Tariftreuegesetz für Sachsen
Antrag der SPD-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gegenüber der Landesregierung des Freistaates Sachsen darauf hinzuwirken, ein sächsisches Tariftreuegesetz zu verabschieden.
Begründung:
Das Land Sachsen ist berechtigt, ein Tariftreugesetz zu erlassen. Ein derartiges Gesetz ist notwendig, um im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen rechtsverbindlich die Einbeziehung tarifvertraglicher Regelungen vorzuschreiben.