Bei Spaziergängen oder ähnlichen Ausflügen innerstädtisch oder außerhalb kommt es immer mal wieder vor, dass man auf wilde, verletzte, anscheinend hilflose Tiere trifft. Häufig fühlt sich der eine oder andere umsichtige Naturfreund dann geneigt, das Tier aufzunehmen und beim nächsten Tierheim abzugeben. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz ist es, vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften, zulässig, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbständig erhalten können. In unserer Stadt gibt es auch viele Wildtiere, die hilflos, verletzt sind und die von Tierfreunden gefunden werden.

Wir stellen uns jedoch die Fragen:

1) Wohin können sich Bürger, die verletzte Wildtiere aufgefunden haben, wenden?

2) Gibt es ein Informationssystem, wie, wo man sich melden kann?

3) Wer übernimmt die Kosten?

4) Welche Kosten entstehen für die Stadt, die durch die Versorgung verletzter Wildtiere pro Jahr verursacht werden?

5) Verfügt die Stadt über ausreichend Kapazitäten (Personal und Budget) um eine Aufrechterhaltung der notwendigen Mindestanforderung für eine tierschutz-, und naturschutzgerechte Versorgung der Tiere zu gewährleisten?

Antwort der Verwaltung

  1. Wohin können sich Bürger, die verletzte Wildtiere aufgefunden haben, wenden?

Der Wildpark Leipzig ist die nach § 45 Absatz 4 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) für Leipzig bestimmte Stelle, bei welcher im Stadtgebiet von Leipzig aufgefundene heimische Wildtiere bzw. Wildtiere besonders geschützter Arten, welche dem Naturschutzgesetz unterstellt sind, abgegeben werden können, sofern sie verletzt, krank oder hilflos sind.

Eine Pflicht zum Retten eines verletzten Wildtieres existiert mangels Rechtsgrundlage weder für die Bürgerinnen und Bürger noch für die Stadtverwaltung, weshalb die Abgabe im Wildpark freiwillig ist. Aufgrund der Freiwilligkeit und der limitierten Aufnahmekapazitäten sind die Möglichkeiten zur Betreuung dieser Wildtiere begrenzt.

Der Rufbereitschaftsdienst des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes (VLA) steht aus veterinärrechtlichen Hintergründen ausschließlich für verletzte, kranke oder hilflose Haustiere zur Verfügung. Der Transport und die Versorgung von Wildtieren sind im Regelfall nicht möglich.

Diesbezüglich wurde durch die Stadtverwaltung für die interessierte Bürgerschaft auch ein Merkblatt herausgegeben: https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/aemter-und-behoerdengaenge/formulare/formular/merkblatt-fundtiere/download.

  1. Gibt es ein Informationssystem, wie, wo man sich melden kann?

Die Möglichkeit zur telefonischen Rücksprache mit dem tierärztlichen Notdienst des VLA besteht über die Telefonnummer 0341 55004-4000 der Integrierten Rettungsleitstelle, allerdings ausschließlich zu Haustieren. Zum Umgang mit Wildtieren können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des tierärztlichen Notdienstes in der Regel keine Auskunft erteilen.

Informationen zu Wildtieren erhalten Bürgerinnen und Bürger während der Geschäftszeiten bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Wildparks Leipzig. Für eine persönliche Vorsprache ist eine vorherige telefonische Anmeldung unbedingt erforderlich. Der Wildpark Leipzig befindet sich in der Koburger Straße 12a in Leipzig. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner erreicht man über den Wirtschaftshof.

Für eine Kontaktaufnahme wenden sich die Anfragenden an das Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Stadtforsten, Wildpark:

Tel.: 0341 3913623, 0152 22989201
Fax: 0341 3913623
E-Mail: wildpark@leipzig.de.

Nimmt eine Finderin oder ein Finder telefonischen Kontakt auf, wird der allgemeine Zustand des Tieres erfragt und eine fernmündliche Ersteinschätzung vorgenommen. In tiermedizinischen Notfällen verweist der Wildpark die Finderin oder den Finder an praktizierende Tierärzte, da keine tiermedizinische Akutversorgung vor Ort ermöglicht werden kann. Befindet sich die Finderin oder der Finder mit dem Wildtier bereits im Wildpark, wird der Zustand des Tieres durch das Fachpersonal eingeschätzt und es wird entsprechend weiter versorgt (Verweis an Tierarzt oder Aufnahme in der Auffangstation im Wildpark).

