Tag 18. Mai 2013

Nahverkehrsplan – die Nagelprobe

Artikel von Mathias Weber für Amtsblatt vom 18.05.2013 Der städtische Nahverkehrsplan stuft ein Wohngebiet als erschlossen ein, wenn 80 Prozent der Bevölkerung 300 Meter Luftlinie entfernt von einer Haltestelle wohnen oder arbeiten. Darüber hinaus sollen die Haltestellenabstände maximal 300 bis 400 Meter…