Beschlussvorschlag:
Verweist eine Vorlage oder Information, die dem Stadtrat oder dessen Gremien vorgelegt werden soll, auf zurückliegende Beschlüsse respektive Drucksachen, so ist durch das zuständige Dezernat zu prüfen, ob diese im „Elektronischen Ratsinformationssystem“ vollständig vorhanden sind.

Ist dies nicht der Fall, sind alle fehlenden Dokumente in elektronischer Form zeitgleich mit den Dokumenten nach RBIV-1121/08 an das Büro für Ratsangelegenheiten zu übergeben.

Begründung:
Eine Vielzahl von Drucksachen verweisen auf ältere Beschlüsse. Durch das Einpflegen aller notwendigen Dokumente kann auch für neue Stadträte die Konsistenz des Verwaltungshandelns nachvollzogen werden.