Änderungsantrag Wohnungspolitisches Konzept – Fortschreibung 2023

Gemeinsamer Änderungsantrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

8. Zur Sicherung der Zielsetzungen des Wohnungspolitischen Konzepts werden der LWB sowie weiteren Wohnungsbauträgern, die sich zu Gemeinwohlzielen gemäß Wohngemeinützigkeitsgesetz verpflichten, zusätzlich insgesamt bis zu 120 Mio. EUR in Form von Grundstückeinlagen sowie finanziellen Mitteln bis 2030 zur Verfügung gestellt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis zum 2. Quartal 2025 einen Umsetzungsvorschlag zu unterbreiten.

9. Die Stadt legt im Rahmen des Monitorings jährlich einen Umsetzungsstand mit daraus abgeleiteten Maßnahmen zur Erreichung der zentralen Zielsetzungen des Wohnungspolitischen Konzepts vor:

– Schaffung von zusätzlichem und bezahlbaren Wohnraum

– bedarfsgerechte Aktivierung von Wohnbauflächen

– Klimaneutralität des Wohnungsbestandes

10. Der Oberbürgermeister prüft, inwiefern Unternehmen in der Stadt Leipzig wie DHL,

Deutsche Bahn, Porsche, BMW am Wohnungsbau mit Werkswohnungen beteiligt werden können und legt dem Stadtrat bis 1. Quartal 2025 ein Strategiepapier mit geeigneten Kriterien vor.

Folgende Ziele werden wie folgt angepasst:

1.3 geändert

Aufgrund der steigenden Nachfrage und des steigenden kommunalen Steuerungs- und Versorgungsbedarfs (vgl. Leitlinie 2) soll der kommunale Wohnungsbestand der LWB von 36.733 Wohnungen im Jahr 2022 bis Ende 2030 um 3.267 Wohnungen auf 40.000 Wohnungen erhöht werden. Damit verbunden ist eine Zunahme des Marktanteils von derzeit ca. 10,5 % auf ca. 11 %. Die erforderlichen Planungsbeschlüsse für die Erweiterung des Gesamtwohnungsbestandes auf 40.000 Wohnungen müssen bis zum Jahr 2027 erfolgt sein. Die Zunahme des kommunalen Wohnungsbestands soll zu mind. 50 % durch Neubau mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungen erfolgen. Das entspricht knapp 1.000 mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen. Darunter zählen auch geförderte Wohnungen, die perspektivisch durch einen zweiten Förderweg für Haushalte mit mittlerem Einkommen errichtet werden.

Die Anzahl an Wohnungen der LWB steigt jährlich um durchschnittlich 400 Wohnungen, davon mindestens 130 mit Mietpreis- und Belegungsbindung, bis 2030 auf insgesamt 40.000

Wohnungen.

Im Zuge des Neubaus bzw. Ankaufs von neuen Wohnungen sollen mindestens 50 Prozent mietpreisgebunden im Bereich des sozialen Wohnungsbaus garantiert werden, sofern Mittel der sozialen Wohnraumförderung bereitstehen.

1.5 ergänzt:

Dabei werden vorrangig versiegelte und zügig nach § 34 planbare Flächen im Stadtgebiet, unter Berücksichtigung der Großwohnsiedlungen im Rahmen einer maßvollen Hebung von Flächenpotentialen auf Grundlage städtebaulicher Entwicklungskonzeptionen mit dem Ziel einer Nutzungsmischung von Wohnen, Gewerbe, Soziales, Bildung und Kultur sowie umweltfreundlicher Mobilität aktiviert. Parallel werden im Rahmen des STEP Wohnbauflächen Gebietsentwicklungen im Außenbereich vorbereitet.

2.6. ergänzt:

Das Wohnraumangebot für Senioren wird weiterentwickelt.

Zur qualitativen und quantitativen Weiterentwicklung des Wohnraumangebots für Senior/innen sollen Mehrgenerationenhäuser, Betreutes Wohnen und Projekte, in denen Senioren in Wohngemeinschaften oder Hausgemeinschaften leben und sich gegenseitig unterstützen ausgeweitet werden. Hierzu werden Beratungsangebote und finanzielle Förderung gestärkt sowie Pilotprojekte eingerichtet.

Entwicklungsindikator: Angebot alternativer Wohnungsangebote für Senior/innen.

Angestrebte Entwicklung: Wert soll steigen.

4.2. ergänzt:

Entwicklungsindikator: Prüfung der Entwicklung eines geeigneten Indikators, um CO2-Ausstoß pro qm gebauter Fläche darzustellen

Angestrebte Entwicklung: Der Wert soll sinken.

4.4. ergänzt:

Entwicklungsindikator: Prüfung der Entwicklung eines geeigneten Indikators, um CO2-Ausstoß pro qm gebauter Fläche darzustellen

Angestrebte Entwicklung: Der Wert soll sinken

4.5. ergänzt:

Entwicklungsindikator: Entsiegelte und begrünte Flächen

Angestrebte Entwicklung: Der Wert soll steigen.

