Straßenreinigungsgebühren an landwirtschaftlich genutzten Grundstücken
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
auch für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke in den neuen Ortsteilen Leipzigs müssen die Eigentümer entsprechend der Straßenreinigungsgebührensatzung, zuletzt geändert am 11.12.2002, Gebühren bezahlen. Da die Gebühren entsprechend der Größe des Grundstückes anfallen, müssen aufgrund der großen Flächen hohe Beiträge gezahlt werden. So soll beispielsweise die Kirchgemeinde Rückmarsdorf/Burghausen für ein Grundstück entlang der Miltitzer Straße über 400 Euro jährlich bezahlen.
Wir fragen daher an:
- Inwieweit kann und wird die finanzielle Situation der Grundstückseigentümer bei der Gebührenermittlung berücksichtigt?
- Wird die Reinigungshäufigkeit auf ihre Zweckmäßigkeit überprüft? Sind Änderungen bei den Reinigungsklassen zu erwarten?