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Die SPD-Fraktion im Leipziger Stadtrat begrüßt, dass endlich auch in Sachsen ein Gesetzentwurf zum Zweckentfremdungsverbot von Wohnungen auf dem Tisch liegt und heute erstmalig im zuständigen Ausschuss des Landtages behandelt wird.

„Ein Zweckentfremdungsverbot ist ein Baustein, um die Auswirkungen eines angespannten Wohnungsmarktes wie in Leipzig und damit starke Steigerungen der Wohnungsmieten abzumildern. Seit Jahren bemühen wir uns in Leipzig, die Voraussetzungen für ein solches Zweckentfremdungsverbot zu schaffen. Der Stadtrat hatte bereits 2018 auf Antrag unserer Fraktion die Stadt Leipzig beauftragt, die notwendige Datengrundlage für Maßnahmen gegen die Zweckentfremdung von privatem Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Die Stadt hatte zügig ihre Hausaufgaben gemacht. Im aktuellen Koalitionsvertrag für die sächsische Staatsregierung wurde das Thema „Zweckentfremdungsverbote“ zudem auf die politische Agenda des Freistaates gehoben. Endlich gibt die CDU dem Druck nach und scheint den Weg für ein entsprechendes Gesetz frei zu machen“, erklärt Christopher Zenker, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Leipziger Stadtrat.

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Zenker weiter: „Zweckentfremdung ist kein Kavaliersdelikt in einer Stadt, in der viele Menschen verzweifelt nach angemessenem bezahlbaren Wohnraum suchen. Es lohnt sich daher der Kampf um jede Wohnung. Dennoch merkt man dem Entwurf an, dass die Landes-CDU weiter bremst, so greift Zweckentfremdung in Berlin oder München schon, wenn man eine Wohnung drei Monate leer stehen lässt. Im Entwurf für den Freistaat gilt das erst ab 12 Monate. Auch die Bußgelder für illegale Zweckentfremdung sind deutlich geringer. Fraglich ist auch, ob eine Kommune bei Weigerungshaltung der Eigentümerin/des Eigentümers in eine treuhänderische Verwaltung von Wohnungen gehen kann, wie das in Berlin möglich ist.“ „In vielen Bundesländern gibt es das Gesetz des Zweckentfremdungsverbots. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme der Länder, wieder bestehenden Wohnraum als Wohnraum zurückzuholen. Eine Maßnahme die auch gegenüber Betreibern von Pensionen und Hotels geboten ist, denn diese halten Personal vor und werden in Punkten wie Brandschutz oder Hygiene, im Gegensatz zu Personen die Wohnungen illegal vermieten, kontrolliert. Dennoch Zweckentfremdungsverbote, auch wenn sie in Leipzig mehrere 100 Wohnungen Wohnungsmarkt wieder verfügbar machen werden sind nur eine Maßnahme in einem Blumenstrauß an Maßnahmen. Wir benötigen auch weiterhin unter anderem eine starke kommunale Wohnungsbaugesellschaft, mehr Wohnungsbau öffentlich und privat, sozialen Wohnungsbau, soziale Erhaltungssatzungen, Mietpreisbremsen, Kappungsgrenzen und einen qualifizierten Mietspiegel. Nur ein Bündel an Maßnahmen kann Mietsteigerungen in Zaum halten“, so Zenker abschließend.

In Leipzig sind die zahlreichen Ferienwohnungen, die aus der Umwandlung von Wohnungen
entstanden sind, mitverantwortlich dafür, dass bezahlbarer Wohnraum bzw. Wohnraum an
sich knapp geworden ist.
Die Nutzungsänderungen baulicher Anlagen – zum Beispiel Umnutzung „klassischer“
Wohnungen zu Ferienwohnungen – müssen in Gebieten mit einer sozialen Erhaltungssatzung
bei der Stadt Leipzig beantragt und genehmigt werden.


Wir fragen an:

  1. Wie viele Umnutzungen von Wohnungen wurden bei der Stadt Leipzig seit
    Einführung der sozialen Erhaltungssatzungen im Jahr 2020 beantragt? (Bitte
    aufschlüsseln nach Gebiet und Jahr)
  2. Wie viele Umnutzungen wurden durch die Stadt genehmigt? (Bitte aufschlüsseln
    nach Gebiet und Jahr)
  3. Welche Art der Umnutzung (Ferienwohnung, Büro, etc.) wurden dabei beantragt
    bzw. genehmigt?
  4. Wie hoch schätzt die Stadt Leipzig die Dunkelziffer von nicht beantragten und
    genehmigten Umnutzungen?
  5. Wie geht die Stadt Leipzig in Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung gegen illegale
    Zweckentfremdung vor?
  6. Wie viele Fälle wurden dabei verfolgt?