  1. Wer übernimmt die Kosten?

Im Falle von hilfsbedürftigen Wildtieren, die dem Wildpark übergeben werden, übernimmt die Stadtverwaltung Leipzig die anfallenden Kosten. Hierfür finanziert der Wildpark Medikamente, Futter sowie Pflegeutensilien auch aus Spenden. Anfallende Personalkosten trägt die Stadtverwaltung Leipzig vollumfänglich.

Wenden sich Bürgerinnen und Bürger an Tierärzte ihrer Wahl, tragen diese die jeweils anfallenden Kosten selbst.

  1. Welche Kosten entstehen für die Stadt, die durch die Versorgung verletzter Wildtiere pro Jahr verursacht werden?

Die Aufgaben der Wildtierauffangstation beanspruchen im durchschnittlichen Jahresverlauf eine Vollzeitstelle, wobei die Aufgaben anteilig auf mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verteilt werden. Im Jahr 2023 fielen rechnerisch Personalkosten i. H. v. rund 43 TEUR an.

Die für die Auffangstation eingesetzten Spendengelder beliefen sich auf rund 6 TEUR.

Darüber hinaus hat das Amt für Umweltschutz im Jahr 2023 im Rahmen der Versorgung von Wildtieren für vertragsgebundene Tierärzte und Pflegeleistungen Gesamtkosten in Höhe von 27.926,01 EUR aufgewandt.

  1. Verfügt die Stadt über ausreichend Kapazitäten (Personal und Budget) um eine Aufrechterhaltung der notwendigen Mindestanforderung für eine tierschutz-, und naturschutzgerechte Versorgung der Tiere zu gewährleisten?

Hinsichtlich der Notwendigkeit zur Vorhaltung einer kommunalen Einrichtung wird auf die Antwort zu Frage 1 verweisen. Der Wildpark der Stadt Leipzig nimmt nur so viele Wildtiere auf, dass deren tierschutzgerechte Versorgung sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Wiederauswilderung gewährleistet sind.

Die Tierpflegerinnen und Tierpfleger des Wildparkes Leipzig übernehmen zu gleichen Teilen die Pflege der Tiere in der Auffangstation sowie die organisatorische Betreuung der Einrichtung. In Zeiten erhöhten saisonalen Anfrageaufkommens (Mauersegler, Turmfalken, Eichhörnchen, Igel usw.) ist die gleichzeitige Organisation der Auffangstation mit dem Tagesgeschäft im Wildpark eine stetige Herausforderung.

Der Einsatz in der Wildtierauffangstation beschränkt sich auf die Dienstzeit von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Darüber hinaus ist der wöchentlich rotierende Leiterdienst des Wildparkes im Winter bis 17:00 Uhr und im Sommer bis 19:00 Uhr telefonisch erreichbar und kann eine Tierannahme oder Weitervermittlung koordinieren. Außerhalb o. a. Zeiten ist seitens des Amtes für Stadtgrün und Gewässer keine Erreichbarkeit gewährleistet.

Die vorgehaltene Infrastruktur zur Versorgung von Wildtieren (Quarantäne, Aufenthalt, Auswilderung) ist einfach. Erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen werden priorisiert. Es zeichnet sich ab, dass die finanziellen Mittel, die im Haushalt 2023/2024 eingeplant werden konnten, nicht ausreichen und das Defizit über das Budget des Amtes für Stadtgrün und Gewässer auszugleichen ist. Ähnlich verhält es sich infolge stark gestiegener Fallzahlen mit dem Budgetansatz des Amtes für Umweltschutz.

Den Anfragen der Bürgerinnen und Bürger zur freiwilligen Versorgung von Wildtieren kann nicht bedarfsdeckend nachgekommen werden, was in manchen Fällen dazu führt, dass Bürgerinnen und Bürger teils fragwürdige private Hilfe in Anspruch nehmen.

Erfahrungen größerer Wildtierauffangstationen zeigen allerdings auch, dass die Nachfrage nach Unterstützung niemals völlig gedeckt werden kann. Erhöht man die Aufnahmekapazität, steigen gleichermaßen die Anfragen.