Gebäudesicherungsprogramm

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2014

Beschlussvorschlag:

Zur Sicherung von Gebäuden mit großer bzw. herausragender städtebaulicher Bedeutung oder hohem Denkmalwert in der Stadt Leipzig ist im Rahmen des Gebäudesicherungsprogramms ein finanzieller Betrag von 100.000 Euro im Haushalt 2014 bereitzustellen.

Begründung:

Mit Ratsbeschluss RB IV-306/05 hat der Stadtrat ein Programm zur Notsicherung und zum Erhalt von Gebäuden mit großer städtebaulicher Bedeutung bzw. hohem Denkmalwert beschlossen. Die Gebäudesicherungsliste wurde mehrfach ergänzt und umfasst inzwischen 139 Objekte. Das Programm kam in den vergangenen Jahren an vielen Gebäuden erfolgreich zur Anwendung. Nichtsdestotrotz ist es notwendig, das Programm fortzusetzen, da es weiterhin großen Bedarf gibt.
Auch wenn es sich beim Gebäudesicherungsprogramm um eine freiwillige Leistung der Stadt handelt und ausschließlich Eigenmittel zum Einsatz kommen, ist eine konstante Fortsetzung der einzelnen Sicherungsmaßnahmen sinnvoll.