Schlagwortarchiv für: Zweckentfremdungsverbot

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Christopher Zenker

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

was lange währt, wird gut. Natürlich hätten wir uns schärfere Regeln gewünscht, aber wenn es widerstreitende Interessen gibt, muss man sich einigen und der Kompromiss auf Landesebene ist nun mal ein Kompromiss zwischen einer CDU, die gar kein Zweckentfremdungsverbot wollte, und den beiden anderen beteiligten Fraktionen. Dass die CDU so manchen Entwicklungen hinterher hinkt, wissen wir, da sie nach der Devise handelt: “Nur keine Veränderungen.“ Weltstädte wie Barcelona oder manche Großstädte in Frankreich gehen inzwischen viel härter gegen die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen vor, weil sie wissen, dass ihre Einwohnerinnen und Einwohner dringend Wohnraum benötigen und die Kosten dafür immer mehr steigen.

Nun haben wir endlich eine Zweckentfremdungssatzung zur Abstimmung hier im Rat. Warum mich das persönlich freut? 2018, also vor sechs Jahren, hat die SPD-Fraktion, auf meine Initiative hin, den Antrag gestellt, dass der Oberbürgermeister sich gegenüber der Landesregierung dafür einsetzen soll, dass eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird, die die Zweckentfremdung von Wohnraum einschränkt. Den Hintergrund kennen wir alle: Der Wohnungsmarkt wurde immer angespannter und gleichzeitig stiegen die Zahlen der Ferienwohnungen und des bewussten, dauerhaften Leerstands.

Gleichzeitig bekam die Stadtverwaltung den Auftrag, auch auf Initiative eines SPD-Antrags, Daten zu erheben, die als Grundlage dienen können, ein Zweckentfremdungsverbot zu rechtfertigen. Viele Gespräche – auch mit der Landesebene – und mehrere Anfragen von uns – und später auch von anderen Fraktionen – haben innerhalb der sechs Jahre dafür gesorgt, dass der Druck hoch gehalten wurde und wir seit Anfang dieses Jahres eine gesetzliche Grundlage haben. Nun können wir auch endlich mit einer kommunalen Satzung nachziehen.

Ich gebe zu, dass wir als Fraktion schon ein wenig enttäuscht waren, dass die Stadt, obwohl genügend Zeit war – auch zwischen ersten Gesetzesentwürfen und dem kaum geänderten Landtagsbeschluss – nicht gleich Anfang des Jahres eine Satzung aus der Schublade gezogen hat. Schließlich war der Inhalt des Gesetzes schon lange keine Überraschung mehr. Leider wurde auch die zweite Zielmarke gerissen, die Satzung noch vor der Sommerpause in den Rat zu bringen, denn auch zwischen Juni und jetzt hat sich nichts am Satzungsentwurf geändert. Aber sei es drum. Ich bin froh, dass wir nach sechs Jahren nun wirklich im Endspurt sind.

Was allerdings noch fehlt, um das Ganze dann auch gut über die Ziellinie zu bringen, ist eine personelle Untersetzung. Was nutzt eine Satzung, deren Einhaltung nicht kontrolliert und Verstöße dagegen nicht geahndet werden können, weil keine Mitarbeiter da sind? Wir wollen keinen Papiertiger schaffen, sondern ein Instrument in Gang setzen, dass helfen kann, den Wohnungsmarkt in Leipzig nachhaltig zu entspannen.

Wir müssen sicherstellen, dass die zuständigen städtischen Ämter an dieser Stelle die notwendigen Ressourcen und Befugnisse erhalten, um Verstöße gegen die Satzung konsequent zu ahnden. Auch die Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden wollen wir für diesen Zweck besser synchronisieren, denn das macht es einfacher, illegalen Zweckentfremdungen auf die Spur zu kommen.

Ich bitte Sie also um die Zustimmung zur Vorlage und natürlich auch zur Neufassung unseres Antrags. Nur so können wir die Satzung auch mit Leben füllen.