Als neue Maßnahme wird ergänzt:

Entwicklung und Umsetzung nachhaltiger serieller Gebäude (Leipzig-Haus)

Leitlinie: Leitlinie 1, Leitlinie 4

Unterstützung von Wohnbauträgern und Bauwirtschaft bei der Umsetzung bestehender Systeme des seriellen und modularen Bauens sowie Beteiligung an der Weiterentwicklung der Ansätze (z.B. in Kooperation mit der Bundesstiftung Bauakademie oder dem GdW).

Die Vorteile des seriellen und modularen Bauens (Skalierbarkeit, Typengenehmigung, Verzicht auf europaweite Ausschreibung) sind durch Nutzung anerkannter Verfahren Dritter auszuschöpfen. In diesem Rahmen ist die Entwicklung eines seriellen und modularen Gebäudetyps (Leipzig-Haus), der kostengünstig mit nachhaltigen Baustoffen und in klimaangepasster Bauweise realisiert werden kann, zu prüfen.

Anpassungsbedarf:

Umsetzungsschritte:

Erarbeitung einer Umsetzungskonzeption und Realisierung auf der Grundlage identifizierter Flächenpotentiale.

Folgende Handlungsfelder werden angepasst:

Handlungsfeld 1 – Stadtentwicklungsplan Wohnbauflächen – wird wie folgt ersetzt:

– Analyse der Wohnbaupotentiale im Innen- und Außenbereich (ab Q1-4/2024)

– Prüfung bis Ende 2024 im Stadtentwicklungsplan Wohnbauflächen für Wohnbauflächenpotenziale von 20.000 Wohneinheiten im Innenbereich bis 2050

– Prüfung bis Ende 2024 im Stadtentwicklungsplan Wohnbauflächen für Wohnbauflächenpotenziale   20.000 Wohneinheiten im Außenbereich bis 2050

– dem Stadtrat werden entsprechend der Prüfung der Wohnbauflächenpotenziale ab 2026ff jährlich hinreichend Aufstellungsbeschlüsse für Bauleitplanungen für große Gebietsentwicklungen vorgelegt

– Ermittlung des Personalbedarfs zur Aktivierung der ermittelten Potentiale und Anmeldung von

Personalbedarf für Doppelhaushalt 2025/2026 bis Ende 2.Quartal 2024

– Analysen zu alternativen Wohnungsangeboten für Familien sowie dem Generationenwechsel in

bestehenden Einfamilienhäusern Ende 2.Quartal 2024

Handlungsfeld 2 – Kooperatives Baulandmodell – wird wie folgt ergänzt:

Anpassungsbedarf:

– Verpflichtung zur Herstellung von 50% sozial gefördertem Wohnungsbau mit Mietpreis- und Belegungsbindung für alle neuen Bebauungspläne mit Wohnnutzung > 2.000 m² BGF, Voraussetzung ist die Sicherung ausreichend verfügbarer Mittel der Wohnraumförderung und die Vorabdeckung des Bedarfs der LWB an Wohnraumfördermitteln.

– Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat bis Ende 2024 ein kooperatives Baulandmodell vor, welches eine 50 %ige kommunale Flächensicherung in Bebauungsplänen vorsieht und kann damit die Festschreibung der Belegungsbindung im Rahmen von Bebauungsplänen ersetzen.

Unter „Anpassungsbedarf“ ist zu ergänzen:

– Der Oberbürgermeister setzt sich beim Freistaat für eine Ergänzungsförderung für die Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum durch gemeinwohlorientierte Wohnungsakteure durch die Landesebene nach Vorbild u.a. der Hamburger Förderrichtlinie Baugemeinschaften ein. Behelfsweise wird eine kommunale Ergänzungsförderung entwickelt.

Handlungsfeld 3 – Strategischer Flächen und Gebäudeerwerb wird wie folgt geändert:

– Einrichtung eines revolvierenden Ankaufs- oder Bodenfonds bis Ende 2024,

Handlungsfeld 7 – Wohnungsnotfallhilfe – wird wie folgt ergänzt:

Anpassungsbedarf:

Die Stadtverwaltung prüft die Einrichtung eines Wohnungsamtes, in dem dezernatsübergreifend Abteilungen der Stadtverwaltung angesiedelt werden können, die a) mit der Entstehung und der Planung (Dez. 6) und b) mit der Vergabe und Belegung von Wohnraum (Dez. 5) betraut sind bis Ende 2024.

Handlungsfeld 8 – Mieter/-innenberatung – wird wie folgt ergänzt:

Unter „Anpassungsbedarf“ ist zu ergänzen:

– Die Stadtverwaltung prüft für Leipzig-Pass-Inhaber/-innen den Beitrag für den Mieterverein Leipzig. Dafür wird ein Verfahren entwickelt, mit dem die Leipzig-Pass-Inhaber*innen, die keine Grundsicherung erhalten, in begründeten Fällen des Vorgehens gegen den/die Vermieter*in, die Übernahme des Beitrages für den Mieterverein Leipzig beantragen können

– Prüfung bis Ende 2024 einer weiteren Mieter/-inneninformationsstelle z.B. durch das Leipziger Erwerbslosenzentrums, diese ist vorzugsweise im Osten der Stadt anzusiedeln.

Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum Wohnungspolitischen Konzept ist in diesem gemeinsamen Antrag aufgegangen.