Artikel von Gerhard Pötzsch für Amtsblatt vom 21.07.2012

Über den Wert von Kunst und Kultur wird in der Bundesrepublik hinlänglich gestritten. Der Freistaat Sachsen ist einen anderen Weg gegangen und hat die Kultur im Sächsischen Kulturraumgesetz zur Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte erhoben.
Es obliegt dem Stadtrat, im Zuge seiner kommunalen Selbstverwaltung, Art und Umfang des Engagements für den Bereich Kultur festzulegen. Wir stehen nun vor der Herausforderung, die reichhaltige Kulturlandschaft Leipzig auch für die nächsten Jahre zu sichern. Hierzu gehört es, die Tarifsteigerungen bei den Kultureigenbetrieben der Stadt weitgehend gegen zu finanzieren, ohne die Betriebe dabei aus der Verantwortung zu entlassen. Wir müssen die Strukturen der Eigenbetriebe zukunftsfähig machen und deshalb gemeinsam mit dem Betriebsleitern Mittel und Wege finden, dies zu gewährleisten. Zu unserer kulturellen Landschaft zählt aber genauso die sogenannte Freie Szene, die einen Großteil des Kulturangebots in unserer Stadt bereitstellt. Unser Ziel ist es nach wie vor, die Freie Szene mit fünf Prozent des Kulturetats zu fördern, auch wenn der Weg dorthin länger geworden ist als ursprünglich geplant war.
Es ist wichtig, dass sich die Fraktionen des Stadtrates zur Zukunft der Kultureigenbetriebe genauso bekennen wie zur Förderung der Freien Szene.