Zur Trägervielfalt gehören auch kommunale Jugendtreffs
„In Leipzig gibt es 39 offene Freizeittreffs von freien Trägern und sechs offene bzw. kulturelle Freizeittreffs in kommunaler Trägerschaft. Dies ist eine ausgewogene Trägerlandschaft“, so Axel Dyck, Vorsitzender der SPD-Stadtratsfraktion.
Im letzten Jugendhilfeausschuss hatte die Stadtverwaltung darüber informiert, dass sie die Übergabe der kommunalen offenen Freizeittreffs und Jugendkulturzentren in freie Trägerschaft plant. Davor hatte die Verwaltung bereits das Personal in den Jugendtreffs hierüber informiert.
Dyck weiter: „Wir kritisieren das Verhalten der Verwaltung scharf. Hier wurde der Gaul mal wieder von hinten aufgezäumt. Anstatt das über diese Überlegungen zuerst intern mit den Stadträten beraten wird, ist der erste Schritt der Verwaltung die Angestellten und dann die Stadträte vor scheinbar vollendete Tatsachen zu setzen. Das geht so nicht. Die Übergabe von kommunalen Einrichtungen in freie Trägerschaft ist eine politische Entscheidung und keine verwaltungstechnische“.
Im Ratsbeschluss „Trägervielfalt in der Jugendhilfe der Stadt Leipzig“ aus dem Jahr 2000 wurde festgelegt, dass die Kommune als Träger der öffentlichen Jugendhilfe Einrichtungen in eigener Trägerschaft behält, um dem Wunsch- und Wahlrecht nach § 5 KJHG auch sozialräumlich entsprechen zu können.
Dyck abschließend: „Wir stehen weiterhin für das Wunsch- und Wahlrecht. Hierfür muss den Kindern, Jugendlichen und Eltern eine vielfältige Trägerlandschaft zur Auswahl stehen. Eine generelle Übergabe der kommunalen Jugendtreffs lehnen wir ab“.