Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Leipzig wird beauftragt, eine Richtlinie zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege bis zum II. Quartal 2013 zu erstellen. Bei der Entwicklung der Richtlinie sollen unter anderen folgende Punkte bearbeitet werden:

– Im Rahmen der Entwicklung einer Richtlinie zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege sind die aktuellen Vergütungssätze und Anstellungsformen (selbstständig, festangestellt), auch im Vergleich zu anderen Städten, zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

– Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Vergütungssystem für Tagespflegepersonen zu entwickeln, welches Anreize zur Fort- und Weiterbildung für die Qualitätsweiterentwicklung der Kindertagespflege setzt. Dabei sind Erfahrungen anderer Städte zu berücksichtigen.

2. Die Stadt Leipzig prüft die Beteiligung am Aktionsprogramm Kindertagespflege „Förderung von Festanstellungsmodellen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Europäischen Union.

3. Die Stadt Leipzig setzt sich gegenüber dem Freistaat Sachsen dafür ein, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Realisierung sogenannten Tagesgroßpflege geschaffen werden.

Begründung:
Die Kindertagespflege in Leipzig ist ein fester Bestandteil bei der Betreuung von Kindern. Mittlerweile werden von den Kindertagesmüttern und –vätern fast 18% der 1 bis 3jährigen Kinder betreut. Dieser Anteil wird wahrscheinlich in den nächsten Jahren weiter wachsen. Vor dem Hintergrund der Gleichrangigkeit der Kindertagespflege zur institutionellen Betreuung werden zu Recht hohe Anforderungen an die Qualität des Betreuungsangebots gestellt.
Ein hohes Niveau an Qualität des Betreuungsangebotes ist nur durch gute Qualifizierungsmaßnahmen und fortlaufende Qualitätssicherung zu gewährleisten. Hierfür müssen von der Stadt sowohl Rahmenbedingungen gesetzt als auch Anreize für die Kindertageseltern geschaffen werden. Für die Qualitätssicherung sind sowohl Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen als auch praxisbegleitende Seminare und Supervision, Stadtteilgruppen usw. zu fördern.
Zielsetzung ist hier vor allem die Steigerung der Qualität und Kontinuität in der Kindertagespflege, Verbesserung des arbeitsrechtlichen Status der Kindertagespflege und der Ausbau zur Bedarfsdeckung im U3 Bereich.