Vielen Dank.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgemeister legt dem Stadtrat bis zum Beginn des 3. Quartals 2024 eine Vorlage vor, die Auskunft darüber gibt, wie mögliche Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbot kontrolliert und entsprechende Hinweise auf illegale Zweckentfremdungen erfasst werden sollen.
  2. Die Stadtverwaltung legt in dieser Vorlage dar, wie die Zusammenarbeit mit Finanzbehörden aufgebaut werden soll, um illegalen Zweckentfremdungen zu begegnen.
  3. Der Oberbürgermeister wird zudem beauftragt, die Einrichtung von 6 zusätzlichen VZÄ für die Kontrolle von Zweckentfremdungen im Leipziger Stadtgebiet und für die Umsetzung der Satzung zu gewährleisten. Die Ausschreibung der Stellen soll noch 2024 beginnen, sodass diese Mitarbeiter am 1.1.2025 ihre Arbeit aufnehmen können.

Begründung:

Ende Januar 2024 wurde im sächsischen Landtag ein Gesetz verabschiedet, dass es den Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt ermöglicht, eigene Satzung für Zweckentfremdungsverbote zu erlassen.  Bereits 2020 hat die Stadtverwaltung, auf unsere Initiative hin, eine Datengrundlage erarbeitet, die ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum ermöglichen würde. Ziel war es dabei eigentlich, dass die Stadtverwaltung bereits einen Satzungsentwurf auf Basis der erhobenen Daten erarbeitet, um zügig handeln zu können, falls im Freistaat Sachsen eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen wird. Dieses Ziel wurde leider verfehlt. Im Juni dieses Jahres soll es nun endlich soweit sein, dass dem Stadtrat der Entwurf einer Zweckentfremdungsverbotssatzung vorliegt.

Ein Zweckentfremdungsverbot darf kein zahnloser Tiger sein, deshalb soll die Stadt in einer Vorlage darstellen, wie die Kontrolle von möglichen Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbot gewährleistet sowie Hinweise auf illegale Zweckentfremdungen erfasst und verarbeitet werden. Um die Regelungen in der Satzung umsetzen zu können, sollen 6 VZÄ bereitgestellt werden. Die Stellenausschreibungen sollen bereits in diesem Jahr beginnen, sodass die Mitarbeiter am 1.1.2025 einsatzbereit sind. Es soll hierbei geprüft werden, woher diese Stellen kommen, ob sie aus dem Stellenpool genommen oder neu geschaffen werden müssen. Selbst eine Neuschaffung dieser Stellen sollte kostenneutral möglich sein, weil Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot mit Ordnungs- oder Bußgeldern geahndet werden müssten.

Jede Wohnung, die nicht lange Zeit leer steht oder nicht in eine Ferienwohnung umgewandelt werden kann, ist ein Gewinn für die Mieterinnen und Mieter in unserer Stadt.

Der sächsische Landtag hat Ende Januar 2024 der Vorlage der Regierungsfraktionen zur Schaffung eines sächsischen Zweckentfremdungsverbots zugestimmt. Damit gibt es nun auch in Sachsen die gesetzliche Grundlage für Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt, eigene Zweckentfremdungsverbotssatzungen zu erlassen. Die Datengrundlage, auf deren Basis eine solche Satzung gerechtfertigt werden kann, wurde auf Basis eines Ratsbeschlusses vom Juni 2018 bereits erhoben. Die Ergebnisse der Untersuchung sind bemerkenswert, denn in Leipzig werden insgesamt rund 20.000 Wohnungen (Stand 2020) anderweitig genutzt, wovon rund 600 Wohnungen, Tendenz deutlich steigend, dauerhaft in Ferienwohnungen umgewandelt wurden. Auf unsere Anfrage zur Ratsversammlung im Juni 2023 hin wurde uns mitgeteilt, dass die Stadt von den Plänen der Regierungsfraktionen zur Schaffung eines Zweckentfremdungsverbotsgesetzes aus der Presse erfahren und deshalb zum damaligen Zeitpunkt auch noch kein Satzungsentwurf vorgelegen habe. Seitdem sind rund acht Monate vergangen und der Landtag hat mittlerweile die notwendige gesetzliche Grundlage geschaffen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

