Änderungsantrag zum Antrag “Ratio-Gelände in Bauland umwidmen – Flächennutzungsplan erstellen”
Beschlussvorschlag:
Im Rahmen des Beschlusses zum STEP Wohnbauflächen (VII-DS-00871) und dem dazu gleichzeitig beschlossenen Änderungsantrag VII-DS-00871-ÄA03 wird die Verwaltung im Rahmen der zu erstellenden Ortsteilentwicklungskonzepte unter Einbeziehung der Stadtbezirks- und Ortschaftsräte neue Flächen für den Wohnungsbau ermitteln. Die im Antrag genannte Fläche soll dabei mit Priorität auf ihre Eignung hin untersucht werden.
Begründung:
ÄA beinhaltet VSP mit einer Ergänzung.