Die sächsische Regierungskoalition hat sich Mitte Juni darauf verständigt, ein Gesetz zu erarbeiten, dass es den Städten und Gemeinden möglich machen soll, Zweckentfremdungsverbote zu erlassen. Bereits vor 5 Jahren gab es die erste Initiative im Rat – ausgehend von der SPD-Fraktion –, mit der die Stadtverwaltung einerseits beauftragt wurde, sich gegenüber der Staatsregierung dafür einzusetzen, dass die rechtliche Grundlage geschaffen wird, entsprechende Satzungen aufstellen zu können. Andererseits erhielt die Stadt den Auftrag, eine Datengrundlage zu schaffen, in welchem Umfang es im Leipzig zur Zweckentfremdung von Wohnraum kommt. Sachstände wurden über die Jahre im Rahmen verschiedener Anfragen abgeklopft.
 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Welche Vorbereitungen hat die Stadtverwaltung bereits getroffen, um, sobald die gesetzliche Grundlage existiert, zügig eine Zweckentfremdungssatzung zu erlassen?
  2. Was schätzt die Verwaltung, wie lange sie, auf Grundlage der aktuellen Informationen, für die Erarbeitung  einer entsprechenden Satzung benötigen wird?

    a) Gibt es bereits einen Satzungsentwurf, auf den zurückgegriffen werden könnte?

Die SPD-Fraktion im Leipziger Stadtrat hat mit großem Interesse die Detailuntersuchung zur Zweckentfremdung von Wohnraum im Auftrag der Stadt Leipzig vernommen.

„Auf kommerzielle Übernachtungsplattformen wie Airbnb, Windu oder 9flats werden viele Wohnungen in Leipzig für Touristen als Feriendomizil angeboten. Darunter sind häufig auch Wohnungen zu finden, die eigens dafür angemietet wurden, um sie als Ferienwohnungen an Touristen unterzuvermieten“, erklärt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker und ergänzt: „Das hat natürlich Auswirkungen auf dem Mietmarkt, denn ihm wird so dauerhaft Wohnraum entzogen. Bei einer Leerstandquote von unter zwei Prozent ist das nicht hinnehmbar“, erklärt Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender der SPD.

Christopher Zenker

Die SPD-Fraktion hatte deshalb im Jahr 2018 einen Antrag eingebracht, in dem die Stadtverwaltung aufgefordert wurde, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um dies zu verhindern. Ein Punkt dabei war auch eine Studie, durch die ermittelt werden sollte, wie die Lage tatsächlich ist. Die Ergebnisse dieser Studie hat die Stadt Leipzig nun veröffentlicht.

„Die Zahlen bestätigen unsere Annahmen. Allein für den Marktführer Airbnb geht die Studie von inzwischen etwa 2000 Wohnungen, die als komplette Wohnung vermietet werden. Zudem geht die Studie davon aus, dass jährlich 200 bis 300 Wohnungen dazu kommen. Besonders drastisch ist die Situation im Zentrum und zentrumsnahen Gebieten, wo bis zu 14 Prozent der Wohnungen zweckentfremdet werden. Die Entwicklung offenbart den Handlungsbedarf. Es kann nicht sein, dass wir auf der einen Seite Millionen ausgeben müssen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und auf der anderen Seite Mietwohnungen vom Markt gewonnen werden, um sie als Ferienwohnungen zu vermieten.“, so Zenker weiter.

Die Untersuchung der Zweckentfremdung von Wohnraum bildet eine wichtige Grundlage zur Umsetzung des auch im Integrierten Stadtentwicklungskonzept verankerten Zieles „Leipzig schafft soziale Stabilität“ mit dem Handlungsschwerpunkt „Bezahlbares Wohnen“. Die Untersuchung liefert den Beleg, dass es zur mittel- bis langfristigen Sicherung bezahlbaren Wohnraums für die Gesamtstadt kommunale Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit Wohnraumzweckentfremdung braucht. Dieser Nachweis ist erforderlich, um – wie vom Sächsischen Staatsministerium des Innern gefordert – den Antrag auf Erlass einer Rechtsverordnung durch den Freistaat Sachsen für ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Stadt Leipzig zu begründen.