  1. Hat die Stadt bereits den Entwurf einer Zweckentfremdungsverbotssatzung erarbeitet?
  1. Wenn ja: Wann wird dieser im Rat zur Abstimmung gestellt?
  1. Wenn nein: In welchem Zeitraum ist mit diesem Entwurf zu rechnen?
  1. Wurde in Vorbereitung auf die Zweckentfremdungsverbotssatzung die Datengrundlage von 2020  weiter fortgeschrieben und wenn ja, wie hat sich die Zweckentfremdung von Wohnraum in Leipzig entwickelt?
  1. Plant die Stadtverwaltung die Zweckentfremdungsverbotssatzung für das gesamte Stadtgebiet zu erlassen oder soll der Fokus hierbei auf einzelne Stadtteile gelegt werden?
  1. Zur Eindämmung der illegalen Zeckentfremdung von Wohnraum: Wie sieht die Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden aus, die berechtigt sind, Zugriff auf die Daten von AirBnB und Co. einzufordern, und damit auch die Anbieter von möglichweise illegal zweckentfremdetem Wohnraum in Leipzig ermitteln können?

Antwort der Verwaltung

Frage 1: Hat die Stadt bereits den Entwurf einer Zweckentfremdungsverbotssatzung erarbeitet?

a. Wenn ja: Wann wird dieser im Rat zur Abstimmung gestellt?

b. Wenn nein: In welchem Zeitraum ist mit diesem Entwurf zu rechnen?

Die Stadt arbeitet bereits an einer entsprechenden Satzung. Ziel ist es, die Satzung am 19. Juni 2024 dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Frage 2: Wurde in Vorbereitung auf die Zweckentfremdungsverbotssatzung die Datengrundlage von 2020 weiter fortgeschrieben und wenn ja, wie hat sich die Zweckentfremdung von Wohnraum in Leipzig entwickelt?

Nein, die Daten wurden nicht fortgeschrieben. Bis Sommer 2023 gab es keine verbindlichen Aussagen des Freistaates, ob und wann ein Zweckentfremdungsverbotsgesetz auf der Grundlage des Koalitionsvertrages erlassen wird.

Frage 3: Plant die Stadtverwaltung die Zweckentfremdungsverbotssatzung für das gesamte Stadtgebiet zu erlassen oder soll der Fokus hierbei auf einzelne Stadtteile gelegt werden?

Geplant ist, die Zweckentfremdungsverbotssatzung für das gesamte Stadtgebiet zu erlassen. Der angespannte Wohnungsmarkt betrifft die gesamte Stadt Leipzig. Damit sollen alle Wohnungen stadtweit erhalten bleiben.

Frage 4: Zur Eindämmung der illegalen Zweckentfremdung von Wohnraum: Wie sieht die Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden aus, die berechtigt sind, Zugriff auf die Daten von AirBnB und Co. einzufordern, und damit auch die Anbieter von möglichweise illegal zweckentfremdetem Wohnraum in Leipzig ermitteln können?

Die Zusammenarbeit mit der Finanzbehörde wird geprüft. Die Erfahrungen anderer Städte zeigen, dass die Auskünfte der häufig im Ausland ansässigen Unternehmen oft nicht sehr hilfreich sind. In anderen Städten wird primär auf Hinweise aus der Bevölkerung reagiert.

Fünf Jahr Kampf mit Erfolg

Der sächsische Landtag hat gestern einen Gesetzesvorschlag der Regierungsfraktionen beschlossen, der die rechtliche Grundlage dafür schafft, dass Kommunen mit angepanntem Wohnungsmarkt die Möglichkeit bekommen, Zweckentfremdungsverbote zu erlassen.

