Rede zur Vorlage „Überplanmäßige Aufwendungen nach § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 Abs. 1 SächsGemO für die Kinder- und Jugendförderung und Zuschüsse für Vereine und Verbände im Sozial- und Gesundheitsamt (A-05422 und A-05423)“ in der Ratsversammlung am 28.2.2018
Redner: Stadtrat Sebastian Walther
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
verehrte Gäste,
dieser Vorlage ist eine lange Geschichte vorausgegangen und sie ist nicht zuletzt Resultat zweier Anträge zum Nachtragshaushalt, welche wir in der letzten Sitzung ins reguläre Verfahren verwiesen hatten. Dass alle Beschlusspunkte beider Anträge in der Vorlage abgebildet sind, zeigt uns, dass die Stadtverwaltung die aufgeworfenen Problematiken sehr ernst genommen hat.
Denn nach den vielen Diskussionen zu Richtlinien, Fördermitteln und Möglichkeiten zur Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements in unserer Stadt ist es nur folgerichtig, dass wir die Arbeit einiger haupt- und vieler ehrenamtlich Tätiger in den Zuständigkeitsbereichen des Sozial- und des Gesundheitsamtes künftig besser unterstützen. Diese Leistungen sind nicht pflichtig, aber wichtig! In jeder geförderten Personalstelle in den Vereinen und Verbänden steckt zu einem gewissen Maß Ehrenamt, aber man kann heute niemandem mehr erklären, warum ein Angestellter mit zwei Magisterabschlüssen monatlich nur knapp über tausend Euro verdient, nur weil er in der Sozialfürsorge tätig ist. Schon um der Qualität dieser Arbeit willen sind die 250.000 Euro hier gut angelegtes Geld! Dabei geht meine Fraktion davon aus, dass sich die in Beschlusspunkt 3 genannten „Personalaufwendungen bei freien Trägern“ auf alle Vereine und Verbände beziehen, die nach der Richtlinie des Sozialamtes förderfähig sind.
Dennoch schließt sich, zumindest für den Bereich der Jugendhilfe, mit dieser Vorlage ein Kreis, an dessen Beginn und Ende die Verwaltung steht. Es ist bedauerlich, dass durch einen Übertragungsfehler in den Berechnungstabellen für unseren Jugendhilfeausschuss verwaltungsseitig ein Fördervorschlag formuliert wurde, der um 400.000 Euro vom verfügbaren Budget abwich. Nicht minder bedauerlich ist es, dass der Jugendhilfeausschuss diesen Fehler nicht rechtzeitig bemerkte, sodass auch dieser wohl ein wenig Asche auf das eigene Haupt streuen muss. Am Ende des teilweise zähen Ringens im JHA um einen gangbaren Weg haben sich freie Träger und Fraktionsvertreter schließlich auf das verständigt, was nun auch Verwaltungsvorschlag ist: 400.000 Euro für die Jugendhilfe, davon aber aus nicht ausgeschöpften Mitteln über 100.000 Euro aus dem Eckwert des Amtes und eine Deckungsquelle i. H. v. 60.000 Euro für die zusätzlich notwendigen Mittel.
Herr Oberbürgermeister, verehrte Kolleginnen und Kollegen, vor uns liegt ein fairer Vorschlag in dem sich die Ergebnisse der Arbeit der Stadträte vollumfänglich finden und mit dessen Beschlussfassung wir bürgerschaftliches Engagement in Leipzig stärken und den Jugendlichen weiterhelfen. Meine Fraktion wird der Vorlage daher zustimmen.
Vielen Dank.