Strategischer Grunderwerb von Flächen für die soziale Infrastruktur

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2013

Beschlussvorschlag:
Im Haushaltsplan für 2013 sind für den strategischen Grunderwerb von Flächen für die soziale Infrastruktur, Eigenmittel in Höhe von 2 Millionen Euro einzustellen. Weiter ist eine Verpflichtungsermächtigung bis 2018 für den strategischen Grunderwerb von Flächen für die soziale Infrastruktur in Höhe von 2 Millionen Euro jährlich einzustellen. Hierfür sollen vorrangig Flächen für den Bau von Kindertagesstätten und Schulen erworben werden. Beim Erwerb der Flächen sind die aktuelle Schulnetzplanung und die langfristige Kindertagesstättenplanung mit zu beachten.

Deckungsvorschlag: HHP A 5

Begründung:
Vor allem in der aktuellen Schulnetzplanung und in der langfristigen Kindertagesstättenplanung
ist dargestellt, in welchen Stadtgebieten der Bedarf an Kita- und Schulplätzen schon jetzt
beziehungsweise bis 2020 die vorhandenen Kapazitäten weit übersteigen wird. Die
Investitionsdynamik in der inneren Stadt macht es zunehmend schwieriger, geeignete Flächen,
zu für die Stadt akzeptablen Preisen, zu erwerben. Hier muss die Stadt rechtzeitig Handeln und
geeignete Flächen sichern.