Christopher Zenker
Christopher Zenker

„Endlich bekommt Leipzig eine Handhabe, gegen Zweckentfremdung vorzugehen. Diese Gesetz ist wichtig, denn Wohnungen sind zum Wohnen da. Jede Wohnung die wir als Wohnraum zurückgewinnen oder aktivieren, ist ein Gewinn für Wohnungssuche, für den Leipziger Wohnungsmarkt und für unser Hotelgewerbe. Bereits 2018 hat meine Fraktion die Initiative ergriffen und die Stadtverwaltung damit beauftragt, eine Datengrundlage zu schaffen, auf deren Basis ein Zweckentfremdungsverbot in Leipzig in Kraft gesetzt werden könnte“, erklärt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker und ergänzt: „Bislang fehlte auf Landesebene die notwendige gesetzliche Grundlage dafür. Um das zu ändern, haben wir fünf Jahren intensiv für ein solches Gesetz gekämpft und mit den Kollegen auf Landesebene das Gespräch gesucht sowie die Stadtverwaltung beauftragt, ihrerseits bei der Staatsregierung intensiv für dieses Anliegen zu werben. Das Thema ist nun zu einem guten Ende gekommen, was mich auch persönlich sehr freut.“

Neben Ferienwohnungen zählen laut dem Gesetz auch Wohnungen zu zweckentfremdetem Wohnraum, die länger als 12 Monate leerstehen, ohne dass besondere Bemühungen unternommen worden sind, diese Wohnungen neu zu vermieten. Hintergrund ist, dass in Leipzig zum Beispiel im Jahr 2020 über 20.000 Wohnungen nicht für Wohnzwecke genutzt wurden, wovon zirka 600 Wohnungen dauerhaft zu Ferienunterkünften umgewandelt worden sind und jährlich rund 500 Wohnungen dazu kommen, die nicht mehr für dauerhaftes Wohnen zur Verfügung stehen. Die Dunkelziffer bei illegal als Ferienwohnung genutzten Wohnungen liegt hierbei noch darüber. diese Wohnungen fehlen dem regulären Wohnungsmarkt. Viele Leipzigerinnen und Leipziger stehen auch deshalb vor dem Problem, dass bezahlbarer und passender Wohnraum zur Mangelware geworden ist. Ein Zweckentfremdungsverbot ist deshalb ein Instrument, um eine weitere künstliche Verknappung auf dem Mietmarkt einzudämmen.

„Nachdem der Landtag nun das Zweckentfremdungsverbotsgesetz beschlossen hat, ist die Stadtverwaltung gefragt, ihrerseits zügig eine Satzung vorzulegen, um das Thema für die Stadt Leipzig zu regeln. Wir bleiben dran und haben daher eine entsprechende Anfrage eingereicht. Sollte die Antwort nicht zufriedenstellend ausfallen, werden wir noch im Februar einen Antrag nachreichen“, bekräftigt Zenker und wirft abschließend auch den Blick auf eine andere Komponente im Gesamtzusammenhang: „Wir halten es zudem für wichtig, dass eine Form der Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden gefunden wird, weil diese nämlich das Recht haben, von AirBnB und Co. die Daten der Anbieter abzufragen. Auf Grundlage dieser Daten könnte auch illegalen Zweckentfremdungen verstärkt nachgegangen werden.“

Die SPD-Fraktion im Leipziger Stadtrat begrüßt den aktuellen Beschluss des Ausschusses für Regionalentwicklung im Sächsischen Landtag zum eingebrachten Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen für ein Zweckentfremdungsverbot.

