Vorlage “Individuelle Förderung durch den Leipzig-Pass: Anpassung an die neue Sozialgesetzgebung”
Änderungsantrag der SPD-Fraktion
Änderungsvorschlag:
Der Punkt 4 der Vorlage wird wie folgt geändert:
Die Speisung in Kindertagesstätten und in kommunalen Schulen wird mit einem Festbetrag gefördert. Für Leipzig-Passinhaber wird folgender kommunaler Zuschuss pro Portion Speisung festgelegt:
a) Verpflegung in Kindertagesstätten 0,75 € b) Schülerspeisung 0,75 €
Begründung:
Aus der Vorlage geht deutlich hervor, dass mehrere Gründe einen Speisungszuschuss im Rahmen des Leipzig-Passes auch weiterhin erforderlich machen (siehe Seite 6). Der Speisungszuschuss erfüllt jedoch erst dann seinen Zweck, wenn er in einer relevanten Höhe erfolgt. Eine erhebliche Kürzung dieses Zuschusses ist also in gesundheits- und sozialpolitischer Hinsicht nicht vertretbar und widerspricht zudem Zielsetzungen der strategischen Kommunalpolitik in Leipzig.
Eine Änderung der Subventionierung in einen Festbetrag ist sinnvoll. Allerdings soll dieser Festbetrag in beiden Bereichen auf dieselbe Höhe von 0,75 festgelegt werden, da die Kosten für eine Portion in der Kindertagesstätte unwesentlich geringer sind als für eine Portion in der Schule. Außerdem ist das Essen in der Kindertagesstätte aus gesundheitlichen Gründen mindestens ebenso wichtig, wie das Essen in der Schule.