Voraussetzungen zu schaffen, dass ein mögliches Förderprogramm auch zügig umgesetzt werden kann. Unsere Initiative war erfolgreich. Es gibt ein Förderprogramm des Freistaats, das – ich gebe das gern zu –  sicher nicht allein wegen unseres Antrags aufgelegt wurde, und die Stadt Leipzig steckt mitten in der Umsetzung. Für uns ist das bis hier hin schon mal ein Erfolg.

Die Aktualisierung der Unternehmensziele für die LWB war in der letzten Ratsversammlung Thema. Hierbei konnten wir uns mit unserer Forderung, dass die LWB ihren Wohnungsbestand bis 2026 auf 40.000 Wohneinheiten ausbauen soll, durchsetzen. Wir haben uns auch erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Stadt den Wachstumskurs der LWB hin zu 40.000 Wohneinheiten unterstützt. Diese Regelung ist jetzt Teil der Eigentümerziele. Die Unterstützung der Stadt kann durch die Bereitstellung von freien Flächen, die für die Wohnbebauung geeignet sind, oder die Übertragung von  Wohnimmobilien der Stadt und anderer kommunaler Unternehmen auf die LWB erfolgen. Letzteres haben wir schon lange gefordert, aber bislang wurden entsprechende Beschlüsse nicht umgesetzt. Erfolg wird sich aus unserer Sicht hier nur einstellen, wenn LWB und Stadt ganz eng an einem Strang ziehen.

Der LWB kommt schon allein durch die im Gesellschaftsvertrag festgelegten Kriterien zum Gesellschaftszweck die Aufgabe zu, vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für breite Bevölkerungsschichten zu gewährleisten. Künftig soll beispielsweise mindestens ein Drittel des Bestands den Kriterien der Richtlinie „Kosten der Unterkunft“ entsprechen.  Auch im Rahmen ihres Neubauprogramms soll die LWB mindestens 30 Prozent dieser Wohnungen im Segment des sozialen Wohnungsbaus schaffen. Das geht natürlich nur, wenn hierfür Fördermittel des Freistaates zur Verfügung stehen. Aktuell ist das glücklicherweise der Fall und der Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung auch das städtische Konzept zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum beschlossen. Mit diesem Konzept wird ein Fördermittelantrag der Stadt, bei dem es bis 2019 um Fördermittel in Höhe von  20 Millionen Euro jährlich geht, untersetzt. Sie sehen, die Umsetzung ist in vollem Gang, jetzt muss es eben nur mit der Bautätigkeit losgehen.

Das kann allerdings die LWB nicht allein schaffen, hier sind genauso private Investoren wie auch die Wohnungsbaugenossenschaften gefragt. Schließlich geht es darum, dass Leipzig auch weiterhin eine Stadt für alle bleibt.

Soviel von mir zur Einleitung. Ich freue mich nun auf eine anregende Diskussion.

Axel_Dyck2Redner: Axel Dyck, Vorsitzender der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
liebe Gäste,

als die Stadtverwaltung exakt vor zwei Jahren durch die Ratsversammlung beauftragt wurde, sich intensiv und strukturiert mit wohnungspolitischen Fragen zu beschäftigen, hatte Leipzig eine Wohnbevölkerung von 530.000, heute, nur zwei Jahre später von 560.000. 30.000 Einwohner in zwei Jahren, das ist eine mittlere Kleinstadt, größer als Markkleeberg.
Ich will an dieser Stelle nicht die Mittlerweile zum Plakativ verkommene Formulierung „Leipzig wächst“ als Kronzeugin aufrufen, um uns vor Augen zu halten, vor welchen gravierenden Herausforderungen, Problemlagen und Konflikten wir in den nächsten Jahren rund um das Thema Stadtentwicklung = Wohnen stehen können, ich sage ausdrücklich und positiv gesprochen „können“ und nicht „werden“.

