Klimabeirat auf den Weg bringen – Änderung der Geschäftsordnung der Ratsversammlung – Neufassung

Beschlussvorschlag: Der Antrag wird unter Aufnahme des Verwaltungsstandpunktes wie folgt neu gefasst: Dem Klimaschutzbeirat gehört die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister als Vorsitzende bzw. Vorsitzender an. In dieser Funktion obliegt ihm die Leitung des Beirates. Ist die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister…




















