Änderungsantrag: Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Beteiligungsentwurf des Regionalplans Leipzig- Westsachsen 2017

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stellungnahme der Stadt zum Beteiligungsentwurf des Regionalplans Leipzig-Westsachsen 2017 dahingehend anzupassen, dass die vorhandenen Beschlusslagen der Ratsversammlung, insbesondere zur Abschaffung der kurzen Südabkurvung bei Ostwind-Wetterlage (RB-V- 282/10) und zur Verbesserung des aktiven Lärmschutzes am Flughafen Leipzig-Halle (RB-V- 650/11) sowie alle von der Stadt Leipzig in die Fluglärmkommission zu diesem Thema eingebrachten Anträge, darin explizit aufgegriffen werden

Begründung

Der Änderungsantrag bezieht sich auf die Beschlüsse des Rates RB-V- 282/10 und RB-V- 650/11 sowie die am 26.04.2017 erneut in der Fluglärmkommission eingebrachte Beschlusslage zu Lärmpausen und die gleichmäßige Nutzung der Landebahnen. Das soll vor allem mit Blick auf die vorgesehenen Siedlungsbeschränkungen im Nordwesten der Stadt geschehen, die der Weisheit letzter Schluss sein kann, solange es andere Möglichkeiten gibt, die Lärmbelastungen zu verringern.

Seit Jahren setzt sich die Stadt Leipzig basierend auf Beschlüssen des Stadtrates und seiner Gremien für eine gleichmäßige Nutzung der beiden Landesbahnen aus, um den Lärm, der nicht zu verhindern ist, wenigstens so zu verteilen, dass die Belastungen für viele Menschen erträglich bleiben. In der Stellungnahme der Stadt findet sich dazu kein Wort. Es wird vielmehr als völlig normal angesehen, dass der Planungsverband die heute tatsächliche Nutzung von 90 Prozent auf der südlichen und nur 10 Prozent auf der nördlichen Landebahn als Grundlage zur Berechnung der Siedlungsbeschränkung ansieht. Wir fordern, dass sich die Beschlusslage des Rates dazu in geeigneter Form in die Stellungnahme einfließt. Es soll nicht der Verdacht aufkommen, Leipzig würde sich nicht weiter für eine 50/50-Nutzung einsetzen.

Würde die Verwaltung die Beschlusslagen nicht anführen und damit dokumentieren, dass die Stadt weiterhin eine gleichmäßige Nutzung der Landesbahnen fordert, könnte man bei der Erstellung des nächsten Landesplanes auf die Idee kommen, die Südabkurvung wird entgegen dem Beschluss im Petitionsausschuss des Bundestages und entgegen dem Planfeststellungbeschluss wirklich geflogen. Gerade DHL reizt mit schwerem Fluggerät besonders die Nachtrandstunden aus und fliegt auch schon mal kurz nach 22 Uhr und kurz vor 6 Uhr mit Frachtfliegern über die Route und beeinträchtigt die Lebensqualität im Nordwesten. Überspitzt gesagt, bestünde dann die Sorge, komplette Teile von Lindenthal, Lützschena-Stahmeln bis hin zu Böhlitz-Ehrenberg würden im nächsten Plan für Westsachsen dann als Gebiete mit Siedlungsbeschränkung deklariert, weil der Flughafen mit DHL eine Route ausreizt, die es laut Planfeststellungsbeschluss in der Form nicht gibt und deren Abschaffung eigentlich Beschlusslage des Stadtrates ist.

Im Grunde muss konstatiert werden, dass die Lärmbelastung der Menschen im Nordwesten größer ist als angenommen. Da hilft allerdings keine Vergrößerung der  Siedlungsbeschränkung. Vielmehr müssen ehrliche Maßnahmen, den Lärm zu begrenzen und gleichmäßig zu verteilen, oder eben Lärmpausen eingeführt werden, solange man auf diese Lärmquelle nicht verzichten kann oder möchte.