Änderungsantrag zum Antrag „Verbot von gasbetriebenen Wärmestrahlern“

Änderungsvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

1. Die Verwaltung erarbeitet bis Ende 3. Quartal 2012 in Zusammenarbeit mit der DEHOGA und den Leipziger Gastronomen eine Selbstverpflichtungserklärung für die gewerbliche Verwendung von Wärmestrahlern. Diese sollte mindestens die Realisierung von Kompensationsmaßnahmen (z.B. Baumpflanzungen im Rahmen „Eine Baumstarke Stadt) und Regelungen zu Nutzung (z.B. Betrieb nur dann wenn auch Gäste anwesend) für gewerblich betriebene Wärmestrahler enthalten.
2. Sollte eine Selbstverpflichtungserklärung scheitern, wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie der Betrieb von gas- oder elektrisch betriebenen Wärmestrahlern für Freisitze durch eine entsprechende Ergänzung der Sondernutzungssatzung als gebührenpflichtiger Tatbestand herangezogen werden kann. Gleichzeitig prüft die Verwaltung, ob die dadurch erzielten Einnahmen zweckgebunden für Projekte des Klima- und Umweltschutzes verwendet werden können.

Begründung:
In der bisherigen Diskussion zu o.g. Antrag zeigte sich ein uneinheitliches Bild zwischen Befürwortern und Gegnern eines Verbotes von Wärmestrahlern für Freisitze. Ein generelles Verbot wird von der Mehrheit der damit befassten Ausschussmitglieder jedoch abgelehnt. Zudem hat die DEHOGA als Interessenvertreter der gastronomischen Betriebe sich bereiterklärt, eine Selbstverpflichtung einzugehen. Bevor ein Verbot oder andere Art der Regulierung vollzogen wird, sollte den Gastronomen die Chance gegeben werden, eine Selbstverpflichtung einzugehen. Sollte eine Selbstverpflichtungserklärung scheitern, kann mit der Aufnahme des Betriebes von gas- oder elektrisch betriebenen Wärmestrahlern für Freisitze als gebührenpflichtigen Tatbestand in der Sondernutzungssatzung der Stadt Leipzig eine Regelung gefunden werden, die einen finanziellen Anreiz für einen sparsameren Einsatz solcher Wärmestrahler darstellt. Es wäre wünschenswert, dass die ggf. entsprechenden Einnahmen der Stadt nicht in den allgemeinen Haushalt fließen, sondern dass damit zielgerichtete Klima- und Umweltschutzprojekte gefördert werden können.