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Fraktionen
Fraktionen
Fraktionen sind Zusammenschlüsse von mindestens vier Stadträtinnen und Stadträten, die derselben politischen Partei oder Wählervereinigung angehören oder sich freiwillig zu einer Fraktion erklären.
Jede Stadträtin bzw. jeder Stadtrat kann nur Mitglied einer einzigen Fraktion sein.
Fraktionslose Stadträte dürfen an Ausschusssitzungen teilnehmen, haben dort jedoch kein Stimmrecht. Stimmrecht besitzen sie ausschließlich in der Ratsversammlung.
Da der Stadtrat als „Feierabendparlament“ arbeitet, stellt die Stadt Leipzig den Fraktionen finanzielle, räumliche und sachliche Mittel zur Verfügung, um eine professionelle Ratsarbeit zu ermöglichen.
Die Mittel dienen unter anderem dem Betrieb von Geschäftsstellen, in denen hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Stadträte organisatorisch und fachlich unterstützen.
Ratsversammlung
Ratsversammlung
Die Ratsversammlung ist das zentrale Beschlussorgan der kommunalen Selbstverwaltung. Sie entscheidet über wichtige politische, wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten, Satzungen, Haushaltspläne, Bauleitpläne und Umbenennungen von Straßen, Plätzen oder Stadtteilen.
In der Regel kommt die Ratsversammlung einmal im Monat zusammen.
Die Tagesordnung legt den Ablauf der Ratsversammlung fest – von der Eröffnung bis zu den einzelnen Beratungs- und Beschlusspunkten. Dazu gehören vor allem: Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung, Einwohneranfragen, Petitionen, Anträge der Fraktionen und Eilentscheidungen des Oberbürgermeisters. Der Oberbürgermeister kann auf Änderungen der Reihenfolge, Vertagungen oder die Absetzung einzelner Punkte hinweisen.
Der Stadtrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
Anfragen von Einwohner*innen & Petitionen
Anfragen von Einwohner*innen & Petitionen
Einwohnerinnen und Einwohner, Vereine sowie Bürgerinitiativen der Stadt Leipzig. Pro Fragesteller:in ist eine Frage zulässig.
Spätestens 15 Tage vor der Ratsversammlung beim Büro für Ratsangelegenheiten. Der Oberbürgermeister entscheidet dann, ob die Frage mündlich in der Ratsversammlung oder schriftlich im Nachgang beantwortet wird.
Petitionen sind Bitten oder Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern an den Stadtrat. Nach einer Vorberatung im Petitionsausschuss werden sie als Beschlussvorschlag in der öffentlichen Ratsversammlung behandelt.
Auf Artikel 17 des Grundgesetzes, der das Petitionsrecht garantiert.
Ratsarbeit & Entschädigungen
Ratsarbeit & Entschädigungen
Die meisten Stadträte arbeiten ehrenamtlich in ihrer Freizeit. Es handelt sich nicht um Berufspolitiker.
Etwa 15 bis 20 Stunden pro Woche, inklusive Ratsversammlungen, Ausschüssen, Fraktionssitzungen und Gesprächen mit Bürger:innen.
543,80 Euro pro Monat. Für die Teilnahme an Ratsversammlungen werden 108,80 Euro pro Sitzung gezahlt, für Ausschusssitzungen 54,40 Euro pro Sitzung (nur für stimmberechtigte Mitglieder).
Für Fraktionsvorsitzende gibt es weitere 163,10 Euro, für Vorsitzende der beschließenden und beratenden Ausschüsse 81,60 Euro und für den stellvertretenden Vorsitzend des Jugendhilfeausschusses 81,60 Euro.
Haushaltsplan, Informationssysteme und Bürgervertretungen
Haushaltsplan, Informationssysteme und Bürgervertretungen
Der Haushaltsplan legt fest, wofür die Stadt im kommenden Zeitraum Geld ausgibt. Er ist besonders wichtig, weil er die Mittel für Pflichtaufgaben, freiwillige Leistungen und Investitionen steuert.
1. Pflichtaufgaben nach Weisung (gesetzlich vorgeschrieben, z. B. Sozialleistungen, Sicherheit)
2. Weisungsfreie Pflichtaufgaben (gesetzlich vorgeschrieben, Vorgehensweise frei, z. B. Schulen, Feuerwehr)
3. Freiwillige Aufgaben (Eigenverantwortlich, z. B. Sportstätten, kulturelle Angebote)
Ein digitales System, in dem öffentliche Vorlagen, Anfragen, Anträge und Protokolle der Ratsversammlung veröffentlicht werden. Es dient der Transparenz der Ratsarbeit.
Gremien in den Stadtbezirken, die bezirksspezifische Vorlagen prüfen und Voten an die Ratsversammlung geben. Ihre Empfehlungen sind nicht bindend.
Ortschaftsräte sind gewählte Vertretungen in eingemeindeten Ortsteilen. Sie werden direkt von den Einwohnern der Ortschaft gewählt und bestimmen über lokale Angelegenheiten.



















