Konzept zur Umsetzung der Änderungen im Rahmen des Hartz IV-Gesetzes
Antragsteller: SPD-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, dem Stadtrat bis spätestens zum 30.06.2004 ein Konzept zur Umsetzung des im Rahmen des Hartz IV-Gesetzes für die Kommunen vorgesehenen Optionsmodells bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II vorzulegen.
Begründung:
Im Dezember 2003 sind durch den Bundesgesetzgeber Veränderungen hinsichtlich der Beschäftigungspolitik beschlossen worden. Den Kommunen wurde dabei bzgl. der bisherigen Arbeitslosen-, sowie der erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger das Optionsrecht eingeräumt, die Aufgaben der bisherigen Arbeitsverwaltung wahrzunehmen. Die Optionsentscheidung muss bis zum 01.08.2004 durch die jeweilige Kommune getroffen werden. Um die Folgen einer derartigen Entscheidung hinreichend beurteilen zu können, ist die Ausarbeitung eines Konzeptes notwendig, in dem sämtliche Vor- und Nachteile des Optionsmodells dargestellt werden.