Es hängt letztendlich von der Umsetzung und dem mit Leben zu füllenden heute zu beschließenden Wohnungspolitischen Konzept ab. Und es ist gut, dass wir heute beschließen und nicht erst in einem Monat oder noch später. Denn die Fragen, die wir zu beantworten haben, sind anders strukturiert als vor zwei Jahren.
Ich möchte in Erinnerung rufen, dass der Stadtrat Anfang der 2000er Jahre seinen Wohnungsausschuss aufgehoben hat. Wegen Mangel an Arbeit. Ich möchte nicht, dass wir irgendwann solch einen Ausschuss wieder bilden müssen, um Problemlagen rund um das „Wohnen“ durch dann restriktives politisches Handeln einer Lösung näher zu bringen.
Und allein deshalb sollte uns allen die Zustimmung zur Vorlage grundsätzlich leicht fallen – Wenn nicht da ein „Aber“ wäre! Dieses „Aber“ spiegelt sich in den vorliegenden Änderungsanträgen deutlich wieder. Und sie sind der aktuellen Situation geschuldet. Um es deutlich zu formulieren – ja, der Zuzug von tausenden Flüchtlingen, von denen ein Großteil ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland und damit auch in Leipzig zugesprochen bekommen werden wird, fordert die Bereitstellung von Wohnungen.
Zusammengefasst steht in den Anträgen „Wir schaffen das – aber nur, wenn…“. „Nur wenn“ von dem noch im Konzept angenommenen mäßigen bis starken längerfristigen Bevölkerungswachstum sofort und zwar ab Beschlussfassung auf starkes kurzfristiges Bevölkerungswachstum innerhalb aller Verwaltungsebenen und motiviert durch unsere Beschlussfassung auch bei allen Wohnungsmarktakteuren umgeschaltet wird.
Das ist aus Sicht der SPD Fraktion die Herausforderung um nicht in einem eigentlich schon heute absehbaren Zeitraum von deutlich weniger als fünf Jahren – also einem üblichen Planungs- und vor allem Realisierungszeitraum im Wohnungsbau – in einen Konflikt zu geraten, der im Beschlussvorschlag euphemistisch mit „Marktanspannungs-tendenzen“ formuliert ist.
Deshalb kommt Leipzig um einen Einstieg in einen sich dynamisierenden Wohnungsneubau und darin vor allem im Teilsegment staatlich geförderter sozialer Wohnungsneubaus nicht drum herum. Damit stehen wir nicht allein. Aufmerksame Leser überregionaler Zeitungen wissen, dass in Ballungszentren und Großstädten ähnliche Fragen laut gestellt werden.
Staatlich geförderter Wohnungsneubau auch deshalb, weil die Neubaukosten unabhängig vom Ausstattungsgrad durch politische Vorgaben eine Höhe erreicht haben, die ohne Förderung eine Miete bedingen, die oberhalb eines wie auch immer noch zu definierenden „bezahlbaren“ Niveaus liegt. Und zwar für eine breite Mehrheit der Leipziger.
Sollte es nicht zu einem sozialen Wohnungsneubau kommen, wird der Druck auf den noch „bezahlbaren“ Wohnungsbestand derart zunehmen, dass gesellschaftliche Konflikte entstehen werden, die dann u. U. nur durch politische Restriktionen lösbar erscheinen. Das möchte ich nicht. Das will ein Großteil meiner Fraktion nicht.
Die Forderungen an die nächst höhere Demokratieebene – also Freistaat, sind somit formuliert. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, entsprechend noch aktiver zu werden. Und Leipzig muss sich schon jetzt über die Grundlagen der Umsetzung entsprechender Programme machen.

Ich habe versucht, für meine Fraktion einige politische Grundsätze zu formulieren, Details und Zahlen stehen im Konzept.
Ich möchte ausdrücklich allen Beteiligten im Prozessverlauf der letzten zwei Jahre danken. In den nächsten Jahren werden wir alle Beteiligten und Akteure wieder brauchen, denn der vor uns liegende Prozess ist ungleich schwieriger und verlangt auch innovative Lösungsansätze bei der Frage – Wie soll Wohnen zukünftig in großen Mehrfamilienhäusern aussehen? – Soziologen und Architekten haben hier ein breites Betätigungsfeld. Warum soll bei der Beantwortung dieser Frage Leipzig nicht eine Vorreiterrolle einnehmen?
Soziale Konflikte brauchen wir nicht in dieser Stadt – und die Geschichte, auch in Deutschland hat gezeigt, dass diese oft auch in der Wohnungssituation benachteiligter Bevölkerungsgruppen ihre Ursache hatten.

 

Hier finden Sie die Stellungnahme der SPD-Fraktion zum Wohnungspolitischen Konzept: Stellungnahme_WoPoKo_SPD-Fraktion