Betreuungszeiten für Kinder in Tageseinrichtungen
Anfrage an den Oberbürgermeister
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in der Ratsversammlung am 23.02.05 hat der Stadtrat einstimmig die DS Nr.: IV/424 „Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Leipzig gemäß §15 i.V.m. § 14 Abs.2 des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes vom 27.11.2001“ beschlossen.
Der Beschlusspunkt 2 lautet: Die Betreuungszeiten werden entsprechend Punkt 3.1.2 flexibel gestaltet.
Das bedeutet, dass in den Kindertageseinrichtungen flexibel auf die Bedürfnisse der Eltern reagiert werden kann und für die Betreuung der Kinder optimale Möglichkeiten geschaffen werden.
Wir haben schon mehrfache Klagen über unflexibel gehandhabte Betreuungsverträge bei freien Trägern erhalten. Die Träger sind in diesen Fällen nicht bereit, die mit den Eltern getroffenen Vereinbarungen der Betreuungszeit zu verändern. Das betrifft in der Regel eine Verkürzung der Betreuungszeiten.
Aus diesem Grund fragen wir:
- Trifft diese Regelung des Sächsischen Kindertagesgesetzes auch auf freie Träger zu, die Kindertagesstätten der Stadt Leipzig übernommen haben?
- Welchen Einfluss hat das Jugendamt auf die Träger, um für Kinder und Eltern eine optimale Lösung herbeizuführen?