Rede zur Vorlage „Schulbibliotheken und Leseräume an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig“
Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Sprecherin der SPD-Fraktion für den Bereich Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste,
das Bekenntnis der Stadt Leipzig, Schulbibliotheken und Leseräume materiell und technisch auszustatten ist lobenswert und eigentlich auch schon seit einiger Zeit Verwaltungshandeln.
Regelmäßig und planbar erhalten die Schulbibliotheken und Leseräume nun finanzielle Ausstattung.
Die schulbibliothekarische Arbeitsstelle überwacht die gestellten Qualitätsstandards, schult die Mitarbeiter und übernimmt die Netzwerkarbeit mit den Kooperationspartnern.
Schulbibliotheken ermöglichen allen Schülern den Zugang zu Büchern. Ein Grundschüler kann oft noch nicht allein in die Städtische Bibliothek fahren, deshalb ist die Schulbibliothek eine wichtige Basis für die Entwicklung von Lesefreude und Medienkompetenz. An den weiterführenden Schulen ist eine Schulbibliothek unerlässlich für die Durchführung des Unterrichts. Die Schüler nutzen im Unterricht, in Freistunden und im Rahmen der Ganztagsbetreuung die Bibliothek. In den Berufsschulzentren ist die Bibliothek auf die Ausbildungsberufe ausgerichtet und verfügt über eine breite Sammlung an Fachbüchern und -zeitschriften.
Diese Ausrichtung der Schulbibliotheken und Leseräume wurde in mehreren Workshops mit breiter Beteiligung diskutiert und abgestimmt.
Diese Vorlage würde also auf breite Zustimmung stoßen, wenn es den Punkt 7 nicht gäbe.
Dieser besagt:
Bei Auslaufen der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oder vergleichbarer Finanzierungsformen kann das Projekt nicht fortgeführt werden.
Ich kann verstehen, dass der Finanzbürgermeister diesen Punkt in die Vorlage schreiben muss, es geht immerhin um einige Stellen, die die Kommune nicht einfach so finanzieren kann.
Es geht aber auch nicht, erst finanzielle Ressourcen für Medienbestand und PC in die Schulbibliotheken zu stecken und diese dann wieder zu schließen.
Schulbibliotheken und Leseräume sind Lernorte. Die Kommune ist für die sächliche Ausstattung zuständig, das Land für das Personal.
Die Sächsische Bildungsagentur Regionalstelle Leipzig wird als Kooperationspartner aufgeführt.
Meine Fraktion erwartet, dass die Stadt Leipzig und die Bildungsagentur Leipzig bis zum Auslaufen der Bürgerarbeitsstellen Handlungsalternativen aufzeigt, um die wichtige Arbeit der Schulbibliotheken fortzusetzen.
Im November 2014 läuft die arbeitsmarktpolitische Maßnahme Bürgerarbeit aus, bis dahin müssen neue Möglichkeiten der personellen Ausstattung gefunden werden.
Bitte stimmen Sie der Änderung des Punktes 7 zu, damit die Vorlage insgesamt zustimmungsfähig wird.