Änderung der Eigentümerziele der PUUL GmbH
Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat bis zum Ablauf des 2. Quartals 2012 einen Vorschlag zur Entscheidung vorzulegen, der die PUUL in ihrer Finanzierungskonstruktion auf wirtschaftlich solide Füße stellt, d.h. im Einzelnen die folgenden Kriterien erfüllt:
1. Der Gesellschaftsvertrag wird dahingehend ergänzt, dass die Stadt Leipzig der PUUL die Deckung der anteiligen Gemeinkosten der Gesellschaft aus der Durchführung von Arbeits- und Beschäftigungsförderungsprogrammen garantiert, sofern dies nicht durch die Programme selbst oder durch ein positives Ergebnis des Vorjahres gedeckt ist. Die einschlägigen Förderbedingungen sind dabei zu berücksichtigen, d. h. die Finanzierungsgarantie ist förderunschädlich zu halten. Zudem wird die Einführung einer erfolgsabhängigen Bezahlung für die Geschäftsführung der PUUL GmbH geprüft.
2. Die Stadt Leipzig richtet einen vorsorglichen Haushaltsposten hierfür ein.
3. Die Finanzierungsgarantie des Gesellschafters hat ohne wettbewerbsverzerrende Wirkung auf das Drittgeschäft am Markt zu erfolgen. Ist dies nach objektiven Kriterien (z.B. EU-Recht) nicht möglich, werden Drittgeschäft und die Durchführung öffentlicher Förderprogramme gesellschaftsrechtlich voneinander getrennt.
Begründung:
Das Geschäft der PUUL setzt sich aus zwei Bereichen zusammen:
A) als Wirtschaftsförderinstrument (entsprechend Eigentümerziel 1) im Bereich der Arbeits- und Arbeitskräftevermittlung im freien Markt, als ein Akteur unter verschiedenen anderen öffentlichen und privaten Vermittlungsagenturen („Drittgeschäft“),
B) als Instrument der Beschäftigungspolitik (entsprechend Eigentümerziel 2) in der Durchführung von verschiedenen Arbeitsmarkt- und Arbeitsförderprogrammen mit Finanzierung durch Bundes- oder Landesprogramme.
Die öffentlichen Förderprogramme finanzieren in der Regel die detailliert abzurechnenden direkten Kosten der Programmdurchführung, die Personalkosten der eingesetzten Mitarbeiter und deren unmittelbare Sachkosten, nicht jedoch die Gemeinkosten, hier der PUUL. Folglich muss das Drittgeschäft der PUUL (aktuell 4 Mitarbeiter) die Gemeinkosten der gesamten Gesellschaft erwirtschaften, also auch den Anteil der Arbeitsförderprogramme (aktuell 10 Mitarbeiter) mitfinanzieren, was nur bei optimalem Geschäftsverlauf und niemals als Regelfall zu erwarten ist (Konflikt mit Eigentümerziel 3).