Änderungsantrag zum Antrag „Mieterstrom – Projekte zügig umsetzen“ (VI-A-04650)
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag des Ursprungsantrags wird folgendermaßen ersetzt:
Der Oberbürgermeister wird mit der Vorlage eines Sachstandsberichtes bis zum 31.3.2019 beauftragt, der vor allem die Ergebnisse der bereits von der LWB und den Stadtwerken initiierten Mieterstrom-Projekte darstellt. lm Rahmen des Berichts ist vor allem auch auf ein mögliches nachhaltiges Geschäftsmodell für die jeweiligen Unternehmen einzugehen, wobei hierbei auch Chancen und Risiken beleuchtet werden sollen. Darüber hinaus sollen mögliche Beiträge zum Erfüllen von umwelt- und sozialpolitischen Zielstellungen dargestellt werden.
Begründung :
Aus unserer Sicht und vor dem Hintergrund der Diskussion des Antrags im Verwaltungsausschuss sowie im FA Umwelt und Ordnung, bei denen auch Vertreter der Unternehmen zugegen waren, ist klar, dass ein gesonderter Auftrag, wie er aus dem Ursprungsantrag formuliert ist, nicht notwendig ist. Schließlich ist davon auszugehen, dass die Unternehmen ein Eigeninteresse an solchen Projekten haben, wenn sie sich als vorteilhaft und wirtschaftlich sinnvoll erweisen.
Die Ergebnisse der Pilotprojekte sollten abgewartet werden, um verlässlich sagen zu können, ob Mieterstrom-Modelle tatsächlich Beiträge zur Kostendämpfung bei Mietwohnungen bringen und für den jeweiligen Anbieter oder die Kooperationspartner SWL und LWB wirtschaftlich tragfähig sind. Das hängt von zahlreichen Faktoren ab. Vor diesem Hintergrund ist eine generelle Vorgabe zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend.