Kappungsgrenze für Mieterhöhungen wird auch für Leipzig abgesenkt
Milieuschutzsatzungen oder Zweckentfremdungsverbote müssen kommen
Die SPD-Fraktion im Leipziger Stadtrat begrüßt den heutigen Kabinettsbeschluss der sächsischen Staatsregierung, die Stadt Leipzig in die Verordnung zur Senkung der Kappungsgrenze aufzunehmen.
„Im Mai 2017 hat die Leipziger Ratsversammlung mit Unterstützung der SPD-Fraktion die Absenkung der Kappungsgrenze bei bestehenden Mietverträgen von 20 auf 15 Prozent beschlossen. Gemäß diesem Ratsbeschluss wurde der Oberbürgermeister beauftragt, bei der sächsischen Staatsregierung einen entsprechenden Antrag zu stellen, damit eine Rechtsverordnung dazu erlassen werden kann“, erklärt Christopher Zenker, Vorsitzender der SPD-Fraktion.
Der Wohnungsleerstand liegt in Leipzig inzwischen unter zwei Prozent. Das wirkt sich zunehmen auf den Mietpreis aus. Die Absenkung der Kappungsgrenze ist ein weiteres Instrument, um Mietpreissteigerungen zu dämpfen. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete im Vergleich zur ortsüblichen Vergleichsmiete nur noch 15 statt wie sonst 20 Prozent angehoben werden.
Zenker weiter: „Die Änderung der Kappungsgrenze reicht jedoch allein nicht aus. Neben bereits beschlossenen Maßnahmen, wie beispielsweise zusätzlichem Wohnungsbau durch die LWB oder sozialer Wohnraumförderung, müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, um dem sich erhitzenden Wohnungsmarkt entgegen zu wirken. Weitere Maßnahmen wären sogenannte soziale Erhaltungssatzungen bzw. Milieuschutzsatzungen oder Zweckentfremdungsverbote, um zu verhindern, das Wohnraum durch kommerzielle Übernachtungsplattformen faktisch vom Markt genommen wird. Eine aktive Wohnungspolitik ist in den nächsten Jahren eine der zentralen Herausforderungen in der Stadt Leipzig, um zu starke Mietpreissteigerungen zu verhindern.“