Kommunales JugendWohnen

Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/DieGrünen

Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtverwaltung vollzieht das Pilotvorhaben „Kommunales JugendWohnen“. Hierbei werden Kriterien der Wirksamkeit und Messung im Rahmen des Pilotvorhabens herangezogen. Eine Fremdfinanzierung durch private Dritte wird ausgeschlossen.
  2. Nach der Durchführung des Pilotprojekts erfolgt eine ausführliche Auswertung, die mögliche Übertragbarkeiten auf andere Wirkungsbereiche beinhaltet. Stadtrat und Öffentlichkeit werden über die Ergebnisse entsprechend informiert.
  3. Der Beschluss zur Vorlage „Prüfergebnis: Entbehrlichkeitsprüfung zum Verkauf Bochumer Straße 26“ (VII-DS-06838-Ifo-04-ÄA-04) wird in den Punkten 3 und 4 aufgehoben. Stattdessen wird das Objekt Bochumer Straße 26 dem Zweck des Kommunalen JugendWohnens zugeführt.
  4. Die Verwaltung wird in dem Zusammenhang beauftragt, gemeinsam mit der Kindervereinigung Leipzig ein Objekt für den neuen Offenen Freizeittreff in Mockau zu suchen. Dem Jugendhilfeausschuss ist bis Ende 2024 darüber Bericht zu erstatten.

Begründung

Am 17. Mai 2023 beschloss der Stadtrat auf Initiative der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD den Antrag „Jugendwohnen – Angebot in der ganzen Stadt“ im Sinne der Neufassung VII-A-07760-NF-02. Dabei wurde der Oberbürgermeister beauftragt, zur Umsetzung des Vorhabens ‚Jugendwohnen – Angebot in der ganzen Stadt‘ eine konkrete Bedarfs- und Standortanalyse anzufertigen. Dabei soll auch ein geeigneter sozialräumlicher Bezug für die Verteilung der zu schaffenden Angebote definiert und die rechtliche Verortung der Maßnahme im SGB VIII (insbesondere in Bezug zum §41 SGB VIII) und Schnittstellen zur Wohnungslosenhilfe geklärt werden. An diesem Analyse- und Umsetzungsprozess sind neben dem Amt für Jugend und Familie und dem Sozialamt Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und weitere Expert/-innen (bspw. Careleaver/-innen) zu beteiligen. Daraus resultierend sollte dem Stadtrat bis Ende 2023 ein Konzept zur Umsetzung des Vorhabens sowie seiner zeitlichen und finanziellen Einordnung vorgelegt werden. Ziel war im aktuellen Doppelhaushalt 2023/24 ein weiteres Angebot im Bereich Jugendwohnen zu etablieren.

Der Alternativvorschlag der Verwaltung zum Antrag VII-A-09457 „Neue Chancen für die Leipziger Sozialpolitik“ offenbart nun interessanterweise die Umsetzung dieses Stadtratsbeschlusses zum Antrag „Jugendwohnen – Angebot in der ganzen Stadt“ (VII-A-07760-NF-02).

Dem ist aus Sicht der Antragsteller*innen unbedingt zu folgen. Um hier keine weiteren Verzögerungen vor dem neuen Doppelhaushalt aufkommen zu lassen, braucht es dazu einen schnellstmöglichen Stadtratsbeschluss bis August 2024. Dabei ist auch zu bedenken, dass das kommunale Objekt in der Bochumer Straße 26 für das Kommunale Jugendwohnen genutzt werden soll. Dies steht im Gegensatz zum geänderten Beschluss der Vorlage „Prüfergebnis: Entbehrlichkeitsprüfung zum Verkauf Bochumer Straße 26“ (VII-DS-06838-Ifo-04-ÄA-04). Insofern ist dieser Beschluss in diesem Zuge teilweise aufzuheben und abzuändern. Die Verwaltung wird in dem Zusammenhang aber beauftragt, gemeinsam mit der Kindervereinigung Leipzig ein Ersatzobjekt für den neuen Offenen Freizeittreff in Mockau zu suchen.

Im Weiteren auf die beiden nichtöffentlichen Anlagen unter VII-A-09457-VSP-02 verwiesen sowie auf den angepassten Begründungstext:

Das Vorhaben „Kommunales JugendWohnen“ ist als Modellprojekt umzusetzen.

Als wachsende Stadt hat Leipzig mit Herausforderungen an Mietmarkt zu kämpfen: Das stetig schrumpfende Wohnraumangebot geht mit steigenden Bestands-  und vor allem Angebotsmieten einher. Gleichzeitig verzeichnet Leipzig weiterhin eine überdurchschnittliche Arbeitslosenquote (2023 7,1% im Jahresschnitt inklusive steigender Jugendarbeitslosigkeit in Leipzig). Zeitgleich können zahlreiche Betriebe vakante Stellen nicht adäquat bzw. überhaupt nicht besetzen. Besonders betroffen von diesen Verwerfungen auf dem Miet- wie auch auf dem Arbeitsmarkt sind Jugendliche und junge Erwachsene am Übergang ins Erwerbsleben, die ohne eigenes Einkommen gerade die hohen Angebotsmieten nicht aufbringen können, die aber auch – das zeigt die steigende Jugendarbeitslosigkeit – Probleme beim Einstieg in das Berufsleben haben. Insbesondere das Verhältnis von Angebot und Nachfrage im Bereich der beruflichen Ausbildung mit einem deutlichen Angebotsüberhang bei benannter, steigender Jugendarbeitslosigkeit, bildet diese negative Entwicklung ab.

Mit dem umgreifenden Ansatz des „Kommunalen JugendWohnens“ soll diesen Fehlentwicklungen mit einem sowohl sozialpolitische, jugendhilfeplanerische als auch arbeitsmarktpolitische Elemente verbindenden Konzept entgegengewirkt werden. 

Dieses Brückenangebot umfasst dabei einerseits die Unterbringung der Klienten in unterschiedlichen Wohnformen sowie andererseits ihre sozialpädagogische Betreuung mit einem klaren Fokus auf der Herstellung von Ausbildungsreife, Berufseignung und Vermittelbarkeit.

Zeitplan

Die Einbindung der konkreten Projektpartner erfolgt umgehend mit Beschlussfassung. Basierend auf der Suche geeigneter Wohnobjekte sowie der Gründung eines Projektlenkungsgruppe, ist der Projektstart für das erste Quartal 2025 angepeilt. Die Vorarbeiten erfolgen umgehend nach Beschlussfassung. Ein erster Umsetzungsbericht ist für 2026 zu erwarten.

Finanzen

Zur Umsetzung des Vorhabens sind folgende finanzielle Aufwendungen vorgesehen:

 Kosten PersonalSonstige KostenKosten gesamt
2025372.675,19 € 349.200,00 € 721.875,19 € 
2026413.922,53 € 259.200,00 € 673.122,53 € 
Gesamt786.597,72 € 608.400,00 € 1.394.997,72 € 

Dabei ist mit einer Fremdfinanzierung i. H. v. ca. 248.800€ aus BaFöG- und BAB-Mitteln zu rechnen.

Bei der Stadt Leipzig verbleiben mithin Kosten i. H. v. 1.146.597,82€, die im Falle möglicher weiterer Fremdfinanzierungsquellen noch vermindert werden könnten.

Der Antrag wurde als Änderungsantrag zum Antrag “Neue Chancen für die Leipziger Sozialpolitik” in der Ratsversammlung am 19.6.2024 beschlossen.