„Die Stadt kann ein Zweckentfremdungsverbot leider nicht alleine einführen, sie ist hierbei auf Schützenhilfe der Staatsregierung angewiesen. Der Ball liegt nunmehr in Dresden. Im aktuellen Koalitionsvertrag wurde auf Landesebene vereinbart, den Kommunen zu ermöglichen, bei Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dazu zählen neben der Mietpreisbremse und Kappungsgrenzen auch Zweckentfremdungs- und Umnutzungsverbote. Wir setzen darauf, dass eine entsprechende landesrechtliche Regelung zeitnah gefunden wird, damit die Kommunen, die davon Gebrauch machen möchten, ein Zweckentfremdungsverbot umsetzen können“, so Zenker abschließend.

Vorlage

Die Stadt hat entsprechend der Antwort auf die Anfrage VII-F-00686 ausgeführt, dass eine Datengrundlage, wie sie mit dem Antrag VI-A-05427 „Maßnahmen gegen die Zweckentfremdung von privatem Wohnraum“ beauftragt wurde, erarbeitet wurde und nun in der Endabstimmung ist. Zudem wurde die Stadt beauftragt, Gespräche mit der Staatsregierung hinsichtlich der Schaffung einer notwendigen Rechtsgrundlage zur Einführung von Zweckentfremdungsverboten zu führen. Durch den aktuellen Koalitionsvertrag für die sächsische Staatregierung wurde das Thema „Zweckentfremdungsverbote“ zudem auf die politische Agenda gehoben. Vor diesem Hintergrund fragen wir an:  

1. Zu welchem Ergebnis haben die Gespräche mit der Staatsregierung geführt?

2. Gibt die Studie, die die Stadtverwaltung durchgeführt hat, Aufschluss über eine räumliche Häufung bei der Zweckentfremdung von Wohnraum in bestimmten Stadteilen?

3. Wenn ja: Wo und welche Maßnahmen sollen daraus abgeleitet werden?

Frage 1: Wie ist der Stand hinsichtlich dieser Datengrundlage?

In Umsetzung der Ratsbeschlüsse „Maßnahmen gegen die Zweckentfremdung von privatem Wohnraum“ sowie „Fortschreibung der Instrumente und Maßnahmen des Wohnungspolitischen Konzepts“ aus dem Juni bzw. September letzten Jahres, wird derzeit eine Untersuchung zur Erfassung der Zweckentfremdung von Wohnraum durchgeführt. Ergebnisse sollen spätestens im 2. Quartal 2019 vorliegen und dem Freistaat für die von Ihnen angeführte Anhörung zur Verfügung gestellt werden.

Frage 2: Wie viele Wohnungen wurden in den vergangenen zwei Jahren legal zu Ferienwohnungen umgewidmet bzw. für wie viele Ferienwohnungen wurde eine Umwidmung beantragt?

2017 wurden vier Bauanträge zur Nutzungsänderungen von insgesamt 20 Wohnungen in Ferienwohnungen gestellt und alle vier genehmigt.
2018 wurden neun Nutzungsänderungen von insgesamt 24 Wohnungen in Ferienwohnungen beantragt. Davon wurden drei mit insgesamt 4 Wohnungen genehmigt, drei mit insgesamt 12 Wohnungen abschlägig beschieden und über die drei übrigen Anträge mit insgesamt 8 Wohnungen wurde noch nicht entschieden.

 

Mit dem Ratsbeschluss vom 20.06.2018 „Maßnahmen gegen die Zweckentfremdung von privatem Wohnraum“ wurde unter den BP 2 und 4 eine Datengrundlage, die durch die Stadt Leipzig erarbeitet und dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau im 2. Quartal 2018 berichtet werden sollte, beschlossen. Ziel ist ein Antrag auf Erlass einer Rechtsverordnung/Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum durch die sächsische Staatsregierung. Für den Mai 2019 ist im Innenausschuss des Landtages zum Thema eine Anhörung geplant.

Wir fragen an:

  1. Wie ist der Stand hinsichtlich dieser Datengrundlage?
  2. Wie viele Wohnungen wurden in den vergangenen zwei Jahren legal zu Ferienwohnungen umgewidmet bzw. für wie viele Ferienwohnungen wurde eine Umwidmung beantragt?