„Ein Zweckentfremdungsverbot ist ein weiterer Baustein, um die Auswirkungen eines angespannten Wohnungsmarktes wie in Leipzig und damit starke Steigerungen der Wohnungsmieten abzumildern. Seit Jahren bemühen wir uns in Leipzig, die Voraussetzungen für ein solches Zweckentfremdungsverbot zu schaffen. Der Stadtrat hatte bereits 2018 auf Antrag unserer Fraktion die Stadt Leipzig beauftragt, die notwendige Datengrundlage für Maßnahmen gegen die Zweckentfremdung von privatem Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Die Stadt hatte zügig ihre Hausaufgaben gemacht. Im aktuellen Koalitionsvertrag für die sächsische Staatregierung wurde das Thema „Zweckentfremdungsverbote“ zudem auf die politische Agenda des Freistaates gehoben. Die Stadt Leipzig steht in den Startlöchern und wartet auf grünes Licht aus Dresden, damit ein Zweckentfremdungsverbot umgesetzt werden kann“, erklärt Anja Feichtinger, Stell. Vorsitzende und wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Leipziger Stadtrat.

Feichtinger weiter: „Auch die beschlossene Novelle der Bauordnung und die Einführung eines Gebäudetyp E ist ein gutes Signal für den Wohnungsbau. Durch den Abbau und die Vereinfachung von Baunormen werden neue Impulse für schnelleres und bezahlbares Bauen geschaffen, insbesondere auch für den sozialen Wohnungsbau. Die Leipziger Wohnungsbaugesellschaft (LWB) hat das schon im Blick und eine kurzfristige Umsetzung in Leipzig ist somit möglich.“

Die SPD-Fraktion im Leipziger Stadtrat begrüßt, dass endlich auch in Sachsen ein Gesetzentwurf zum Zweckentfremdungsverbot von Wohnungen auf dem Tisch liegt und heute erstmalig im zuständigen Ausschuss des Landtages behandelt wird.

„Ein Zweckentfremdungsverbot ist ein Baustein, um die Auswirkungen eines angespannten Wohnungsmarktes wie in Leipzig und damit starke Steigerungen der Wohnungsmieten abzumildern. Seit Jahren bemühen wir uns in Leipzig, die Voraussetzungen für ein solches Zweckentfremdungsverbot zu schaffen. Der Stadtrat hatte bereits 2018 auf Antrag unserer Fraktion die Stadt Leipzig beauftragt, die notwendige Datengrundlage für Maßnahmen gegen die Zweckentfremdung von privatem Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Die Stadt hatte zügig ihre Hausaufgaben gemacht. Im aktuellen Koalitionsvertrag für die sächsische Staatsregierung wurde das Thema „Zweckentfremdungsverbote“ zudem auf die politische Agenda des Freistaates gehoben. Endlich gibt die CDU dem Druck nach und scheint den Weg für ein entsprechendes Gesetz frei zu machen“, erklärt Christopher Zenker, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Leipziger Stadtrat.

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Zenker weiter: „Zweckentfremdung ist kein Kavaliersdelikt in einer Stadt, in der viele Menschen verzweifelt nach angemessenem bezahlbaren Wohnraum suchen. Es lohnt sich daher der Kampf um jede Wohnung. Dennoch merkt man dem Entwurf an, dass die Landes-CDU weiter bremst, so greift Zweckentfremdung in Berlin oder München schon, wenn man eine Wohnung drei Monate leer stehen lässt. Im Entwurf für den Freistaat gilt das erst ab 12 Monate. Auch die Bußgelder für illegale Zweckentfremdung sind deutlich geringer. Fraglich ist auch, ob eine Kommune bei Weigerungshaltung der Eigentümerin/des Eigentümers in eine treuhänderische Verwaltung von Wohnungen gehen kann, wie das in Berlin möglich ist.“ „In vielen Bundesländern gibt es das Gesetz des Zweckentfremdungsverbots. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme der Länder, wieder bestehenden Wohnraum als Wohnraum zurückzuholen. Eine Maßnahme die auch gegenüber Betreibern von Pensionen und Hotels geboten ist, denn diese halten Personal vor und werden in Punkten wie Brandschutz oder Hygiene, im Gegensatz zu Personen die Wohnungen illegal vermieten, kontrolliert. Dennoch Zweckentfremdungsverbote, auch wenn sie in Leipzig mehrere 100 Wohnungen Wohnungsmarkt wieder verfügbar machen werden sind nur eine Maßnahme in einem Blumenstrauß an Maßnahmen. Wir benötigen auch weiterhin unter anderem eine starke kommunale Wohnungsbaugesellschaft, mehr Wohnungsbau öffentlich und privat, sozialen Wohnungsbau, soziale Erhaltungssatzungen, Mietpreisbremsen, Kappungsgrenzen und einen qualifizierten Mietspiegel. Nur ein Bündel an Maßnahmen kann Mietsteigerungen in Zaum halten“, so Zenker abschließend.

