Beschlussvorschlag:
Die Geschäftsordnung für die Ratsversammlung (Stadtrat) der Stadt Leipzig und ihre Ausschüsse wird unter §13 Anfragen wie folgt geändert:

(4) Für die Beantwortung von Anfragen nach Abs. 1 steht je Sitzung ein Zeitraum von einer Stunde zur Verfügung. In Ausnahmefällen kann eine schriftliche Beantwortung vereinbart werden. Nicht erledigte Anfragen und unbeantwortet gebliebene Zusatzfragen werden vom Oberbürgermeister innerhalb einer Frist von zehn Tagen schriftlich gegenüber allen Stadträten beantwortet. Alle Antworten, ob sie mündlich in der Ratsversammlung oder entsprechend schriftlich beantwortet wurden, werden umgehend in das elektronische Ratsinformationssystem eingepflegt.

Form der schriftlich beantworteten Anfragen:
Jeder einzelnen Antwort in einer Anfrage ist die zugehörige Frage voranzuführen.

Ansprechpartner: Mathias Weber (Kontakt: 0341-1232139 – über die Fraktionsgeschäftsstelle)