Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister prüft, wie auch mit Blick auf Fördermittelbindungen oder Urheberrechte nach Architekturwettbewerben, sichergestellt werden kann, dass kommunale Freiflächen und Plätze entsprechend sich ändernder Anforderungen (Nutzungsart, -verhalten und -intensität) zeitnah angepasst werden können.

Begründung:

Das urbane Leben ist mit vielfältigen Veränderungen verbunden. Aufgrund sich ändernder Bevölkerungsstrukturen wie auch der zunehmenden Verdichtung in der Stadt ändern sich auch der Bedarf an Grün- und Freiflächen sowie deren Nutzung. Anpassungen bei Zuschnitt, Ausstattung und Struktur bereits vorhandener Grün- und Freiflächen können deshalb für die Stadtverwaltung notwendig werden, um die Lebensqualität in der Stadt zu sichern und zu erhöhen. Allerdings sind solche Veränderungen aufgrund von rechtlichen Vorgaben (bspw. Fördermittelbindung oder Urheberrechte nach Architektenwettbewerben) mitunter erst nach vielen Jahren möglich. Die Stadtverwaltung soll deshalb prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, bei Platz- und Freiraumgestaltungen schneller reagieren zu können, um diese Flächen an die Bedarfe der Bevölkerung anzupassen.

Der bis 2013 umgestaltete Huygensplatz ist ein Beispiel dafür, wie Platzgestaltungen künftig nicht mehr realisiert werden sollten. Aufgrund eines Architektenwettbewerbs und der damit verbundenen Urheberrechte der beteiligten Architekten, kann dieser Platz für viele Jahre nicht mehr umgestaltet werden, selbst wenn die Stadt auf sich ändernde Nutzungen oder das steigende Bedürfnis nach mehr Grün im urbanen Raum reagieren möchte.