Die SPD-Fraktion im Leipziger Stadtrat fordert die CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag auf, ein Gesetz zum Zweckentfremdungsverbot von Wohnungen nicht länger zu blockieren.

Christopher Zenker
Christopher Zenker

„Seit Jahren fordern wir die Einführung eines Zweckentfremdungsverbotes auch in Sachsen. Auf Initiative der SPD hat die Stadt Leipzig dafür die notwendigen Datengrundlagen geschaffen. Dabei kam heraus, dass im Jahr 2020 ca. 21.000 Wohnungen nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, wobei ca. 600 Wohnungen dauerhaft als Ferienwohnungen genutzt vermietet werden und jährlich weitere etwa 500 Wohnungen hinzukommen. Wir wollen, dass möglichst viele dieser Wohnungen wieder als das zur Verfügung stehen, wofür sie geschaffen wurden, nämlich als Wohnraum und nicht als Ferienwohnungen. Rechnet man die zweckentfremdeten Wohnungen um, könnte damit zügig Wohnraum für Tausend und mehr Personen zurückgewonnen werden“, so Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender und Sozialpolitischer Sprecher der Stadtratsfraktion.

Die Leipziger Angebotsmieten haben mit 8,07 Euro pro Quadratmeter das Niveau von Dresden erreicht. Vor zehn Jahren lagen diese in Leipzig noch bei 5,27 Euro/m², in Dresden bei 6,31 Euro/m². In keiner anderen sächsischen Stadt sind die Mieten für Erst- und Wiedervermietungen so rasant wie in Leipzig gestiegen. Die Angebotsmieten haben um 53,1 Prozent in den letzten zehn Jahren angezogen.*

„Im aktuellen sächsischen Koalitionsvertrag ist das Thema Zweckentfremdung verankert, der Gesetzentwurf von rot-grün liegt auch vor. Nun liegt es an der CDU, endlich den Weg freizumachen und mehrere 100 Wohnungen dem Mietwohnungsmarkt zurückzugeben. Dies entspricht einem mittelgroßen Neubaugebiet bzw. zum Beispiel einem Drittel des Neubaugebietes Bayerischer Bahnhof“, so Zenker weiter.

Eine Zweckentfremdung liegt zum Beispiel vor, wenn Wohnraum in Ferienwohnungen oder Gewerbeeinheiten umgewandelt wird. Zweckentfremdung liegt aber auch vor, wenn Eigentümer/-innen Wohnraum längere Zeit leer stehen.

„Nur mit einer gesetzlichen Grundlage auf Landesebene kann die Stadt handeln. Wir erwarten daher, dass das Gesetz zügig im Landtag beschlossen wird, damit auch damit ein Beitrag gegen den Wohnungsmangel geleistet werden kann und Wohnen nicht mehr und mehr zu Luxus wird in Leipzig und Dresden sowie deren Speckgürteln“, so Zenker abschließend.

* aus BT-Drucksache 20/5791 und 20/5496: Mieten- und wohnungspolitische Entwicklung in Sachsen