Anfrage „Soziale Wohnraumförderung in Leipzig“ zur Ratsversammlung am 31.1.2018
Seit Anfang 2017 ist die Richtlinie des Freistaates zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum in Kraft.
Die Ratsversammlung hat die Wohnungsbauförderkonzeption 2017 mit Beschluss vom 12.04.2017 (VI-DS-03384) bestätigt. Mit dem Zuwendungsbescheid der Sächsischen Aufbaubank vom 18.04.2017 wurde diese Wohnungsbauförderkonzeption genehmigt und der Stadt Leipzig die beantragten 20 Mio. Euro für das Programmjahr 2017 bewilligt.
Wir möchten hiermit anfragen:
- Wie ist der Stand der Umsetzung der Wohnungsbauförderung für das gesamte erste Programmjahr 2017?
- Gibt es aus Sicht der Stadt Leipzig systematische Hinderungsgründe? Sind Umsteuerungen durch den Gesetzgeber notwendig?
- Wir bitten um eine Übersicht, wie viele Wohneinheiten in welchen Stadtteilen durch die Richtlinie im Jahr 2017 geschaffen wurden/geplant werden. (Bitte unterscheiden zwischen Naubau und Sanierung und eine Differenzierung ob private Bauherren, Genossenschaften oder städtische Gesellschaften.)