Erschließung Grundstück als Voraussetzung für eine Verpachtung an den SV Mölkau 04 e.V.

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadt Leipzig sorgt dafür, dass das für eine sportliche Nutzung durch die Stadt erworbene Grundstück an der Albrechtshainer Straße bis Ende des ersten Quartals 2018 medientechnisch erschlossen und provisorisch eingezäunt wird. Mit der Erschließung soll die Voraussetzung für eine parallel vorzubereitende Verpachtung an den Sportverein Mölkau 04 e.V. geschaffen werden.

2. Die Realisierung eines Kunstrasenkleinfeldes sowie eines Funktionsgebäudes ist nach Priorisierung im Rahmen der investiven Sportförderung in Bauabschnitten einzuordnen.

 

Begründung:

Bereits seit einigen Jahren bemüht sich der SV Mölkau 04 e.V. um Kapazitätserweiterung seiner Trainings- und Spielflächen. Die Stadt Leipzig hat daher ein Grundstück an der Albrechtshainer Straße (liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans E-215) erworben. Es ist dort als private Grünfläche mit Zweckbestimmung Sportplatz gekennzeichnet. Flächen für ein Funktionsgebäude und Stellplätze sind ausgewiesen. Nach Zuordnung dieser Fläche an das Fachamt Amt für Sport soll diese an den SV Mölkau 04 e.V. verpachtet werden. Der Verein ist bereit, infrastrukturell zu investieren und hat dafür bereits entsprechende Bauvorplanungen eingeholt, damit ein Kunstrasenkleinfeld mit Funktionsgebäude errichtet werden kann. Mit der Erweiterung soll dem wachsenden Bedarf an freizeitsportlicher Betätigung, der sich in einem deutlichen Mitgliederzuwachs des SV Mölkau 04 e.V.  (Kinder, Jugendliche Abt. Fußball: 2010 = 43 | 2017 = 148) widerspiegelt, entsprochen werden. Um das Gelände verpachtungsfähig zu machen, muss es medientechnisch erschlossen und zumindest provisorisch eingezäunt werden. Ziel ist, dass der Verein die Chance hat im Rahmen der investiven Sportförderung des Jahres 2018 berücksichtigt zu werden, um ggf. schon 2018 den ersten Bauabschnitt umsetzen zu können.